Druckschrift 
5 (1823)
Entstehung
Seite
59
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^auch war, so unterwarf sie sich dennoch und mit redlichem Willen,ohne erst noch alle die unnützen Kunstgriffe zu versuchen, die ihrVielleicht dagegen zu Gebote standen *). Sie betrug sich mit vielerZartheit und Gewandheit, bat, daß der Vicekönig an die Spitzedieses Geschäfts gestellt würde, und bot sogar dem Hause Lester-reich dabei ihre eignen Dienste an.

Hosephine würde sich sehr gern mit Marie Louise gesehen ha-ben. Sie sprach sehr oft und mit großem Interesse von ihr undeben so von dem Könige von Rom. Marie Louise hingegen behan-delte Eugene und Hortensien ganz überaus freundlich, zeigte jedochviel Widerwillen gegen Zosephinen, und besonders eine sehr leb»

Ich habe aus des Fürste» Primas eignem Munde manche wahre,recht merkwürdige Umstände vernommen, welche jene Verbindung undScheidung betreffen. Frau von BeaubarnaiS wurde durch einen un-vereideten Priester mit dem General Bonaparte getraut, und durcheinen bloßen Zufall hatte dieser vernachlässigt, sich hierzu die erfor-derliche Genelnnigung von dem Geistlichen des Kirchsprcngels zu ver-schaffen. Diesen Mangel in der Form <es hatte eben so gut auch einanderer sei)» können,) hielt der Kardinal Fesch für sehr wichtig, undmag nun wirklich ein geistliches Bedenken oder sonst irgend ein Grundvorhanden gewesen sepn, kurz er wußte cS zu machen, daß zur Zeitder Krönung die beiden Vermählten sich bei verschlossenen Thürc»nochmals auf erforderliche Weise von ihm traue» ließen. AISnun die Scheidung erfolgen sollte, wurde die bürgerliche Trennungdurch de» Senat ausgesprochen; wegen der kirchlichen aber trug manBedenken, sich an Len Pabst zu wenden, und hatte es auch nichtnothig. Das geistliche Gericht zu Paris aunullirtc die Verbindung,weil der Kardinal Fesch die Trauung ohne Zeugen vollzogen, und inFolge dieses Mangels eigentlich gar keine Ehe bestanden habe. Nachdiesem Ausspruch lies die Kaiserin Ioscphine den Kardinal Fesch nachMalmaison kommen, und fragte denselben, ob er sich getraue, einAttestat zu crtheilcn, und es eigenhändig zu unterzeichnen, daß siegetraut und gehörig getraut scy. ,,Gewiß, antwortete der KardinalFesch, ich werde cs stets behaupten, und Ihnen sogleich das verlangteZeugniß unterschreiben," was er auch wirklich that.

„Aber, sagte ich nun zu dem Fürsten Primas, wie konnte den»also das geistliche Gericht in Paris jenen Ausspruch thun?" Eshatte vollkommen Recht, crwiederte der Fürst. — „Allein, was willdenn nun der Kardinal Fesch mit seiner Erklärung sagen — ist denndiese unrichtig? — Nicht nach seiner Meinung, crgcgncte er, da erdie ultramontancn Doktrinen angenommen hatte, nach weichen dieKardinäle das Recht behaupte», ohne Zeugen trauen zu können, —ein Grundsatz, der jedoch in Frankreich nicht anerkannt wird, und dieNullität der Ehe nach sich zieht.

In jedem Falle scheint eS, als Habs die Kaiserin Jvscphinc jenesZeugniß nur zu ihrer eigenen Beruhigung verlangt, und durchauskeinen sonstigen Gebrauch davon gemacht.