mehr entgegen, als, wenn sie sich nicht mit einander vertragen können,sie zu der Alternative zu zwingen, entweder zusammen fortzuleben,oder sich unter -Aufsehen erregenden Umständen von einander zu treu»nen. Nichts ist dem Familicnwohl nachtheiliger, als Trennung inden Familien. Die Trennungen von Tisch und Bett hatten ehedem InBeziehung auf die Frau, aus den Mann und die Kinder ohngcfähr dienämlichen Wirkungen, als die Auflösung der Ehe, und waren dochnicht so häufig, als die letzten, eS jetzt sind. Dabei hatten dieselbennoch den Nachtheil mehr, daß ein srecheS Weib den Namen ihresManneS, den sie beibehiclt, fortwährend schänden konnte u. s. w."
Als er ferner einen Artikel bestritt, in welchem die Ursachenverzeichnet waren, welche die Ehescheidung zulässig machen sollten,sagte er: „Aber welch ein Unglück müßce cs nicht scyn, wenn mangezwungen wäre, diese Ursachen aus einander zu setzen, und dabei diegeringfügigsten Umstände und die innersten Geheimnisse seiner FamilieanS Licht zu bringen.
„Werden übrigens diese Ursachen, wenn sie auch noch so gegrün-det sind, immer die Ehescheidung nach sich ziehen? Wenn zum Bei-spiel der Ehebruch als Ursache angegeben wird, so können nur dieschwierigsten, oft ganz unmöglichen Beweise den Erfolg sichern. DerMann, welcher die Beweise nicht herbeischaffen könnte, wäre alsogenöthigt, fortan mit einem Weioe zu leben, das er verabscheut, daser verachtet, welches ihm fremd-. Kinder ins Haus bringt. Freilichbleibt ihm übrig, seine Zuflucht zu der Scheidung von Tisch und Bettzu nehmen, aber sie verhindert keineswegs, daß sein Name nicht fortander Schande preisgegeben sei.
Als er von neuem in den Fall kam, den Grundsatz der Ehe-scheidung zu unterstützen und dabei verschiedene Beschränkungen zubestreiten, sagte er: „Die Ehe ist nicht immer, wie man das voraus«setzt, ein Bund der Liebe. Eine junge Person willigt ein, sich zuverehelichen, um die Mode mit zu machen, um unabhängig zu seyn,um eine eigene Wirthschaft zu haben. Sie nimmt einen Mann vonunverhältnißmäßigem Alter, dessen Sinnesart, dessen Neigungen,dessen Gewohnheiten mit den ihrigen nicht übercinstimmen; das Gesetzmuß ihr also eine Ausflucht für den Augenblick sichern, wo die Täu-schung schwindet, in welchem sie erkennt, daß sie in ein unseliges Ver-hältniß getreten sei und daß man sie zu ihrer Einwilligung überredet habe.
„Die Ehe erhält ihre Formen von den Sitten, den Gebrauchen,der Religion eines jeden Volks, und daher ist sie bei dem einennicht das, waö sie bei dem andern ist. Es giebt Weltgegenden,wo die Weiber mit den Eoncubincn unter einem Dache leben, wodie Kinder wie die Sklaven behandelt werden. Die Einrichtungenin, den Familien können mithin nicht aus dem Nacurrecht abgeleitet