rhet haben, nicht der Konskription und andern öffentlichen Lasten un-lerwerfen.
„2ch glaube, daß die Frage nur unter dem Gesichtspunkte desVortheilS sür Frankreich betrachtet werden muß. Haben die in Frank-reich gebornen IMdividuen kein Vermögen, so haben sie doch franzö-sischen Geist, französische Fähigkeiten , sie haben die Anhänglichkeit,die jeder natürlich an daö Land hat, in dem er zur Welt gekommen ist,und endlich trage» sie die öffentlichen Lasten."
Der erste Konsul sprach ferner auf eben so merkwürdige Weise überdaö Recht Frankreichs an die Kinder der im Auslandesich befindenden Franzosen, dem er, gegen den heftigstenWiderspruch, eine ungleich weitere Ausdehnung verschaffte. „Diefranzösische Nation ist groß, industriös und überall zu finden; sie wirdin der Folge sich noch mehr ausbrciten. Aber die Franzosen gehen -nur ins Ausland, um ihr Glück zu machen. Die Handlungen, wo-,durch sie sür den Augenblick sich einer andern Regierung zu nnterwer- ^sen scheinen, haben nur zur Absicht, daß sie dadurch sich einen Schutz Ifür ihre Unternehmungen verschaffen wollen. Wenn sie nun, sobald ^sie aus solche Weise ein Vermögen gesammelt haben, nach Frankreichzurückzukehren wünschen — soll man sie wohl zurückstoßen? —Selbst wenn sie Mitglieder fremder Ritterorden geworden wären, würdees ungerecht seyn, sie mit den Emigranten zu verwechseln, welcheins Ausland giengen, um die Waffen gegen ihr Vaterland zu er-greifen.
„Und wenn es je geschehen sollte, daß ein vom Feinde besetzterLandstrich demselben durch einen Traktat gänzlich überlassen würde;könnte man wohl den Bewohnern desselben, welche sich dann aus demGebiete der Republik niederlassen wollten, mit Recht sagen, daß sieihre Eigenschaft als Franzosen verloren Härten, weil sie nicht in dem ^nämlichen Augenblicke, da ihr altes Land abgetreten worden war,dasselbe verlassen und für den Augenblick dem neuen Herrn geschworenhaben, damit sie Zeit gewinnen wollten, ihre Habe zu veräußernund sie nach Frankreich fortzubringen."
Bei einer andern Sitzung halten sich einige Bedenklichkeiten inHinsicht auf das Ableben der Militärs, die in einem fremden Landestürben, erhoben. Da antwortete der Erste Konsul sehr lebhaft;„Der Soldat unter seinen Fahnen ist nie in einem fremden Lande —wo die Fahne ist, da ist auch sein Vaterland."
Bei der Ehescheidung war der Erste Konsul für die Annahme deSPrinzips , und sprach lange über den Grund der Unverträglichkeit,den man nicht annehmen wollte. „Man behauptet, sagte er, dieser.Grund streite gegen das Interesse der Frauen, der Kinder und daSWohl der Familien. Aber nichts ist dem Interesse der Ehegatten