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II. Ihre Majestäten der Kaiser Napoleon und die Kaiserin, Marie Louise werden diese Ihre Titel und Eigenschaften auf Le»
benszeit behalten.
Des Kaisers Mutter, Brüder, Schwestern, Neffen uud Nichtenwerden ebenfalls, wo sie sich nur befinden möchten, die Titel derPrinzen und Prinzessinnen seiner Familie behalten.
III. Dle von Sr. Majestät dem Kaiser Napoleon zum Ausritt*s halte gewählte Insel Elba wird, so lange derselbe lebt, ein beson-deres Fürstenlhum bilden, das er mit vollem Souverainitäts» undEigcnchumürechte besitzen soll.
Uiberdcm soll der Kaiser Napoleon ein jährliches Einkommenvon zwei Millionen als Rente auf das große Buch von Frankreichzu freier Disposition erhalten, und eine Million hiervon an dieKaiserin zurückfallen.
IV. Alle Mächte machen sich verbindlich, ihre guten Diensteanzuwenden, daß die Flagge und das Gebiet der Insel Elba vonden Barbaresken geachtet, und diese Insel in ihren Beziehungenauf dieselben Frankreich gleichgestellt werde.
v. Die Herzogchümer Parma, Piacenza und Guastalla werdender Kaiserin Marie Louise mit vollem Eigenthums- und Souverai-nitaisrechte überlassen; es soll dasselbe auf ihren Sohn und dessenNachfolger in gerader Linie übergehen. Der Prinz, ihr Sohn, wirdsofort den Titel eines Prinzen von Parma, Piacenza und Guastallaannehmen.
vi. In den Landen, welchen der Kaiser entsagt, werden füri ihn und seine Familie Domaincn oder Renten auf das große Buch
von Frankreich Vorbehalten werden, welche zusammen, nach Abzugaller Lasten, ein reines Einkommen von zwei Millionen, Fünfmal»
I hunderttausend Franken bilden. Diese Domainen oder Renten ge-hören mit allem Rechte des Eigenthums den Prinzen und Prinzes-sinnen seiner Familie zu vollkommen freier Gewährung, und werdendergestalt unter sic vertheilt, daß das Einkommen eines jeden Ein-zelnen in folgendem Verhältnisse statt finden wird. Es gehörendavon 300000 Franken der Kaiserin Mutter; 500000 Franken demKönige Joseph und der Königin; 200000 Franken dem KönigeLouis; 400000 Franken der Königin Hortensia und ihren Kindern;500000 Franken dem Könige Zerome und der Königin; 300000Franken der Prinzessin Elise, und 300000 Franken der PrinzessinPauline.
Die Prinzen und Prinzessinnen der Familie des Kaisers Napo-leon werden zudem alles ihnen als Privatpersonen zustehende beweg-v. Safes Tageb. eo. Bv. ^