552 Buch VI. Drittes Hauptstück.
auch bis dahin keine Wirkung haben. Auch in anderen Crb-folgerechtssachen versprach der Kaiser den König zu begünstigen,ihm die Belehnung mit Stettin zu crtheilen und die Erledi-gung der preussischen Geldansprüche an Spanien zu befördern,wogegen der König durch seine Stimme den Kaiser beimReichstage möglichst zu unterstützen versicherte, wie schon derVertrag von 1686 h. 1 es festgesetzt hatte.
In einem abgesonderten Artikel wurde bestimmt, im Fasteder König von Preufsen für den Kaiser und zugleich für das ReichTruppen stellen müsse, so sollten ihm vom Neichscontingentewenigstens 2000 Mann erlassen werden, weil er für den Kaisermehr Truppen übernommen, als im I. 1686 und 1700 be-stimmt worden '). So ließ also auch der Kaiser hier zumNachthcile des Reichs so viel nach, als ihm zu seinem beson-deren Vortheile zugcsschert worden war.
Zur besonderen Belohnung erhielt der König 24 derlängsten, schönsten und jüngsten Männer zum Geschenke, diebefreundeten Ofsicicre 12 Kerle von nicht so cxccssivcr Länge °).Auch der gelehrte geheime Rath Gundling, der in der Abend-gesellschaft des Königs und an dessen Tafel sehr wider seinenWillen den Narren machen müsse und, wenn eine kaiserliche Ma-terie vorkomme, dem Könige falsche Grundsätze beibringe, daman ihm als Orakel in Staatsangelegenheiten glaube! er-hielt eine mit einigen Diamanten besetzte goldene Medaille ^); derMinister Grumbkow aber 1000 Ducatcn jährlicher Pension').
Jetzt wurde der Kampf der österreichischen und der englisch-
1) Der wusterhauser Bertrag ist mehrmals verfälscht abgedruckt wor-den, echt hat ihn zuerst Förster im Urkundenbuche zur Gesch. FriedrichWilhelms 1. Thl. II. S. 159 mitgetheilt. In Seckendorfs Leben Lhl. III.S. 15 finden sich doch schon die Hauptpunkte des Inhalts und dasrichtige Datum, während der unechte Vertrag vom 12. Oct. 1727 da-tirt ist.
2) Schreiben Seckendorfs an Eugen v. SO. Oct. 1726 in FörstersUrkundend. II. S. 178, vcrgl. S. 189 vom 26. Rov.
S) Seckendorf bei Förster a. a. O. S. 172, vergl. Thl. m.S. 826.
4) Eugen an Seckendorf bei Förster Lhl. III. S. 325, vcrgl. 351,wo es ausdrücklich steht.