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3 (1841) Von 1688 bis 1739
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Buch VI. Drittes Hauptstück.

Das waren die strengen, in vieler Hinsicht jedoch vor-trefflichen und ihrer Zeit und den Verhältnissen nicht durchausunangemessenen Einrichtungen, welche Friedrich Wilhelm zurVerwaltung seines Staates traf, um freilich durch zum Theile-sehr drückenden Zwang der Bewohner die Macht und das An-sehen eines preussischen Königs nach Vermögen nicht nur festzu begründen, sondern auch zu erhöhen.

Drittes Hauptstück.

Vom Friedensschlüsse mit Schweden, 1. Febr. 1720,bis zum Tode König Friedrich Wilhelms, 31. Mai 1740.

Nachdem wir gesehen haben, was Friedrich Wilhelm I. imInnern seiner Lander geschaffen und eingerichtet, und aufwelche Weise er diese verwaltet, wenden wir uns zur Betrach-tung der, wenn auch für Preussen unendlich weniger einfluß-reichen äusseren Verhältnisse des Staats während der letzterenzwanzig Regierungsjahre des Königs. Die Lheilnahme Preus-sens an den bunten Verwickelungen der europäischen Staatenwar dennoch nicht ganz bedeutungslos, vorzüglich aber deshalbnoch besonders merkwürdig, weil sie in der bestimmtesten Wech-selwirkung mit den innersten Familienverhältnissen des könig-lichen Hauses standen. Das kann freilich um so weniger inErstaunen setzen, als der unbeschränkteste Ausüber der könig-lichen und väterlichen Gewalt oft seiner Leidenschaft die Zügel

man lächerlich finden wollen, allein in Försters Urkundcnbuch Thl. III.S. 146 schreibt Seckendorf an Eugen 28. Febr. 17ZZ:Der GeneralGrumbkow hat mir im größesten Vertrauen gesagt, daß der König ingroßer Gefahr, verwirrt zu werden u. s. w." Das waren Folgen derungcbändigten Heftigkeit, welcher er sich hingab, und man ist daher gc-nöthigt, manche seiner Handlungen lediglich daraus zu erklären; er wardann seiner wirklich nicht mächtig.