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Buch VI.
Drittes Hauptstück.
den sonst natürlichen Familienrücksichten, wünschte sie längsteine innige Verbindung beider Hauser, wodurch sie selbst auchwohl ihr Verhältniß zu ihrem Gemahle günstiger zu stellenhoffte. Mag sie nun schon mit darauf gewirkt haben, daßFriedrich Wilhelm sein Bündniß mit Peter I. aufgab und sichauf die Seite seines Schwiegervaters, des Königs Georg I.von England wendete, und in Verbindung mit diesem Friedenmit Schweden schloß, so viel ist gewiß, daß eine Doppelheirathzwischen ihren beiden ältesten Kindern (dem Kronprinzen Fried-rich und dessen Schwester Wilhelmine) und denen ihres Bru-ders (dem damaligen Herzoge von Glocester, nachherigen Prin-zen von Wales, und dessen Schwester Amalie) der sehnlichsteWunsch ihres Lebens war, den sie Jahre lang mit der größtenAusdauer durch alle ihr zu Gebote stehenden Mittel zu ver-Jum wirklichen suchte. Sie bemühete sich auch, ihren Vater und1723 Bruder dafür zu stimmen, und bewog deshalb ihren Gemahl,nach Hannover zu reisen, wo er sehr gut ausgenommen wurde,worauf auch sie sich dahin begab').
Zwar gelang es der Königin nicht, ihren Vater sogleichzur völligen Einwilligung in die Doppelheirath zu bringen,October doch bewog sie ihn endlich durch viele Vorstellungen und Blt-1/23 ten, nach Berlin zu kommen, wo dann zwischen ihm undFriedrich Wilhelm I. ein Bündniß und die Doppelheirath be-schlossen wurde"). Der König von England vermittelte auchdie Beilegung der offenen Spannung zwischen Friedrich Wil-helm I. und dem Kaiser, so daß Beide einander wieder Ge-sandte zuschickten. Für das unglückliche Thorn verwendetensich Friedrich Wilhelm und sein Schwiegervater. Durch ihrfreundliches Vernehmen stieg das Ansehen der Königin, obgleichsie von Zeit zu Zeit manchen Sturm der Leidenschaft ihresGemahls aushaltcn musste, dessen Argwohn auch durch dieVerleumdungen der unwürdigsten Art, selbst wenn diese allesirgend denkbaren Grundes ermangelten, für den Augenblick
1) Itlemoii'es äs Lsreitll I. p. 73 f.
2> Die Prinzessin Wilhelmine sagt in stren Denkwürdigkeiten S. 80,es sei am 12. Oct. 1723 unterzeichnet worden. Genaueres ist darübernicht bekannt.