Grumbkow.
529
scheitern mochten '). Schrieben ihm aber nach seiner Über-zeugung Ehre und Gewissen eine bestimmte Handlungsweisevor, so war keine Macht in der Welt im Stande, ihn davonabzubringcn °).
Am besten verstand der General Friedrich Wilhelm v.Grumbkow, den König zu behandeln. Er hatte sich vonfrüher Jugend am Hofe König Friedrichs I., wo sein VaterObcrmarschall gewesen war, dann in den Kriegen gegen Frank-reich und auf den holländischen Universitäten Utrecht und Leidenim Umgänge mit Hof-, Kriegs- und Staatsmännern und Ge-lehrten ausgebildet und ohne gerade ausserordentlichen Verstandund tiefe Einsichten zu besitzen, doch durch vielfache Erfahrungeine genaue Kenntniß der Menschen und der Höfe erworben.Durch Witz, muntere Einfälle und dem Anscheine nach großeGeradheit und unbefangene Freimüthigkcit vorzüglich bei einergurbesetzten Tafel, die er sehr liebte, und an welcher der Königgern Theil nahm, war er diesem ein sehr angenehmer undbald unentbehrlicher Gesellschafter geworden. Friedrich Wilhelmernannte ihn daher auch gleich nach seinem Regierungsantrittezum Minister und Gcnerallieutenant, dann (1723) zum Vice-präsidcnten der ersten Abtheilung des Generaldirectoriums.Grumbkow war einer von den Männern, welche sich nur zuhäufig in der Gunst der Fürsten befinden, an sich nicht bös-artig, ein Lebemann, der auch Anderen ein Vergnügen gönnte,seinen Untergebenen freundlich begegnete und daher von vielenMenschen geliebt wurde, ein Feinschmecker, der gern leckerspeiste, daher seinem Koch 400 Thaler Besoldung gab, undeben so gut als stark trank, auch so ungemein viel Wein ver-tragen konnte, daß er den Beinamen Biberius erhielt; einEgoist, der eben so wenig seinen Fürsten, als dessen Hausund Land liebte, sondern nur bemühet war, durch alle ihm zu
1) Seckendorf schreibt am 27. Dec. 1732 an Eugen bei FörsterThl. III. S. 144: man mache sich von des Königs Gemüth eine ganzfalsche Idee, wenn man glaube, cs könne von Jemand, wer cs auch inder Welt sei, regiert werden.
2) Wozu wir später mehrere Belege geben werden, z. B. die Ver-mählung des Kronprinzen mit der Prinzessin von Braunschweig.
Stenzel, Gcsch. d. Prcussisch. Staats. III. 34