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Buch Vl. Zweites Hauptstück.
Cabinetsministerium bildeten, durch welches auch die Gnaden-,vorzüglich Standescrhöhungssachen an den König gelangten.Die Hauptleitung der auswärtigen Angelegenheiten hatte, wiewir bereis gesehen haben, der erfahrene, verschmitzte und ver-stellte Ilgen. Neben ihm stand der von ihm sehr verschiedene,offene, freundliche und großmüthige Freiherr von Printzen, der,weil ihm sein Oberhofmarschallamt wenig Zeit kostete, alsStaatsminister ausserordentlich viel arbeitete, indem ihm auchdie Kirchen- und Schulsachen übergeben worden waren. Weiler indessen, wenn es die Sache ersoderte, dem Könige freimü-thig widersprach, so konnte ihn dieser, der das schwer ertrug,nicht recht leiden und kündigte ihm mehrmals in der Heftigkeitden Dienst auf, was sich Printzen gefallen ließ. Sobald csaber Ilgen erfuhr und dem Könige sagte: Sr. Majestät könn-ten Printzen nicht entbehren! so ließ es sich der König gefallenund Printzen musste bleiben'). Als er (im I. 1725) starb,erhielt seine Stelle im Cabinetsministerium und auch die geist-lichen Angelegenheiten der Freiherr Friedrich Ernst von Jn-und Knyphausen, der bis dahin als preussischer Gesandter anfast allen europäischen Höfen zu den wichtigsten Geschäften ver-wendet worden war, und auch den stockholmer Frieden mitSchweden abgeschlossen und die Tochter des reichen MinistersIlgen geheirathet hatte").
Bald daraus, weil Ilgen alt wurde, zog der König denGeneral Adrian Bernhard von Bork zum Cabinetsministerium,einen tüchtigen Soldaten und selbst wissenschaftlich recht gebil-deten Mann, welcher durch seine geschickten Unterhandlungenmit Menschikoff den schwedter Vertrag bewirkt, auch als Com-mandant von Stettin das Vertrauen des Königs gerechtfertigt
1) Loen kleine Schriften Thl. I. s. Abthl. S. 32 ff. Daraus beiBen eke ndorf X. S. 63 die Schilderung beider Minister. In den letz-ten Heften, ist überhaupt wenig von Benekendorf, sondern aus verschiede-nen Druckschriften Gesammeltes.
2) Benekendorf VI. S. 71. Staatsrath S. 4v3 und vorzüglichS. 231, wo die vom Könige am 8. Dec. 1728 ertheilte sehr verständigeInstruction empfiehlt, daß beide, Bork und Knyphausen, gemeinschaftlichhandeln und in Staatssachen recht langsam, wie in Wien, verfahren soll-ten, wo Alles trefflich gehe.