318
Buch VI. Zweites Hauptstück.
davon zu leisten oder Lehnwaare dafür zu entrichten, also auchnichts abzulösen hatten, ein Lehnskanon an den König cntrich-23. Aug. tet werden'). Darauf wurden auch alle Schulzen- und Bauern-
1721 Kurmark gegen einen jährlichen an den König zu ent-richtenden Kanon für Erbgüter erklärt. Die Summe der Lehn-pfcrde betrug in der Mark 917, für die also jährlich 36,650Lhaler entrichtet werden mussten.
Nicht überall war der Adel so nachgiebig als in den Mar-ken. Im Magdeburgischen widcrsetzte sich ein Theil der Rit-terschaft der ihnen neuen und allerdings aufgedrungenen Be-steuerung mit aller Kraft und wendete sich an den Kaiser, dersich ihrer bei seiner damaligen Verstimmung gegen den König23. Fcbr. nachdrücklich annahm und diesen, weil die Lehnaushebung gegen
1718 alles Recht, Freiheit und Observanz im Reiche, auch gegenden westfälischen Frieden sei, geradezu auffodcrte, davon abzu-stehen ^), was den König sehr ausbrachte. Nun wurde ihreSache bei dem Reichshofrathe anhängig, was den König der-Dccembcr maßen erbitterte, daß er seinen Ministern befahl, alle übrigen
1722 Domainenproceffe fallen zu lassen, aber die aller derjenigenEdelleute, welche sich weigerten, den Lehnskanon zu entrichtenund an den Reichshosrath appellirt hätten, mit äußerstem Nach-drucke fortzusetzen und sie möglichst zu chicaniren, um ihnenden Kitzel zu vertreiben, weiter an dergleichen gottloses undfrevelhaftes Beginnen gegen ihren angeborenen Landesherrn zudenken^)- Vergeblich gab er der Ritterschaft nach, den Lehns-kanon auf ihre Unterthanen zu schlagen und so ihre Steuer-freiheit, die sie für gefährdet hielte, zu behaupten"). Als sieaber (1725) sogar ein Decret zur Aufrechthaltung ihrer Rechtebei dem Reichshofrathe erwirkte, der an Kursachsen und meh-rere Reichskreise den Befehl zur Execution gegen den Königgab, gerieth dieser fast ausser sich, um so mehr, da, wie erbehauptete, nur acht Adelige ihm entgegen wären. Er erklärte,
1) Faßmann 11. S. 498.
L) Itlsstruin Luropaoum v. I. 1718 S. 137.
3) In seiner Instruction für das Generaldirectorium v. Dec. 17LL
4) Seckendorf an Eugen, 7. Apr. 1725, Försters Urkundenbuch11. S. 30.