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3 (1841) Von 1688 bis 1739
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Das Lehnwesen.

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Die Ritterschaft der verschiedenen Kreise der Kurmark botverschiedene Summen, worauf der König kürzlich erklärte: erbrauche das Geld zur Vermehrung seiner Truppen, also soll-ten vom 1- Juni d. I. an in allen Provinzen jährlich 40 LHIr.für jedes Ritterpferd entrichtet werden, wogegen er noch man-che ihm bis jetzt zustehende Nutzbarkeiten aufgeben wolle. Dasnahm die kurmärkischc Ritterschaft an und erhielt dagegen eineAfsccuration'), durch welche nun ohne Verletzung der Privile- so. Junigien, Freiheiten und Familienrechtc des Adels dessen Lehngütcrzu Allodial-Erbgütern gemacht und der Lehnsvcrband mit allendazu gehörigen Leistungen auf ewig aufgehoben wurde, mitalleiniger Ausnahme derjenigen Lchngüter, welche auf zwei Au-gen standen (d. h. welche nach dem Tode eines Einzigen nochLehnbcrechtigten an den König sielen) und auf welche er selbstAnderen Anwartschaft gegeben. Die von seinen Nachfolgernnie zu erhöhende Summe von 40 Thalern jährlich solle alsSurrogat für jedes Ritterpferd nie mit zur Contribution gezo-gen werden und der Ritterschaft auch alle Rechte des Landtags-recesses °) v. I. 1653 verbleiben.

Eine gleiche Assecuration erhielt die Ritterschaft der Neu-mar? und eine besondere Constitution ordnete die Erbfolge, die 25 . Aug.Rechte der Agnaten bei Vcräusserungen und die Anlegung ei-nes Landbuchs zur Erhaltung des Credits der ehemaligen Lehn-güter b), auch sollte nach einem späteren Edicte das Huldigungs- 25. Febr.und Unterthanenband der Ritterschaft gegen den Landesherrn ^^0bleiben und dazu alle Besitzer und Erben angehalten werdenund keine Zersplitterung der Güter stattsindcn. Die Lehen derReichsfürsten und Standespersonen, so wie die Lehnerbämter l5. MKzund Würden blieben bestehen y. Auch von Lehnscapitalien,ferner von Lehen der Körperschaften, Collegicn, Gemeinden,

Innungen und Gewerke mussten, selbst wenn sie keine Dienste

1) Bei Faßmann I. S. 1Z4, auch im Illeatr. Lurop. v. 1.1717S. 115.

2) S. Theil II. S. 69.

Z) Faßmann I. S. 194.

4) Ebendas. II. S. 484.