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Buch VI. Erstes Hauptstück.
Hause von Seiten Polens bewiesenen Affection und wegen derdem Markgrafen von Schwedt entgegenstehenden unüberwindli-chen Schwierigkeiten von dem Entwürfe abgehcn. Endlich gabKönig August zu verstehen, er hatte sehr wohl Veranlassung,sich ihrer gemeinschaftlichen prcussischcn Unterthanen an-zunehmen, damit diese nicht in ihren Freiheiten und Rechtengegen die Vertrage gekrankt würden').
Fast zu gleicher Zeit (29. Marz 1719) machte der preus-sische Hof eine Erklärung bekannt, in welcher er seine von ihmfür Polen dargelegte Freundschaft zu beweisen und erdichteteBeschuldigungen zu widerlegen suchte, namentlich als ob erund der Zaar so starke Rüstungen gemacht hätten, um Polenzu theilcn und Städte und Lander von demselben abzurcisscn.Gleich bei seinem Regierungsantritte sei eine seiner ersten Sor-gen gewesen, daß der wclauer Vertrag zwischen Preussen undPolen bestätigt, der König und die Republik Polen zu denFeierlichkeiten seiner Huldigung in Königsberg eingeladen undin die Eidesformel die Eventualhuldigung für Polen mit aus-genommen würde, da er bereit gewesen wäre, sie an Polen zuleisten. Dieses habe sich aber um einen so wichtigen Gegen-stand gar nicht bekümmert. Er vorzüglich habe die Gefahreines schwedischen Einfalls nach der Rückkehr König Karls ausder Türkei abgcwcndet, so viel Versprechungen ihm auch derLandgraf von Hessen-Kassel gemacht, den Angriff auf Polen nichtzu hindern. Deshalb sei auch Stralsund von den Verbünde-ten belagert und mit Hülfe des Königs von Preussen erobertworden, obgleich Karl XII. diesem Vorschläge gemacht, wie ereine oder die andere polnische Provinz an sich bringen könne.An Ersatz dessen, was Preussen bei dem langwierigen schwe-dischen Kriege gelitten, habe die Republik Polen gar nicht ge-dacht, vielmehr noch die Zölle in Polen und Lithauen erhöhet,was er nicht erwiedert. Nun beschuldige man ihn, er sucheElbing, das Bisthum Ermland, Polnisch-Preussen, Pomerel-len und Danzig an sich zu ziehen, man werde das aber nieerweisen können. Er habe sogar gesucht, Danzig zu schützen,
1) Die Schreiben bei Faßmann I. S. 2Z3 u. 240, auch bei Illa»tinisre p. Z66 ff.