! Sequestrationsvertrage über Stettin- 253
j Unterdessen rückten die 24,000 Mann starken Russen ver-
^ heerend durch Mecklenburg in Pommern ein, verbrannten Garzund Anklam und legten sich vor Stettin'). Mcnschikoff und dervertraute Minister König Augusts, der General Flemming,kamen, unstreitig veranlasst durch die holsteinischen Mini- 28. Juli^ ster'), überein, die Russen sollten Stettin erobern und es danndem Könige August und dem Administrator von Holstein, alsSequester, übergeben; wolle jedoch der König von Prcussen
> gegen Zahlung einer bestimmten Summe (als Belagerungsko-sten) an Peter und August an des Letztem Stelle treten, so
j solle er im Vereine mit dem Administrator Stettin besetzen.
' Daraus ging Görz für seinen Herrn so weit ein, daß er mit 20.Aug.Mcnschikoff vertrug, König August solle rücksichtlich der Fest-setzungen des berliner Vertrags (v. 3. Juli) an Friedrich Wil-helms Stelle treten und im Vereine mit holsteinischen TruppenStettin nach der Eroberung so lange besetzen, bis ihm wür-! den 200,000 Thaler ausgezahlt worden sein^). Nun belager-ten die Russen mit Zuziehung von 60 sächsischen Geschü- Scpt.tzen Stettin, das die Besatzung im Vereine mit den Bürgern? tapfer vertheidigte. Die Stadt litt durch das fürchterlicheBombardement der Belagerer so ausserordentlich, daß Meyer-feldt, um sie nicht in einen Steinhaufen verwandeln zu lassen,auf Zureden der holsteinischen Minister sich bereit erklärte, die so. Sept.
> Festung zu räumen, wenn ihr die Neutralität bewilligt undsie von holsteinischen und preussischcn Truppen besetzt würde.
Die Bürger leisteten dem Herzoge von Holstein den Eid derTreue; auch zwei Bataillone der Besatzung schwuren ihm, dieübrigen räumten die Festung und wurden nach Schweden ge- 4. Oct.
j bracht').
den wollen, werde übrigens neutral bleiben. Nachr. vom nord. KriegeForts. I. S. 148.
1) Hoyer I. S. 264. I'ksutr. Lurox. a. a. O. x. 617.
^ 2) Friedrich Wilhelm 1. beschuldigte in einem Schreiben v. 27. März
1715 an den Administrator, den Baron von Görz, daß dieser ihn habebewegen wollen, Geschütz und Munition zur Belagerung Stettins zu lie-
> fern, was er aber verweigert. iOumksrt^ VIH. p. 316.
3) Noräbsrg III. p. 27. Vergl. Hojer I. S. 264.
4) Lagebuch Peters I. Z. 343.