Utrechter Frieden.
243
ralstaaten um somehr darauf, es zu behalten, weil Frankreichdas Fürstenthum Orange und die zu Neufchatel gehörigen Gü-ter in der Bourgogne an sich genommen. Er meinte, demKönige Ludwig XIV. gehöre zwar Geldern nicht und dieserhabe cs daher auch nicht abtreten können, bei überwiegenderMacht aber könne man nicht immer so genau auf das Rechtsehen und müsse Rücksicht darauf nehmen, wie sich etwas passe-Die Generalstaaten hätten ja zu dem Barrierevertrage ebenfallsnicht die Zustimmung des Kaisers, sondern Frankreichs ver-langt, so habe auch er es gemacht, was ihnen übrigens nichtsschade, sie vielmehr von dieser Seite sicher stelle; auch könntensie ihm Geldern wohl gönnen. Die Generalstaaten wollten ihmindessen höchstens nur einen Theil von Obergeldern lassen undden grüßten Theil dem Kaiser verschaffen, womit auch Englandbereits einverstanden war. Als aber der kaiserliche GesandteSinzendorf auf das ganze Land bestand und von keiner Thci-lung mit Preusscn etwas hören wollte, wurden die Engländer,welche den Abschluß des Friedens beeilten, ungeduldig und derGras Strafford (ehemals als Milord Raby Gesandter inBerlin) drohete endlich, wenn der kaiserliche Gesandte nichtbinnen vierundzwanzig Stunden nachgebe, so solle Prcussenganz Obcrgeldern erhalten '). Das wirkte, und es wurde nun 2. Apizwischen dem kaiserlichen und dem preussischen Gesandten eingeheimer Vertrag folgenden Inhalts geschlossen: Da der Kai-ser den Königen von Preussen versprochen, Foderungcn, welchedieselben an' Karl II. von Spanien gehabt, auf sich zu neh-men, und diese deshalb einen ansehnlichen Theil des Ober-quartiers vom spanischen Geldern inne behalten, so überlässtder Kaiser zur Stiftung und Erhaltung guten Vernehmensund in Ansehung der stattlichen Verdienste, welche sich der ver-storbene König Friedrich I. um das Haus Oesterreich und dasgesammte Gemeinwesen erworben, dem Könige Friedrich Wil-helm I. den Theil von Obergeldern, welchen dieser inne hat,namentlich Stadt, Vogtei und Amt Geldern mit den dazu ge-hörigen Städten und Aemtern mit aller Hoheit, wie sie das
1 ) S. diese Unterhandlungen bei I-aindertx VIII. p. 43. Bergl.lüartiniere I. p. 61 .
16 *