Religion und Kirche.
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Edicte (16. Nov. 1698) entschied der Kurfürst den Streit: auslandesfürstlichcr und obcrbischöflicher Macht, wie es darin heisst.Er verbot Schade's Tractätlcin und ließ es, weil cs ohneCensur gedruckt war, consiscircn. Die Privatbeichte solle blei-ben für die, welche sie gebrauchen wollten, für Andere aber,welche Skrupel dagegen hätten, nicht ferner abgehalten werden.Zum Ersätze des Bcichtpscnnigs zahlte Friedrich jedem Beicht-sitzer der drei Hauptkirchen Berlins 200 Thaler. Schadestarb aus Verdruß; bei seinem Leichenbegängnisse wollte derPöbel seine Wohnung zerstören '). Die Parteien blieben mitdem erregten Hasse. Strenge Verordnungen fruchteten eben sowenig, wie Strafen.
Wir haben gesehen, daß der Propst Müller in Magde-burg wegen seiner beleidigenden Schrift über die Verheiratungder refornürtcn Schwester Friedrichs mit dem lutherischen Her-zoge von Sachsen-Zeitz gefangen nach Spandau gebracht wurde.Zänkereien und Angriffe der Lutheraner aus die Reformirtenwurden (1691) verboten und darüber bei dem kursächsischenHofe Beschwerde erhoben. Das Verbot, diejenigen anzustellen,welche in Wittenberg studirt hatten, wurde (4. März 1690)erneuert, wegen der Bitterkeit, welche dort in Schriften gegendie Reformirten herrsche. Eine verleumderische Schrift unterdem Namen eines reformirten Katechismus ließ Friedrich inBerlin und Halle öffentlich durch den Henker verbrennen underklärte (28. März 1698): er wolle Niemand in seinem Ge-wissen kranken, allein auch nicht geschehen lassen, daß manseine Religion mit handgreiflichen und zum Theile gottesläster-lichen Unwahrheiten belade, da er den Wunsch habe, daß alleReligionsverbitterung gänzlich gehoben und wenigstens dieEvangelischen zur christlichen Verträglichkeit gebracht wür-den °). Auch die Schrift des hamburgischen Professors Ed-zardi gegen die Kalvinisten ließ der König (1705) in seinenStaaten consisciren und durch den Henker auf dem Markte
1) Schröckhs Kirchcngcschichte seit der Reformation Th. VIII.S. 280. Königs Berlin III. S. 76.
2) Illeatr. Lurop. XIV. p- 794.