Druckschrift 
3 (1841) Von 1688 bis 1739
Entstehung
Seite
230
Einzelbild herunterladen
 

230 Buch V. Zweites Hauptstück.

auf Verlangen der Aeltern deren Kinder auch ohne Exorcis-mus taufen. >

Noch lauter wurde der Streit über die allgemeine Beichte. ,Die lutherischen Geistlichen wollten die Privatbeichte aus Ge-wohnheit, Gewissensgründen und auch wohl, wie man ihnenvorwarf, ihres Einkommens wegen, nicht aufgeben, wobeiman nicht vergessen darf, daß ihre Einkünfte im Allgemeinengering genug waren. Andere widersetzten sich ihr heftig. Zudiesen gehörte der Magister Schade, Prediger an der Nicolai-kirche in Berlin, ein sehr frommer, unbescholtener Mann undwackerer Kirchenlehrer, welcher Gewissensbisse über die Privat-bcichte und Absolution empfand, und seine Ansichten und Ueber-zeugung, ohne Rücksicht und leidenschaftlich verfocht. Er lehrte,die Seligkeit oder Begnadigung für begangene Fehler erlange !man nicht (wie so Mancher damals glaubte) durch Beichtsitzen, ^sondern durch die Beschaffenheit der innern Rührung des Her-zens. Er lud seine Beichtkinder zur allgemeinen Beichte, er-mahnte vor dem Genüsse des Abendmahls mit Warme zurBesserung und sicherte erst für den Fall des Haltens der ge-fassten guten Vorsätze Vergebung der Sünden zu, was seiner cMeinung nach bei der Privatbeichte nicht gehörig beachtet -wurde, indem die Leute glaubten, nach erhaltener Absolution sdurch den Geistlichen waren ihnen ihre Sünden vergeben.Damit noch nicht zufrieden, predigte und schrieb er ungcschcutgegen die Privatbeichte als einen Höllenstuhl und Satans- .und Fcuerpfuhl und schalt die lutherischen Kirchen, in welchen -sie gehalten wurde, Babel und Hure! Das Consistorium wollte <ihn absctzen, der Magistrat und der fromme, in hohem Ansehnstehende Spener, sowie ein großer Theil der Gemeinde ver-wendeten sich für ihn, Andere waren ihm heftig entgegen. EinTheil der Bürger wurde durch ihn für die allgemeine Beichtegewonnen. Dadurch gestützt und durch seine Gegner gereizt,eiferte er dermaßen gegen die Anhänger der Privatbeichte, daßcs wenigstens schien, als wenn er ihnen die Seligkeit absprache,woran er wohl nicht dachte. Das wurde ihm verwiesen unddurch ein Edict (30. Juli 1698) der Bürgerschaft freigestellt,die Beichte nach bisheriger Art beizubehalten oder abzustellen.

Eine Commission wurde niedergesetzt und in einem andern ,