220 Buch V. Zweites Hauptstück.
cher erstens die gesammte Verfassung geordnet und fester ge-stellt, ferner die Beschäftigungen in vier Klassen unter vierDirektoren getheilt wurden, 1) Physik, Medicin, Chemie; 2)Mathematik, Astronomie, Mechanik; 3) deutsche Sprache undvorzüglich deutsche Geschichte; 4) Literatur, vorzüglich desOrients, zur Fortpflanzung des Evangelii unter den Ungläu-bigen. Am 1V. Januar 1711 wurde das Gebäude der Akade-mie feierlich eingeweihet und jedem Mitgliede von dem Mini-ster von Printzen, einem eifrigen Beförderer der Wissenschaftenund kenntnißreichen Manne, als dem Vertreter des Königs,die dazu geprägte Medaille übergeben.
Die Akademie bemühete sich ohne wesentlichen Erfolg (seit1709), die Anpflanzung von Maulbeerbäumen zu befördern'),ging aber nicht auf den ihr (1711) vom Könige gemachtenVorschlag zur Anfertigung eines Wörterbuchs in der Art desder französischen Akademie ein. Zu einem von der Akademiezu gleicher Zeit gewünschten, anatomischen Theater fehlte dasGeld und der Tod des Königs traf kaum irgend eine Anstaltso hart als diese.
Ausserdem stiftete der König in Berlin (1705), unterder Aufsicht des Grafen von Wartenberg noch, eine königlicheAkademie oder Fürstenschule für seine Vasallen, fremde Für-sten, Grafen und Herren, deren jedoch keiner von anderer alsadeliger Geburt und nicht unter sechzehn Jahre alt sein dürfte.Fürsten und Grafen speisten von Silbergeschirr an einer beson-der» Tafel, alle erhielten Unterricht in Leibesübungen, Ge-schichte, Philosophie, Mathematik und Physik, Architektur,Besestigungskunst, in den neueren Sprachen, auch der deut-schen, aus deren Reinigkeit besonders geachtet werden sollte.Die Pensionen betrugen bei einem Fürsten 600 Thaler, dannherunter bis zum Adel 300 Thaler. Es wurden bei der-selben als Professoren angestellt der nachher so berüchtigteJakob Paul Gundling für Staatsrecht und Geschichte, I. E.Pfeiffer für römisches und deutsches Recht, I. H. Hertten-stein für Natur- und Völkerrecht, C. M. Spener für Ge-
1) Leibnitzs Gedanken, auf was Art das vom Könige ihm münd-lich versprochene Privilegium, die Erziehung der Maulbeerbäume betreffend,cinzurichten sei; in dessen deutschen Schriften ll- S- 295.