Heer.
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wurden fünfzig Thaler gcfodert. Endlich (14. Oct. 1711)wurde den Provinzen gestattet, auch kleine Leute und auchAusländer, wenn sie nicht von fremden Truppen desertirt waren,abzuliefcrn. Diese Einrichtungen näherten sich schon dem Aushe-bungssystcme, welches Friedrich Wilhelm!, förmlich einrichtete').
Der Dienst muß doch streng und schwer, der Schreckenvor demselben bei dem äusserst starken Verluste in Schlachtenund Belagerungen groß, daher die Desertion zahlreich gewesensein. Schon 0. Oktober 1688 wurde ein Patent dagegen er-lassen und Mitwisser und Hehler mit einer Strafe von 500Thalern bedrohet. Wer einen Deserteur zurückbrachte, erhieltzwei bis fünf Thaler. Fast jährlich erschienen Edicte dieserArt und (seit 12. Februar 1702) Generalpardonsedicte fürdiejenigen Deserteurs, welche sich innerhalb einer bestimmtenZeit stellten. Es kam endlich so weit, daß ein Patent (v. 5.Mai 1711) erklärte: da die bisherige wiewohl abscheuliche To-desstrafe des Stranges gar keine Furcht, Schrecken noch Bei-spiel geben wollen, so sollten ertappte und der Desertion über-wiesene Soldaten binnen vierundzwanzig Stunden ohne Gnadevor dem Regimcnte für Schelme erklärt, ihr Degen vom Hen-ker zerbrochen, ihnen als unwürdig in ehrlicher Gesellschaftweiter zu sein, die Nase und ein Ohr abgeschnitten, daraufjeder an eine Karre geschmiedet und lebenslänglich zur schwe-ren Festungsarbeit verwendet werden. Bald darauf erklärteein Edict, (7. Oktober 1712) auch jene Strafe habe als or-dentliche Strafe nichts geholfen und setzte daher fest, derStrang solle die ordentliche, das Abschneiden der Ohren aber(jedoch nicht mehr der Nase), Brandmarken, Gassenlaufen undFestungsbau ausserordentliche Strafe sein. Man sieht wohl,daß es grausamer Mittel bedurfte, um ein Heer mit einerKricgszucht zu gründen, wie sie dann vollendet unter Fried-rich Wilhelm I. im preussischen einheimisch war. Die Zusam-mensetzung des Heers aus so verschiedenartigen Bestandtheilendurch Werbung nöthigte dazu. Doch machte der Fürst dieOfsiciere verantwortlich dafür, wenn ein Soldat in Folge
1> Ribbcntrop, Verfassung des preussischcn CantenSwescns S. 15,eine Jugendarbeit des Verfassers.