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Buch V. Zweites Hauptstück.
Zur Ergänzung und Vermehrung des Heers um 12,000Mann im I. 1704 wurde durch ein Reglement (v. 11. Marz)vorgeschrieben: jeder Inhaber einer Compagnie solle fünfzehnMann gegen vier bis fünf Thaler Handgeld für zwei bis dreiJahre auf eigene Kosten werben. Jede Schäferei, in welcherzwei Knechte dienten, die Erb- und Freimüller, Erb- undWraukrüger, Erblchn- und Freischulzen, Branntweinbrennerje zehn Meister jeder Zunft, je drei Handwerker des plattenLandes stellten einen Mann zwischen zwanzig und vierzig Jah-ren; was dann noch von den 12,000 Mann abging, wurde' auf die Provinzen vertheilt. Die zur Landmiliz enrollirtenjungen Leute wurden (10. August 1704) von der Einstellungin die Feldregimenter befreiet. Schon im folgenden Jahre(26. Nov. 1705) wurde indessen, weil viele junge Leute beider Landmiliz Dienste nahmen, oder, um dem harten Feld-dienste zu entgehen, das Land verließen, die Zahl der Ersatz-mannschaften insgesammt auf den ganzen Staat so vertheilt,daß Städte und das platte Land die Leute aufbringen und indie Festungen liefern mussten. Denjenigen, welche freiwillig aufsechs und mehr Jahre Dienste nahmen (capitulirten), wurdenbesondere Bortheile zugesichert. Allein den 10. Sept. 1708wurde, weil in vorigen Zeiten die Ofsiciere verpflichtet gewe-sen, ihre Compagnien vollzählig zu erhalten, ohne daß demLande zugemuthct worden, die Mannschaft aufzubringen oderabzuliefern, die Werbung wieder auf den alten Fuß gesetzt.Land und Städte erboten sich, diese möglichst zu unterstützen,für jeden zu stellenden Mann acht Thaler Handgeld zu geben,ihn nach Ablauf der drei- bis sechsjährigen Dienstzeit kosten-frei in das von ihm gelernte Handwerk aufzunehmen und fürso viel Jahre, als er gedient, von Stadt- und Dorfslasten zubefreien. Demgemäß wurde nun jeder Heeresabtheilung einverhältnißmäßiger District im Lande angewiesen, das Vermö-gen der Ausgetretenen consiscirt, unansässige junge Leute, diekein Gewerbe erlernt, mussten von der Obrigkeit den Werbernabgeliefert werden. Auch das hatte bei dem starken Abgängealler kämpfenden Heere keine Wirkung und noch in demselbenJahre musste man die zu liefernde Ersatzmannschaft wieder aufdie Provinzen vertheilen. Für jeden nicht gestellten Mann