Heer.
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kam noch im I. 1698 die Grenadiergarde. Alle diese Regi-menter waren sehr kostbar ausgerüstet, bekleidet und besoldet.
Wie vielen Ruhm die Truppen insgesammt überall er-rungen, wo sie in offener Feldschlacht oder im Angriffe undVcrtheidigung fester Platze') kämpften, haben wir bereits er-fahren. Alle Nachrichten geben an, daß die Pike und dasLuntenschloß unter Friedrich III. abgeschafft, das französischeSchloß cingcführt und das Bajonnet angenommen ^) worden,welches doch nicht wahrend des Feuerns, sondern erst nachher,wenn es zum Handgemenge kommen sollte, aufgeschraubtwurde. Bei der nun eingeführten Stellung von vier Mannhoch, wurde das Pelotonfeuer, in dem die beiden vorderenGlieder auss Knie sielen, für die damaligen Zeiten vorzüg-lich stark ^).
Die Aufbringung und Ergänzung der Mannschaft ge-schah durch Werbung und schon im I. 1691 muffte ein Edictgegen die Gewaltthätigkeiten erlassen werden, welche sich dabeiOfsiciere auf dem Lande erlaubten. Wegen der Unsicherheitdes Ergebnisses bei dem bisherigen Verfahren wurde (24. Nov.1693) ein eigenes Werbungsinterimsreglement gegeben, nachwelchem bei Beziehung der Winterquartiere alle Regimenterund Bataillone eine genaue Liste des Abgangs beim Seneral-commissariate einreichen mussten. Dieses vertheilte die Lieferungdes Abgangs aus die Provinzen, welchen frei stand, die Mann-schaft (doch kein unnützes Gesindel, Untcrthancn, Kinder undDienstboten) selbst zu werben. Für jeden Geworbenen zahlteder Ofsicier zwei Thalcr Handgeld und sollte sich aller übrigenbisher üblichen Plackereien enthalten. Auf diese Weise konnteman des Ersatzes des jährlichen Abgangs ziemlich gewiß sein.Dennoch entstanden über Gewaltthätigkeiten der Werbeofsiciereim I- 1695 Bewegungen und es wurden dreiste und aufrüh-rerische Reden, selbst von Geistlichen, gehört und deshalbder Magister und Jnspector Stenger in Wittstock seinesAmtes entsetzt.
1) Hcnnert S. 59.
2) (Behrenhorst) Betrachtungen über die Kriegskunst Th. H. S. 407.
3) Hennert S. 23.
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