Juden.
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das Gebet „Alenu" künftig laut einem Vorbeter solle nachge-sprochen werden; wer es noch heimlich oder in seinem Her-zen spreche, den wolle er der göttlichen Allmacht überlassen§ haben, und werde Christus seine Ehre zur rechten Zeit schonzu retten wissen. Dieses Edict wurde von da an bis zum!! I. 1730 öfter wiederholt und von Neuem eingeschärft. VonZeit zu Zeit erneuerten sich die Angaben, daß in jüdischen Bü-chern der Heiland gelästert werde, was neue Untersuchungen veran-lasste. Ausserordentlich merkwürdig für die damalige Zeit blei-ben die Grundsätze von Duldung, welche (5. März 1707) einRescript des Königs an die Universität Frankfurt, nach demsehr besonnenen Gutachten derselben über die angeblichen Got-teslästerungen im Buche Rabboth ^), kund gibt, daß näm-lich der König es gelehrten Männern überlasse die darin viel-! leicht versteckte böse Absicht der Juden, worüber Gott allein
das Gericht zukomme, herauszusuchen und ihnen zur Ueber-zcugung vorzustellen. Man sieht daraus, daß doch wenigstensnicht alle gelehrte Theologen den fanatischen Haß gegen die^ Juden noch thcilten, der freilich wohl noch viele Geistliche ge-
^ gen sie beseelte. Auch das berüchtigte Buch des gelehrten Ei-
! senmcnger: das entdeckte Judenthum, welches eine Sammlung
! aller lästerlichen und lächerlichen Meinungen der Juden über
! das Christenthum aus ihren zum Theil sehr seltenen Büchern
! enthielt und das sie auf jede Weise zu unterdrücken bemüht
! waren, was ihnen auch beinahe gelungen wäre, hatte nicht die
! nachtheilige Wirkung, welche sie besorgten. Zwei Bände in
i Quart werden nie ein Volk aufregen.
> Bettcljuden wurden (1702) mit Landesverweisung, Staup-
bescn, oder Festungsarbeit bedrohet. Die Hauptrücksicht, welchehier, wie vielleicht überall die gelindere oder härtere Behand-lung der Juden bestimmte, war das Geldbedürfniß, nächstdem,
^ doch schon hier die durch die Zeit gemilderte Gesinnung, welche sich
p nach und nach von der alten strengen Orthodoxie zur reincrn Er-
l fassung des wahren Kerns des Christenthums zu erheben ansing").
1) Die Beschlagnahme des Buches wurde zugleich aufgehoben. DieWorte des Edicts sind wörtlich dem desfalsigen Anträge des ProfessorsLichtschcid entlehnt.
2) (Königs) Annalen der Luden in dem preussischen Staate, vor-