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3 (1841) Von 1688 bis 1739
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Buch V. Zweites Hauptstück.

Es bestanden unter Friedrich I-, wie unter dessen Vater,zwei Hauptabtheilungen der Einkünfte, deren eine der Unter- IHaltung des Kriegswesens, die zweite der des fürstlichen Hau- !ses und Hofs gewidmet war. Von der Höhe der dem Kriegs-wesen bestimmten Summen können wir nichts Bestimmtesangebcn und nur vermuthen, daß sie, auch ohne die Subsidien,wohl eher mehr als weniger wie zur Zeit seines Vaters, also )vielleicht gegen zwei Millionen Thaler betragen haben mögen.

Die anderen oder sogenannten Domaincnintraden begriffen insich die Einkünfte der Post, Münze, Stör- und Bernstein-fsscherei, des Salz- und Mühlstcinhandels, den Ertrag andererHoheitsrechte und die Stempel- und Legationsgelder. Siebeliefen sich, jedoch ohne Abzug der Verwaltungskosten undBeamtetenbesoldungen, beim Antritte der Regierung Fried-richs IH. auf 1,533,795 Thaler. Davon wurden 134,973 Tha-ler zur Schatulle, 136,988 Thaler zum Unterhalte der kurfürst-lichen Familie und 226,310 Thaler zur Hofrentei verausgabt.

Von der noch übrigen etwas über eine Million betragendenSumme war der größeste Theil zur Besoldung sammtlicherStaatsbeamteten, ferner 78,183 Thaler ausserordentlich zum 'Unterhalte der Garnisonen und Festungen, 35,200 Thaler fürdie Marine, 147,015 Thaler zu Abführung von Domainen-schulden und Verbesserungen ausgesetzt. Die im I. 1711von den Provinzen an die Hofkammer in Berlin eingeschicktenreinen Ueberschüsse beliefen sich, nach Abzug der Provinzial-bedürfnisse, im I. 1711 auf 764,766 Thaler, im I. 1712auf 820,000 Thaler').

Die baaren Besoldungen der eigentlichen Hofstaatsbeam-teten betrugen (ohne die sehr bedeutenden Lieferungen vonNaturalien zur Speisung derselben) im I. 1688, 54,589 Tha-ler, im I. 1712 (mit den Kost- und Rauchfuttergeldern)157,647 Thaler. Im I. 1706 beliefen sich die Hofkammer-ausgabcn auf 1,626,241 Thaler, davon kamen auf den Hof- .staat 367,758 Thaler, ausserdem aber in die königliche Scha-tulle und an die Prinzen und Prinzessinnen des königlichen

1) Mittheilungen meines verehrten Freundes, des Professors Riedelin Berlin aus den Acten, welche doch nur Bruchstücke mit nicht ausrei-chender Angabe enthalten.