Epaminvndas. 125
halten würde, als ihm gesetzlich vorher bestimmt wäre. Uc-berzeugt, daß die Erhaltung des Staats der Zweck diesesGesetzes war, konnte sich Epaminvndas nicht entschließen,ihm zum Unheile des Volks eine Folge zu geben, und führteden Oberbefehl vier Monate langer fort, als das Volk ihmaufgetrageu hatte.
8. Nach der Rückkehr in die Heimath wurden seineMitbefehlshaber wegen dieses Vergehens angeklagt. Epami-nondas erlaubte ihnen, die ganze Sache auf ihn zu schieben,und darauf zu bestehen, cs sey seine Schuld, daß sie demGesetze nicht gehorcht hätten. Da sie durch diese Rechtferti-gung von der Anklage frei wurden» so glaubte Niemand,daß Epaminvndas sich rechtfertigen werde, weil er Nichts zusagen haben würde. Aber Epaminvndas erschien vor Gericht,leugnete keine der Beschuldigungen seiner Gegner, gestandAlles zu, was seine Mitbefehlshaber behauptet hatten, wei-gerte sich auch nicht, der gesetzlichen Strafe sich zu unter-werfen, bat sich aber nur Eines aus, daß man in dasöffentliche Jahrbuch') setzen möchte: „Epaminvndas ist vonden Thebanern mit dem Tode bestraft worden, weil er siegeuöthigt hat, bei Leuktra die Laccdämonier zu überwinden,denen, bevor er Feldherr war, kein Bootier auf dem Schlacht-feld auch nur ins Gesicht zu sehen sich getraut hatte, und weiler in Einer Schlacht nicht nur Theben vom Untergange ge-rettet, sondern auch ganz Griechenland wieder in freien Zustandversehtund dieLage beiderStaaten gegeneinander dahin gebracht
Diesen Sinn vcrmuthet van Staveren mit Schoppius hin-ter dem dunkeln: in perioulo.