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ist es ganz gleichgültig, nach welcher Richtung Conenhätte Umfallen sollen, da die in der Leiche VorgefundenenThatsachen es ausser allem Zweifel setzen, daß er rück-wärts auf den Hinterkopf gefallen ist.
Ueber die „Schlußbemcrkungen" des Hrn. v. Waltherwerde ich Ihnen, meine Herren Gefchworneu, nur nocheinige Worte zu sagen haben, da Sie durch meine Dar-stellung in den Stand gesetzt seyn werden, Ihre Ueber-zeugung über den an Cöiien verübten Mord nach Grün-den auszusprcchen.
In der zweiten Schlußbemerkung hat Hr. v. Wal-ther gesagt: „Es ist wahrscheinlich, daß diese Wunden„dem noch lebenden Conen beigebracht wurde»; aber dieß„ist dennoch aus der Aktenlage nicht als ganz vollkom-„men erwiesen anzusehen. Und im Gutachten sagt er:„Die sugillirte Bejchaffenheit dreier Kopfwunden, die sich„an Cdncns Leiche fanden, ist allerdings ein Grund, um„mit einem hohen Grade von Wahrscheinlichkeit zu ver-„muthen, daß diese wahrend des Lebens entstanden„sind."
Es wird also vom Hrn. von Walther zugegeben, daßConen im Leben am Kopse verletzt wurde, auch istConen todt. Ist nun Cöne», nach der Behauptung desHerrn von Walther, an den ^Kopfverletzungen nicht ge-storben, „wovon ist cr denn gestorben?"
Herr v. Walther hätte nicht dabei stehen bleiben sol-le» , seine Zweifel gegen den Tod Cvnens an den Kopf-verletzungen zu auffern, sondern auch eine andere posi-tive Todesursache ausser de» an Cvnens Leiche g fun-denen Verletzungen Nachweisen sollen. Dieß ist von»hm nicht geschehen, weil es wohl unmöglich war. -Hr. v. Walther halte wissen müssen, was der berühmte