ermordet! worden? Eine Frage an Zergliederer. Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken. Gedruckt als Handschrift. I nh a l t. Einleitung. r. Bei jeder Criminal-Unterfuchung bildet die Feststellung? des Verbrechens den ersten Theil des Prozesses, 2. Wichtigkeit dergeuaucn Feststellung des Lhatdestandes^ Der Grvßkanzler von Cocceji rettet einem armen Candi-k baten der Theoiogie dadurch das Leben, daß er den; Tharbestand des Mordes einer neuen Untersuchung um? tcrivarf. Hätte man in Toulouse den Thatbestand so untersucht,k wie Cocceji in Berlin, so wäre Calas nicht gerädert? worden. 4. Die größere Wahrscheinlichkeit ist immer für den Selbst-, morb. — Große Anzahl der Selbstmörder an Fabrik-? orten. — Derzeichniß der Selbstmörder in Llbkrftldß von 18 «ü bis 182,. 5. Ueber die groß« Unbedeutenheit der Wunden,am Kopfei von Conen. An diesen -stirbt Niemand. Auch gaben« die Herren Aerzte dieses «ach. Die Gehirnerschütterun,' -- < - ge». Wer hat sie gesehen und wo findet sich irgend ei«« Spur da»»«; 6. Die öffentliche Meinung ist immer L -karge. Da das Volk ei« Vergnüge» darin findet, Verbrechen aLfzuslr» che«, st macht es gerne de» ^-ou,»l-or xuKUo. So auch in der Revolutivu. 7. Hamacher hat sich in seinen Aussage« nach dem gerichtet» was ihm vdtt dem Befundderichte bekannt war. Er wurde hierüber» auf den Antrag des Prof. v. Walther, vor der Assise gefragt. Wie find die Verletzungen entstanden» die sich am Kopfe von Conen befinden? —- Leichtigkeit, mit welcher der Herr KreiSphysikuS Servaes alles za erklären wußte.— Erzählung, wie er Mechtildis Roskotten sehr nahe als Kindesmördrrinn vor die Assise gebracht» indem er ein Stück vo« einem Schweine für ein Stück von einem neugebornen Kinde hielt. —Die Akten hierüber werden vom Ministen» des Innern und der Polizei nach Berlin gefordert. s. Bemerkungen über den unvollkommenen Zustand» in welchem sich gegenwärtig die Lleäl-ln- k-r-osis befindet. ro. Die Hamacherschen Geständnisse. — ES ist eben , nichts seltenes» daß die Gefangenen solche Aussagen machen, die deswegen für Geständnisse gehalten werden, weil sie mit der Ansicht des Jnftruenten übereinstimmen. —> Beispiel aus der englischen Criminaljusti«, niitgetheilt vom Geheimenrathe Aachariä. —> John Perry, der Vorläufer von Christian Hamacher, dringt durch seine Geständnisse sich, seinen Bruder und seine Mutttr an den Galgen. — Später mittelt sich aus, daß dec Mord» wegen dessen sie hiugerichtet wurdea, gar nicht begangen worden. rr. Jvh» Perry war, wie die ganze Gegend» überzeugt, daß Herr Harris»« ermordet worden. Auch vermuthete er, daß seine Mutter und sein Bruder darum wüßten. Indem er gegen sie auffagte, wollte er st« ans Bekennen bringen» da er hoffte, daß wenn sie nur erst bekennten, wie es mit der Ermordung Harriftns hergegange«, er aus. dieser, verdrießliche« Geschichte wieder heraus« kommen würde. ra. Die Geständnisse des Christian Hamacher sind wohl auf ähnliche Weife entstanden. Er glaubte, wie ganz Äöln, daß Löaen erschlagen fep und daß Zonk hierum wüßte. Indem er gegen ihn auffagte, wollte er ihn anS Bekeu, neu bringen, wie es mit der Ermordung Cönens eigentlich hergegange«. Auch glaubte er^ daß Hahuenbein »m die Ermordung wisse. Er bat daher Herrn von Sandt, daß man diesen vernehme« möge, «dann der könne sein Retter se»».<; Ist Tönen wirklich ermordet worden? Eine Frage an Zergliederer. Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken. Gedruckt als Handschrift. Inhalt. Einleitung. §. i. Bei jeder Criminal-Untersuchung bildet die Feststellung des Verbrechens den ersten Theil des Prozesses, а. Wichtigkeit der genauen Feststellung deSTHatbestanbeS.—- Der Troßkanzler von Cocceji rettet einem armen Candi« daten der Theologie dadurch das Leben, daß er den Lhatbestand des Mordes einer neuen Untersuchung un< terwarf. z. Hätte man in Toulouse den Lhatbestand so untersucht, wie Cocceji in Berlin, so wäre Calas nicht gerädert worden. 4- Die größere Wahrscheinlichkeit ist immer für den Selbst, mord. — Große Anzahl der Selbstmörder an Fabrik, orten. — Verzeichniß der Selbstmörder in Elberfeld von >8«6 bis i8r». x. Ucber die große Unbedeutenheit der Wunden am Kopfs von Conen. An diesen stirbt Niemand. Auch gaben die Herren Aerzte dieses nach. Die Gehirnerschütterun« gen. Wer hat sie gesehen und wo findet sich irgend eine Spur davon? б. Die öffentliche Meinung ist immer » ellsrZe. Da das Volk ein Vergnügen darin findet, Verbrechen aufzusu, chen, so macht es gerne den Lecurateur xuM-. So auch in der Revolution. 7. Hamacher hat sich in sciucn Aussagen nach dem gelichtet, was ihm von dem Bcsundderichte bekannt war. Er wurde hierüber, auf den Antrag des Prof. v. Wal, thcr, vor dcr Assift gefragt. 8 . Wie sind die Verletzungen entstanden, die sich am Kopse von Conen befinden? — Leichtigkeit, mit welcher der Herr Kreisphysikus Servacs alles zu erklären wußte.— „ Erzählung, wie er Meehtildis Roskottcn sehr nahe als Kindesmörderinn vor die Asfise gebracht, indem er f ein Stück von einem Schweine für ein Stück von ei- r. ncm ncugebornen Kinde hielt. — Die Akten hierüber werden vom Minister!» des Innern und der Polizei nach Berlin gefordert. 9. Bemerkungen über den unvollkommenen Zustand, in welchem sich gegenwärtig die dleäleku» korcuris befindet. 10. Die Hamacherschcn Geständnisse. — Es ist eben nichts seltenes, daß die Gefangenen solche Aussagen machen, die deswegen für Geständnisse gehalten werden, weil sic mit der Ansicht des Instruentcn übercinstimmen. — Beispiel aus der englischen Criminaljustiz, mitgetheilt vom Geheimenrathe Zachariä.— John Perry, dcr Vorläufer von Christian Hamacher, bringt durch seine Geständnisse sich, scincn Bruder und seine Mutter an den Galgen. — Spater mittelt sich aus, daß der Mord, wegen dessen sie hingcrichtet wurden, gar nicht begangen worden. 11. John Perry war, wie die ganze Gegend, überzeugt, baß Herr Harriso» ermordet worden. Auch vermuthcte er, daß seine Mutter und sein Bruder darum wüßten. Indem er gegen sie aussagte, wollte er sie ans Beken, nen bringen, da er hoffte, daß wenn sie nur erst bekennten, wie cs mit der Ermordung Harrisons hergegangen, er aus dieser verdrießlichen Geschichte wieder heraus, kommen würde. ir. Die Geständnisse des Christian Hamacher sind wohl auf ähnliche Weise entstanden. Er glaubte, wie ganz Kein, daß Conen erschlagen scy und daß Fonk hierum wüßte. Indem er gegen ihn aussagte, wollte er ihn ans Bekennen bringen, wie cs mit der Ermordung Cönens eigentlich hergcgangen. Auch glaubte er, daß Hahncnbciir um die Ermordung wisse. Er bat daher Herrn »vir Sandt, daß man diesen vernehmen möge, „dann der könne sein Retter scyii." iz. Es ist nicht selten, daß Leute durch falche Aussagen in Verwirrung gebracht werden, und in der Verwirrung an das Bekennen. — Auch war dieses noch bei der Kölner Douanenfamilie geschehen, welche eine Iudcn- Familic des Mordes beschuldigte, und die als falsche Zeugen hingerichtel wurden. »4. Die Aussagen Hamachers sind keine Kerker^Nothlüge, sondern ei» wohleefuudencs Gefäugnißgeschichtchen, welches besonders an dem Umstande mit der Brieftasche- kcnittlich ist, — von der der beschrankte Kiefcrmcistcr sich eingeredct, daß sie wichtige Papiere enthalten. .15. Zusanimcustcllung der Gründe, die es sehr unwahrscheinlich machen, daß Conen ermordet worden. 1. Die große Unbedeutenheit der Wunden- 2. In der ganzen Prozedur hat sich keine Person gefunden, die vernünftigerweise ein Interesse hatte haben können, ihn aus dem Wege zu raumen. ;. Wenn Conen in Köln erschlagen wäre, so würde das Hcrausschaffcn der Leiche aus einer Stadt, die Mauern und Thorc hat, große Schwierigkeiten gehabt, und wahrscheinlich auf eine Spur des Mordes geführt haben. 4. Die große Zahl der Selbstmörder an Fabrikortcn. Dann Pie zurückgegangenen Vermogensumstände von Conen. — Endlich noch mehrere Nebcnumstände, die cs wahr/cheinlich machen, daß er des Abends von dem Altenmarkte nach dem Rheine gegangen. Vortrag des Herrn Medizinalraths und Professor von Walther.Seite i6r 4. Antwort des Herrn KreiüphysikuS Or. ScrvaeS.. — -07 Antwort des Herrn Professor vonWallhcr. Schluß der Verhandlungen... — I. -L?ci jeder Criminal-Untersnchung bildet die Feststellung des Verbrechens den ersten Theil des Prozesses, Die Aufsuchung des Verbrechers bildet den zweiten. Ist kein Verbrechen begangen worden, oder ist es ungewiß , daß dasjenige, was so auSsiehk wie ein Verbrechen, wirklich eins ist, so hat man nach keinem Verbrecher zu suchen, und der zweite Theil des Prozesses fällt dann hinweg. Wenn irgend eine FeuerSbrunst ausbricht, so ist die gewöhnliche Meinung des Volks die; daß das Feuer durch böse Menschen scy angelegt worden. — Obgleich diese Meinung die unwahrscheinlichere ist, weil bei weitem die meisten Feuersbrünste durch Unvorsichtigkeit entstehen , so findet sie doch im Volke immer den meisten Beifall. — Es liegt hierin etwas schauerliches, welches es, wie alle starke Bewegungen, ergötzt.. Dabei hat es die Hoffnung, daß wenn ein Verbrechen begangen worden , sich auch der Verbrecher entdecken werde. Dieses führt dann zu einer Eriminal-Prozedur, die, indem sie Troff zum Gespräche giebt, die Langeweile des Lebens angenehm zu verkürzen verspricht. Besonders ist dieses dann der Fall, wenn die Entdeckung sich als schwierig erweist, und wenn den Behörden mehrere Versuche mißlingen , indem sie bald den einen, bald den andern als Thäter aufgreifen. Zu dem Reize, den die Sache an sich schon hatte, kommt nn» noch der Reiz des Räth- seis, und jeder versucht sich, ob er mit dem ihm verliehenen Maaße des Verstandes es zu losen vermögt. Es wird nun, da die Meinungen verschieden sind, aufs lebhafteste hierüber an den Orten gestritten, wo das Volk sich versammelt, — sey es beim Weine oder beim Biere, — und indem sich jeder für seine Meinung erhitzt, so wird er unbemerkt selber Partei. Jedes ruhige Unheil geht dann verloren. So viel kann man aber annehmen, daß die allgemeine Meinung immer ü ist. Derjenige aber, welcher den Thatbcstand in Zweifel ziehen wollte, und die Ver- muthung aufstellen: daß die Feuersbrunsi, so wie die meisten andern durch Unvorsichtigkeit entstanden, indem unter hundert Feuersbrünsten kaum eine ist, welche angelegt worden, — dieser würde sich bei der Menge nur eines geringen Beifalls zu erfreuen haben. Dasselbe ist der Fall, wenn sich irgend ein todtcr Körper findet. Ist die Sache nicht ganz klar, daß er Selbstmörder ist, oder daß er verunglückt, so ist gleich die Meinung des Volks die: daß er erschlagen worden. — V Hat es erst cm Verbrechen, so hat eS auch die Hoffnung, durch seine Sagacität den Verbrecher ausfindig zu machen, und derjenige, welcher ihm sagt: die Sache sey doch eben noch nicht klar, und es wären doch immer viel mehr Selbstmörder als solche, die von andern ermordet würden, — dieser ist sein Freund nicht. — Es wird sogar einige Abneigung gegen ihn fassen, weil er es zu gleicher Zeit in einem Vergnügen und in einer guten Handlung stört. Denn die Aufsuchung eines Verbrechens erscheint ihm als etwas sehr löbliches, und es empfindet stets einigen Acrger, wenn ihm jemand ein Verbrechen zweifelhaft machen will, das ihm als gewiß erscheint. — Nicht allein, daß dann die ganze Criminal- Prozedur verloren geht, so wie das sammtliche Vergnüge», »äs sich von ihr erwarten läßt, sondern cs sieht dieses auch als eine Beleidigung seines Verstandes und seines Scharfsinnes an. Von seinem Verstände und seinem Scharfsinne har nämlich dasVolk immer eine sehr gure Vorstellung, wie man dieses an der Selbstgefälligkeit und Leichtigkeit seines Unheils über solche Gegenstände sieht, welche an sich schwer zu beurtheilen siud. Ich bemerke hier, daß ich unter Volk nicht bloß die untere Volksklaffs versiehe, sondern auch die, welche Tuch zu z Thlr. am Rock haben, wenn sie nämlich in der Art ihr UrtlM zu bilden, dieselbe Methode befolgen. VI welche man bei den unter» Volksklassen beobachtet. Ich sage dieses nicht, um zu tadeln. Lessing bemerkt: daß jemand schon sehr viel Verstand haben müsse, ehe er wissen könne, wie viel er habe. — Diejenigen aber, die einmal wenig haben, könne» daher nie erfahren, wie wenig sie haben. 2 . Jndeß wie auch die Meinung des Volks bei einer Cmm'nal-Prozedur seyn mag, so muß man diese nie lhule» , sondern seine ganze Aufmerksamkeit auf jede» einzelnen Theil der Prozedur richten, um zu sehen , w a s aus jedem einzelnen Theile folgt, wenn er für sich ganz allein da steht. Nachher faßt man dann die einzelnen Theile zusammen , und sieht, was aus dem Ganzen folgt. Der erste Theil des Prozesses ist aber die Feststellung des Thatbestandes. Mau muß diesem aus zwei Gründen eine große Aufmerksamkeit schenken. Zuerst, oamit man sicher sey, daß wirklich ein Verbrechen begangen worden. Es würde Ihöricht seyn, einen Verbrecher zu suchen und sich in unnölhige Kosten zu setzen, wenn kein Verbrechen begangen worden. Dann giebt ab.: zweitens die Feststellung des Thatbestandes oft ein unvermuthetes Licht über die ganze Prozedur, und lehrt mehr als hundert schwankende Zeugenaussagen und zehn Bände leerer Protokolle. VII Unter dem Großkanzler von Cocceji hat sich Berlin ein merkwürdiges Beispiel dieser Art ereignet, wo ein armer Eandidat der Theologie als Mörder verurtheilt wurde, der völlig unschuldig war, und der in der Zeit, wo der Mord in Berlin geschah, gar nicht in der Stadt gewesen. Jndeß, er war nach den damaligen Formen des Rechts verurrhcilt, und da aller Anschein wider ihn war, er stch auch selber sestgcrcdet, so hätte es ihm schlimm genug ergehen können, wenn der Großkanzler dem Thaibeftande nicht eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt Härte. Ich will diese Geschichte hier so erzählen, wie sie in einer Berliner Zeitschrift mitgetheilt wurde. Noch in den ersten Jahren der Regierung Friedrichs des Großen wurde bei Erimi'nal-Untersuchungen zur Ausmittelung eines nicht schon hinlänglich erwiesenen Verbrechens die Tortur ,'n Anwendung gebracht. Den ehemalige» Stelzenkrug am Aleranderplatz besaß eine kinderlose Wittwe, und in demselben wohnte, ausser ihr, Niemand, als ein armer Candidat, der sich davon nothdürftig ernährte, daß er vom Morgen bis zum Abend Kindern wohlhabender Bürger Unterricht in den ersten Elementen der lateinischen Sprache, der Erdbeschreibung, Geschichte, im Schreiben und Rechnen gab. Eines Morgens kam die Wittwe nicht wie gewöhnlich aus ihrer Schlafkammer zum Vorschein, dies erregte endlich Besorgnisse, und als man nun die Thüre öffnete, fand man die Wittwe lobt in ihrem Bette. Ein um ihren Hals befindlicher Strick ließ keinen Zweifel, daß sie erdrosselt scyn mußte. Auf die diesfallsige Anzeige an die obrigkeitliche Behörde, veranlaßte diese sogleich, den einzigen Hausgenossen der Ermordeten, den Eandidaten, vvrfordcrn zu lassen, um ihn zu vernehmen, ob er über diesen Mord keine nähere Auskunft zur Ausmittelung und Habhaftwerdnng des Thäters angeben könne. Des Eandidaten Zimmer war ebenfalls verschlossen und er nicht aufzufindcn. Nach Verlauf von einigen Stunden kehrte er in feine Wohnung zurück. Er wurde sogleich vor den Richter geführt, und über die Mordthat vernommen. Er versicherte, daß er hierüber nicht die mindeste Auskunft geben könne, indem er die Nacht über nicht in seinem Quartiere gewesen scy. — Auf befragen: wo er solche beim zngebracht? antwortete er: er habe gestern einen Freund, einen Landgeistlichcn, einige Meilen von Berlin wohnhaft, besucht, solchen jcdochs, um bei guter Zeit wieder in Berlin zu scyn, am Abend verlassen, um den Rückweg zu Fuße zu machen. Bei der eingetreteuen Dunkelheit habe er sich jedoch verirret, und die Nacht auf dem Felde zubringen müssen. Dieser Umstand, und da er schlechterdings nicht km IX Stande war, die nächtliche Abwesenheit ausser dem Hanse gehörig zu beweisen, machte ihn des Mordes verdächtig; er wurde daher sogleich verhaftet, und der That A beschuldigt. Er leugnete solche standhaft; indcß achtete man darauf nicht, und trug kein Bedenken, um ihn zum Gesiändniß zu bringen, an ihm die Tortur vollziehen zu lassen. Bei dem ersten Grade derselben flehte er, den Schmerzen erliegend, inne zu halten, und bekannte sich als Mörder. Das Gerücht davon verbreitete sich schnell durch die ganze Stadt. Am meisten erstaunten und crschrackcn 1 aber diejenigen, die den Candidaten als Hauslehrer kannten, und ihn, wegen seines frommen, stillen Wesens und seiner liebreichen Behandlung seiner Schüler, sehr liebgewonnen hatten. Sie hielten ihn eines solche» Frevels ganz unfähig, und beschlossen, in einer Deputation sich deshalb an den damaligen Großkanzler von Cocceji zu wenden, um ihn darauf aufmerksam zu machen, wie es höchst wahrscheinlich fty, daß dem Candidaten, bei einem so lange unbescholtenen Lebenswandel, nur durch die Schmerze» der Folter ein Gesiändniß er- j preßt worden sey, das keineswegs auf Wahrheit beruhe» könne. Cvcceji hörte die Abgeordneten ruhig an, und entließ solche sehr human, mit dem Tröste, daß er ihre Worte gewiß berücksichtigen werde. Er ließ es auch nicht bei X dieser leeren Versicherung bewenden, sondern forderte sorgten!) die über diesen Mord und über die wider den Kandidaten verhängte Untersuchung verhandelten Akten ! ein. A Bei genauer Durchsicht fand er, daß man noch nicht ^ gehörig untersucht, ob nicht etwa die Wiltwc sich selbst erdrosselt habe, und er verfügte zu diesem Ende eine neue Besichtigung der Leiche, die man — nach einem damals herrschenden Vomrtheile — nicht zu berühren gewagt. Zu dieser Besichtigung wurde der Scharfrichter von Berlin zugczogen, um über die Erdrosselung sein Gutachten abzugcben. Er erklärte: Die Ermordete scy durch einen kunstgerechten .knoten erwürgt worden. Eoc- ceji siel dieses Beiwort auf. Er ließ den Scharfrichter zu sich bescheiden, und fragte ihn, waS er unter dem Worte: kun st gerecht, verstände? ,,E» ist eine eigene Art, in einen Strick einen- Knoten zu schürzen, wenn ein Dieb von uns gehenkt werden soll, wodurch dieser gewaltsame Tod beschleunigt und erleichtert wird/' Ist denn daS so etwas ganz künstliches? fragte Cecechi. j „Dies wohl nicht, versetzte der Scharfrichter: akkr cs ist doch ein besonderer Kunstgriff, der nur denjenigen bekannt seyn kann, welche zum Metier gehören." Diesen Umstand beachtend, ließ nun der Großkanzler XI Erkundigungen cinzichcn, ob etwa fremde Scharfrichter oder ihre Knechte in dieser Zeit in Berlin gewesen waren. Es wurde auch bald auSgenn'rtelt, daß zwei Scharfrichterknechte ans Spandau an dem Abend, wo in der darauf folgenden Nacht der Mord geschehen war, nach Berlin gekommen. Es waren die leiblichen Brüder der Ermordeten. Sie wurden auf seinen Befehl verhaftet und bekannten die That. Sie hatten ihre Schwester erdrosselt, um, als die nächsten Erben ihres Vermögens, desto früher zu dessen Besitz zu gelangen. Auf Eocccji'S diesfallsigen Bericht an Friedrich den Große», untersagte dieser sogleich die Anwendung der Tortur in seinen Staaten. Friedrich hat daö Andenken Eocceji'S durch dessen Marmorbüste, die er auf dem Hofe deS Kammergerichts aufstellen lassen, noch geehrt, und wen» er auch sonst weiter keine Verdienste um die juristische Jusiizpslege hatte, verdiente er schon deshalb ein solches Denkmal. Wie vielen wird eS errichtet, weil sie viele Tausende in den Tod geführt; der biedere Cocceji aber hat viele Tausende von dem schmerzvollen Tod der Verbrecher gerettet, die früher als Märtyrer einer grausamen Justizverwaltung hingcopfert worden sind. Z- Man sieht an diesem Beispiele, wie wichtig es ist, den Thatbesiand möglichst genau zu litttersuchen. Der Groß- XII kanzln- kam auf die sehr richtige Idee, daß die Frau wahrscheinlich gar nicht ermordet worden, weil die Anzahl der Selbstmörder in den Städten so sehr viel großer ist als die Anzahl derer, die durch andere- ermordet » werden. Hätten die Magi'stratspersonen in Toulouse eben so gedacht wie Cocceji, so würden sie, indem sic den Thatbestand genauer untersuchten, gefunden haben, daß der junge Calas Selbstmörder scy, und so den Vater nicht des schrecklichen Verbrechens beschuldigt haben, seinen Sohn erhängt zu haben. Allein in Toulouse war die öffentliche Meinung gleich L ctrsr^e, so wie dieses immer ist. Auch waren die Magi'stratspersonen gleich in der Richtung der össeinlichcn Meinung. Als die weißen Büßenden in ihrer Kirche ein Seelenamt für den jungen CalaS harten halten lassen, da war die öffentliche Meinung strikt, — und so sehr, — daß Herr von Voltaire erzählt: „daß in ganz Languedoc nicht allein „die Katholiken cs geglaubt, sondern auch die Protestanten." 4 - Es ist merkwürdig, daß man noch keine Untersuchungen darüber »»gestellt: wie sich in jeder Stadt und in jeder Provinz die Anzahl der Selbstmörder zu der Anzahl deren verhält, die durch andere erschlagen werden. Bei der Feststellung des Thatbestandeö bilden diese Zahlen ein wichtiges Element, und die Mediziner wie die XIII Juristen scheinen auf gleiche Weise bei der genauen Feststellung derselben int ressirt zn seyn. Jndeß habe ich noch in keinem Handbuche derI gerichtlichen Medizin erwaS hierüber gefunden. Ich will hier dieses Verhaltm'ß miltheilen, so wie cs in Elberfeld statt findet, — einer Fabrikstadt mit einer Bevölkerung von 20,000 Seelen. Folgende Angaben hat mir der Herr Ober-Bürgermeister Brüning miigetheilt. Sie sind auö den Registern deS Raihhauses gezogen. In Elberfeld waren Im Jahr 1816 — 6 Selbstmörder. " 1817 — g ,, „ 1818 ^ 2 „ „ 1819 — 5 „ ^ „ 1820 — 5 „ „ 1821 — 5 ,, ,, 1822 — 1 „ In allem — 29 „ In dieser Zeit wurde in Elberfeld nur einer durch einen andern erschlagen, nämlich der Schneider Dillen- bergcr den 18. November 1819. Unter dreißig Gemordeten find also neun und zwanzig Selbstmörder. Zurückgegangene Velmögensumstäiide und falsche XIV Schaam, sich zu entdeck.-», sind wohl die Hauptursachen, daß an Fabrikorten die Selbstmorde so häufig sind. Im Ganzen rührt der Selbstmord wohl von einer GeinüthSkrankheit her. Wenn dieses nicht wäre, sowürte es schwer, zu erklären, das; sich die »leisten wegen Kleinigkeiten ums Leben bringen. Denn oft sind die Ursachen, wegen deren sie eS thun, so unbedeutend, daß ei» gesunder Mensch sie gar nicht begreift. — In Elberfeld ertrank sich vor einigen Jahren ein Aufwartec in der allgemeinen Armenanstalt, weil er sich betrunken und weil man ihm einen Verweis gab und mit seiner Verabschiedung bedrohte. — In Lyon ertrank sich vor einiger Zeit ein Knabe von y Jahren, der bei einem Kramer Feigen gestohlen und im elterlichen Hause die Bestrafung befürchtete und deswegen weggclaufen war. Man könnte eine Menge solcher Beispiele anführen, welche zeigen, daß die Menschen sich größtcnthcils wegen ganz unbedeutenden Ursachen »ms Leben bringen. Als wir 1818 Lord Casilercagh in Aachen sahen, wer batte es damals gedacht, daß dieser verständige und besonnene Mann in einen Gcmürhszustand versinken könne, der ihn bewog, sich selbst zu entleiben! Die, welche die liebenswürdige Gräfin» ""r gekannt, würden die es geglaubt haben, wenn man ihnen gesagt, daß diese kluge, verständige und tugendhafte Dame in eine solche Abspannung des Geistes versinken würde, daß XV ihr das Leben als eine unerträgliche Last erschien, — und daß sie, die so unaussprechlich an ihrer Familie hing, dieser den Schmerz machte, sie kn ihrem Zimmer mit einer Gardinenschnur erwürgt zu finden! Allein der Selbstmord entsteht, wie schon gesagt, grvß- tentheils aus Gcmüthskrankheit. Wenn dieses nicht wäre, so würde die Anzahl der Selbstmörder auch nicht so groß scyn. Wegen Kleinigkeiten bringen sich die Menschen wohl ums Leben — allein wegen Kleinigkeiten schlagen sie einander nicht tvdt. — Ware dieses, so würde man eben so viele Mordtharen haben, als man jetzt Selbstmorde hat. In Elberfeld würde man z. V. in den letzten sieben Jahren statt eine Mordthat neu» und zwanzig gehabt haben. Denn an Hader , Zank und Verdruß fehlt es in einer Gemeinde von 20,000 Seelen nie, und es giebt gewiß viele Menschen, denen der Tod eines andern wichtiger ist, als beim Selbstmörder es die Ursachen sind, die ihn bestimmen, freiwillig vom Leben Abschied zu nehmen. Was aber vorzüglich auf die große Anzahl der Selbstmörder in Vergleich der von Andern Ermordeten wirkt, das ist die Unmöglichkeit, mit ihnen eine Criminal-Un- tersuchnng zu beginnen. Indem sie die That begehen, richten sie sich selber. Könnte mau sie wieder ins Leben rufen, und könnte XVI ma» nun einen solchen Crimi'nal-Prozeß gegen sie einlci- ten, als gegen einen andern Mörder, so bedachten sich dl'e meisten. Man darf wohl annehmen, daß von den neun und zwanzig Selbstmördern in Elberfeld sich acht und zwanzig eines anderen besonnen hätten, wenn sie gewußt, daß man sie eher aus dem Wasser haben würde, ehe sie tobt waren, und daß sie dann ins Gefängm'ß kämen, und su secret und ins geheime Verhör. Dann vor die Assise und endlich öffentlich aufs Blutgerüst. Bei allen Selbstmördern ist die Phantasievorherrschend, und drei Viertel von ihnen würden sich schon dedenken, wenn sie wüßten, daß ihr anfgefundener Leichnam, unter entehrenden Gebrauchen, an einen Galgen gehangen würde, der vor dem Hause aufgerichtet wäre, in dem sie gewohnt. — Unsere Voreltern haben wohl ihre gnten Gründe gehabt, warum sie die Selbstmörder unter entehrenden Gebräuchen nicht auf den Kirchhof der Christen, sondern an einen abgelegenen Ort verscharrten. Dieses ist eine der mitwirkenden Ursachen gewesen, warum der Selbstmord in früheren Zeiten seltener war als jetzt. Diese Gebräuche finden noch in England statt, wenn die Todtcnschau erklärt, daß der Selbstmörder, als er die That beging, seines Verstandes mächtig war. 5 - Als ich bei der Fonkschcn Assise in Trier den in Spiritus aufbewahrttn Kopf des Wilhelm Conen ge- X 7 II sehen und die große Unbedeutenheit der Hautverletzungen, welche sich an demselben befinden, da wurde es mir zweifelhaft: ob er wirklich ermordet wor- d e n. An diesen Wunden stirbt Niemand, und sie sind so unbedeutend, daß ich genug Mensche» kenne, die sich sammtliche Löcher für einige Kronenthaler in den Kopf machen lassen. Wenn bei uns sich die Bauern aus den Dorfkirmessen schlagen und schneiden, so bekommen diese ganz andere Verletzungen an den Kops, aber mir ist kein Fall bekannt, daß einer daran gestorben. Auch sagten die Herren Obduzenten selber: daß wenn Will). Cönen zu einem geschickten Chirurgen gegangen, er ihm diese Wunden wohl würde ausgeheilt haben. — Was mich betrifft, so wäre ich noch sehr zweifelhaft, ob ich zu einem Chirurgen ging, wen» ich sämmtliche Löcher im Kopfe hatte. An den Wunden ist er aber auch nach der Meinung der Herren Obduzenten nicht gestorben, sondern an der Gehirnerschütterung, welche mit der Hiebwunde Nro. 8 über dem linken Auge verknüpft war. Allein diese Gehirnerschütterung hat eben Niemand gesehen. Bei den Aerzten sind aber die Gehirnerschütterungen immer der Oous ex mseliina, der am Ende alles erklären soll. Wir harten in der ersten Quartal- Assise von 1822 zu Cleve zwei Gehirnerschütterungen zu benrtheileir, über welche die Herren Aerzte verschie- B V'.Ui s dener Meinung waren, und ich hatte dort hinlänglich Gelegenheit zu sehen, welche Vewandniß eS sowohl mit den Gehirnerschütterungen als mir den Meinungen der Herren Aerzte hat. Zuletzt behaupteten sie: daß man schon mit einer mäßig starken Ohrfeige eine lebensgefährliche Gehirnerschütterung bekomme» könne. Der Advokat des Beklagten benutzte den Superlativ, in den sich die Herren Aerzte während ihres Dispukirens hinauf gesteigert hatten, sehr gut, indem er die Gcschwornen fragte: Ob sie in ihrer Jugend nicht auch wohl einmal eine mäßig starke Ohrfeige bekommen, und ob diese ihnen auch lebensgefährlich gewesen? „Allein wenn man nun nicht gesehen, daß jemand „eine Gehirnerschütterung bekommen — und wen» sich „in dem halbverwesten Gehirn ebenfalls keine Spur „davon findet, da dieselbe selbst in einem ganz frischen „Gehirne eine kaum merkbare Spur zurncklassen soll, — „woher weiß man dann, daß er an einer Gehirnerschüt- „terung gestorben ist?" Man bringt dieses durch Schlüsse heraus. Eine Wunde von der man nicht weiß, wie sie entstanden ist, nennt man eine Hiebwunde, weil sie wohl durch einen Hieb konnte entstanden seyn. Ferner setzt man voraus, daß mit diesem Hieb eine starke Gehirnerschütterung verbunden war, und daß der Tvdie hieran gestorben. XIX Denn daß er lobt sey, daß lehre ja der Auz.-nschem; und an etwas muß er doch gestorben scyu. Daß er sich auch könne ertrankt haben, da man seinen Körper im Wasser gesunden, und daß dieses sogar das wahrscheinlichere sey, wenn man alle Umstände in Betracht zieht, besonders den, daß an Fabrikortcn die Anzahl der Selbstmörder so überwiegend groß gegen die Zahl deren ist, welche durch andere ermordet werde», — hieian scheint Niemand zu denken. Und doch ist dieses eben der Mittelpunkt des ganzen Prozesses. Nachdem ich in Trier den Kopf von Wilh. Conen sorgfältig betrachtet hatte, so ging meine Meinung dahin : daß er an einer Gehirnerschütterung könne gestorben seyn, allein an keiner, die ihm durch den Schlag mir einem Bandmeffer beigebracht worden. Denn wei n es wahr ist, was verschiedene der Herren Aerzte behaupten: daß man mit einer mäßig starken Ohrfeige eine lebensgefährliche Gehirnerschütterung bekommen kann, so kann man bei keinem Tobten leugnen, daß er an einer Gehirnerschütterung gestorben. Denn der Schlag mit der Hand wird keine Verletzung am Kopfe hinterlassen, welche nach vierzig Tagen noch sichtbar wäre. Allein wenn man sagt: Jemand sey an einer Gehirn- Erschütterung gestorben, die ihm durch einen gewaltigen Hieb mit einem Bandmeffer beigebracht worden, so wird XX 1 man gleich fragen: ist der Schädel dann auch verletzt und findet sich eine Spur von dem Schlage mit dem Bandmeffer auf den Schädelkuochen? Und wenn geantwortet wird: Nein, der Knochen ist völlig unver- i». letzt, er hat auf der Stelle, wo der Riß in der Haut ist und wo die sogenannte Hieb- oder Quetschwunde sitzt, weder eine Vertiefung, noch einen Sprung, noch eine Nvthung, — so wird jeder Unbefangene sagen; dann ist er wenigstens nicht mit einem Bandmeffer erschlagen worden. Und dieses ist eben bes dem Kopfe von Will). Ebnen der Fall. Der ganze Schädelknochen ist blos gemacht, indem die Herren Obduzenten durch einen Krcuzschnitt die Haut des Schädels trennten und herunlerzogen. Nachdem die Haut heruntergezogen war, so haben sie den Schädel über den Augenbogen horizontal abgesagt und das Gehirn herausgenommen. Man kann daher den Knochen inwendig und auswendig sehen, und dieser ist ganz heil und unverletzt, gerade wie ein weißer por- crllanener Teller. Auch nicht die geringste Spur von einer Verletzung findet fich an ihm; nicht einmal eine kleine Miß- ^ färb nng. Und doch sollte am Hinterhauptbein, schon durch das Zurückfallrn aus einen Stein, eine Rvthung im Knoche» entstanden seyn, Hingegen vorne, wo er den gewaltigen Schlag mir dcm Bandmeffer bekomme» hat, an dem er gestorben, findet sich auch nicht die geringste Spur von irgend einer Verletzung des Knochens. Da dieses einer der Hauptpnnkre im Thatbestande war, so hat die medizinische FakulrätZ in Marburg bei ihrem Gutachten hierauf ihre besondere Aufmerksamkeic gelenkt. Bei Versuchen, welche dort auf dem anatomischen Theater an frischen aufrcchtstcbenden Leichen angesicllr wurden, fand man: daß wenn man sie mit einem Bandmesser in der Art vor den Kopf schlug, daß die dünne Seite vorne war, so bekam der Schadelknochen eine Vertiefung. Schlug man sie hingegen mit dem Rücken des Bandmessers vor den Kopf, so bekam der Schädel Spr ü n g e. Herr Professor Brewer meint in seiner Schrift: ,,F on k und seine Aertheidiger" daß die Marburger Professoren wohl so stark mit dem Bandmeffer würden zugehauen habe», daß die Schädel wohl Sprünge müßten bekommen haben. — Allein sie haben doch auf keinen Fall starker gehauen, als sie konnte», und ich denke, daß wenn Fonk den Conen mit einem Bandmeffer todtschlagen wollte, er ebenfalls so stark hieb, als er konnte. 6. Man wird nun fragen: wie es gekommen, daß man den Thatbestand nicht gleich von Anfang genauer fest- XXII l gestellt hat, da man sich durch eine genauereFeststcllung desselben vielleicht die ganze Prozedur und die zo/ioo Thalcr harre ersparen können, die sie gekostet hat? D'e öffentliche Meinung hatte gleich von Anfang in » dieser Sache ebenso Feuer gefangen, wie die in Toulouse beim Selbstmorde des jungen Ealas, und die öffentliche Meinung hat sichtlich diesem P r o- zesse ebenso seine Richtung gegeben, wie dem von Ealas. Ebnen war den y. November in Köln verschwunden. Hatte man nach ein paar Tagen den Leichnam im Meine wiedergefunden, so hatte man gleich gewußt, wo er geblieben und die öffentliche Meinung würde sich bald beruhigt haben. Allein Conen war weg, und man wußte gar nicht, wo er geblieben. Die Sache war ein Rathsel, und dasPublikum wendete seinen ganzen Scharfsinn auf, um daS Rathsel zu lösen. Einer übcrtre.s den andern an sinnreiche» Vermnthungen, und die tollsten fanden sogar ihre Verehrer. Sv glaubte man: daß Conen noch gar nicht aus der Stabt scy, sondern daß Fonk ihn heimlich irgendwo sitzen habe. Denn Schröder hatte überall erzählt: daß Fonk ihn über die Ge- , bühr betrogen und daß Ebnen dieses entdeckt habe. Man schloß daher, daß Fonk ein Interesse gehabt, Ebnen verschwinden zu machen. Ei» großer Theil der Bevölkerung von Köln und XXIII Cieftld hatte sich in Jnsiruklionsrichter verwandelt, und jede»- phi'losophirte auf seine Weise, um der Sache aus de» Grund zu kommen. Auch Hamacher, der Kiefer meist er von Fonk, fand die Meinung, daß Ebnen noch gar nicht aus der Stadr scy, sehr annehmlich, und da er von Haus auS sehr neugierig ist, und dabei etwas dumm, so glaubte er wohl, daß ihm die Ehre der Entdeckung könne zu Thcil werden. Er sah sich daher fleißig im Keller hinter den Fässern um, so wie im Packhause in den Gcräthschafren der alten Bleiweißfabrik, ob er dort nicht den Ebnen entdecke. Auch wäre er einmal gerne von der Polizei verhört gewesen, um dieser seine Ver- »nikhungen und Ansichten ' " . Er wäre dadurch ein angesehener Mann geworden, und die Biergespräche bei Ance im dicken Thomas, wo er jeden Abend hinging, hätte» dadurch eine neue Würze bekommen. Auch waren bereits drei Erefeldcr vierzehn Tage nach dem Verschwinden Educns nach Köln gegangen, und hatten sich ebenfalls bei F onk ans Forschen gegeben. Diese, welche die Sache psychologisch und yhysiognomisch betrieben, halten über ihre Vermuthungen ein Gutachten aufgesetzt, welches sie dein Ober-Präsidenten Grafen von Solms übergaben. Sie hatten sich nämlich in ihren Ansichten dahin geeinigt, daß Fonk der Thater sey. (S. Seite izg. der Foukschen Eriminal-Prozedur von Herrn von Haupt.) — Uebrigens hatte man da- LXIV mals noch keine Thal, da man „och gar nicht wußte: ob Conen todt war. Denn die Leiche fand man erst 26 Tage später. Als man nun den Leichnam fand, so konnte dieser nicht anders als erschlagen ftyn, da man dieses schon wußte, ehe man ihn hatte. — Man hatte nämlich früher den Thäter als man die Thal hatte, und dieses ist ein Umstand, der diesen Criminal-Prozeß von allen andern unterscheidet. Dieser Umstand allein enthält den ganzen Charakter und die ganze Physiognomie des Prozesses. 7 - Prof, von Walther fragte in einer Pn'vat-Unrerredung den Hofrath Seibold in Trier, der seit der Zeit auch schon verstorben ist: Woraus sie dann nun eigentlich schlöffen, daß Conen erschlagen worden sey, denn die Wunden seyen offenbar zu unbedeutend, als daß einer daran sterben könne? — Hierauf erwiederte Hofrath Seibold: „Sie schlössen dieses auch nicht aus der Bedeutendest der Wunden, sondern aus der Uebereinstimmung „derselben mit dem Hamacherschen Bekenntnisse, von „dem sie wüßten, daß eS richtig sey. Jemand, der „mit dem Bandmesser einen solchen Schlag vor den Kopf „bekomme, wie Conen, nach der Erzählung des Hama- „cher, der habe doch alle Ursache todt zu seyn." Wenn ich nicht irre, so hat Herr Prof. Brewer in XXV seiner Schrift „ Fonk und seine Ve rt h e id iger " eine ähnliche Ansicht anfgestellt. Dieses Gespräch zwischen dem Herr» Prof. v. Walther und dem Hofralh Seibold war vielleicht die Veranlag sung, daß Hr. v. Walther den Präsidenten bat, Hamacher die Frage zu stellen : Ob zu der Zeit, als er das erste Bekenntniß abgelegt, ihm Evncns Leichenbefund sey bekannt gewesen ? — Hamacher antwortete: Ja, es war ja allgemein bekannt. Durch wen habt ihr es erfahren? fragte der Präsident weiter. Hamacher: Durch Esser. Präsident: Was hat der euch gesagt? Hamacher: Er sagte, der Ebnen hätte ein Loch im Kopfe, was mit einem Bandmeffer schien gemacht zu feyn. Wie er mir das sagte, habe ich Herrn von Sandt gebeten, er möge einmal den Kopf ansehen, ob die Wunde vorne oder hinten sey. (Fonks CriminaliProzedur von Gall. S. 566.) Diese vom Prof. v. Walther aufgeworfenen Fragen betrafen einen Hauptpunkt des Hamacherschen Bekenntnisses, und ich will deswegen noch dasjenige hierhin« setzen, was sich über denselben Gegenstand in den Ha« macherschen Manuskripten befindet. Hamacher har nämlich in der Einsamkeit des Kerkers mancherlei Notizen niedergeschrieben, die er seinem Advokaten, Herrn Leib- XXVI fn'ed, gegeben, ans denen dieser sich Auszüge gemacht,' die er später an die Vertheidigcr von Fonk gab. In diesen Manuscrlpren stand im Ganzen dasselbe, was Hamacher auch vor der Asstse ansgesagt, und in dieser Hinsicht enthalten sie nichts neues. Allein es finden sich manche kleine Nebenumstandc in ihnen, die anscheinend unbedeutend sind, und aus die er sich in der Einsamkeit des KerkerS besser besinnen konnte, als vor der Assise; besonders bei der letzte» , da er im Kerker schwerhdrend geworden, und nicht gleich jede Frage versieht. I» Bezug aus dasjenige mm, was die Kenntniß deS Leichcnbefiiiids betrifft, findet sich in de» Manuscripten folgendes: ,,Ich habe Herrn von Sandt alle Abende gefragt, ich „hatte gehört, der Kops von dem junge» Menschen wäre „hier, er möge so gut seyn und sehen einmal, er sollte „ein Loch im Kopf haben, wo das Loch wäre, ob cS „hinten oder vorne, oder an der rechten oder linken Seite. „Das will ich thun. Wenn dann Herr von Sandt wie- „dcr zu mir kam, dann fragte ich, haben Sie einmal „gesehen, wo das Loch im Kopf war, da sagte er, ich „bin es vergessen, wenn ich wiederkomme, ich will dran „denken, er war es immer vergessen." Man sieht, daß der Kiefermeister seine Aussagen nach demjenigen gebildet, was ihm von dem Befund des Leichnams bekannt war. Hätte er aber eine Abschrift deS XXVII Bcfundberichtes gehabt, so hatte er wohl noch eine nähere Bestimmung der Hiebwunde, so wie eine Erklärung der vier übrigen Wunden hinzugefügt. 8. Was nun die Verletzungen betrifft, die sich in der Haut und in den weichen Gefäßen des Kopfes von Ebnen befinden, so ist er hieran freilich nicht gestorben, allein es fragt sich, wo hat er sie bekommen? Eine Leiche, die vierzig Tage im Rheine liegt, wahrend er mit Treibeis geht, kann so viele und so vielerlei Verletzungen bekommen, daß cs später völlig unmöglich ist, ans der bloßen Ansicht der Leiche zu bestimmen, wo und wie sie solche erhalten. Die entblößte» Theile des Körpers sind diesen Verletzungen aber am meisten ausgesetzt, und hiezu gehört der Kopf. Denn da der Hut gleich verloren geht, so ist dieser völlig unbedeckt. So war auch die Leiche des preußischen Majors, der im vorigen Jahre zu Coblenz im Rheine ertrank, schon nach acht Tagen im Gesichte so verletzt, daß man sie gar nicht wieder würde erkannt haben, wenn die Epaulcts nicht die Nummer des Regiments getragen. Wer zu Köln freiwillig sein Leben endigt und sich vom Werft in den Rhein stürzt, kann, indem er auf ein Holz oder einen Stein fallt, noch mancherlei Verletzungen erhalten, die, obgleich im Leben entstanden, XXVIII doch nachher in keiner Weise aus dem Leichenbefund zu erklären sind , eben weil Niemand der Sache beigewohnt. Fällt er auf die Brust, so wird er auf dieser einen Blutunterlauf und einen schwarzen Fleck bekommen, gerade wie Ebnen einen halte, und man würde sehr im Lrrlhum seyn, wenn man daraus nun schließen wollte, daß er erwürgt worden sey. — Wer erwürgt wird, der wird, wie Prof. v. Walther bemerkte, an der Kehle angefaßt. Allein an der Kehle und dem Kehlkopfe von Conen fand sich keine Spur der Verletzung. Dieses Fallen auf die Brust kann auch die BluiauStretungen veranlaßt haben, welche die Obduzenten in der Brusthöhle beobachteten. Allein es bleibt immer gewagt, hierüber Vermuthun- gcn aufzustellen, eben weil Niemand die Sache gesehen. Denn nachdem man aus dem Befund deö Körpers den Hergang der Sache aufs Beßte glaubt erklärt zu haben, so könnte nachher jemand kommen, der die Sache gesehen, und erzählen, daß sie sich doch ganz anders verhält. Die Juristen fordern offenbar von den Aerzte» zu viel, wenn sie in ihren Criminal-Ordnungen verlangen, daß diese ihnen nun jedesmal die Ursache des Todes aus der Ansicht und aus der Untersuchung der Leiche mit Bestimmtheit angeben sollen. — Wenn der Arzt sagt: ist- weiß cs nicht; — soll er dann doch in seinem Berichte sagen, er wüßte es? XXIX Allein begreifen läßt es sich wohl, warum die Juristen dieses positive Begehren an die Aerzte stellen. Gewöhn, lich haben sie bei Criminal-Unlersuchungen von Anfang sehr wenig Licht, und da der Leichenbefund nun immer die Grundlage der ganzen Prozedur bildet, so wollen sie wenigstens aus diesem jede Aufklärung erhalten, die sich nur möglicherweise aus ihm ziehe» laßt. Daher ihre beständige Anforderung an die Aerzke, ihnen mit Be- siimm.heil die Ursache des Todes anzugeben. Diese pflegen nun hierin gewöhnlich auch nicht säumig zu seyn, da sie eine gewisse Leichtigkeit besitzen, alles erklären zu können. — Diese rührt, wie Herr Prof, von Walther in Trier bemerkte, daher, daß die prakti- chen Aerzte vielfach von ihren Kranken über ihren Krank- heitszustand und über die Ursachen von jeder Erscheinung befragt werden, welche Fragen sie aus Gefälligkeit gegen die Kranken glauben beantworten zu müssen, wodurch sie dann nach und nach so eine Art von medizinischem Eonversations-Lericon werden, in welchem die Antwort auf alles zu finden ist, von der Jeder bis zum Pilze, und vom Elephanten bis zur Milbe. Hierdurch entstehen nun oft Erklärungen, bei denen man sich kaum des Lächelns enthalten kann. — Als man den Leichnam von Ebnen im Rheine fand, so schwammen in der Gegend ein paar Bretter, welche ebenfalls mit aufgefischt wurden. Sie rührten vermuthli'ch von ei- nem Bretrersiosi her, den das hohe Wässer irgendwo mitgenommen, den» cs waren neue tan»nie Bretter, so wie man sie zu Tausenden an den Ufern des Rheins in Düsseldorf, Köln, Koblenz, Mainz..aufgcstapelr findet. Dem Dn und Krsisphysiknö ScrvaeS kam nun gleich die Idee, daß die Bretter und der Leichnam zu- sammcngehvrtcn, und basier auf eines derselben sey festge- bunden gewesen. Auf den Knieen deS Leichnams fand sich ein Eindruck, wahrscheinlich weil er mit den Knieen auf dem Boden des Rheins auf einem Steine oder einer Wurzel gelegen, und durch übcrgeiricbenen Sand beschwert gewesen; — denn die Leichen pflegen bekanntlich immer auf den Knieen auf dem Bode» der Flüsse fortzurutschen , das Angesicht »ach unten gekehrt. Für diesen Eindruck fand nun Ikr. Servaes gleich eine Erklärung. Der Leichnam war nach seiner Meinung auf das Brett festgebunden gewesen, und der Eindruck rührte oo» dem Strick her, der über die Kniee gegangen. Allein wenn der Leichnam auf ein langes Tannenbrett gebunden war, so mußte er schwimmen , wie jede Leiche thut, die man ans ein Taunenbrett bindet. Wie kam es aber, daß man ihn dann erst nach vierzig Tagen fand? — Denn bei dem starken Verkehr, der auf dem Rheine statt findet, findet sich alles, was auf dem Strome schwimmt, immer in den ersten vier und zwanzig Stunden. Allein noch eine andere und größere Schwierigkeit fand sich. Der Bretter waren zwei. Eins war acht Fuß und eins war cilf Fuß lang. Auf beide konnte er nicht ft-st- gebunden scyu; cs fragte sich nun, auf welches? Auf da» lauge oder auf das kurze? Wenn ich Geschworner gewesen, so würde ich den Herrn KreiSphysikus gefragt haben: ob er auf dem von acht Fuß gelegen oder auf dem von cilf? Denn da er alles wußte, so mußte er auch dieses wissen, und ich würde nicht geruht habe», bis er sich hierüber erklärt hatte.— Hätte er sich für das von achr Fuß erklärt, so würde ich weiter gefragt haben: wo das von eilf Fuß denn hergrkommen? Und wenn er gesagt, daß dieses zufällig da gewesen und etwa so nur zur Gesellschaft un'lgeschwom- me» sey, so würde ich ihm bemerkt haben, daß der Bretter vielleicht noch mehrere da herumgeschwommen, und daß vielleicht das von acht Fuß auch bloß zufällig da gewesen, und bloß zur Gesellschaft so mitgeschwommen. Diese kühnen und positiven Behauptungen der Aerzte sind bei den Enminal-Untersuchungen, wo sich die Entscheidung durch Geschwerne macht, vielfach sehr gefährlich ; besonders wenn man die Geschwvrnen aus den unteren VolkSklaffen nimmt, die vor einem Doktor einen großen Respekt haben, und denen es an der Gewandtheit des Geistes fehlt, um das gehörig zu würdigen, was er mit so einer großen Bestimmtheit unlogisch behauptet. Ist der Zftzt nun zugleich rin harter Mami, der über- XXXII all Mord und Todtschlag sicht, so kann er manchen Unschuldigen ins Gesangniß bringen, und auch noch wohl weiter, wenn nicht der Jnstrukrionsrichter durch seine Besonnenheit und Ruhe die Fehler des Arztes wieder gut macht. So hätte im Jahr 1821 der nunmehr bereits verstorbene I)r. und Kreisphysikus Servaes sehr nahe ein armes Bauernmädchen als Kindsmördcrinn vor die Assist gebracht, wenn nicht der damalige Jnsiruktivnsrich- ter in Düsseldorf dieses durch seine Umsicht und Besonnenheit verhindert hatte. Die Akten über diesen merkwürdigen Fall sind vom Ministerium des Innern und der Polizei nach Berlin eingefordert worden. Sie waren damals in Trier, und die Vertheidiger von Fonk führten diese Thatsache a», um zu zeigen, wie sehr die gerichtlichen Aerzre dem Jrr- lhume unterworfen waren und namentlich Ur. und Kreis- physikus SeroaeS, der den Obduktionsberichr über den Leichnam des Wilh. Conen gemacht habe. Ich will die Sache hier so erzähle», wie sie in der Fonkschen Cnmi»al?Prozedur des Hrn. von Haupt, Seite 627, abgedruckt ist. In der Rahe von Düsseldorf trug eine gewisse Mech- tild's Roskotten die Zeichen der Schwangerschaft an sich, welche, nachdem sie mehrere Tage hindurch sich nicht öffentlich gezeigt, dann aber wieder die Kirche betreten halte, verschwunden waren. XXXIII Der Kreisyhysikus untersuchte diese Person, und auf seine Erklärung, daß dieselbe geboren habe, wurde sie cingezogen. Da die Mutter der Roskotten am folgenden Tage von freien Stücken bei dem Jnstruktionsrichter die Anzeige machte, daß sie zwei Blutklumpen in den Misthaufen verscharrt habe, so wurde derselbe auSgeleert und durchsucht, und zwei fleischichte Stücke, die man darin fand, wurden in eine Schachtel mit Heu verpackt, als inuthuiaßliches (lvipu.? delicti an das JnstruktionSamt in Düsseldorf gesandt. Als mau solche dort in Wasser reinigte, schwammen mehrere Schweinsborsten obenauf. Der Kreisphysikus Servaes, derselbe, der den Obduk- tionSbericht über Evnens Leiche erstattete, begutachtete ohne weiteres, daß das Eine ein Stück von einem frisch- gebornen Kinde, und das Andere eine menschliche Nachgeburt scy. Der Jnstruktionsrichter, dem das eigene Anschauen Zweifel über diese Erklärung erregt haben mochte, zog einen andern Arzt und einen Geburtshelfer zu Rache, die beide aus protokollirten Gründen erklärten, daß diese fleischichte Massen nicht Thei'le von einem Menschen, sondern von einem Thiere scyen. Zufällig befanden sich gerade damals zwei fremde Aerzte bei der Assise zu Düsseldorf, die, von dem Jnstruktionsrichter hierzu beigerufen, ebenfalls versicherten, daß die beiden Stücke nichts ähnliches mit einem menschlichen Wesen Härten, sondern vvn einem Thiere hertührten. Der Un- E XXXV Gelegenheit, seine Beobachtungen über den traurigen Instand zu machen, in dem sich diese edle Wissenschaft »och befindet. Nach unserer Einrichtung macht nämlich der Kreisphysikus seinen Bericht über den Befund des Leichnams und zieht hieraus seine Schlüsse. Dieser Bericht geht nun mit den Akten nach der höhern Behörde, und wenn dieser die Sache nun nicht klar ist, so fragt diese wohl die höhere Medizinalbehörde um ihre Meinung. In der Regel weiß diese die Sache besser, wie der Kreisphysikus, und behauptet nun das gerade Ge- gentheil von dem, was jener gesagt. Darauf kommt die Sache zur Assise. Die Aerzte erscheinen, und jeder behauptet hartnäckig seine Meinung. Denn die Klugheit besitzen sie selten, daß sie ihre Meinung so vorsichtig und gemäßigt abfaßten, daß sie sie nachher znrücknehmen könnten und sich auf einer gemeinschaftlichen Meinung einigen. — Nun geht der Streit los, oft ein wahrer Hahnenkampf, bei dem die Juristen vielfach ins Fäustchen lachen, wenn sie sehen, wie sich die Herren Mediziner durch verstellte Fragen gegeneinander aufhetzen lassen. Ich habe einmal einer Assise bei- gcwohnr, wo die Sache zuletzt ganz blutig wurde. Der Kreisphysikus blieb nämlich ferm bei seiner Meinung. Der andere Arzt, welcher sein Vorgesetzter war, ebenfalls, und dieser wurde nun so eifrig, daß er Nasen- XXXIV tersuchungsrichter, hiermit noch nicht zufrieden, ließ noch zwei Aerzte von Düsseldorf kommen, die in einem ausführlichen Gutachten die nämliche Meinung, wie die vier vorhergehenden, äufferten. Endlich fiel der Untersuchungsrichter auch noch auf den Gedanke», einen Thierarzt und einen Schlächter kommen zu lassen, welche gleich erklärten, daß diese flrischichte Masse daS^ Hinter- theil von einem Ferkel sey. Die Angeschuldigte wurde von der Rathskammer freigesprochen. Dieser Jrrthum des Herrn Kreisphysikus ServaeS ist ein Beweis, daß gerichtliche Aerzte nicht unfehlbar sind. Wäre der Untersuchungsrichter weniger umsichtig gewesen; hätte er nicht noch andere Aerzte zugezogen; hätte die Rathskammer die Sache an die Anklagekummer verwiesen, und diese die Versetzung in den Anklagestand erkannt, so wäre Mechkildis Roskotten vor die Assisen gekommen, und vielleicht znm Tode verurtheilt worden. y. Man sieht an diesem Beispiele, in welchem unvollkommenen Zustande noch die gerichtliche Medizin ist. — Ein Rezensent in den Heidelberger Jahrbüchern ging neulich so weit, zu behaupten, daß die gerichtliche Medizin eine Wissenschaft sey, die noch erst solle erfunden werden. Als Geschwttner hat man fast bei jeder Assise XXXVI bluten bekam. Er suchte anfangs mit einem Schnupftuchs, später mit einer Serviette das Blut zu stillen, allein vergeblich. Die Sitzung war des Abends — die Lampen brannten, der Assisensaal war gedrängt voll Menschen und es sah schauerlich genug aus, wie der große breite Mann mit der Serviette, di« ganz voll Blut war, vor dem Blutgerichte stand und seine Meinung vertheidigte. Was können nun die Geschwornen aus solchen heftige» Reden, die im auffersten Superlativ geführt werden, für eine Belehrung nehmen, sie, die nun den Fall nach ihrem Gewissen beurtheilen sollen? An diesem Superlativ liegen nun die Herren Aerzte fast alle hart darnieder. Nur gering ist die Zahl derer, die wie Olbers in Bremen, ihren Geist durch ernstes Studium der Mathematik und Naturkunde gebildet, in ihrem Ausdrucke« jene Ruhe und Besonnenheit besitzen, welche jenen berühmten Arzt und Astronomen auszeichnet. Als in Trier von den Marburger Versuchen über die Wirkung der Bandmeffer auf die Schädelknochen die Rede war, so sagte Hofrath Seibold: diese Versuche wollten nichts beweisen, denn ein Schädel scy nicht wie der andere. Er habe so viel tausend Leichname auf Schlachtfeldern secirt, die an Hiebwunden gestorben, und keine sey gewesen wie die andere» — Als er dieses XXXVII sagte, so hoffte ich, daß man ihm die Frage stellen würde: in welcher Eigenschaft er den Krieg jmitgemacht, und wie es gekommen, daß er sich gerade so aufsSeci- ren gelegt, da er allein mehr Tobten auf den Schlachtfeldern secirk habe, als alle Wundärzte in Europa zusammengenommen ? Denn diese pflegen sich nicht um die Tobten, sondern um die Verwundeten zu bekümmern. Ware ihm diese Frage gestellt worden, so hatte man vielleicht die Zahl erfahren, durch welche man seinen Superlativ hätte dividiren müssen, um etwas zu erhalten, was der Wahrheit ziemlich nahe lag. Mir schien es, daß man bei allem, was er sagte, gleich drei Dezimalstellen abschneiden konnte.--) *) Hofrath Scybvld sprach vor der Assise so undeutlich und so durch die Nase, daß man ihn fast gar nicht verstehen konnte, und ich weiß nicht, wie es die Geschwvrnen gemacht, um seinen langen Reden zu folgen. Das was in den Bulletins von ihm steht, hat er selber rcdigirt und an die Bülletiniste» gegeben, die ihm beim Nachschreiben ebenfalls nicht folgen konnten. Ueber die Ursache seines undeutlichen Sprechens erzählte er eine Geschichte, die fast eben so wunderbar war, wie das Seciren der vielen Lausenden. In dem spanischen Kriege habe er nämlich verwundetauf dem Schlachtfelde gelegen, als «in englischer Cavallerist vorübergeritten, der ihm den Säbel in den Mund gesteckt, und darauf i», Halse umgcdrehr, wodurch ihm bas Zapflein so verletzt worden, daß ihm solches ausgeschwo- rcn. — Wahrscheinlich muß man bei dieser Erzählung auch wieder ein paar Dezimalstellen abschneide», um die Wahrheit zu finden. XXXVIII io. Ich komme nun zu den Hamacherschen Geständnisse, die allen Menschen so wunderbar vorgckommen sind, gerade als wenn Niemand mehr vorhanden, der Criminal- Akten gelesen. Die, welche Criminalakten gelesen, wist sen, daß solche Geständnisse nicht ganz selten sind, und Geh. R. Zachariä führt in den Heidelberger Jahrbüchern ein Beispiel aus der englischen Eriminaljustiz an, welches dem Hamacherschen so ähnlich ist, wie ein Tropfen Wasser dem andern. Ich will diesen merkwürdigen Fall hier so mittheilen, wie ihn G. R. Zachariä in den Heidelberger Jahrbüchern hat abdrucken lassen. Die Erzählung ist ans folgendem Werke wörtlich übersetzt r X (.^mplele Lolleetion ok 8late-"I'risIs. L7 I'. L. »o^ell. (Vol. XIV. 8. 1^0. il',) - einem Werke, welches ich einem Jeden empfehlen kann, welcher den Rechtsgang der peinlichen Gerichte des Bri'ltischen Reichs recht nach dem Leben kennen lernen will. An einem Donnerstage, den 16. Ang. 1660, ging William Harrison, Verwalter der Gräfin» Campden zu Campden in Gloucestershire, ein Mann von ungefähr siebenzig Jahren, von besagtem Campden nach Charring- worth, ungefähr zwei Meilen davon, um die Zinsen seiner Herrinn in Empfang zu nehmen; da er nun nicht XXXIX so frühe, wie sonst zurückkchrte, schickte seine Frau (zwischen acht und neun Uhr desAbends) ihren Knecht, John Perry, seinem Herrn auf de» Weg nach Eharringworth entgegen: da aber weder Herr Harrison Noch sein Knecht diese Nacht znrückkehrten, ging Edward Harrison (der Sohn Williams) dcö folgenden Morgens frühe nach Eharringworth zu, um wegen seines Vaters nachzusorschen. Auf dem Wege begegnete er dem Perry, welcher von dorther kam, und da er von diesem erfuhr, daß sein Vater nicht dort wäre, gingen sie miteinander nach Ebrington, einem Dorfe zwischen Eharringworth und Campden, wo sie von einem gewissen Daniels horten, daß Herr Harrison, bei seiner Rückkehr von Eharrkng- worth, bei ihm eingesprochen — sich aber nicht aufgehalten habe. Sie gingen sodann nachParford, ungefähr eine halbe Meile davon; da sie aber auch dort nichts von Herrn Harrison erfuhren, kehrten sie nach Campden zurück. Auf dem Wege hörten sie, daß auf der Landstraße (zwischen Ebrington und Campden) ein Hut, ein Halstuch und ein Kamm von einer armen Frau, welche Aehren gelesen, aufgehoben worden sey; sie suchten sie auf, und fanden bei ihr den Hut, das Halstuch und den Kamm, welche Stücke sie als Herrn Harrison gehörig erkannten. Nachdem sie die Frau an den Ort gebracht hatte», wo die Sachen gefunden, (auf der Landstraße zwischen Ebrington und Campden nahe an einem großen Ginsterdickicht) suchten sie dort nach Herrn Harn'son, murhma- ßend, daß er ermordet worden sey, weil der Hut und Kamm zerschnitten und zerhackt waren; aber sie konnten nichts weiter dort finden. Als die Nachricht hiervon nach Campd.n kam, machte sie »i, solches Vufsehn in der Stadt, daß Männer, Weiber und Kinder in Menge hinausstrvmte», um den muthmaßlichen Leichnam deS Herrn Harn'son aufzusuchen; aber alles vergebens. Die große Angst der Frau Harn'son wurde nun um vieles großer; und da sie ihren Knecht Perry (den Abend zuvor) seinem Herrn entgegen geschickt hatte, und er diese Nacht nicht zurückgekehrt war, erregte dieses den Verdacht, daß er ihn beraubt und ermordet habe. Besagter Perry wmde am folgenden Tage zu einem Friedensrichter gebracht, und über die Abwesenheit seines Herrn und über sein eignes Ausbleiben in der Nacht, wv er ihm entgegen gegangen, befragt, gab er von sich selbst folgende Rechenschaft: Seine Gcbieterinn habe ihn zwischen acht und neun Uhr des Abends seinem Herrn entgegen geschickt; er sey hierauf Campden-fi'cld hinunter, gegen Charn'ngwmth gegangen, und als er einen Acker Weges zurückgelegt, siy ihm ein gewisser William Reed von Campden begegnet, welchen er mit seiner Borhschaft bekannt gemacht, und hinzugesetzt habe, daß er sich fürchtete, weiter zu gehen, weil es finster werde; er wollte deswegen umkehren und das Pferd seines jungen Herrn holen; er sey hierauf mit ihm zurückgegangen bis an Herr Harrisons Hofthor, wo sie sich getrennt hätten, und er stehen geblieben sey; hierauf sey ein gewisser Pierce zu ihm gekommen, mit welchem er abermals, ungefähr einen Bogenschuß weit in die Felder gegangen und gleichfalls mit ihm zu seines Herr» Thorweg znrückgekehrt sey, wo sie sich auch getrennt hatten; alsdann sey er, besagter John Pcrry, in s seines Herrn Hühnerstall gegangen und habe sich ungefähr eine Stunde ni'edergelegt, ohne jedoch zu schlafen. Als die Glocke zwölfe schlug, sey er aufgestanden und nach Charriugworth zugegangen, bis er seinen Weg verloren und so den übrigen Theil der Nacht unter einer Hecke gelegen. Sobald der Tag anbrach, am Freitag Morgens, ging er, seiner weitern Aussage nach, nach Charriugworth, wo er bei einem gewissen Eduard Plaisterer Erkundigung über seinen Herrn einzog; dieser sagte ihm, daß er des Nachmittags zuvor bei ihm gewesen, und drei und zwanzig Pfund von ihm empfange», sich aber nicht lange bei ihm aufgehalten habe. Sodann ging er zu William Courtis in derselben Stadt, welcher ihm ebenfalls sagte, er habe gehört, sein Herr wäre in sein Haus gekommen, da er aber nicht zu Hause gewesen, habe er ihn nicht gesehen. Nach diesem, sagte er, sey er nach Hause zurückge- gangen (es war ungefähr fünf Uhr des Morgens). Auf bem Wege begegnete ihm der Soh» seines Herrn, mit welchem er nach Ebringtou und Parford gegangen:c., wie schon erzählt worden ist. Recd, Pearce und CourriS wurden verhört und bestätigten Perry's Aussage. Perry wurde von dem Friedensrichter gefragt, wie er, der sich gefürchtet habe, um neun Uhr »ach Eharring- worth zu gehen, so kühn geworden sin, um zwölf Uhr dahin zu gehen ? Er antwortete, daß es um neun Uhr finster, um zwölf Uhr aber Mondschein gewesen sey. Es wurde weiter gefragt, warum er, nachdem er zweimal von seiner Sendung znrückgekehrt, und sich bis zwölf Uhr aufgehalten, nicht in das Haus gegangen, um zu Horen, ob sein Herr zurückgekommen sey, ehe er ein drittes Mal zu dieser Zeit der Nacht ausginge, um ihn zu suchen? Er antwortete: er habe gemußt, daß sein Herr nicht nach Hause gekommen sey, weil er in seinem Kammerfensier Licht gesehen, welches nie so spät der Fall gewesen, wenn sein Herr zu Hause war. Doch ungeachtet dessen , was Perry über sein Ausbleiben in dieser Nacht ausgcsagt, wurde es nicht für lhun- lich gehalten, ihn loszulassen, bevor man weitere Nachforschungen nach Herrn Harrison grmacht; er blieb demnach zu Eampden in Verwahrung, anfänglich in einem dortigen Wirthshause, und dann in dem öffentlichen Gefängnisse, vom Sonnabend den i8. August bis zum fol- XI.III genden Freitage, während welcher Zeit er zu Campden von oben erwähntem Friedensrichter verhört wurde, aber nichts mehr, wie zuvor , aussagte; auch konnte damals keine weitere Entdeckung gemacht werden, was aus Hrn. Harrison geworden; es verlautete aber, daß Perry während seiner Verhaftung jemanden erzählt habe (welcher in ihn gedrungen, zu bekennen, was er von seinem Herrn wisse), daß ihn ein Kesselflicker erschlagen habe; zu andern sagte er, daß die Magd eines Edelmanns aus der Nachbarschaft ihn beraubt und ermordet habe; und wieder andern, daß er in Eampdcn ermordet, und unter einen Haufen Bohnen verborgen worden sey; es wurden jedoch abermals vergebliche Nachsuchungen gemacht. Endlich äußerte er, daß, wenn er wieder vor den Friedensrichter gebracht werde, wollte er ihm entdecken, was er sonst niemand entdecken würde. Hieraus wurde er (Freitags den 24. August) wieder vor den Friedensrichter gebracht, welcher ihn zuerst verhörte, und als er ihn fragte, ob er nun bekennen wollte, was aus seinem Herrn geworden? antwortete er, daß er ermordet worden sey, aber nicht von ihm. Der Friedensrichter sagte ihm sodann, daß wenn er wisse, daß sein Herr ermordet worden, er auch wissen müsse von wem; er wiederholte aber nur sein Geständniß; als aber ernstlich in ihn gedrungen wurde, zu gestehen, was er wisse, gestand er, daß seine Mutter und sein Bruder seinen Herrn ermordet XllV hätten. Der Friedensrichter rieth ihm, wohl zu bedenken , was er sage, und setzte hinzu, daß er fürchtete, er sey Schuld an seines Herrn Tode, und er sollte nicht noch mehr uns uldig Blut auf sei» Haupt laden; denn die Beschuldigung seiner Mutter und seines Bruders könnte ihnen das Leben kosten; aber er versicherte, daß er nichts als die Wahrheit gesprochen, und wenn er auf der Stelle sterben sollte, würde er bei seiner Aussage bleibe». Der Richter wünschte, daß er erklären möchte, wie und wann sie cs gcthan. Er erzählte ihm hierauf, daß seine Mutter und sein Bruder ihm immer angelegen wären, seit er in seines Herrn Dienste gekommen, ihnen mit Geld anszuhelfen; sie hätten ihm geklagt, wie arm sie waren, und daß cs kn seiner Macht stände, ihnen zu helfen, wenn er sie benachrichtigte, wann sein Herr die Zinsen seiner Gebieterin» abholte; sie wollten sodann auf ihn lauern und ihn berauben. Und weiter sagte er, am Donnerstage Morgens sey ihm in der Stadt zufällig sein Bruder auf der Straße begegnet, welchem er denn gesagt habe, wohin sein Herr gegangen sey, und wenn er ihm auflauern wollte, würde er das Geld bekomme»; weiter sagte er, daß an dem Abende, wo seine Gebieterin» ihn seinem Herrn entgegen geschickt, er abermals seinen Bruder auf der Straße getroffen habe, und zwar vor seines Herrn Thorfahrt; da er nun im Begriff gewesen (wie gesagt), Xl,v seinem Herrn entgegen zu gehen, wäre» sie miteinander bis an den Kirchhof gegangen, ungefähr einen Stein- rvurf weit von Hrn. Harrison's Thorwege, wo sie sich getrennt hätten, und er den Fußsteig, queer über den Kirchhof, und sein Bruder den Hauptweg um die Kirche gegangen ftp ; aber auf der Landstraße jenseits der Kirche scy er ihm wieder begegnet, und so wären sie miteinander ans dem Wege fortgegangen, welcher nachCharring- worrh führt, bis sie an ein Thor gekommen, ungefähr einen Bogenschuß von der Kirche, welches in einen Grund führe, der von der Gräfin« Campden Kannichenlust genannt werde (für diejenigen, welche einen Schlüssel haben, um durch den Garten zu gehen, ist der nächste Weg von diesem Orte zu Hrn. Harrison's Hause). Als se näher an das Thor kamen, sagte er, John Perry, zu seinem Bruder, er glaubte, daß sein Herr so eben in den Grund gegangen scy; denn ob es wohl schon so dunkel war, daß sie keinen Menschen mehr unterscheiden konnien, ihn also nicht erkannten, so schloß er doch daraus, daß er Jemanden gesehen hatte, der seinen Weg durch den Grund nahm, und daß nur die durch den Grund gehen könnten, die den Schlüssel hätten, — daß es sein Herr seyn müsse, und sagte zu seinem Bruder, wenn er ihm nachgehen wollte, würde er sein Geld bekommen; er selbst wollte indessen einen Gang um das Fels thu», welches er auch thar; als er dann seinem XI. VI Bruder nachging, fand er ungefähr in der Mitte des Grundes fsei'nen Herrn auf dem Boden, seinen Bruder auf ihm, und seine Mutter bei ihm stehend; als er fragte, ob sein Herr todl sey, erhielt er keine Antwort; da er aber zu ihnen getreten , schrie sein Herr: Ach Buben, wollt ihr mich todtschlagen? worauf er zu seinem Bruder gesagt, er hoffe nicht, daß er seinen Herrn todtschlagen wolle; er erwiederre: ruhig, ruhig, du bist ei» Narr, und somit erdrosselte er ihn. Als er dieses gethan, nahm er einen Sack mit Geld aus seiner Tasche und warf ihn seiner Mutier in die Schürze; alsdann brachte er und sein Bruder den tobten Körper in den Garten, welcher an den Grund stoßt, und berathschlag- ten dort, was mir ihm zu thuen sey. Zuletzt kamen sie überein, daß sie ihn in die große Senkgrube, bei Wal- lingtons Mühle hinter dem Garten, werfen wollten; aber seine Mutter und sein Bruder baren ihn, in den Hof zu gehen (nahe am Hause) und zu horchen, ob sich niemand nähere, sie wollten sodann den Körper in die Senkgrube werfen. Als er gefragt wurde: ob er dort wäre? gab er zur Antwort: er wisse nur, daß er ihn in dem Garten verlassen habe, aber seine Mutter und sein Bruder hätten gesagt: sie wollten ihn dorthin werfen, und wenn er nicht dort wäre, wisse er nicht, wo er scy, da er nicht zu ihnen zurückgekchrt, sondern zum Hofihore hinaus in die Stadt gegangen, wo er XI. VII dein John Pearce begegnete, mit welchem er ins Feld gegangen und wieder mit ihm bis an seines Herrn Thor« weg zurnckgekehrt sey; nach diesem sey er in den Hühnerstall gegangen, und habe bis zwölf Uhr dort gelegen, ohne jedoch zu schlafen. Als er von seiner Mutter und seinem Bruder gekommen, habe er seines Herrn Hut, Halstuch und Kamm (nachdem er mehrere Schnitte mit seinem Messer hinekngemacht) auf die Landstraße geworfen, wo sie nachher gefunden worden. Als er gefragt wurde, aus welcher Absicht er dieses gcthan, sagte er, er habe es gelhan, damit man glauben sollte, sein Herr sey beraubt und ermordet worden; und als er den Hur, Halstuch und Kamm dorr hingelegt, sey er nach Char- ringworth zugegangen rc. — wie schon erzählt worden ist. Auf dieses Gestandniß und diese Anklage gab der Friedensrichter Befehl zur Gefangennehmung der Johanne und des Richard Perry (Mutter un d Bruder des John Perry), so wie zur Untersuchung der Senkgrube, m welche Harrison's Körper geworfen worden; dieses geschah demnach, aber es konnte dort nichts gefunden werden. So wurden auch die Fischreiche in Campden abgclassen und untersucht, aber auch in diesen wurde nichts gefunden. Einige waren der Meinung, der Körper könne in den Ruinen des Campdener Herrschafts- Hauses, welches in dem letzten Kriege abgebrannt, verborgen worden seyn; und da eine solche Verbergung xi,vm nicht unthunlich gewesen, wurden auch dort Nachsuchungen gemacht; aber alles vergeblich. Sonnabends den 2Z. August wurden Johanne und Richard Perry vor den Friedensrichter gebracht, welcher ihnen bekannt machte, waS John Perry ihnen zur Xast legte. Sie läugneten alles, mit vielen Verfluchungen gegen sich selbst, wenn sie im Geringsten der Sache schulds waren, deren man sie «»klagte. Aber auf der andern Seile bestätigte John Perry (ihnen in's Gesicht), daß er nichts als die Wahrheit gesprochen, und daß sie seinen Herrn ermordet hätten. Ferner sagte er ihnen, daß er nie ruhig vor ihnen gewesin wäre, seit er in seines Herrn Dienste gekommen, indem sie ihn unaufhörlich gequält hätten, ihnen mit Geld zu helfen, welches er, wie sie ihm gesagt, thun könne, wenn er sie benachrichtigen wollte, wann sein Herr die Zinsen seiner Gcbieterinn abholte, und daß, als er seinen Bruder in der Stadt Campden getroffen, am Donnerstage Morgens, da sein Herr nach Charringworth gegangen, er ihm gesagt habe, wohin und in welcher Verrichtung sein Herr dahin gegangen sey. Richard gestand, daß er seinem Bruder an jenem Morgen begegnet sey und mit ihm gesprochen habe, behauptete aber, daß nichts über ei» solches Vorhaben zwischen ihnen verhandelt worden sey , und be'dc, er und seine Mutter, nannten den John «inen schlechten Kerl, daß er sie so ungerechter Weise anklage, wie er getha»; aber auf der andern Seile bestätigte John, daß er nichts als Wahrheit gesprochen, und er werde es bis in den Tod verantworten. Ein bemerkenswerrher Umstand trug sich zu, als die Gefangenen von dem Hause des Friedens,ichters zurück- kehrten, nämlich: Richard Perry (seinem Bruder Zehn in ziemlicher Entfernung folgend) ließ, indem er einen Lumpen aus der Tasche zog, einen Knaul leinenes Band fallen, welches einer von den Wachen aufhob; er bat, es ihm zurück zu geben, indem er sagte, daß es nur seiner Frau Haarband ftp. Da aber die Wache, eS ab- wickelnd, am Ende eine Schlinge fand, zeigte sie es dein John, welcher eine gute Strecke vor ihm war und nichts vom Herausfallen und Aufheben des Bandes wußte ; und als er ihn fragte, ob er es kenne, schüttelte er den Kopf und sagte: ja, zu seinem Kummer; denn dies sey die Schlinge, mit welcher sein Bruder seinen Herrn erdrosselt habe. Dieses wurde bei ihrem Verhöre von den Zeugen beschworen. Am Sonntage Morgens blieben sie in Campden, wo der Pfarrer des Orts mit ihnen sprechen wollte, um sie, wo möglich, zur Reue und zum weitern Geständnisse zu bringen; sie wurden in die Kirche geführt, und auf dem Wege dahin, als sie an Richards Haus vorbeigingen, begegneten ihnen zwei von seinen Kindern. Er nahm das kleinste auf den Arm, und führte düs andere an der Htind, als plötzlich D I. beide aus der Nase bluteten. Welches als eine Vorbedeutung betrachtet wurde. Es wird hier keine unpassende Abweichung seyn, zu erzählen, wie im Jahre zuvor Herrn Harrisons Haus erbrochen worden; es geschah an einem Eampdener Markttage, Mittags zwischen n—12 Uhr, während er mit seiner ganzen Familie in der Betstunde war. Eine Leiter wurde an ein Fenster des zweiten Stockwerks gelegt, und ein eiserner Stab an demselben mit einer Pflug- schaare zurückgebogen; es wurde» 140 Pfund, welche man i« dem Zimmer gelassen, weggetragen; die Urheber dieses Diebstahls sind nie entdeckt worden. Nach diesem, und zwar nur wenige Wochen vor Herrn Harrisons Abwesenheit, war sei» Knecht Perry eines Abends im Garten, wo er ein schreckliches Geschrei erhob; einige Personen, welche es gehört, kamen herbei und fanden ihn davonlaufend, und scheinbar in Furcht, mit einem Schäserstabe in der Hand. Diesen Leuten erzählte er eine förmliche Geschichte, wie er von zwei Männern in weissen Kleidern mit blosen Schwertern angefallen worden, und wie er sich mit diesem Schaser- stabe vertheidigt habe; der Griff von demselben war an zwei öder drei Stellen zerhauen, so wie ein Schlüssel, den er in seiner Tasche trug, welches, wie er sagte, einer mit seinem Schwert getha» habe. Da der Friedensrichter diese Ereignisse zuvor gehört hätte, und sich ihrer bei Perry's Geständnisse wieder erinnerte, fragte er ihn erstlich über den Diebstahl, wo seinem Herrn rg.o Pfund des Mittags aus seinem Hause genommen worden; ob er den Thäter kenne? er antwortete: ja, es wäre sein Bruder; und als er weiter gefragt wurde, ob er dabei gewesen, antwortete er: nein, er wäre damals in der Kirche gewesen, habe aber seinem Bruder gesagt, in welchem Zimmer das Geld sey, und wo er eine Leiter finden werde, tie bis an das Fenster reiche; sein Bruder habe ihm nachher gesagt, daß er das Geld bekommen und in seinem Garten vergraben habe. Auf die nächste Michaelis-Messe hätten sie es theileu wollen. Es wurden hierauf Nach- suchungen in dem Garten gemacht, aber es konnte kein Geld dort gefunden werden. Als er ferner über seinen Ueberfall in dem Garten befragt wurde, gestand er, daß dieses alles eine Erdichtung gewesen; er habe es gethan, weil er die Absicht gehabt, seinen Herrn zu bestehlen, um de» Leuten Glauben zu machen, dieser Ort werde von Dieben besucht, damit man, wenn sein Herr bestohlen worden sey, glauben sollte, diese hätten es gethan. Bei der nächsten Zusammenkunft des peinlichen Gerichtshofes, im folgenden September, wurden von den Anklagegeschlyornen zwei Anklagen gegen ihn, John und !.ll Richard Perry für statthaft erklärt; die erste wegen des Einbruchs in Herrn Harriftns Hauch und des Diebstahls von 140 Pfund im Jahr 1659 ; die zweite wegen der Beraubung und Ermordung des besagten William Harri- son am 16. August 1660. Wegen der letztem Anklage wollte sie jedoch der damalige Richter (Herr Christoph Turner) nicht richten, weil man den Körper nicht gefunden hatte; aber wegen der andern Anklage, wegen des Raubes, wurden sie damals gerichtet. Auf diese Anklage antworteten sie anfangs: nicht schuldig! (Gleich zu Anfang des Verfahrens wird in England dem Angeklagten die Frage vorgelegt: ob er auf die Anklage: Schuldig oder nicht schuldig antworte?) aber, da einige hinter ihnen zischelten; bald darauf: Schuldig, indem sie demüthig um die Wohlthal der königlichen Gnade und der Vergesseuheitsakte baten, mit welchem Suchen sie gehört wurden. Aber ungeachtet sie sich auf diese Anklage schuldig bekannten, wahrscheinlich auf das Anlreiben einiger, welche unwillig waren, die Zeit zu verlieren, und dem Gerichtshof mir der Sache beschwerlich zu fallen, und in der Erwägung, daß die Vergessenheitsakte sie begnadigte, so leugneten doch alle nachher, bis zu ihrem Tode, daß sie dieses Raubes schuldig wären, oder wußten, wer ihn verübt habe. Es bcharrte jedoch, wahrend dieses Gerichtstages, wie mehrere glaubwürdige Personen bezeugt haben, John Perry bei seiner Aussage, daß seine Mutter und sein Bruder seinen Herrn ermordet hätten, und ferner setzte er hinzu, daß sie versucht hätten, ihn im Gefängnisse zu vergiften, so daß er mit ihnen weder habe essen noch trinke» dürfen. Bei der nächsten Zusammenkunft des Ge:>ts im folgenden Frühjahre wurden John, Johanne und Richard Perry von dem damaligen Richter (Herr Robert Hyde) wegen der Anklage des Mordes gerichtet; sie antworteten äuf die Anklage sammt und sonders: nicht schuldig! und als Johns Geständniß von einigen Zeuge», welche es mit angehört, mündlich bezeugt wurde, sagte er, er sey damals von Sinnen gewesen und wisse nicht, was er gesagt habe. Die andern beiden, Johanne und Richard Perry, sagten, daß sie an der That, deren man sie beschuldige, keinen Theil hatten, und daß sie nichts von Herrn Har- risons Tode wüßten, noch was aus ihm geworden sey; und Richard sagte, oaß sein Bruder andere eben so wohl beschuldiget, seinen Herrn gemordet zu haben, als ihn. Als ihn der Richter dieses zu beweisen bat, sagte er, daß die meisten von denjenigen, welche wider ihn gezeugt hatten, es wüßten; da er aber keiim» nannte, noch je- mand dafür sprach, fanden sie die Geschwvrnen alle drei schuldig. Einige Tage darnach wurden sie auf den Richtplatz geführt, welcher zu Broadway-Hill, im Angesichte der Stadt Eampden war; die Mutter (welche den Ruf einer Here hatte, und ihre Söhne behert haben sollte, so daß sie, so lan.. sie lebte, nichts bekennen könnten), wurde zuerst hingerichtet. Worauf Richard, schon auf der Leiter, erklärte, wie er immer gethan hatte, daß er gänzlich unschuldig sey an der Thar, für welche er jetzt sterben solle, und daß er nichts von Herrn Harrisons Tode wisse, oder was aus ihm geworden sey. Mit großem Ernste bat und beschwor er seinen Bruder, damit er der Welt und seinem Gewissen genug thue, zu erklären, was er von Harrison wisse. Der Bruder aber sagte in mürrischer und verstockter Fassung zu dem Volke, er sey nicht schuldig, ihnen zu beichten; unmittelbar vor seinem Tode setzte er icdoch hinzu, er wisse nichts von feines Herrn Tode, oder was aus ihm geworden sey, aber sie würden vielleicht in Zukunft von ihm hören. Und — nach einigen Jahren kehrte dieser W. Harrison gesund und wohlbehalten in seine Heimath zurück. Die Erzählung, die er von seinem Verschwinden — vou seinen Schicksalen bis zu seiner Rückkehr gibt, grenzt ans Wunderbare. Die Perry's kommen ,'u dieser Erzählung mit keinem Worte vor. Doch ich muß abbrechen ! So weit Jachariä. n. Man sieht an diesem Beispiele, baß ein Gefangener wohl dahin kommen kan», daß er Aussagen macht, gemäß deren er um ein Verbrechen weiß, das, wie der Erfolg zeigt, am Ende gar nicht begangen worden. Die. welche an die Richtigkeit der Hamacherscherr Aussagen glauben, haben denen, welche sie bestritten, immer eingewendet: Niemand wird doch so thöricht stylt und solche Dinge auffagen, wodurch er selber belastet wird. Allein hier sehen wir einen Menschen aus der untersten Volksklasse, der, nachdem er erst acht Tage im Kerker gewesen, Dinge auffagte, die ihn. seine Mutter und seinen Bruder so belasteten, daß sie alle drei an den Galgen kamen, und die bei allem dem doch nicht wahr waren. Der John Perry hat sich bei seinen Auffagen auch einen Plan gemacht, und vielleicht einen ähnlichen wie Hamacher. Er ist, so wie die ganze Gegend von Camp- den und selbst die Richter, aufs festeste davon überzeugt gewesen, daß Herr Harrison in der Nacht vom i6. Au« gust erschlagen worden. Er hat auch vermuthet, daß sei»e Mutter und sein Bruder um diese Sache wüßten , und hat sich nun eine Geschichte auSgesonuen, nach welcher diese mit herein verwickelt wurden. Er dachte, diese würden dann bekennen und vielleicht die rechten Thäter angeben, und er käme dann wieder los. Der dumme Kerl hat gewiß den Jnstruktionsrichter machen wollen und har wohl nicht gedacht, daß dieses ihm so übel bekommen würbe. Als er nun seine Geschichte einmal zu- sammrngrlogen hatte, da blieb er auch hartnäckig dabei. Bis zur Assise blieb er dabei, wahrscheinlich ,'n der Meinung, baß fti'nc Mutter und sein Bruder endlich bekennen würden, wie es mit der Ermordung des Hrn. Harrifon eigentlich zugegange». Nach der Assise konnte ihm sein Widerruf nichts mehr helfen, da sie einmal alle drei zum Tode vsrurthei'lt waren, und nun scheint er aus Störrigkeit des Gemürhes geschwiegen zu haben. Es möge mir erlaubt seyn, hier die Meinung eines Mannes anzuführen, der in dieser Sache viel Erfahrung hat, und der daher eine Authorilat ist. Es ist dieses der Jnstruktionsrichter Verkenkus, der zehn Jahre hindurch Jnstruktionsrichter war, als Keil, der berühmte Verfasser des Buchs über die Räuberbanden am Rheine, Sraatsprokurator war. Ich Hörle, daß dieser einmal folgendes ausserte; „E r habe während der Verwaltung „seines Amtes nie viel auf die Aussagen der Gefange- „neu gegeben, die sie so unaufgefordert und von freien „Stücken machten. Gewöhnlich werde man hiemit angeführt. In der Langeweile des Gefängnisses brüteten „sie immer über allerhand Befreiungsplanen, und Harfen sie sich nun einen solchen ausgedacht, so ersannen „sie sich eine Geschichte, die hiermit kn Verbindung „stände, und die oft so sein angelegt sey, daß es schwer „sey, den wahren Verhalt herauszubringen. Denn sie „thäten in ihre Geschichte immer eine angemessene Por- „tion Wahrheil, so daß man, indem man die einzelnen „Thatsachen verifizirte, immer auf Dinge stieß, die sich „vollkommen so verhielten, wie sie sie erzählten. Am „Ende fände man dann, nachdem man viel Zeit und „Mühe auf die Untersuchung verwendet, daß dasGanze „erfunden sey. — Oft sey der Beweggrund zur Erftn- „dnng einer solche» Geschichte bloß die Liebhaberei, ein- „mal ans einem Gefängniß ins andere zu kommen, in- „dem sie sich auf Personen bezogen, von denen sie wüß- „ten, daß sic wo anders saßen, und mit denen sie glaub- „tcn kvnfrontirt zu werden. Oester liege sogar eine blo- „ße Liebesangelegenheit dabei zum Grunde. — Da in „den Gefängnissen gewöhnlich eine vollkommene Kennt- „niß von allen in der ganzen Gegend begangenen Verbrechen herrsche, so sey es ihnen leicht, zu sagen, „daß sie dabei gewesen, welches sie bann durch Angabe-, „spezieller Umstande so wahrscheinlich machte», daß man „es glauben müßte, Denn bei diesen Aussagen belasteten sie sich selber immer mehr oder weniger, um hierdurch ihren Worte» Glauben zu verschaffe». Am Ende „ermittle sich dann, daß alles erfunden sey. — Wenn „daher die Gefangenen im Gefangenhause im Vorüber- „gehen ihn angeredet: Herr Jnstruktionsrichter kommen „Sie einmal zu mir, ich habe Ihnen was wichtiges zu „sagen! — so habe er ihnen geantwortet: daß er jetzt „keine Zeit habe. Denn nachdem er öfter die Erfahrung „gemacht, daß dieses nur Geschichtchen wären, die die „Langeweile der Gefängnisse ausgebrütet, so habe er auf „diese keine Zeit verwenden mögen. — Die Aussagen der „Gefangenen seyen im^ Ganzen wenig werth. Mankön- „ne sie nur mit vieler Vorsicht benutzen. Nur einzelne „Notizen, wo der A früher gewesen, und wo der B „und der C schon vorher festgeseffen, könne man von ih- „nen erfahren. Dieses wüßten sie immer, und hierin „pflegten sie auch nicht zu lügen, da so eine einzelne „Thatsache mit den Geschichtchen, die sie einem aufhcf- „teten, in weiter keiner Verbindung stände." 12 . Die Hamacherschen Geständnisse sind, wie es mir scheint, ebenfalls solche Gefängnißgeschichtchen. Ich glaube wenigstens, daß jeder, der sie ohne irgend eine vorgefaßte Meinung ließt, sie dafür erklären wird. Daß der Generaladvokat sie erfunden und dem Hamacher eingegeben, um Herrn Fonk zu verderben, wie einige behauptet haben, dieses war, um mich sehr gelinde auszudrücken — eine unverzeihlich einfältige Behauptung — denn aus den eigenen Angaben Hamachers ging klar hervor, daß dieses nicht wahr sey. — Er sagte vor der Assise sowohl als auch in seinen Manuskripten, daß er den Generaladvokaten gebeten, er möge einmal nachsehen, an welcher Seite das Loch im Kopfe sey, ob vorne oder hinten,' ob an der rechten oder an der linken Seite? da er gehört, daß der Kopf des jungen Menschen in Köln sey. — Daß über den Leichenbefund ein vollständiges Protokoll ausgenommen worden, in dem alle Wunden nach ihrer Lage beschrieben, und daß dieses der Generaladvokat kannte, der daher gar nicht nöthig hatte, den Kopf noch besonders zu betrachten, dieses wußte der Kiefermeister nicht, obgleich er nach seiner Meinung auch schon ein halber Jurist geworden , so wie Rütgcr Hilgerö und Andreas Esser. Offenbar wollte der Kiefermeister die Lage der Wunde seinen Aussagen noch hinzufügcn, und wenn er erst gewußt hätte, daß die sogenannte Hiebwunde ober dem linken Auge gesessen, dann würde er Ebnen und Fonk dem gemäß ans Faß gestellt haben, daß der Hieb noty- wendiger Weise über dem linken Auge hätte treffen müssen. — Härte er dieses noch zu Protokoll gegeben, so würde alle Welt gerufen haben : Groß ist d i e Dia n e von Ephesus! Wer kann jetzt noch zweifeln? Allein der Generaladvokat hat ihm nichc gesagt, an welcher Seite das Loch war, und es ist nicht abzusehen, warum er dieses Untertassen, wenn er, wie jene behaupteten , gewissenlos genug war, um Fonk durch eine falsche Zeugenaussage zu verderben. Das ist eine üble Eigenschaft der menschlichen Natur, daß sie so leicht an die Möglichkeit großer Verbrechen glaubt. — Besonders findet inan dieses unter den E-""r Gevatterleuten, die nun freilich nicht mit einem besonders großen Maaß von Verstand vom Himmel begnadigt sind. — Die eine Abtheilung glaubt mit derselben Leichtigkeit einen prämeditirten Justizmord, mit der die andere einen prämeditirten Meuchelmord glaubt. — Und doch sind übrigens diese Gevatterleute ganz ordentliche und manierliche Staatsbürger, aber wie gesagt, wegen Uebermaaß von Verstand bekommen sie nie Migräne. Mit sich selber sind sie aber immer sehr zufrieden und danken, wie Lichrenberg bemerkt, dem lieben Gott stets für mehr als sie empfangen haben. iZ. Ich habe in den Briefen über die Assise in Trier meine Ansicht entwickelt, wie das Hamachcrsche Kerkerge- schichlchen entstanden ist. Durch alles, was ich seit der Zeit hierüber gesehen, gehört und gelesen, bin ich in ihr bestärkt worben. Diese Ansicht liegt so nahe und erklärt alle Tharsachen mit einer solchen Leichtigkeit, daß es kaum begreiflich ist, wie man nicht früher aus diese ganz einfache Erklärnngs- art gekommen. Allein so wie der einen Parlhie ein prä- medirirter Meuchelmord als eewas sehr merkwürdiges und daher sehr glaubhaftes erschien, so erschien der ande.n ein prämeditirlcr Justizmord als etwas noch merkwürdigeres und dah r auch noch glaubhafteres. Die Entstehungsgeschichte dieser Aussagen ist ganz einfach: Der Kiefermcister glaubte, wie ganz Köln, daß Conen ermordet worden und daß Fonk der Mörder sey. Jederman glaubte dieses, vom Oberpräsidenten an bis zum letzten Polizei-Spion. Es war daher dem Kiefer- meister nicht zu verargen, daß er es ebenfalls glaubte. Was ihn aber vollends gewiß in seiner Meinung machte, war, daß der alte Herr Foveaur seiner Frau ^ovoRthlr. habe bieten lassen, wenn er die Sache auf sich nähme. Dieses hatte ihm der Andreas Esser erzählt, der ihm als Mouton beigegeben worden. „Wenn man doch denFonk nur überzeugen „könnte, das der sich an das Bechennen g a- ,,b e Du kamst dann wieder aus dieser verdrießlichen Geschichte heraus." Dieses ist sicher die Meinung des Hamacher gewesen, mi welche ihn auf die Idee gebracht, eine Geschichte zu erfinden , wie nach seiner Meinung sich die Sache wohl ungefähr könne zugetragen haben. Diese Geschichte sollte dann dem Fonk vorgehglte» werden, damit dieser hierüber erschrecke und zum Bekennen gebracht werde. — Denn daß ma« den Gefangenen wohl falsche Briefe und falsche Aussagen Vorhalte, um sie in Verwirrung zu bringen und um sie in dieser Verwirrung an das Bekennen zu bringen, das wußte er. Dieses war auch noch in der Geschichte mit den falschen Zeugen geschehen, die in Köln eine Judenfamilie deS Mordes beschuldigten, und die damals in Aachen guillotinirt wurden, als Aler. Lameth Präfekt war- *) Die Geschichte ist folgende: In Köln wohnte ein französischer Zollbeamte bei einem Juden, bei dem er seinen Mantel versetzt hatte. Ls wurde Winter, und der Zollbeamte bat den Juden, ihm den Mantel zu leihen, um sich gegen die Kälte zu schützen. — Der Jude wollte nicht, und nun beschloß jener, Rache an ihm zu nehmen. — Er erfand nun eine Geschichte, wie sein Mädchen von etwa zwölf Jahren gesehen, daß des Abends die Judenfamilie jemand im Keller ermordet hätte, und den Leichnam in Stücke zer, schnitten. Diese Anzeige wurde mit so vielen Umständen gemacht, daß die Judenfamilie eingezoge» wurde. Der Jude berief sich drauf, daß er an dem Abende, wo das Verbrechen sollte geschehen scyn, gar nicht zu Haus gewesen, indem er mit einer Metzgerinn, die Fleisch von ihm bekommen» all dem Abende abgerechnet. Diese I.HH Auf diese Weise hat er sich nun die Geschichte znsam- menstudirt, und die Fragen, die ihm vielleicht der Gene- wurde vorgerufen, leugnete aber, daß der Jude bei ihr gewesen. Sie fürchtete nämlich, ihrer Kundschaft zn schaden, wenn in der Stadt bekannt würde, daß sie von einem Juden Fleisch nehme. Die Iudcnfamilie kam vor die Assise. Bei der Assise fiel es auf, daß der Dvuaue mit seiner Frau und seiner Tochter die Sache immer so ganz mit denselben Worten erzählten, als wenn sie die Geschichte auswendig gelernt hatten. Dieses bestärkte den Verdacht, den man ohnehin schon hatte, daß die ganze Sache aus Rache könne erfunden seyn. Auf einmal wurde ein Brief in den Assiscnsaal gebracht. In diesem stand, daß die Mutter alles bekannt habe und um Gnade bitte. Das zwölfjährige Mädchen, welches gerade allein im Verhör war, erschrack darüber so sehr, daß cs die Besinnung verlor. In dieser Verwirrung bekannte es: es sey alles erfunden und sein Vater habe ihm gesagt, wie es sagen solle. LS bat um Gnade, und es wolle es nie wie, der thun. Auf diese Weise wurde die Sache entdeckt. Die Geschwvrnen sprachen die Judenfamilie frei. Die Zollbeamtenfamilie wurde aber nun des falschen Zeug, »isses wegen in Anklagestand gesetzt, und in einer der folgenden Assisen von den Geschwvrnen zum Tode ver- urtheilt. Der Vater und die Mutter wurden in Aachen guillotinirt. Das Mädchen hatte aber noch nicht das zurechnungsfähige Alter. Es kam in ein Besserungs- Haus. In diesem Prozesse wurde die Wahrheit auch durch einen falschen erdichteten Brief entdeckt, und Herr von Krtzebue hatte hieraus den Stoff zu einem Schauspiele nehmen können, das er die edle Lüge überschrieben. LXIV ral-Advokat gestellt: ob die Sache nicht so oder so geschehen sey? — diese hat er für Fingerzeige gehalten, wie die Erzählung müsse eingerichtet werden, daß sie so werde, daß sie dem Fonk könne vorgehalten werden, damit dieser sich an's Bekennen gebe. Dieses hat dann auch den eben nicht sehr geistreichen Kicfermeister auf die Idee gebracht, er und der Gene ral-Adv offa r hatten die Geschichte zusammen ausstudirt, und dieser h a b e i h ip geholfen. Dieses glaubt er so fest, daß er sich solches gar nicht ausreden läßt, und er halt den General- Advokat für einen ganz sündhaften Mensche», der ihm solches jetzt ableugnen will. Der General-Advokat hingegen glaubte, daß die Erzählungen Hamachers den Grundriß zu der Eemordungs- gcfthichte enthielten, und daß das Unzusammenhängende und Abgebrochene in derselben daher rühre, daß er noch nicht recht mit der Sprache heraus wolle. Er bat daher den Caplan Geistmann, dem Gefangenen ins Gewissen zu reden, daß er die Wahrheit sagen möge. — Der Erfolg, den dieses halte, ist bekannt. Ich hatte gleich nach den ersten Verhören, welche in Die Judensamilie wurde nachher im Triumpf in Köln cingeholt, und die ganze Stadt sprach von dieser Begebenheit. — Hamacher hat sie wahrscheinlich gekannt, und sie hat vielleicht mit dazu beigctragc», seine Begriffe über den Untersuchungsprvrcß zu fftire». Trier zwischen dem Generaladvokate» und dem Kiefer, meister statt fanden, die Idee, daß das Ganze auf ei, „cm Mißverständnisse beruhe, welches zwischen den beiden obgewaltet. U»d so gab ich dann bei den öffentlichen Verhandlungen aus alles genau Achtung, was sich auf die Jncideutfrage, über die Entstehung der Hama- cherschen Geständnisse, bezog. Durch alles wurde ich in der Meinung bestärkt, daß die Sache wirklich aus einem bloßen Mißverständnisse beruhe, und daß sie sich so ereignet , wie ich sie im achtzehnten Briefe dargestellt. 14. Man hat die Aussagen Hamachers vielfach eine K e r- kernothlüge genannt. Ich glaube nicht, daß sie eine ist, und daß man sich also diesen Ausdruck hatte ersparen können. Ich halte sie für nichts mehr und nichts weniger als für ein ganz gewöhnliches Gefangniß-Geschichtchen, bas der dumme Kiefermeister in der Absicht erfand, um sich selber herauözuhelfen, so wie auch der John Perry die seinige erfunden. Wenn der Fonk nur erst überführt ist, so dachte er, dann wird sich das andere alles schon geben. Als Herr von Sandt in der Assise vom Präsidenten um sein Alter gefragt wurde, so antwortete er: z6 Jahre. Im Jahre i8z6, wo diese Prozedur begann, kann er E I.XVI daher kaum za Jahre alt gewesen seyn, und da hat er vielleicht noch nicht die Menge Erfahrungen in Hinsicht dieser von den Gefangenen ansgesonnenen Kerker-Geschicht- chen gehabt, als der um zehn oder fünfzehn Jahre ältere Jnstruktionsrichter Verkenius. -) Unterm 2 Z. Januar i8:8 schrieb Herr von Sandt an den Jnstruktionsrichter Hoffmann in Trier: „Welchen „Zweck und welches Interesse könnte ich wohl gehabt „haben, den Hamacher zu falschen Angaben gegen Fonk, „und was noch unbegreiflicher wäre, zu gleich falschen „Angaben gegen sich selbst zu verleiten? — Denn Fonk Bis rum Jahr I8I« war Herr von Sandt Substitut des Prvkurenrs in Düsseldorf. Der jetzige Präsident Sethe in Berlin war damals beim Düsseldorfer Appell- Hose Gcncralprokurator. — Als im Jahr -814 die Al, liirtcn über den Rhein gingen, so begleitete Herr von Sandl Herr» Sethe nach Köln, welchem von seinem Herrn Schwager, dem General,Gouverneur Sack inAchcn, die provisorische Justizvrganisation war aufgetragen worden- Da der Staatsprvkurator Keil mit den Franzosen weggegangen war, so war diese Stelle unbesetzt, und Herr von Sandt versah sie. Als später irr; der Appellhof in Köln eingerichtet wurde, so wurde Herr von Sandt bei diesem Generaladvvkat- Bei der definitiven Organisation des Appellhvfes im Jahr 1818 wurde Herr G- I. R. Bölling erster Generaladvokat- Herr Stapel- lativnsrath Baumeister zweiter, und Herr von Sandt dritter. — Ich glaubte, diese Umstände anführe» zu müssen, um cs erklärlich zu machen, dast Hr. v. Sandt so jnng die Stelle eines Veneralndvokaten erhielt. LXVH „lind Hamachcr unschuldig zu finden, oder auch nur „dafür lialren zu können, würde mir selbst jctzr noch „unendlich lieb scyn. In der ganzen Prozedur glaube „ich nirgends weder Leidenschaftlichkeit noch Verblendung „an den Tag gelegt zu haben, und fänden meine An- „sichten sich auch irrig, so würde das errare liuuisuuin „esr gewiß hiermit Rechtplatz finden." Der Brief, aus dem diese Stelle genommen, ist in der Fonkschen Criminal-Prozedur von Tall, Seite ZZ2, abgedrnckt. Liest man die Hamacherschen Aussagen ganz unbefangen, so sinder man eine Menge kleiner Iüze, aus denen man sieht, daß sie nichts wie rin wohlerfundenes Ge- fangniß-Geschichtchen sind. So hatte sich der Kiefermeister eingercdek, Fonk müßte den Conen erschlagen haben, um seine Brieftasche zu bekommen, in der Papiere gewesen, die für Fonk höchst verderblich seyrn. Denn man wußte, daß die Brieftasche von Ebnen gefehlt hatte. Er erzählte nun, daß Fonk, sobald er den Ebnen erschlagen, gleich nach seiner Brieftasche gegriffen. Spater, nachdem das ganze Rechnungswesen zwischra Fonk und Ebnen durch die Schiedsrichter untersucht und geordnet worden, so fand sich freilich, daß in Cönsris Brieftasche keine Papiere gewesen, die für Fonk irgend einen Werrh hatten. Wahrscheinlich hätte Zvnk für die Brieftasche von Ebnen I.XVIII keine zehn Thaler gegeben, wenn er sie ihm zum Verkaufe Angeboten. Es war daher eben nicht wahrscheinlich , daß er ihn deswegen todtschlug. Allein man kann es dem Kiefermeister nicht verargen, daß er von der wahren Lage des Fonkschen und Schröderschen Rechnungswesens eben so unrichtige Vorstellungen hatte, wie die übrigen Kölner Bürger. Hätte der Kiefermeister das ausführliche Urthcil der Trierer Rathskammer über die Fonkschen Handlungsbücher vom 6. Jan. 1820 gekannt, welches jetzt gedruckt worden und von dem ich in dem zwanzigsten Briefe über die Assise in Trier eine» ausführlichen Auszug gegeben, so würde er die Geschichte mit der Brieftasche ganz weg- gelassen haben, und seiner Erzählung eine andere Basis gegeben., iZ- Wenn man die Frage aufwirft: Ob Ebne» wirklich ermordet worden? so kann man gar nicht dran vorbeikommen, daß man die Hamacherschen Geständnisse nicht wieder zur Diskussion bringe. Denn diese haben sich offenbar nach dem gerichtet , was dem Kiefermeister von dem Befundberichte der Aerzte bekannt war. Und nachher haben die Aerzte wieder aus den Geständnissen den Befundbericht erläutert mid die Tödtlichkei't der Verletzungen ans dem Hergelei- DXIX ttt, was Hamacher über die Entstehung der Wunden erzählt. Was mich bestimmt, zu glauben, daß Ebnen nicht ermordet worden, das sind folgende Gründe: i. Die große Unbedeutenheit der Wunden. An diese» stirbt Niemand. Wenn er wirklich mit einem Bandmeffer todtgeschlagen worden, so müßte man dieses au den Spuren sehen können, die dieser Schlag auf dem Schädel znrückgelaffen. Denn das Bandmeffer ist der Hammer der Kiefer und besteht aus gehärtetem Eisen- Wenn aber zwei harte Körper mit großer Gewalt aneinanderstvßen, so bekommt der weichere jedesmal den Eindruck. Der Schadelknochen ist aber weicher als das eiserne Bandmeffer. Ebne ns Schädel ist aber, wie gesagt, so glatt und unverletzt, wie ein weisser porzellanener Teller. Ich fragte jemand , der damals in Crefeld der Leichenöffnung von Cönen beigewohnt: woraus sie nun eigentlich geschloffen, daß Conen nicht ertrunken, sondern erschlagen sey? denn die Wunden seyen doch offenbar zir unbedeutend, als daß jemand hieran sterben könne. Dieser, ein verständiger Mann, antwortete hierauf folgendes: Es sey bei der Besichtigung der Leiche die Rede daraus gekommen, ob Ebnen, da man ihn km Wasser gefunden, nicht ertrunken sey? Hierauf habe man geantwortet: das wollen wir gleich sehen. Wenn LXX er ertrunken ist, so wird er die Zungenspitze zwischen den Zähnen haben, wie dieses bei Ertrunkenen immer der Fall ist Man habe ihm darauf den Mund geöffnet, und da habe sich die Zungenspitze nicht zwischen den Zahnen befunden, sondern die Zunge habe hinter den Zahnen gelegen, wie solches auch im Obduktionsprotokoll bemerkt worden. Man habe nun hieraus geschloffen, daß Ebnen nicht ertrunken sey Man sieht aus dieser Erzählung, daß gleich von Anfang eine irrige Ansicht obgewaltet. Alle, welche am Erstickungstode sterben (nicht bloß die Ertrunkenen), pflegen die Zungenspitze zwischen den Zahnen zu haben. Diejenigen aber, welche am Schlage sterben, haben sie nicht zwischen den Zähnen, sondern hinter denselben. Von denen aber, welche ins Wasser fallen, sterben sehr viele nicht an der Erstick» ng, sondern am Sch läge, und bei diesen ist dann jede Hülfe vergeblich, wen» man sie auch i» derselben Minute wieder aus dem Wasser zieht, wo sie herein gefallen. 2. In der ganzen Prozedur hat sich keine Person gefunden, gegen die man nur einen einigermaßen gegründeten Verdacht hatte haben können, daß si e ei n I n te r es se gehabt, Ebnen aus der Welt zu schaffen. Fvnk hatte, wie die bis ins kleinste Detail getriebene Untersuchung seiner Bücher bewiesen, kein Interesse, ihn ml tvegzuwünschen, Er hatte nur das eine Interesse, als Kaufmann mit Schröder so lange kn Verkehr zu bleiben, daß er sich für sein Guthaben von 8000 Thaler durch Maaren deckte, die er noch von Crefeld bezog. Dieses war keine kleine Aufgabe. Denn Schröder war aller Welt schuldig und hatte — was eben in kaufmännischer Hinsicht die Hauptsache — in Erefeld das Lager von Branntwein und Spiritus, den er auch an andere überlassen konnte und wirklich überließ. Als spater der Bankerot von Schröder zum Ausbruch kam, da haben die Crefelder Gläubiger auch so schnell zugegriffen, daß Fonk sein ganzes Gathaben verloren har. Einige meinen, daß Hahnenbein, der Buchhalter Fonks, der Todtschläger seyu soll. Er soll Ebnen, so schließen sie, das Briefchen wieder abgeforderl haben, das er ihm wegen Büschgcns geschrieben, und Las Eönen in seiner Brieftasche hatte. Als Ebne» sich geweigert, ihm dieses wiederzugeben, so halte er ihm die Brieftasche abuehmen wollen, hiedurch sey eins Rauferei entstanden, in der Eönen erschlagen worden. Diejenigen, welche diese Muthmaßung ausgestellt, zeigen , wie wenig sie die wahre Lage der Dinge kannten. Wen» Eönen dieses Briefchen an Fonk gezeigt, so zweifele ich noch, ob dieser es wichtig genug gefunden, um Hahnenbein von seinem Evmptoir wegzujagen. Fonk feine ganze Aufmerksamkeit war bloß drauf gerichtet, um HXII von dem bankerotten Schröder die 8osa Rlhlr. zu bekommen; und er würde sich vielleicht noch viel mehr haben sagen lassen, als in dem Briefchen stand, wenn er diese nur rette» konnte. Andere haben wieder auf die beiden jungen Freunde von Conen, Elfes und Wiedemann, gerathen, daß diese um den Mord wüßten, weil sie des Abends früher weggegangen , um in einem H.... Hause die Nacht zuzubringen. Auch soll nach einem Stadtgerüchte die Wir- thinu in dem Hause einmal gegen eine Metzgerinn erzählt habe» , daß des Abends drei wären hingekommen, die nachher auch zusammen weggegangen. Zwei sepen später wiedergekommen, hätten ganz verstört außgesehen, und davon geredet, daß sie nach Amerika gehen wollten. Ebenfalls soll damals ein Mann, der in der Gegend des Alienmarkts wohnt, des Nachts einen Schrei gehört haben, welchen seine Frau ebenfalls vernommen, die noch zu ihm gesagt: da schlagen sie gewiß wieder einen todt. Bei näherer Untersuchung wußte der Mann aber weder Tag noch Monat anzugeben, wann er das Schreien gehört, und seine Frau die sinnreiche Erklärung desselben gegeben. Noch andere meinten, die Jtaliäncrinn, welche Ebne» besuchte, habe ihn un.s Leben gebracht. Als Beweis LXXIII führten sie ein paar Ausdrücke von ihr an, die dahin gingen, daß in ihrem Lande sich die Mädchen blutig rächten, wenn ihre Liebhaber ihnen ungetreu würden. — Dieser Meinung ist auch die Zeitung für die elegante Welt in dem bekannten Artikel, welchen der Herr Ober- Landesgerichtsrath Neigebaursoll geschrieben haben, das er aber leugnet. — Diesem steht nun entgegen, daß die Italiäneri'nn wahrend ihres Aufenthalts in dem Kölner H.Hause wohl viele Liebhaber mag gehabt haben, daß sie aber, wenn sie ihr ungetreu geworden, sie nun gleich ums Leben gebracht, davon ist in Köln nichts weiter bekannt geworden. Endlich haben einige sogar den Apother Schröder in Verdacht gehabt, daß dieser um das Verschwinden von Ebnen wüßte. Es wundert mich, daß diese Meinung nicht mehr Beifall gefunden, da sie unstreitig die unvernünftigste von allen war. Z. Der dritte Grund, der es mir unwahrscheinlich macht, daß Eönen erschlagen worden, ist der, daß es eine große Schwierigkeit würde gehabt haben, den Körper unbemerkt ans einer Stadt zu bringen, die eine Festung ist, und die Mauern und Thore hat. — Dieses ist nicht leicht. Auch Hamacher fand große Schwierigkeiten um die Sache in seinem Gcfaugnißgeschichtchen so zu erzählen, daß sie einigermaßen glaublich wurde. — Zuerst überlegte er mir seinem Myulon, dem Andreas Esser, wie man sagen LXXIV sollte, daß man den Cöncu herausgebracht, dieser sagte: man könne ja sagen, daß er ihn durch eine Schießscharte in der Stadtmauer gesteckt. — An der Stadtmauer wurde, wenn ich mich nicht irre, damals gebaut, und vielleicht waren gerade Schießscharten aufgebrochen, wo ein Leichnam wohl hindurch gegangen wäre. Allein Hamacher fand die Sache mit der Schießscharte doch nicht rech: praktikabel, und es schien ihm vortheilhaster, die Erzählung so zu stellen, daß der Leichnam in einem Fasse herausgebracht würde. Indem er nun mit seinem Mouton Esser weiter überlegte, wie das Faß aus der Stadt zu bringen scy, so sagte ihm dieser: ei» Kerl von BenS- berg habe sich dargcstellt, der die Sache für iooo Rthl. auf sich nehmen wolle. — Hamacher, der diesen nicht kannte, sagte nun in seiner Angabe gegen Herrn von Sandt: daß ein unbekannter Fuhrmann ihn gefahren. — Als aber der Kerl von Bensberg ausblieb, und es dem Hamacher doch nothwendig schien, daß ein Fuhrmann sich als Zeuge darstelle und es wahr halte, daß er ihn gefahren, so schrieb er an seinen Bruder in Sinnersdorf, der so ein halber Bauern-Advokat ist, das bekannte Briefchen , um den zu vermögen, daß er sich als Fuhrmann darstelle. „Du hast nichts zu fürchten," schrieb er ihm dabei. Mau sieht, wie schwierig es für Hamacher gewesen, eine Geschichte zu erfinden, wie das Faß aus der Sla.w LUV gekommen. Er sagte daher auch in seinen Manuskripten: „Um aus der Stadt zu bringen, das war die Kunst." Und zum Gefangenwärter sagte er eines Abends, als er aus der Conferenz mir Herrn von Sandt zurück kam: „Jetzt haben wir übeilcgt, wie wir das Faß aus der „Stadt bringen." Dieselbe Mühe, die Hamacher in seiner Erzählung hatte, den Leichnam aus der Stadt zu bringen, dieselbe Mühe würde auch derjenige gehabt haben, der den Conen erschlagen, wenn er den Leichnam aus dem befestigten Köln hätte herausbringcn wollen. Wenn Conen in Köln erschlagen worden, so würde das Hcrausbringen des Leichnams höchst wahrscheinlich auf eine Spur geführt haben. — Wenn der, welcher den Schneider Dillenbergcr in Elberfeld im Jahr i8r8 erschlug, den Leichnam aus der Stadt in die Wupper hätte schaffen wollen, so wäre er sicher entdeckt worden. — Dieser ließ aber den Leichnam auf der Straße liegen, und indem er der Polizei die Sorge überließ, ihn aus der Stadt zu bripgen, so ist man trotz allen Bemühungen nie auf die Spur des Thäters gekommen. Wer Cönen in Köln erschlug, der mußte, wenn er un- entdeckr bleiben wollte, es gerade machen, wie die Leute in Casgar es nach der schönen Erzählung machten, die WestphaluS Eremita im Anzeiger gegeben. 4. Der vierte Grund, warum ich glaube, I.XXVI daß Conen nicht ermordet worden, sondern freiwillig und aus Lebensüberdruß in den Rhein gegangen, ist die große Anzahl Selbstmörder an Fabrikorten, die sich z.B. in Elberfeld verhält wie 29 zu i. — Seine Vermogensunistände waren zurückgegangen, und er sah sich genörhigt, eine Stelle als Comptoirdiener zu suchen. Von Schröder erhielt er bei seiner Abreise 62 Thlr. und wenn ich nicht irre, so steht sogar in den Crefelder Büchern, daß er 80 Thlr. erhalten. Diese waren in einer einzigen Woche verschwunden, nachdem ^r zehn Stunden weit gereist war, nämlich von Crefeld nach Köln. — Wo sind diese geblieben? Im Wirths- hause in Köln, wo er acht Tage logirt, stand noch die Rechnung ans. Hier halte er also nichts ausgegeben. Und doch hatte er kein Geld mehr. Nach Crefeld hatte er schon wieder um Zuschuß geschrieben, und es fand sich nach seinem Verschwinden weder bei der Leiche noch aus seinem Zimmer das geringste an Geld. Wo ist daher dieses Geld geblieben? Wenn er auch jede» Abend in ein öffentliches HauS gegangen und der Jtaliancrinn einen Laubthaler geschenkt, so macht dieses erst acht Lanb- thaler und erklärt das Verschwinden des übrigen Geldes nicht. Ich vermuthe, daß er das Geld zum Thril gebraucht, um kleine sehr dringende Schulden zu bezahle», die cc I.XXVH in Creftld hatte. De»» Conen war, wie schon gesagt, arm geworden. Dann ferner dazu, daß er sich „och einige Kleidungsstücke angeschaffc, da seine Garderobe wohl nicht in den Umständen war, daß er anständig damit in Köln austreten konnte. — So scheint, es ihm z. B. an einer ordentlichen Hose gefehlt zu haben, und er halte eine von seinem Bruder Marcellus geliehen, die dieser gemäß des Protokolls über den Leichenbefund als die sein,'ge anerkannte. Für Jemand, der so arm geworden wie Conen, waren die Ausgaben bei derJtalianerinn doppelt unverzeihlich. Denn er konnte doch voraussehen« daß er die nächste Woche wieder kein Geld haben würde, und daß er dann die Laubthalcr gerne zurück gehabt, die er in dem H....Hanse gelassen. Es hat mir immer eine Lücke im Prozesse geschienen, daß man in Creftld nicht ausgemittelt hat, wo er die 60 oder 82 Rthlr. gelassen hat. Ich glaube, daß dieses viel Aufschluß über seine nähern Lebensumstände würde gegeben haben. Wenn man einmal sechs Jahre und 32,000 Thaler auf einen Prozeß verwendet, dann muß auch kein Umstand unaufgeklärt bleibe», welcher auf die letzten Lebenslage des Verschwundenen Licht werfen kann. Wenn Jemand von uns 80 Rthlr. zu einer Reise von zehn Stunden zu sich steckt, — wenn er den folgenden Tag an dem Orte ankommt, dort eine Woche bleibt, dann l,xxvm verschwindet, und sich nun weder bei der Leiche noch auf seinem Zimmer ein einziger Groschen von den 80 Rthlr. mehr vorfindet, so wird doch jeder fragen: wo sind diese geblieben? — Stellt man nun hierüber Untersuchungen an und ermittelt, wo jeder einzelne Thaler geblieben, so wird dieses so viel Licht über unsere Lebensvcrhältnisse geben, daß man wohl beurtheilcn kann, ob wir Veranlassung hatten, freiwillig zu enden oder nicht. Herr von Sandt meinte vor der Assise: „daß wenn „man auch annchmen wollte, daß Ebnen aus irgend „einem verborgenen Motive Willens gewesen, sich das „Leben zu nehmen, so hatte dieses, da sein Leichnam „nicht in der Stadt gefunden wurde, nicht anders „geschehen können, als indem er sich in den Nhei»- „strom gestürzt hatte. Hiezu müßte er sich aber „Abends nach zehn Uhr das Stadtthor haben öff- „nen lassen, und mit einer beispiellosen Besonnenheit den „Tod gesucht haben." Was nun diese beispiellose Besonnenheit betrifft, so ist diese etwas, was man bei allen Selbstmördern findet. Nur so lange sie noch mit dem Entschlüsse zur That kämpfen, sind sie unruhig. Sobald der Entschluß feststeht, sind sie vollkommen ruhig und betragen sich eben wie andere Leute. — Mir ist ein Beispiel von einem jungen Manne bekannt, der sich ertrank, und bis zum I.XXIX l.tzten Augenblick völlig heiter war. Ta cs selten ist. das, ein Selbstmörder gerade bis zum letzten Augenblick beobachtet wird, so will ich diese Begebenheit hier erzählen. Sie ereignete sich i8oy aus dem Vierwaldstädrer See, und die Schiffer erzählten sie mir im Jahr 1810, als ich von Luzern nach Stanz fuhr. Ich will sie mit denselben Worten erzählen, wie ich sie in meinen Schweizerbrir- fen, Thcil i, Seite iyZ erzählt habe. „Indem wir über den See fuhren, erzählten uns die Schiffer folgende Begebenheit: „Voriges Jahr, um diese Zeit, fuhren wir einen Herrn aus Zürich über den See. Er bezahlte uns das Fahrgeld voraus, und war ganz lustig. Seine Brieftasche und seinen Ucbcrrock legte er hinten ins Schiff. Er fragte, wie tief der See sey, und als wir antworteten, daß man hier keinen Grund finde, sagte er uns Adje, und sprang hinein. — Wir wurden kn Stanzstadt verhört, und erzählten den Hergang der Sache. In seiner Brieftasche fand sich ein Blatt, aus dem er Meldete, daß ihm das Leben leid sey, — man möge sich keine Mühe geben, weder ihn zu rette» noch seinen Leichnam zu suchen — er habe sich mit Steinen beschwert. Dasselbe hatte er an seine Anverwandten nach Zürich geschrieben; diese kamen in der Nacht nach Luzern, und glaubten ihw noch zu finden, als sie die Nachricht erhielten, daß er schon geendet habe. Die Ursache seines Lebensüberdrusses soll, nxx wie die Schiffer erzählten, ein mißlungener Heirathsplan gewesen seyn. Er war lange in Welschland, lernte hier ein Mädchen kennen, das er liebte, das er heirathen wollte. Er ging in sein Vaterland zurück, um sein Vermögen zu holen, — dieses hatte sich in seiner Abwesenheit zersirenr. Hierüber mißmuthig, wollte er ohne Vermögen nicht wieder bei seinem Mädchen erscheinen — und er beschloß, im See zu enden. — ES ist selten, daß ein Selbstmörder in den letzten Augenblicken seines Lebens gesehen wird. Auf meine Frage: ob sie gar keine Veränderung an ihm bemerkt? versicherten beide Schiffer, daß er so munter gewesen wie immer — und sie wären nicht wenig erschrocken, als er auf einmal aus dem Boot in den See gesprungen wäre. — Aber aus der Oberfläche läßt sich nicht auf das Innere eines solchen Unglücklichen schließen, der freiwillig vom Leben Abschied nimmt — und niemand weiß, wie es im Innern nagt und drückt, indeß er fröhlich scheint, um die Krämpfe des inncrn Kampfes zu verbergen." Es kommen noch einige Nebenumstände vor, die es wahrscheinlich machen, daß Ebnen von dem Altenmarkte gerade nach dem Rheine gegangen ist. Die Staatsbehörde führte einen Zeugen auf, welcher wollte gesehen haben, daß Conen, als er des Abends von Hahnenbein ging, nicht nach dem Gasihofe zugegangen, sondern »ach dem Heumarkte. Dieses war der Weg nach dem DXXXI Hause von Fvnk, — aber es war ebenfalls der Weg nach dem Rheine. — Als Conen den andern Morgen verschwunden war, so har man sich gegen Mittag an diesem Thore erkundigt, ob er da nicht heransgekommen. Da aber hier ein betrunkener Thorwachter war abgelöft worden, so konnte man sich hierüber keine Auskunft mehr verschaffen. Conen war in den letzten Tagen verstimmt Er klagte über Mangel an Musi. Seine erste kaufmännische Ausflucht war mißlungen. Er hatte geglaubt, einen Betrug zu entdecken, und hatte aus dem einfachen Grunde keinen gefunden, weil keiner vorhanden war. Schröder hatte die Gewohnheit, von allen Leuten, die Geld von ihm haben wollten, zu behaupten, daß sie ihn betrogen, und Conen, der Schröder nur wenig kannte, hatte dies geglaubt. Aus den wunderlichen Briefen, die Conen nach Erefeli» geschrieben, und die voll Widersprüche sind, geht hervor, daß er einen wunderlichen Stolz gehabt, und daß er ziemlich beschrankt gewesen. Man hatte ihm in Cre- feld gesagt, daß ihm Fonk viel zu schlau seyn würde, und daß er unverrichteter Sache zurückkehren würde. Und nun mußte er wirklich unverrichteter Sache zurückkehren. Denn die Rechnung zwischen Schröder und Fonk blieb so wie sic war, und selbst das Schiedsgericht, das sie nachher aufs neue aufsiellte, fand sie bis auf 48 F 1.x XXII Francs so wie Zonk sie aufgestellt. Und unter de» Schiedsrichtern war Hermann Löhriis, der ei» ganz anderer Kaufmann war als Conen. Nimmt man dieses alles zusammen, und dann daß der Selbstmord fast immer aus einer Gemüthskrankheit herrührt, von der man auf der Oberfläche oft wenig oder nichts bemerkt, so kann man eben so gut begreifen, daß Ebnen, dessen Leiche man im Wasser fand, sich ertrankt hat, als daß so viele hundert andere es ge- than haben, deren Leiche man ebcnfalls im Wasser fand. Die Phantasie ist bei diesen Unglücklichen immer der verwaltende Theil. So haben sie z. B. eine Abneigung, sich in schmutzigem still stehenden Wasser zu ertränken, obgleich dieses im Grunde dasselbe scheint. In Elberfeld gehen sie fast alle in die klare Wupper, wo sie sich eine tiefe Stelle suchen, nachdem sie vorher einige Steine zu sich gesteckt haben. In Crefeld können sie sich in keinen vorbeifließenden Fluß stürzen, weil keiner da ist. Und die schwarzen stillstchenden stinkigen Gräben mißfallen ihnen. — Sie gehen daher gewöhnlich auf einem andern Wege aus der Welt. — Wollte Ebnen sich ertränken und wollte er in klares fließendes Wasser, dann mußte er den y. November Abends zu Köln in den Rhein gehen. Denn am io. wollten sie abreisen. Conen hat einen auffallend dicken Schädel, auf dem mehrere Knocheuauswüchse sind. Prof. y. Walther be- I.XXXM merkte einmal, daß man eine solche ungewöhnliche Knor chenprodukn'on öfter bei denen finde, welche zu gewisse» Gemüthskrankheiten hinneigen. Diese Aeusserung deS Prof. v. Walther, und dann die Nachricht in einer Pariser Zeitung, daß im Jahr 1821 allein zg.8 Selbstmorde in Paris waren, wo vielleicht keine 20, vielleicht keine io durch andere waren ermordet worden, waren zuerst die Veranlassung, daß ich meine ganze Aufmerksamkeit auf den Punkt richtete: Ob er nicht Selbstmörder seyn könne? Alles dieses sagt man nicht, um einer übrigens sehr braven Familie wehe zu thun, sondern man sagt es, um die Sache zu erklären. Jede Familie kann das Unglück haben, daß sie eins ihrer Mitglieder an einer Ge- müthskrankheit verliert, die ihm das Leben so unerträg, lich macht, daß er freiwillig Abschied von ihm nimmt. 16. Wenn man als Geschworner eine Thatsache beurthekkt, so giebt man gewöhnlich auf einen einzelnen Umstand Achtung, und sieht wie es mit den Beweisen dafür und dagegen geht. So würde ich mich z. B. in meinem Ur- thcile: ob Conen mit einem Bandmesser erschlagen worden, durch den Umstand haben leiten lassen, daß an der Stelle, wo der tödrliche Schlag soll angebracht seyn, nicht die geringste Verletzung des Knochens statt fand. Em anderer Geschworner hätte sich vielleicht in seinen» 1.XXXIV Urtheile durch einen andern Umstand bestimmen lasten, und wenn man am Ende die Meinungen der zwölf Gc- schwornen wüßte, so würde man finden, daß jeder sich durch einen besondern Umstand in seinem Urtheile hat lenken lassen. Ob dieses so recht ist oder nicht? genug es ist so, und es wird bei Geschwornengerlchten immer so seyn. Indeß ist doch zu wünschen, daß Männer vom Fache, nämlich Zergliederer, einmal ihre Meinung über das Ganze des Thatbestandes sagen, und nicht bloß über einen einzelnen Punkt. Was es beweist, ob das Blut geronnen oder nicht geronnen , — ob die Gefäße blutleer waren oder nicht,— dieses und vieles andere kann ein Laie nicht beurthei'len: wie gelehrt und weitläufig auch der Vortrag seyn mag, den die Herren Sachverständigen den Herren Geschwor- nen so wie dem hohen Asfisenhofe darüber gehalten haben. Es scheint mir daher ein würdigerGegen- srand der Untersuchung sowohl für einzelne Zergliederer, als auch für die medizinischen Fakultäten der deutschen Universitäten zu seyn, wenn sie alle Aktenstücke durchgehen, diese prüfen und dann ein Urtheil über sie fällen. Dieser große Rechtshandel muß durch l,xxxv die Starke der öffentlichen Meinung entschieden werden. Nicht der öffentlichen Meinung deS Volks, das unwissend hin und her redet, und das sich an diesem Prozesse schon langst ganz confus gelesen har, sondern durch die öffentliche Meinung, die unter den Gebildeten herrscht. Zu den Gebildeten rechne ich alle Leute, die Verstand habe». Die Verständigen aber wird man daran erkennen , daß diese stets die Klugheit besitzen, sich eher über eine Sache zu unterrichten, ehe sie ein Unheil in ihr abgeben. Diesen Rechtshandel kann man aber nur dann beur- theilen, wenn man die verschiedenen Fragen, aus denen er besteht, einzeln untersucht und für jeds ihr Resultat zieht. Dieses kann man aber nur dann, wenn man vorher alle Aktenstücke liest, die sich auf den gegebenen Gegenstand beziehen. Es schien mir daher nützlich , alle die Aktenstücke, welche sich auf den Thatbestand beziehen, zusammen drucken zu lassen, und sie an die berühmteste» Zergliederer Deutschlands, so wie an die medizinischen Fakultäten, als Handschrift, zu vertheilen. Sie bilden einen kleinen Dklavband, uud sie lassen sich leicht übersehen, weil man in diesem Buche bloß eine einzige Sache hat Eben so bildet die Sache mit den Handlungsbüchern ein kleines Heft von noch nicht fünf Bogen, in welchem LXXXVI dieser Theil des Prozesses vollkommen aufgeklärt «st. ES ist dieses das Unheil der Trierer Rathskammer vom 6. Januar 1820, welches jetzt auch gedruckt worden. Dieser Theil deS Prozesses läßt sich ebenfalls und leicht übersehen, »veil man ihn in einem besonder» Büchclchen beisammen hat, in welchem bloß von dieser Sache die Rede ist, und von keiner andern. Die öffentliche Meinung wird zuletzt von de» wenigen gelenkt und bestimmt, welche die Sache kennen, und die sich die Mühe genommen, sie zu studieren. — Warum glaubt jetzt jederman, daß Calas unschuldig ist gerädert worden, da doch damals (1761) ganz Toulouse und ganz Languedoc glaubte, daß er schuldig sey? — Weil Herr von Voltaire es geglaubt, und Herr von Beaumont und der hohe Gerichtshof von Paris es geglaubt, der sich die Akten vom Toulouser Parlamente hatte einsenden lassen, und nun mit völliger Sachkennt- niß sein Unheil gab. Denselben Gang wird der Fonksche Prozeß nehmen. Wenn die medizinischen Fakultäten von Deutschland ihre Meinung über den Thatbestand abgeben, nachdem sie alle Akte» über denselben gelesen, so ist dieses ein Unheil, das dem Unheil der Menge die Richtung giebt. Auch wird man dann nicht sagen, daß sämmtliche Fakultäten seyen bezahlt worden, und daß die Bezahlung ihr Unheil gelenkt habe. HXXVll Das gemeine Volk meint nämlich jedesmal, daß sobald jemand ein Urtheil aussert, welches von dem seini- gen abweicht: daß dieser bezahlt sey. Es begreift gar nicht, wie jemand anderer Meinung seyn könne als es selber, noch wie es Menschen geben könne, die noch an die Unschuld eines Mannes glauben könmn» nachdem es ihn bereits verdammt habe. — Eben so begreift es nicht, wie es Menschen geben könne, die nicht alles duinm und schlecht finden, was die Regierung thut. Es erklärt dieses sich auch stets daraus, daß sie von den Minister» bezahlt werden. — Einen andern Grund weiß das Volk nie auszufinden. — Den» ans Gemeinem ist der Mensch gemacht, sagt Schiller« 17 - Es ist merkwürdig, wie dieser große Rechtshandel jetzt schon durch die Einwirkung der höheren Literatur eine andere Richtung genommen hat. Die Literaturzeitungen erklären sich für die Unschuld des Beklagten. Eben so die Jahrbücher der Preußischen Monarchie. Die Heidelberger Jahrbücher desgleichen. Ebenfalls der Sophrouizvn. Tann der Westphälische Anzeiger i» den trefflichen Recensionen der Schriften über de» Konkschen Prozeß. LXXXVIII Und dieses find alle ausgegezcichnete Arbeiten, welche von Männern herrühren, die dem Prozesse eine große Aufmerksamkeit gewidmet haben, und die zugleich eine große Meisterschaft in der Darstellung zeigen. Hiezu kommt jetzt noch die treffliche Arbeit des Jusiizrathö Bischof in Dresden. Nachdem das gemeine Volk sich in den Zeitungen hinlänglich müde und confus über den Prozeß geredet und gelesen hatte, so fangen nun diejenigen an zu reden, die so lange geschwiegen, bis sie alle Aktenstücke beisammen hatten, die nothwendig waren, um sich über jeden «inzelnen Pnnkt dieses so verworren gewordenen RechtS- handels ein klares und bleibendes Urtheil zu verschaffen. Das Urtheil von diesen bestimmt das Urtheil für die Nachwelt. — Nur das Verständige bleibt! Das Verständige rührt aber, wie Lessing bemerkt, stets von denen her, die Verstand haben. Wie viel Verstand die Menschen aber habe», das kann man weniger nach dem beurtheilen, was sie sagen, als nach den Anstalten, die man sie treffen sieht, sich ein gutes Urtheil zu bilden. Kluge Leute werden sich aber darin von den andern unterscheiden, daß sie nicht eher ein Urtheil in einer Sache abgeben, bis sie alle Materialien beisammen ha- LXXX1X ben, die nothwendig sind, sich ein richtiges Unheil zu bilden. i8. Aus der großen Uebereinstimmung, die unter denen herrscht, welche den Prozeß stndirt haben, und denen ei» Unheil in dieser Sache zukommt — Feuerbach- Ia- chariä, Paulus, Gravell, Sommer, (Westph. Eremita.) Bischof. . . . sieht man, daß man selbst bei einem so kolossalen und verworrenen Prozesse doch noch m'chtö wagen würde, wie auch die Stimmung des Volks seyn möchte) wenn man nur sicher wäre, daß man vor z w ö l fGe sch w o r n e käme, die den Prozeß studirten und die auch die Fähigkeit hätten, daß sie es könnten. Allein, das eben macht diese großen Prozesse so gefährlich, weil man nicht sicher ist, daß man vor zwölf Ge- schworne kommt, die den Prozeß studiren und die die Fähigkeit hiezu besitzen. Washington und Franklin, welche ihre Staatseinrich- lung auf die Freiheit der Bürger und auf die Sicherheit der Personen und des Eigenthums bauten, und die wohl wußten, daß die öffentliche Meinung immer ä olisrge ist, setzten fest: daß den freien Nordamerikancr erst zehn Stimmen gegen zwei verdammen, und neun gegen drei freisprechen. In Amerika wagi daher ein Unschuldiger weniger, wenn er vor die Geschwor»en"koi»mt, wie sehr auch die öffentliche Meinung gegen ihn seyn mag. Denn unter den zwölf wird doch wenigstens einer seyn, der die Sache studirt und der eine Meinung hat, die von der Volksmeinung unabhängig ist. Dann darf er ferner immer darauf rechnen, daß er unter zwölf unbescholtenen Männern, die als Geschworne sitzen, wenigstens zwei findet, die ein zartes Gewissen haben, und die das Schuldig nicht aussprechen, wenn ihnen die Sache nicht so klar ist wie der Tag. Zn Nordamerika wurde Fon? freigesprochen, da in Trier nur acht Stimmen fürs Schuldig waren. Allein bei der Bonapart'schen Einrichtung, die noch in Trier gebräuchlich ist, wurde er verdammt. Dieses ist «in merkwürdiger Unterschied in der Gesetzgebung. Aber welch ein Unterschied auch zwischen Washington und Bonaparte! Und in Hinsicht des Ruhms. Fragt man den gebildeten Nordamerikaner: Wo ist Washington begraben? — So ist jedesmal die Antwort: In unseren Herzen. Bonaparte aber sagte: Daß man die Menschen regieren müsse mit einer Ruthe von Eisen und einem Handschuh von Sammet. Nur an das Schlechte glaubte er im Mensche», und er rechnete nur auf ihre Furcht und auf ihre Eitelkeit. Für jene war die Ruthe von Eisen, für diese der Handschuh von Sammet. Und dieses ist der Geist, der kn allen seinen Institutionen wohnt. Ware die französische Geschwornen-Anstalt wirklich eine Anstalt gewesen, die der bürgerlichen Freiheit günstig war, so hätte er sie nicht fortbestehe» lassen. Allein da sie den Schein gab, aber nicht die Sache, so war sie ihm recht. Dieser Geist der Perfidie, der i» allem herrschte, was er im Moniteur sagte, und der ihn auf St. Helena noch nicht verlassen hatte, — herrscht in allem, was er machte. — Er gehörte zu seinem Wesen. Er war sich desselben nicht mehr bewußt. Auf St. Helena, wo das Jenseits für ihn schon Diesseits begonnen, hatte er wohl wahr seyn können. Aber zu Longwood hat er eben so naiv gelogen wie in den Tuillcrien. Es zeigt eine große Unwissenheit in den Einrichtungen der bürgerlichen Gesellschaft, wenn man dir Bonaparre- schen Schwurgerichte vertheidigt, indem man glaubt, daß sie der wahren Freiheit der Staatsbürger günstig wären. 19. Ich habe oben der Meinung des Herrn Staatsrathcs von Feuerbach erwähnt. Es möge mir erlaubt seyn, einen Auszug aus einem Schreiben mitzutheilrn, mit dem er mich unterm 16. Januar beehrte. xeil „Ausser Ihren Briefen habe ich alles gelesen und stu- dirr, was nur irgend des Lesens und Studirens würdig war. Daß die Quartanten über die Hamacherschen und Fonkschen Assisenverhandlunge» darunter nicht fehlen, bemerke ich ausdrücklich. Je mehr ich aber las und nachdachte, desto mehr bestätigt und bestärkt sich in mir die lebendige Ueberzeugung, daß Fonk an Cvnens Tode eben so gewiß unschuldig ist, als ich gewiß bin, daß ich selbst ihm bei der Ermordung nicht geholfen habe. Nach meiner Ueberzeugung übcrtrifft das Trierer Unheil gegen Fonk das Toulvuser gegen Calas noch bei weitem. Gegen Calas waren wenigstens scheinbare Gründe, über Fonk ist ohne alle auch nur scheinbare Gründe daSSchuldig ausgesprochen worden, und noch dazu durch ein Verbiet, daß, wenn man Nro. II mit Nro. I zusammenhälr, mit sich selbst im Widerspruch steht." „Daß der junge Calas durch den Strick das Leben verloren hatte, war wenigstens gewiß; eben so gewiß die Anwesenheit der Angcschuldigten an dem Ort und zur Zeit der Thal, gewiß und ausgemacht also, daß der alte Calas seinen Sohn zur Zeit, wo dessen gewaltsamer Tod erfolgte, ermorden konnte: flocht man nun diesen Thatsachen (wenn auch nur wahrscheinlicherweise) den Umstand ein — der junge Calas habe zur katholischen Kirche übertreten wollen, so stand allerdings gegen XOII d,'e calvim'sche Familie, welcher, als zur grausam unterdrückten Religionspanhei gehörig, die Tücke des Fanatismus wohl zugetraut werden konnten, ein ziemlich scheinbarer Verdacht. Das Tvulouscr Parlament fehlte nur darin, daß es blind die zahlreichen Gründe nicht beachtete, durch welche jene Vcrdachtursachen in nichts aufgelöst wurden." „Als hingegen Fonk vor die Assise gestellt wurde, lag wider denselben kein einziger, auch nur scheinbarer Verdachtsgrund vor, wenn nicht das im Geheimen abgelegte aber auch im Geheimen und im Leffemlichen standhaft zurückgenommene, in sich selbst ganz unwahrscheinliche, in seinen wesentlichen Punkten widerlegte Geständniß Hamachers dafür gelten soll." „Bei der höchsten Ungewißheit des Thatbestandes der Ermordung Eönens (um nicht geradezu von der Un- wahrschcinlichkei'r der Ermordung zu sprechen), wird ei» angesehener unbescholtener Familienvater, der erwiesenermaßen auch nicht das entfernteste Interesse hatte, eine so entsetzliche That zu begehen, gegen welche kein Umstand zeugt, daß er sie auch nur habe begehen können, (weil sich auch nicht einmal ans Muthmaffnngen eine Hypothese zusammencombiniren laßt, welche es begreiflich macht, warum Cönen Nachts nach zehn Uhr noch zu Fonk geschlichen siy?) dieser Mann, welcher durch seine Hausgenossen sein Alibi auf eine Weise dargethan har, 6XIV wie es bei Begebenheiten im Innern eines Hauses, und zur Nachtszeit nur immer vernünftiger Weise gefordert werden kann, für den vor öffentlichem Gericht Hamacher, in seinen Ketten, das Zeugniß der Unschuld so wiederholt und feierlich ausgesprochen hat, in dessen Haus auch nicht die allermindesteSpur gefunden wurde, welche auf das begangene Verbrechen auch nur entfernt einen Schluß begründen könnte, der zweimal verhaftet, zweimal wieder entlassen, ruhig der dritten Verhaftung entgegengeht, und sich der Gefahr eines französischen Ge- schwornengerichls bloß stellt, statt mit aller Bequemlich, keit seine Person in Sicherheit zu bringen: — dieser Mann wurde im Hellen Tageslicht der Deffentlichkeit von den Trierer Geschwornen für schuldig erkannt — den Conen (als Urheber) gemordet, aber zugleich auch nicht als Urheber gemordet, sondern (sich selbst oder einem andern?) bei der Ermordung Hülfe geleistet zu haben!!" „Wenn doch diejenigen, die in neueren Zeiten alle mögliche Dummheit und Verkehrtheit den rechtSgelehr» ten Richtern auf de» Kopf zusagen, in den Gerichtsanna- km deutscher Lander, seit der Aushebung der Folter und ihrer Surrogate, auch nur ein einziges Beispiel Nachweisen wollten, das mit diesem Prozesse — dem übrigens, zumal in Alt-Frankreich, sehr viele ähnliche zur Seite stehen — nur einige Vergleichung aushielt!^ xcv „Unsere Gerichte, denen ich übrigens nichts weniger als Vollkommenheit nachrühmen mag noch kann, haben wenigstens das Gute, daß nicht dieVorurtheile der leicht eingenommenen, durch Leidenschaft irre geleiteten nach dem Scheine absprcchcnde Volksmaffe sich mit auf den Richterstuhl setzen könne, um die Meinungen, die sie zuvor in Wein - und Bierhausern eingetauscht und gewechselt haben, in der Form Rechtens auszusprechen." „Wenn immer die Mehrheit der Geschwornen aus Männern bestände, die gebildet, die einsichtsvoll, die besonnen, die gewissenhaft waren, dann gewährte ei» Ge- schwornengericht eine Sicherheit für den Staat auf der einen und den Angeschuldigten auf der andern Seite» dergleichen ein an gesetzliche Beweisnormen gebundenes Collegium rechtsgelehrter Männer wenigstens in der ersten Beziehung nicht leicht gewähren kann." „Allein so lange mir jene Voraussetzung nicht verbürgt werden kann, werde ich, selbst in ganz einfachen Fallen, meinen Kopf weit lieber dem Urtheil selbst eines mittelmäßigen Criminal - Collegiums (das mir doch wenigstens Gründe angeben muß) zur Disposition stellen, als einer Jury , diese sey ermächtigt, mich ohne Angabe von Gründen, entweder mit Einhelligkeit von zwöls Stimmen, oder mit zehn gegen zwei, oder mit acht gegen vier, schuldig zu finden" „Uebrigcus behaupte ich, daß Frankreich gar kein Te- schwornengericht hat, am wenigsten aber ein solches noch ;n Rhein-Preußen besteht, seitdem diejenigen, welche Ge- schworne genannt werden, nicht mehr über polnische Verbrechen Zuständigkeit haben. Nur in England und in Amerika bestehen ächte Gcschwornengerichte. Wollen wir in Deutschland Gcschwvrne, so müssen wir uns entschließen , sie ganz so zu nehmen, wie sie dort bestehen, was aber freilich gar vieles andere noch voraussetzt, was wir weder haben, noch schwerlich jemals bekommen werden. Dagegen ist, meiner innigsten Ueberzeugung nach, das französische Gcschwornengericht, sowohl hinsichtlich seiner Organisation, als hinsichtlich des Verfahrens vor demselben, «in niederträchtiger Spott, womit der abgefeimteste Despotismus die Gerechtigkeit wie die Vvlköfreiheit auf das grausamste verhöhnt Ich kenne diese Institution nicht bloß aus ihren Gesetzen und aus Schriften, sondern habe sie zu Paris ununterbrochen zwei Monate hindurch zu beobachten Gelegenheit gehabt." „Daß, um auf die Fvnksche Sache zurückzukommen, Ebnen sich selbst in den Rhein gestürzt habe, ist auch mir, nach alle» Umständen zu urtheilen, äusserst wahrscheinlich. Auch die Art, wie Sie die Entstehung des Hamacherschen Geständnisses, ohne strafbare Absicht des Hrn. von Sandl erklären, ist mir vollkommen einleuchtend " Mit derselben Vestimniiheit, wie Herr von Feuerbach, X(iVU drückt sich der G R. Zachariä in der Darstellung aus, die er in den Heidelberger Jahrbüchern vom Fonkschen Prozeß gegeben. Nachdem er den ganzen Prozeß mit dem großen juristischen ^ Scharfsinne durchgegangen, der die Arbeiten dieses Rechlsgelehrien bezeichnet, so schließt er mit folgenden Worten: „Und so trage ich dann kein Bedenken, meine Mei- „nung dahin zu äussern, daß ich, so wie die Sache „liegt, als Geschworner für Fonks und für Hamachers „Unschuld gestimmt haben würde." Auch der verstorbene Fürst Staatskanzler war von Fonks Unschuld überzeugt, — «nd er wollte, — wenn ich recht unterrichtet bin, — Sr. Majestät dem Könige eine Revision des ganzen Prozesses verschlagen. Noch unterm 6. November erhielt ich einen Brief von ihm aus Verona, der noch ganz von seiner Hand geschrieben war, und in dem sich das lebhafteste Interesse an dieser Sache aussprach. 20 . Daß Menschen wegen eines Verbrechens vcrurtheilt werden, welches gar nicht begangen worden, dieses ist bei den Bonaparte'schen Schwurgerichten gar nicht selten. Noch im vorigen Jahre lieferten die französischen Zeitungen hievon ein Beispiel, wo auch drei Menschen von den Geschwornen zu den Galeere» verurtheilt wurden, weil G xevlii - sie jemand sollten todtg>schlagen haben, der am Schlage gestorben war. Ich will die Erzählung diese-? Falles hier so m'tihei- len, wie ei» französisches Blatt ihn enthielt, und alle Eigeuheile» des Originals beibehalrcn. ,,Die menschliche Schwache ist so groß, daß auch die Diener der Gerechtigkeit bei der Ausübung ihres erhabenen Amtes Jrrthümer begehen können. Die Archive der Tribunale aller Volker bieten uns dergleichen Beispiele dar, wo die Richter, irre geleitet durch falsche Jeugnisse und trügerische Anzeigen, über die Unschuld Strafen verhängt haben, die für das V e rb r e ch e » bestimmt find. Doch, ist die Ungerechtigkeit dieser Urtheilssprüche einmal anerkannt, so kommt die Gerechtigkeit dem Unglücklichen zu Hülfe, und Alles, was nicht unersetzlich ist, wird feierlich wieder gut gemacht- Die Gesellschaft beeilt sich, die ungerecht verfolgte Unschuld wieder in ihren Schooß aufzunehmcn, und ihr Beistand z» gewähre. Dies war das Resultat einer unglücklichen Begebenheit, welche wir in einem kurzen Abrisse nun unfern Lesern mittheilen werden: „Jean Courbon, aus der Gemeinde Mazet (ckop.-wte- inent äe In Haul6-I,oirk:), brachte den Tag und einen Theil des Abends vom 7. September 1817 in Gesell- * schüft seiner drei Schwäger, Galland, Rispal und Ta- vcrnier, in verschobenen Schenken mir Trinken zu. Cour- XLIX be» hatte die unselige Gewohnheit, sich bis zum Ueber- maaße kn hitzigen Getränken zu übernehmen. Am darauf folgenden Tage, Morgens z Uhr, wurde Courbons Leichnam kn einem Graben gefunden, welcher neben einer Herberge, nahe an einem häufig besuchten Fußpfade befindlich ist. Die Kleider dieses Unglückliche» waren nicht in Unordnung; selbst das Stroh am Boden des Grabens war nicht zerknittert. An dem Körper, welcher ungewöhnlich steif war, und dem ungeachtet einen Ueber- rest von Warme hatte, bemerkte man keine Spur von Gewalt, auch nicht die unbedeutendste Verletzung. Man fand Geld in seinen Taschen, seine Effekten und die Stücke einer Anweisung, deren Betrag er des Abends ^ vorher dem Tavernier bezahlt hatte. Benachrichtigt von diesem Ereignisse, beeilte sich der Friedensrichter, alle Umstande desselben mittelst Protokvlles zu konstanten. Um sich jedoch zu überzeugen, ob diesem Vorfälle eine natürliche Ursache zum Grunde liege oder nicht, zog er einen Arzt hinzu. Derselbe erklärte, nach aufmerksamer Untersuchung des Leichnams, daß, weit davon entfernt, die Möglichkeit einer Tödrnng hier annehmen zu können, man CourbonS Tod vielmehr einem Anfalle vom Schlagflusse znschreiben müsse, wozu wahrscheinlich seine Un- maßigkeit Veranlassung gegeben habe. Der Friedensrichter setzte dieser ärztlichen Meinung hinzu, daß es nach seiner innigsten Uch-e'Z^ugung auch die ftinige, so wie die aller Individuen sey, die ihn während deS Laufes dieses unglücklichen Tages umgeben haben. Die ganze Sache schien demnach beendigt, — als ein dumpfes Gerücht in der Gegend sich zu verbreiten anfing , das, auf die Einbildungskraft der Landbewohner heftig wirkend, wie gewöhnlich damit endete, daß es allgemein ward, und die Aufmerksamkeit der Behörde erregte. Man sprach von Zeugen, welche auffagen würden, an dem Leichname einen Bruch des Rückenwirbels, Beweglichkeit des Halses und deutliche Spuren einer Blutergicßung wahrgenommcn zu haben. In Folge dieses Gerüchts wurden die drei Schwager als Urheber oder Gehülfen der vorausgesetzten Tödtung verhaftet. Nach einer gründlichen Untersuchung der Thatnmsiande setzte sie eine Ordonnanz des Tribunals von Jssingeaur, vom 8 . Oktober 1817, wieder in Freiheit. Aber dieser Akt der Gerechtigkeit konnte die Verlänmdung nicht zum Stillschweigen bringen; sie trieb ihr Unwesen mit so glücklichem Erfolg, daß sie endlich die Versetzung der drei Schwager in den Anklagestand erzielte. Da erst kam der geheime Feind aus seiner Finstcrniß hervor, und verfolgte diese Unglücklichen mit einer Wuth, von der man wenig Beispiele hat. Dem Assiscnhofe vorgeführr, sahen sie, wie das Zeugnis eines gewissen Peyrache sich gegen sie erhob, dessen künstliche und lügenhafte Entdeckungen das Gewissen der Grschwouic» und des T i- bunals täuschten. Rkspal und Galland wurden zu lebenslänglicher Zwangsarbeit und zur Brandmarkung, und Tavernier zu einem Jahr Gefäugniß verurtheilt. Dies« Unglücklichen unterwarfen sich dem Unheil; aber in der Folge reichten sie, durch weise Rathgeber geleitet, dem Herrn De Serrez, damaligem Justkzminister, eine Klage wegen falschen Zeugnisses gegen Peyrache ein. Hr. De Serrez war nicht taub gegen die Klage der unterdrückten Unschuld; Peyrache ward vor deu Assisenhof von Riom gestellt, und, da sein Verbrechen auSgemittelt war, zur nämlichen Strafe verurtheilt, welche er über feine Opfer herbeigeführt hatte. Die Gerechtigkeit begnügte sich hiermit noch nicht. Ei» feierliches Unheil muß« di« Unschuld der Unglücklichen aussprechen, und sie ehrenvoll der Gesellschaft wiedergeben. ES that dies der Assisenhof zu Montbrison am Z. Dezember 1821. ES ward als unwiderlegliche Thatsacie anerkannt, daß Courbon eines natürlichen TodeS gestorben sey, ohne daß Gewalt gegen seine Person gebraucht worden wäre. Zu den Dokumente» , welche auf die Ueberzeugung der Geschwornen eingewirkt haben, muß das gelehrte Gu:- achren zweier Pariser Aerzte, der Herren LucaS und Mari, deren Kenntnisse» Erfahrmig und Urtheilökraft man allgemein würdigt, insbesondere gezählt werden. Kiese Kunstverständigen aufferten »nter andern folgendes: Ol Voll den Pflichten durchdrungen, welche das Gewissen uns auferlegt, und die Gefahr nicht verkennend, durch einseitige Erörterung einer Frage, Mörder der Gesellschaft wiederzugebcn, oder Unschuldige von der Last eines ungerechten Unheils zu befreien, erklären wir feierlich vor Gott und dem Gesetze, daß nach unserer innigen Aeberzeugung Johan Eourbon am Schlagfluß gestorben ist. Niederschlagen!) ist der Gedanke, daß die beiden unschuldigen Opfer der schwärzesten Verlaumdung 4 Jahre km Elende und in Leiden schmachteten, und daß sie gebranntmarkt, sich einem Haufen Verbrecher anreihen mußten, welche die Gesellschaft aus ihrer Mitte verbannt hatte. Bedenkt man nun vollends, daß Rispal und Galland Famklienväter waren, so wird das Gemälde ihres TrübsalS «och düsterer. Auch haben ihre beiden unglückliche» Gattinnen, von der Unschuld ihrer Männer überzeugt, dieselben keinen Augenblick verlassen. Die Frauen arbeiteten, um die Eristenz der Männer erträglicher zu machen, sie hielten ihren Muth aufrecht, sie suchten ihnen überall Verthcidiger. Der überwältigende Ton der Unschuld und der Wahrheit erscholl stets aus ihrem Munde. Die Frau Rispal lernte sogar lesen, schreiben und geordnet Französisch sprechen, bloß um die Gerechtigkeit anzurufen, und ihre» Mann einer infamirenden Strafe zu entreißen. Betrübend aber ist es zu erzählen, daß die Frau Gallaud, von Anstrengnugen und Schmerz cm erschöpft, «ur zehn Tage lang die Befreiung des VaterS ihrer Kinder überlebte." Man sieht, daß diese drei Menschen durch die Stärke der öffentlichen Meinung sind verurtheklt worden. Diese ist immer ä clrsrgv, weil die Leute sich immer sehr klug erscheint» , wenn sie ein Verbrechen glauben zu ahnden oder zu entdecken. Dieses rührt nun freilich nicht davon her, daß sie viel Verstand haben, sondern, daß sie wenig haben; und hiefür können sie nicht. Auch har ihr moralisches Gefühl hiebei immer einigen Einfluß. Indem ihr Nebenmensch eines Verbrechens überwiesen wird, so erscheinen sie sich selber wo nicht passabel gut, dann doch wenigstens besser als jener. In dem angeführten Falle war nun glücklicherweise der Fundbericht nicht von einem Arzte gemacht, der überall Mord und Todtschlag sah—in diesem Falle waren sie ohne Rettung verloren — sondern von einem, der gleich zum Friedensrichter gesagt: Der Courbon ist an einem Schlage gestorben.— Es war ein Glück, daß sich der Leichnam gleich den folgenden Morgen fand, ehe noch die öffentliche Meinung Zeit gehabt, sich zu bilden. Hatte man ihn erst nach mehreren Tagen gesunden, und hatte die öffentliche Meinung schon die Verbrecher ausgemictelt, ehe man das Verbrechen hatte, so wäre der Fundbericht auch vielleicht in der Richtung abgcfaßt worden, die die öffentliche Meinung bereits angenommen. civ Dann war es ferner ei» Glück für diese Leute, daß De Serrez Justi'zmmi'ster war, ein Mann von einer große» Überlegenheit des Verstandes und dabei von einer großen Thätigkeit, da er noch in den Jahren seiner Kraft stand. Das ist einer der größten Vvrtheile des Repräsentalivsystems, daß die Talente durch die Legislation schneller ihre Laus- dahn machen, als in den andern Staaten dieses durch die Hierarchie der Verwaltungs-Behörden möglich ist. — Statt daß in andern Staaten die Minister größtcn- IheilS alte und abgelebte Männer sind, so sind in den Rcprcscntarivstaaten die Minister immer Männer, die noch in der Dlürhe des Lebens stehen. Pitt war s, Jahr alt, als er zum erstenmal Minister wurde. Fox war ;4 Jahr alt. Der jehige Minister des Innern, Herr Peel, ist r« Jahr alt. Die Pairskammer ist ge/ wohnlich das Asyl, in das sich die abgehenden Minister zurückziehen, wenn sie fühlen, daß ihre Kräfte abnchmcn. Denn die große Anstrengung, mit der die Minister l ei den Repräsentativ-Verfassungen arbeiten müssen, und mancherlei Verdruß, den sie erleben, macht, daß sic sich in späten Jahren nach Ruhe sehnen. — Peel, der Minister des Innern, ist der Sohn eines Milchhändlers. Lord Liverpool, sein Großvater, war ein Bauer. Canniug, der Minister des Auswärtigen, ist bekanntlich ebenfalls von ganz geringer Herkunft. In England regiert allerdings die Aristokratie der alten Familien, da i;o reiche Lvrdsfaniilicn nicht allein die Mehrheit im Oberhausc haben, sondern auch ;s8 Glieder ins Unterhaus wählen. Allein diese Aristokratie der großen Fan i« lien kann, ebender Oeffcntlichkeit wegen, die Aristokrane der Talente nicht entbehren, und diese muß sic nehm u, wo sie sic findet, und sty es auch hinter dem Pfluge. 6V Allein auch D- Serrez würde dem Prozesse keine andere Richtung habe geben können, da die Geschwornen ihn einmal im Sinne der öffentlichen Meinung entschieden hatten, wenn der erste Fundbericht ä ulmi-Ze gewesen. Denn das Gutachten der beiden Pariser Aerzte LucaS und Mari mußie sich doch zuletzt auf diesen stützen. Diesem Prozesse konnte aber ebenfalls nur durch die Untersuchung des Tharbestandes geholfen werden. Denn wer konnte dem Pcyrache beweisen, daß er falsch Zeugniß abgelegt? Die Geschwornen in Niom haben ihn wahrscheinlich bloß darauf verurtheilt, daß die Pariser Aerzte sagten: Courbvn ist gar nicht ermorde: worden, sondern an einem Schlage gestorben. Wahrscheinlich wären die drei Unglücklichen und Unschuldigen gar nicht zu den Galeeren verurtheilt worden, wenn bei de» französischen Schwurgerichten eben so wie bei denen in Nordamerika erst zehn Stimmen gegen zwei verdammten. Dös eben macht die Schwurgerichte so gefährlich, daß die öffentliche Meinung einen so großen Einfluß auf sie übt, und daß diese immer » cksrge ist und nie a cleclmrZL. Da wo acht Stimmen gegen vier schon verurtheilen, ist es für den Unschuldigen schon gefährlich, vor ein Schwurgericht gestellt zu werden, wenn die Sache nur etwas verwickelt ist und die öffentliche Meinung Partei gegen ihn genommen hat. — Menschen mit einer unabhängigen Meinnng sind überall selten cvi und daß gerade zwölf in e,'n Geschwornengcricht zusam- nrenkommeu, welches der Sekretär der Präfektur aus einer Liste zusammengesetzt, in der er beinah Niemanden kennt, dieses würde fast ans Wunderbare grenzen. In letzter Analyse ist aber immer der Sekretär der Präfektur derjenige, der die Liste von 62 macht, aus der der As- sisen-Präsident z6 wählt, die er ebenfalls nicht kennt. N 2 N Und so schließe ich dann mit den Worten des West- phalns Eremit«: Wenn bann das Ungeheure geschehen soll, und einMensch der Nechrsform zum Opfer fallen, so hat dann doch jeder Dürger die Beru h ig un g, wenn er das Sei- uige gethan, um es zu hindern." Und diese Worte mögen auch diejenigen bedenken, welche» die Kunst verliehen ist, den menschlichen Körper zu zergliedern. D e n z e n b e r g. Ist Könen wirklich ermordet worden? Eine Frage an Zergliederer» Erste A b t h e i l u n g. Aktenstücke. Erstes Aktenstück. Besich ti'gungs- und Obduktions-Protokoll. Äen 7.1. Dezember , Morgens neun Uhr, ließ das Untersuchungs-Gericht zu Creveld den Leichnam aus dem Wasser «) nehmen, und auf einen zu dem Ende hinge- stellten Tisch legen. Nachdem der Leichnam für den des vor mehreren Wochen verschwundenen Wilhelm Ebnen anerkannt worden, wurden die zur Besichtigung und Obduktion ersuchten Sachverständigen, nämlich: Franz Scrvaes, Kreisphy- sikus der Bezirke Düsseldorf und Elberfeld, welcher bei Gelegenheit der 'gefundenen Leiche mit einigen Jusiizbe- amten von Düsseldorf nach Creveld gekommen war, Christian Schneider, Kreisarzt zu Creveld, Adam Riedel , Arzt zu Creveld , Johann Hermann Lerour, Wundarzt zu Creveld, gehörig vereidet, und schritten zum Werk. Die äussere Untersuchung des Leichnams gab folgendes Resultat: *) Tr war vorhin in laues Wasser gelegt worden, um auf- zuthaucil- 4 ES war ein jugendlicher gut gebauter Körper, mit dunkelbraune» Kopfhaaren und etwas hellerem Barl und Backenbart, welcher vom Ohr quer in der Richtung nach den Mundwinkeln gebildet war. Auf dem ober» Theil des Scheitels war der größte Theil des Kopfhaars und auf der Brust die Oberhaut an mehrern Stellen von verschiedener Größe bereits ab- gegangen. Schon ei» gelinder Grad der Faulniß hatte den ganzen Körper ergriffen. Die nähere Untersuchung zeigte das Folgende: 1) Auf dem Mittlern Theile deS Scheitels eine gerissene Wunde in den Kopfbedeckungen von der Große eines LaubrhalerS mit völliger Entblösung des Schädels. 2) Ueber dem äuffern Augenwinkel deS linken Auges zwei dem Anscheine nach gequetschte Wunden, die eine mehr quer, die andere in der Richtung von oben nach unten gelegen, wovon die letztere noch etwas blutete. Diese beiden Wunden sollen wie jene Nro. i bemerkte, bei der fernern Untersuchung näher beschrieben werden. Z) Auf dem Hintcrkopfe etwas nach der rechten Seite hin eine kleine nackte Hauptstelle, von drei Linien im Durchmesser, welche unter dem übrigen Kopfhaar versteckt lag. q) Auf der rechten Seite der Brust von der rechten Brustwarze nach Innen zwei Zoll, vier Linien , und über derselben einen Zoll, neun Linien Pariser Maß, ein kleines erhabenes rdthliches Muttermal von der Größe einer kleinen Erbse. 5) Au der Vorhaut des männlichen Gliedes auf der linken Seite eine runde Oeffnung von der Größe eines großen Nadelkopfes. Auf beiden Kuieen ein Eindruck, der von der frühem Lage des Körpers herznrühren schien. 7) Die Zunge lag hinter den Zahnreihen, in welchen nach der Untersuchung mit dem Finger kein Zahn mangelte; die Zahne waren schön gebildet und weiß. 8) Weder über der rechten noch der linken Angenbraune wurde eine alte Hautnarbe entdeckt, weil die ganze Stirne wie von Sandkörnern eingedrückt schien. Als nun zur Sektion geschritten werden sollte, überreichte der Herr Guisez, Polizei-Inspektor des Kölner Kreises, (welcher aus Auftrag Sr. Erzellenz des Herrn Ober-Prasidenten, Grafen von Solms-Laubach, und des Herrn General-Advokaten von Sandt, der Untersuchung beiwohnte), einen schriftlichen Antrag, die Sektion auf zwei, höchstens drei Tage aufzuschieben, falls der Zustand des Körpers nicht eine schleunige Obduktion erfordere. Als dieser Antrag von Seiten des Gerichtes den Sachverständigen zum Gutachten mitgetheilt wurde, erklärten dieselben, daß die bereits angefangene Verwesung des zu obduzirenden Körpers noch nicht in so hohem Grade wäre, daß die Obduktion nicht ein paar Tage aufgeschoben werden könnte, dieser Aufschub könne aber nur unter der Bedingung Statt finden , daß der Körper auf der Stelle wieder in eine Badwanue unter Wasser gebracht, derselbe leise beschwert, damit er unter dem Wasser bleibe, das Wasser der Badwanne alle zwei Stunden mittelst frischem Wasser erneuert, sodann der Körper mit der Badwanne der freien Luft ausgestellt werde. Diescmnach wurde sogleich die zur vorschriftmäßigen Aufbewahrung des Leichnams geeignete Veranstaltung getroffen, und der Körper mit der Badwanue in de» Garten des Kreisgerichcs an einen von der Sonne nicht beschienenen Ort hi'ngesicllt. — Der Wundarzt Lerouv 6 wurde mit der Ausführung der vsn den Sachverständigen gegebenen Vorschrift beauftragt, und zu diesem Ende noch besonders vereioec. Es wurden endlich die erforderlichen Requisitionen erlassen , damit der Leichnam anhaltend von einer Bürger- Miliz-Wache bewacht, und von fünf Uhr Abends bis sieben Uhr Morgens die Wache noch durch Gendarmen verstärkt werde. Der Staatsprokurator versicherte sich der pünktlichen Erfüllung der ärztlichen Vorschriften. Am 24. Dezember wurde die Obduktion vorgenommen, zu welchem Ende der Leichnam in den Sitzungs- Saal gebracht und auf einen Tisch hingelegt ward. Die Sachverständigen gaben folgendes Visum lckeper- tum: An dem Leichnam wnrde ein etwas höherer Grad von Fäuluiß bemerkt, und die Oberhaut war an Mehrern Stellen und in größer» Stücken abgcgangen. 2) Die Kopfhaare auf dem Scheitel waren fast noch einmal so laug als die auf dem Hinterhaupt, von beiden wurde ein Thcil zum Protokoll genommen. z) Oben auf der rechten Seite des Hinterkopfs fand sich eine nackte Hautstclle ungefähr drei Linien (Pariser Maß) im Durchmesser, welche durch die übrigen Haare bedeckt war. 4) Auf der rechten Seite der Brust fand sich von der Brustwarze nach Innen zwei Zoll und vier Linien, und über derselben ein Zoll und neun Linien (Pariser Maß) ein kleines röthliches Muttermal von der Größe einer kleinen Erbse. 5) An der Vorhaut des männlichen Gliedes an der linken Seite der Raphe befand sich eine Haucöffnung von der Größe eines großen Nadelkvpfts; wegen dieses 7 bedeutenden Merkmals ward dieses Glied abgenommen und aufbewahrt. 6) Auf beiden kleine» Zehen, jedoch aber starker auf der linken als auf der rechten, befand sich ein großes Hühneraug. 7) Oben auf dem Scheitel, wo das Stirnbein sich mit den beide» Scheitelbeinen verbindet, eine gerissene Wunde, wodurch der Schädel in der Größe eines Laub- thalers entblößt war; der Rand dieser Wunde halte noch ganz ungleich gerissene Fetzen anhängend. An dem Hirnschädel in dem Umkreise dieser Wunde wurde nichts Abweichendes bemerkt, eben so wenig in dem Zellengewebe der Kopfbedeckungen, welches ausge- wäffert zu siyn schien. 8) Auf der linken Seite der Stirne über der Aug- braune und nahe a» dem äussern Augenwinkel fand sich eine, einen Zoll und eilf Linien (Pariser Maß) lange Wunde, welche von unten nach oben etwas schief auf der Stirne lag ; der innere Rand dieser Wunde war ganz platt, und schien durch einen Hieb verursacht worden zu seyn; der äussere Rand war in einen ober» und untern Lappen gethcilt, welche sich in der Mitte der Wunde berührten. Diese Wunde drang schief von Innen nach Aussen durch die Slirnbedeckungen und über der Augenbraune bis auf daS Stirnbein ein. Oben war diese Wunde beinahe doppelt so breit als nuten, und drang aus verschiedenen Stellen bis durch die Haut, und an andern bis auf die Schadelhaut ein. Ihre Breite betrug oben vollkommen fünf Linien, und unten ungefähr zwei und eine halbe Linie. Hinter dem obern Theile dieser Wunde war die Haut an zwei Stellen ungleich verletzt. 8 y) Einen halben Zoll nach Aussen hinter dem untern Winkel der oben beschriebenen Wunde war eine ungleich viereckigte, sieben Linien im Durchmesser haltende gequetschte Wunde. 10) Vier Linien unter dieser Wunde in der linken Augenbraune eine querliegende Stichwunde, fünf Linien groß, welche sich bis auf die Knochenhaut erstreckte und beim Druck nach oben flüssiges Blut ergoß; von dieser Wunde wurde eine oberflächliche Zeichnung genommen. Nachdem die Kopfbedeckungen vom Schädel getrennt worden, fand man: 11) Daß die unter Nro. 8 bezeichnete Wunde in ihrem untern Winkel bis auf den Schädel eingedrungen war, hier eine etwas ungleiche runde gerissene oder gequetschte Oeffnung bildete, in deren Umfang etwas Blut «rgossen war. 12) In dem Zellengewebe der linken Augenbraunen «ine Blutcrgießung, die bis in die Angenhöhle drang, nach dem inner» Augenwinkel hin an Stärke zunahm, sich sodann über die Nasenwurzel bis zur rechten Augen- lbraune und Augenhöhle erstreckte und hier cndl'ate. iz) Neun Linien über dem linken Augenbogen-Rande, vhngefahr in der Mitte desselben in dem Stirnbein, eine dunkelrothe Stelle, drei Linien ,'m Durchmesser, welche in der Mitte einen etwas weißlichen Stern in einem dunkel gefärbtem Hofe bildete. iq) In dem Zellengewebe des Hinterkopfs war bis zum Halse und Nacken herab Blut ausgetreten, und selbst das Hinterhauptsbein stark geröthet. 15) Nach abgenommener obern, Halste deS Hirnschädels wurde die ülaningenc ^lecliea auf beiden Seiten Mit Blut sehr angefüllt und ausgedehnt; die Gesäße y der Hirnhäute und des Gehirns jedoch mir Blut nicht überfüllt gefunden. Die Blutleitcr der harren Hirnhaut waren fast blutleer. 16) Das große Gehirn war schon so sehr von der Faulniß ergriffen, daß es keine fernere Untersuchung gestattete ; ebenso das kleine Gehirn. 17) Die obere Wunde der linken Augenhöhle schien dunkelblau gefärbt durch die ganze Grundfläche dcS Schädels, war dunkel gefärbt, jedoch vorzüglich und auffallend stärker die mittlere Grube der Hirnschädelfläche auf der rechten Seite. 18) Auch die Blntleiter der harten Hirnhaut auf der Grundfläche des Hirnschädels waren fast blurleer. iy) Von dem kleinen Flügel des Keilbeines auf der linken Seite war die auffere Spitze abgebrochen, welche der abgebrochenen obern Hirnschädelhälste anhing. 20) Nachdem die beiden obern Augenhöhlen-Decken abgesägt worden, fand sich in der linken Augenhöhle in dem Zellengewebe über dem Augcnapfel ziemlich viel Blut ertravasirt, und selbst die Bindehaut dieses Auges ganz dunkel gefärbt. Auch bei der allergenauesten Nachsuchung wurde nicht die geringste Verletzung auf der innern Oberfläche des in allen seinen Theilen sehr dicken und starken Schädels wahrgenommen. 21) Beide Wangen wurden durch einen Schnitt gespalten, und bei der hierauf vorgenommenen Untersuchung der Zähne ergab sich, daß sowohl im Oberkiefer als im Unterkiefer vierzehn ganz unverletzte Zahne vorhanden waren, und daß folglich dem Verstorbenen nur die vier Weisheitszahne mangelten. 22) A» der Junge und auf der innern Oberfläche des 10 Mundes, so wie in der Nasen- und Rachenhöhle wurde nichts Abweichendes bemerkt; die Spitze der Zunge lag dicht hinter den beiden Zahnreihen. 2z) Am untern Theile des Halses und dem ober» Theile der Brust war in das Zellengewebe, so wie oben in und unter den Halsmuskeln sehr viel Blut ergossen, woher auch auffallend die bemerkte Anschwellung und dunkle Farbe dieser Gegend entstand. Diese Blutergießung drang sogar seitwärts neben den Luftröhren ein, und erstreckte sich bis zu den Schildknorpeln herauf. Sogar die innere Oberfläche der Luftröhre war sehr dunkel gefärbt, und schien an dieser Ergießung mit Antheil genommen zu haben. 24) In der «öffneten Brusthöhle war die Oberfläche der Lungen kaum etwas abweichend von ihrer natürlichen Farbe. Beide Lunge» waren vollkommen gesund, sie schienen im Volumen bedeutend vermindert, und das Innere derselben war nicht im mindesten mit Blut überfüllt. 25) Die sämmtlichen Höhlen des gesunden Herzens waren blutiger. 2ü) Gleich bei Eröffnung der Brust, wurde eine Blut- Ergießung sowohl in der rechten als linken Brusthöhle bemerkt. Die Menge des ergossenen Bluts in der erster» betrug fünf, in der letzter» zwei Unzen Apotheker Gewicht. 27) In der eröffneten Brusthöhle waren alle Eingeweide vollkommen gesund, und das Netz sehr fett. 28) Der Magen enthielt noch etwas dünnen Speisedrei, der auffallend nach Wildbraten roch, und in welchem man deutlich Salatblätter bemerkte. 29) Alle Gebilde, sowohl der Brust als auch des Unterleibes, waren durchaus ohne alle Spuren der Verwesung. ir Zo) Auf beiden Knieen an dem oben, Rande der Kniescheibe, war ein Eindruck, welcher in die Quere ging und zwei Zoll in die Länge, und ohngefähr einen in der Breite betrug. Im Grunde dieser Eindrücke war bloß die Oberhaut eben abgeschabt. Wenn man beide Km'ee an einander legte, nahmen beide Eindrücke den erhabensten Theil der Km'ee ein, und sie schienen nach dieser Lage, Beschaffenheit und Richtung durch einen dicken Strick, der um die Km'ee gelegen, bewirkt worden zu seyn. Ueber diesen Befund gaben die Sachverständigen späterhin folgendes Gutachten ab. Der Leichnam wurde im Wasser gefunden, und war nach dem obstehenden Sektions-Befund verletzt. Es fragt sich daher zunächst: sind die daran ausgemittelten Verletzungen vor oder nach dem Tode entstanden? Die wichtigsten Verletzungen waren: Die mit beträchtlichem Substanz-Verluste in den Kopfbedeckungen verbundene offenbar gerissene Wunde auf dem vorder,, Theile des Scheitels. Nro. 7. Ob dieselbe im Leben oder nach dem Tode entstanden sey? ist zweifelhaft, und der Mangel zuverlässiger Merkmale läßt wederdas Erstere bejahen »och das Letztere verneinen. Z. Die Sli'rnwunde über dem linken Auge Nro. 8 u. 11, und die Stichwunde unter derselben in der Au- genbrauue Nro. io. — Daß diese im Leben entstanden sind, verbürgt die von ihrem Umfang aus unter der Augenbraune in die Augenhöhle, und über das Auge, so wie über die Nasewurzel bis zur rechten Augenhöhle sortverbreitete Blutergicßung, (Vergleiche Nro. n und 12.) die selbst bei der Untersuchung durch die Stichwunde noch eine blu- tlge Flüssigkeit ergoß, (Nro. io.) und durch die knöcherne Augenhöhldecke dunkelblau durchschien. (Nro. 20.) 6. Die nach Umfang und Stärke sehr bedeutende, vom obersten Theile der Brust über den vordem Theil des Halses bis zum Kehlkopf, seitwärts bis nahe zum äußern Ende der Schlüsselbeine, und nach i'nnern bis fast hinter die Luftröhre verbreitere, jedoch am unrern Theil des Halses über dem Brustbeine und über dem Schlüsselbeine auffallend stärkere Blurergießung, (Nro. 2Z.) — Diese konnte nur im Leben durch eine auf den untern und vordem Theil des Halses in großer Ueberfläche, sehr heftig eingewirkte äussere Gewalt verursacht werden. Auch: O Die Ergießung des bei der Sckiion noch flüssigen Bluts in die beiden Brusthöhlen (Nro. 25.) konnte nur vor dem Tode entstehen, indem die Thar suche, daß sie sogleich bei der Eröffnung der Brust wahrgenommen wurde, es verbürgt, daß sie nicht erst bei der Sektion aus durchschnittenen größer» Blutgefäßen entstand. Wie aus obigem erhellet, sind also die wichtigsten an dem Leichnam gefundenen Verletzungen vor dem Tode entstanden. Daher fragt sich nun ferner: waren diese Verletzungen tödtlich und wenn sie es waren, in welchem Grade waren sie es? Die Scheitelwunde (oben Nro. 7) liegt hinsichtlich dieser Frage bei der Ungewißheit: ob sie vor oder nach dem Tode entstanden ist, aus aller Beziehung. War sie glcich m'cht an sich selbst tödtlich, so würde sie doch in der Verbindung mit den übrigen Verletzungen von der groß- ten Bedeutendest gewesen seyn wäre sie erwiesen, dem Verstorbenen im Leben verursacht worden. Die Stirnwunde über dem linken Auge (oben k Nr. 8 und i i) war selbst in der Verbindung mit der Stichwunde in der linken Augenbraune, (Nro. io) und den davon in die Augenhöhle u. s. w. fortvcrbreiteten Blut- Ergiefilingen, in soferne man sie, ohne schädliche Einwirkung auf das Gehirn im Entstehen betrachtet, zwar gefährlich, jedoch nicht tödtlich, indem deren Heilung durch zeitige kunstgemäße Hülfe bei der kräftigen guten Constitution des Verstorbenen, welche der Leichnam in allen Gebilden zeigte, als sehr möglich erscheint. Erwägt man aber: 1) Daß, obgleich der glatte, innere Rand der Stirnwunde durch einen schief cingedrungenen Hieb verursacht zu seyn schien, dieselbe dennoch, wie aus ihrer Beschaffenheit überhaupt, und ihres äußern Randes insbesondere ihrem ungleichen Eindringen in und durch die Stirnbedeckungen, den Quetschungen hinter ihrem obern und untern Winkel (Nro. 8 u. y.) und ans der in ihrem Ilmfange begonnenen Blntcrgießnngerhcllet, nur mit einem stumpfen, etwas ungleichen, mehr quetschend als schneidend wirkenden Instrumente bewirkt werden konnte, — daß stumpfe Körper aber die allergefährlichsten Kopfverletzungen verursachen, weil jede äussere auf den Schädel einwirkende Gewalt das darin liegende Gehirn sehr leicht erschüttert — und dieses so zart ist, daß beinahe jede Erschütterung desselben dem Leben gefährlich wird. 2 ) Daß die äussere Gewalt, welche die Stirnwunde, so wie die weit bis in den Grund der linken Augenhöhle verbreitete Blutergießung bewirkt; ferner: der wahrscheinliche Fall oder Schlag auf den Hinterkopf, welche 14 die darauf gefundene Vlutaustretung (Nro. 14) verursachte, schon um diese zu bewirken, mir großer Kraft auf den unter» Theil deS Schädels einwirke, folglich auch das Gehirn verhältnißmaßig stark erschüttern mußte — daß aber ein höherer Grad von Hi'rnerschülternng die vorzüglichste Ursache eines plötzlichen oder doch schnellen Todes bei Kopfverletzungen ist. (M. vergl. Richter An- fangsgründe der Wundarzneikunst kk. B. u. flg. Metzger, Systeme der gerichtl. Arzneiwiffenschast, dritte Ausgabe Z, uz u. flg.) Z) Daß die durch Lähmung der Gehirn- und Nerven- krast plötzlich tödkende Hirnerschütterung im Leichnam keine Spur von sich zurückläßt. (Metzger u. a. L.) Die gewöhnlichen Folgen derselben Anhäufung des Bluts in den Gefäßen deS Gehirns und seiner Häute, Ergies- sungen unter dem Schädel u. s. f. nur in ihren gelinderen langsamer tödtlichcn Graden erscheinen; — daß in dem Leichnam nur die Stämme der mittleren Hirnhaut- arterien auf beiden Seiten mit Blut überfüllt waren. (Nro. rz.) — Daß die dunkle Farbe der Schädelgrnnd- fiäche (Nro. 17) nur durch Ueberfülluug der Blutgefäße der jene übcrkleidenden harten Hirnhaut entstehen konnten, >— und daß die auffallend dunklere Farbe in der durch den großen Flügel des Kcilbeins gebildeten Grube für den Mittlern Gehirnlappen auf der rechten Seite bloß durch einen Gegenschlag erklärbar ist, der vorzüglich durch die auf das Stirnbein in der Nähe des großen Flügels des Keilbeins auf der linken Seite eingewirkte verletzende äussere Gewalt» welche die Stirnwunde verursachte —> vielleicht auch gleichzeitig durch den wahrscheinlichen Fall oder Schlag auf den Hintcrkopf veranlaßt wurde: 7^ so muß man es für völlig erwiesen er- 15 achten, daß die äussere Gewalt, welche die oben bezeich- neren Kopfverletzungen verursachte, das Gehirn gleichzeitig sehr heftig erschüttert, und den Verstorbenen plötzlich durch Erschöpfung der Gehirn- und Nerveukraft im Augenblick der Verletzung oder doch schnell nachher ge- tödtet habe. Die schnelle, plötzliche Tödtlichkeit der Hirnerschüttc- rung schließt jede Möglichkeit der Lebensrettung ans, und somit gehört diese Verletzung des Verstorbenen zu den ganz unbedingt tödlichen. Von derselben Art ist — und in dieselbe Klasse gehört die durch Ausdehnung und Starke so sehr bedeutende Blutergießung am Halse. (Vergl. oben E. Nro. 2Z.) Dieselbe konnte, wie oben schon angemerkt ist, nur durch eine aus den untern und vorder« Theil des Halses, vorzüglich auf die Luftröhre in großem Umfange saufferor- dcntlich heftig eingewirkte äussere Gewalt verursacht werden, und wie sehr sie aus die Letztere eingewirkt Hat, beweiset ausser der Blutergießung auf ihrer äusseren, die dunkle Farbe ihrer innern Ueberflache, nach welcher auch diese Antheil an jener genommen zu haben schien. Unzertrennlich von dieser Einwirkung der verletzenden äusseren Gewalt — welche sie auch gewesen sey — und auf welche Art sie gewirkt haben möge, — war aber Aufhebung des Athems durch Ausammenpreffung der Luftröhre, und somit der Erstickungstod, wahrscheinlich durch Erwürgung, welcher nothweudig schneller, plötzlicher erfolgen mußte, da die eben vorhergegangene oder gleichzeitig entstandene Hirnerschüttcrung zugleich lähmend einwirkte. Daß die Ursache des plötzlichen Todes des Verstorbenen jedoch nicht sowohl Erstickung allein, sondern viel- i6 mehr und gleichzeitig die Hirnerschüttcrung war, beweiset die Abwesenheit fast aller Merkmale, welcher den Erstickungstod, derselbe mag durch Erwürgung, Erdrosseln, im Wasser, oder auf irgend eine andere Art erfolgt seyn, begleiten und in den Leichnamen der daran Gestorbenen bezeichnen (Metzger a. O. §. i86. flg.); denn die Uebcrfüllung der Stamme der beiden Mittlern Hirnhautartericn von ihrem Eintritt in den Schädel an dem untern und vorder» Winkel der Scheitelbeine bis dahin, wo sie sich in mehrere Aeste theilen, mit Blut (Nro. 15.) so nie jene der Blutgefäße der harten Hirn« hautarterien von ihrem Eintritt in den Schädel an dem untern und vorder» Winkel der Scheitelbeine bis dahin, wo sie sich in mehrere Aeste theilen, mit Blut (Nro. rz.) so wie jene der Blutgefäße der harten Hirnhaut auf der Schadelgrundflache (Nro. 17-) entstand wohl vorzüglich durch vermehrten Blutandrang nach dem Kopf im Augenblick der Verletzung oder als Folge der lähmenden Hirnerschütterung und der plötzlich erfolgte Tod beschränkte sie nicht nur auf den kleinen Raum, jener Arterienstamme und Blutgefäße der harten Hirnhaut auf der Schädelgrundfläche, sondern machte eben dadurch auch Blutanhäufnng in den kleinern höher gelegenen Blutgefäßen, und in den Blutleitern der harten Hirnhaut (Vergl. Nro. rz. u. 18.) unmöglich. — Nur die Ergießung von fünf Unzen flüssigen Bluts in die rechte,— und von zwei Unzen in die linke Brusthöhle (Nro. :z.) entstand wahrscheinlich als Folge der Erstickung aus den im Augenblick des Erwürgens mit Blut überfüllten Lungen, welche nach dieser Ergießung und dem letzten Ausathmen zusammensielcn, und daher auch im Leichnam kaum etwas von ihrer natürliche» Farbe abweichend, 17 nicht mit Blut überfüllt, jedoch im Volumen bedeutend vermindert gefunden wurden. Eine andere Quelle, woraus sich das Blut ergossen haben könnte, wurde nicht entdeckt, und die Blutleere der sämmtlichen Herzhöhlen und der größeren davon ausgehenden Gefäße war von der Art, als wenn sie niemals einen Tropfen Blut enthalten hätten. Und da jede einzelne dieser Verletzungen schon für sich allein schnell, plötzlich tödtet, so mußte uothwcndig das gleichzeitige Zusammenwirken der tödtlichen Gewalten der Hirnerschütterung und des Erstickens den Tod deö Verstorbenen nur gewisser, schneller, plötzlicher verursachen. Nach reiflicher Erwägung aller Umstande sind wir des Dafürhaltens, daß der Verstorbene theils und vorzüglich durch die mir den Kopfverletzungen verbundene Hirn- erschütlerung und theilö durch die von der Halsver-- letzung unzertrennliche Erstickung, insbesondere aber durch daS gleichzeitige Zusammenwirken dieser beiden tödtlichen Gewalten plötzlich getödtet worden sty; und ferner: daß diese Verletzungen zu den ganz unbedingt tödtlichen gehören. Die Frage: Kam der Verstorbene todt i» das Wasser? ist bereits in obigen bejahend beantwortet, und daher können die Beweist dafür hier nur kurz wiederholt wer' de». Der Verstorbene wurde durch die Kopf- und Hals- verlctzung mit ihren Folgen plötzlich getödtet, und diese Verletzungen konnten nur durch gewaltsame äussere Einwirkungen verursacht, nicht durch ihn selbst bewirkt werden , und unmöglich im Stürzen in das Wasser entstehen, Der Tod im Wasser kann nur durch Schlag- i8 oder Stickfluß erfolge». Im Leichnam wurde kein Merkmal derselben, weder Wasser im Magen, noch eine schaumende Flüssigkeit in den Luftwegen, kurz nirgend Zeichen gefunden, welche in den Leichnamen derjenige» , die lebend in das Wasser kamen, niemals mangeln. (Bergl. Metzger a. a. O. H. iy> u. flg.) Der Verstorbene kann daher nur todr, unmöglich lebendig in das Wasser gekommen seyu. Die uns endlich vorgelegte Frage: wie lange der Leichnam ohngefähr im Wasser gelegen? kdnncn wir nur in so ferne, als sie: wie lange derselbe ohngefähr todt scy ? heißen soll, beantworten. Die Dauer des Todes kann an Leichnamen nur auö dem Grad der mit dem Tod beginnenden und immer fortschreitenden Fäulniß der weichen Theile beurthcilt werden. Nur ungewiß und schwankend kann dieses Ur- theil scyn, als lange die Verhältnisse, in welchen der Leichnam war, nicht ansgemittelt sind, da Feuchtigkeit, Wärme und freier Luftzutritt die Faulniß erweckt, begünstigt, befördert; hingegen Kalte, gehinderter Luftzutritt u. s. s. sie beschränkt, verhindert, auch selbst dem Tod vorhergegangene Einflüsse sie befördern oder verhindern können. Wie groß der Einfluß dieser Verhältnisse auf die Faul- uiß lhierischer Organismen nnd wie nöthig daher ihre genaue Kenntniß zur Beurtheilung der Dauer des Todes derselben ist, zeigt selbst der vorliegende Fall, in welchem wir nach dem unbedeutenden Fäulnißgrad, den wir am Leichnam bei der ersten Untersuchung e,m2i. Dezember wahrnahmen, so wie nach dem, was wir über das Fortschreiken der Fänlniß durch die Untersuchung vieler im Wasser gefundenen Leichname wissen, den Verstürbe- 19 nen höchstens drei Wochen tobt erachten konnten, obschon derselbe, wenn er in der kalten Jahrszekt unter Wasser versenkl, so mit den Einwirkungen der Luft, folglich allen Bedingungen, welche die Fäulniß erwecken und begünstigen, entgegen war, eben so gewiß das Doppelte jener Zeit todt seyn konnte. Dieser letztere als das Wah- scheinlichste anzunehmen, bestimmen uns folgende Gründe: Der am ty. Dezember aus dem Rhein gelandete Leichnam war am 20. sehr stark erfroren, und mußte zur Untersuchung am 21. in der Nacht in kaltem, und Morgens mit etwas erwärmtem Wasser aufgethaut werden. Derselbe wurde hierauf bis zum 24. in einer sehr großen Badewanne unter Wasser im Freien aufbewahrt. Und obschon das Wasser alle zwei Stunden im Tage wie wahrend der Nacht unter Aufsicht erneuert worden, war die Fäulniß desselben in diesen drei sehr kalten Tagen und Nächte» dennoch viel weiter, als in der ganzen vorhergegangenen Zeit fortgeschritten, und während der Sektion in dem geheizten Saale dehnten sich alle Theile nicht nur sichtbar, sondern der Hodensack mit dem Gliede in eine große Blase aus u. s. f. Der Schädel war von den Haaren, die mit der Oberhaut bereits abgegangcn, zum Thc'l entblößt, und das Gehirn war von der Fäulniß so ergriffen, daß seine bresi'gte Masse keine fernere Untersuchung gestattete. Wie jenes, wenigstens so lange der Leichnam auf dem Rhein getrieben, dem freien Luftzutritt, so war dieses bei dem starken Frost dem Erfrieren mehr als alle die übrigen Theile, die das Wasser umfloß und bedeckte, ausgesetzt; und somit in demselben auch nach dem Aufchauen bei höherem Wärmegrad das rascheste Fortschreileu der Fäulniß bedingt, welche jedoch auch wahrscheinlich die auf den 20 Kopf eingewirkte, verletzende, äussere Gewalt begnnstig- te, beförderte. — Die Eindrücke auf den Kni'ee» (Nro. 2y) können nach ihrer Lage, Richtung und Beschaffenheit kaum anders als durch einen hier cittgewirkten Strick verursacht worden seyu, der vielleicht dazu gedient, den Leichnam auf ein, neben demselben im Rhein getriebenes, und unS bei der Obduktion vorgclegtcS roheS, mit einem gebogenen Nagel durchgeschlagenes Tannenbord, um daran ei» Gewicht zur Versenkung desselben unter Wasser zu befestigen, welches dadurch, daß die beiden Eindrücke eine und dieselbe Stelle ans dem erhabensten vorder» Theil der Knice einnahmcn, und die anssern Seiten derselben nicht die kleinste Spur daran zeigten, sel an Wahrscheinlichkeit gewinnt. ir bescheinigen dies unser hcilknndigeö Gutachten durch unsere Namensnnterschoisten. Düsseldorf am 12. Januar ^817. (gezeichnet): Servaes. Da meine dem Herrn Kreis-Physiker Dvctor ServaeS z»geschickte, und von dem Herrn Doktor Riedel bcige- pslichtete Ansichten über den am 21. Dezember obduzieren Körper mit dem obigen mir am ry. Jänner l. I. zugeschickten ärztlichen Gutachten -bcreinstimmen, so bestätige ich dicS durch meine Unterschrift und setze nur noch die für die Dauer des Todes ansgestellten von Herrn Servaes in seinem Briefe vom iy. Januar an mich beigeschaltet wünschenden Beispiele zu noch mehreren! Belege bei, welche folgende sind: Daß nämlich menschliche Leichname in Polarländern unterm Eis und Schnee Jahre lang begraben gelegen haben, ohne im geringsten in Verwesung gereichen zu seyu» Eben so werden bekanntlich im Frühjahr beim 2l Eingang lnchi selten Leichname von Strömen anSgewor- se„, die völlig frisches Ansehen haben; unerachtet sie erweislich vvr Monaten vermißt worden sind. (Siehe Kloße System der gerichtl. Physik 1814, Seite ZY2.) Creveld, den 21. Januar 1817. (gezeichnet): Schneider, Kreis-Arzt. Da ich der Meinung meiner beiden Herren College» Scrvaeö und Schneider dem ganzen Inhalt nach vollkommen beipflichte, so bestätige sch solches durch meine Unterschrift. Creveld, den 2Z. Januar 1817. (gezeichnet): Riedel, !A>8l«. (§S erschienen vor uns Nikol. Hoffmann, Untersuchungs-Richter am Kreisgerichte von Trier, in Gegenwart unseres beigeordneten Gerichtschreibers Theodor Schneider, die Herrn Dokioren der Arzneikunde Michael Graach, Medizinalrarh und Franz Ferdinand Seibold, Assessor der SanitätS - Commision von Trier, beide dahier wohnhaft, nachdem dieselben zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen leiblichen Eid geschworen hatten, nämlich jeder insbesondere, daß sie das ihnen anfgetrage- ne Geschäft nach ihrem beßten Wissen und Gewissen, und auf ihre Ehre vollziehen wollen, so wahr ihnen Gott helfe und sein heiliges Evangelium, Amen; haben wir denselben Kenntniß, von dem, was sie zu verrichten haben, gegeben; demnach haben wir denselben das in dem Protokoll vom 16. April 1817, Convvlut G. sol. 78 bis 8g. enthaltene Bekennlniß des Kiefers Christian Hamacher, insoweit dasselbe auf ihre Verrichtung Bezug hat, abgelcsen, welches also lautet: „Ich hielt das Licht, Fonk stellte sich mit dem bei ,,sich habenden Vandmesser an das Faß, und Conen ,,neben ihn , Fonk machte eine Bewegung , als wenn er „das Faß aufschlagen wollte, wendete sich aber in einem „Schwung, und schlug denselben mit der Aeufferung: „Da „Keil hast du die Probedergestalten auf den Kopf» „daß derselbe gleich blutete» und auf einen Stoß, den ,»Fonk ihm gleich darauf auf die Brust gab » zu Boden ,»rückwärts hinfiel, wobei er noch mit dem Kopf auf „einen nahe dabei stehenden Gewichtstein hi,-stürzte; „dann sagte er zu mir: ,»Haltet dem Kerl die Gurgel „zu, daß er nicht schreien kann;" ich that dieses, und „als ich nach einer Weile spürte, daß er nicht mehr „schreien konnte, ließ ich ihn los." Wir legten denselben ferner das in dem Hefte H.pag. izy — 175 befindliche Besichtig»ngs - uud Obduktions- Protokoll der Leiche des Ermordeten vom 24. December 1816, und das in dem Heft Ich fol. 2 — iz ersichtliche medizinische Gutachten vor. Nachdem dieselben diese Aktenstücke genau und bedachtsam abgelesen hatten, erklärten sie folgendes einstimmig: Daß die Aussage des Kiefers Christian Hamacher, mit beiden Obduktions-Berichten vergliche», zuerst die Erörterung der Frage fordere, ob die im Obduktions- Berichte beschriebenen Wunden der Beschaffenheit sind: daß sie mir einem Bandmesser beigebracht werden konnten ; worauf sie antworteten: „Daß durchaus nichts der Bejahung dieser Frage widerspreche, indem die in dem medizinalischen Guiach- achten des Ichiso. Ich sud sVio. 7, 8 ot beschriebenen Wunden, besonders aber jene sul> 8, und das, in demselben medizinischen Gutachten fol. 7, vors, suk IXro. i, aus der Natur dieser Wunde, und dem Zustande der benachbarten Thcile gezogene Gutachten deutlich auf ein Instrument Hinweisen , welches auf die Rückenseite des in Frage stehenden Landmessers angervendet 24 werden könne; daß aber die sirli. Nro. io des medizinische» Gutachtens angeführte Stichwunde in der linken Augeubraune nicht mit diesem Instrument beigebracht werden konnte." Daß sie ferner auf die 2te aus dieser Vergleichung henwrgehen.de Frage: ob nämlich aus dem Obduktions- Berichte ebenfalls folge, daß der Ermordete, wie sich aus den Worten des Kiefers Christian Hamacher ergicbt, nur eine» Schlag auf den Kopf bekommen habe? antworteten : „Daß die deutliche Beschreibung mehrerer Wunden im medizuische» Gutachten nicht mit jener Aussage übereinkomme." Daß sie aus die gte sich ergebende Frage: ob sich in dem Obduktions - Berichte Spuren einer Verletzung am Hinterkopfe deS Leichnams finden, die durch den, vom Kiefer Christian Hamacher angegebenen Fall des Ermordeten auf einen Gewichtsiein, hervorgebracht werden konnte? antworteten^ „Daß die i» dem gedachten fol. 4, Nro. 14 beschriebene Blutansrrerung am Hinterkvpfe, und die sogar gefundenen Röthungen des Hinter-Hauptbeins selbst, allerdings zu dem Schluffe berechtigen, daß der Ermordete auf einen harten und stumpfen Körper gefallen fiyn konnte." ,,Daß sie endlich die letzte Frage: ob die Resultate des LbduktionS - Berichtes mit der Erklärung des mehr- bemeldeten Hamacher nbercinstimmcn, daß er nämlich dem Ermordeten die Gurgel so lang zugedrnckt habe, bis derselbe nicht mehr schreien konnte? damit beantworten t 2Z „Das; eine solche Erdrosselung deutlich aus dem, in dem medizinischen Berichte fvl. 4, vors. su 1 > lXio. 2Z beschriebenen Zustande des Halses und seiner Umgebungen, so wie aus dem svl. y, recto aus diesem Befunde gezogenen Resultate erhelle. „Da wir den beiden Aerzten den in Spiritus aufbe- wahrcen Kopf des Ermordeten gezeigt, und dieselben befragt hatten: ob nicht etwa noch thuulich sey, die Wunden mit dem, unter den Ueberfnhrungöstncken befindlichen Bandmeffer zu vergleichen? erklärte» sie, daß dieses nicht mehr rhunlich sey, weil die Aufbewahrung des Kopfes in Weingeist wahrend mehr als einem Jahre den Zustand so verändert habe, daß sich daraus kein Resultat mehr ziehen lasse." Nach geschehener Vorlesung bestanden die Herrn Er- perten bei ihrem Gutachten, und haben mit uns und dem Gericht,'ehreiber gegenwärtiges Protokoll auf allen Seite» unterschrieben. (Gezeichn.) Seib 0 l d, Gräach, H 0 fmann, Schneider. 26 Drittes Aktenfiü cf. Gutachten des Herrn Prof. von Walther. A erzt l i ch es Gutachten über die Todesursache des in der Nacht vom yten zum Uten November 1816 in Cöln verschwundenen und am lyten des folgenden Monats bei Friemersheim im Rhein gefundenen Wilhelm Coenen aus Creveld; erstattet von dem Dr. Philipp Franz von Walther. Medizinalrath und Professor an der Königlich Preußischen Rhein - Universität in Bonn. Rilter des Civil-Verdi st - Ordens der Baierischen Krone. !^er Verthcidiger dcS der Ermordung deS Wilhelm Ebnen von Creveld angeschuldigten Herrn Per. Ant. Fonk, Kaustnann in Cöln, Hr. Anwalt-Advokat Aldenhoven daselbst, hat mich unter dem ,4. Mai schriftlich ersucht, über die Todesart des Will). Conen, insoweit diese aus der, bei Thiriart in Köln gedruckten Criminal- Prozedur gegen Christ. Hamacher erhellet, ein ausführliches ärztliches Gutachten zu entwerfen, dasselbe über alle jene Momente auSzudehnen, welche sowohl die Obduzenten, als die vordem ausserordentlichen Affiscuhofe in Trier vernommenen Kunstverständigen zum Gegenstände ihrer Entscheidung gewählt haben; besonders aber zu untersuchen , ob das in den Akten vorkommende Gesiandniß des Christ. Hamacher, nach medizinischen Grundsätzen beurtheilt, mit dem Leichenbefunde znsammensiimme, oder nicht- Der Hr. Verth. Aldenhoven erklärte: baß 27 er dieses verlangten ärztlichen Gutachtens keineswegs zur Vervollständigung der Vertheidigung bedürfe, sondern nur zu mehrerer Belehrung, und näherer Ausklar- ung über den befraglichen Gegenstand: derselbe äußerte hiebei noch ausdrücklich den sich ohnehin von selbst verstehenden Wunsch, daß dies Gutachten nach meiner vollen Ucberzeugung und gerade so abgefaßr werden möge, als wenn es unmittelbar von der Gerichtsbehörde abgefordert worden wäre. Er erklärt zugleich, als Laie nicht im Staude zu seyn, alle jene Fragen zu stellen, welche bei der Beurtheilnng dieses Gegenstandes zu entscheiden scyen, und er überließ es mir selbst, diese aus den vorliegenden Akren herauszuhcben. Er begehrte aber doch insbesondere über einige Vorgänge bei Cönens angeschuldigter Ermordung nähere Ausschlüsse und stellte in dieser Beziehung folgende Fragen: „Würde Conen nach einem so heftigen Schlage auf „die Stelle, wo die Wunde sich befand, noch einen „Augenblick haben aufrecht stehen können? Mußte „er nicht sogleich zusammen stürzen? Wenn er fiel, mußte „er vorwärts oder rückwärts fallen? Wenn er vor- „wärts zu fallen im Begriffe war, was für eine Richtung mußte danncher Stoß bewirken , den der neben ihm „stehende Hr. Fonk ihm gleich auf die Brust gegeben „haben soll? Würde ein solcher Stoß nach den Regeln „der entgegengesetzten Bewegungskrafte nicht bewirkt „haben, daß der Geschlagene in der Diagonal-Linie „seitwärts gefallen wäre? Zum besseren Verständnisse der Wirkung des Schlages, den Hr. Fonk dem Ebnen mit seinem Bandmeffcr versetzt haben soll, überschickte mir der Hr. Verth.ioiger ein Bandmeffer, wie er sich ausdrückte, demjenigen ahn- 28 lich , welches Hr. Fonk besaß und welches als Werkzeug der Mordthat gedient haben soll. Damit zu jeder Zeit dieses nachgemachte Bandmeffer mit dem bei den Gerichtsakten befindlichen Originale verglichen werden kenne, lege ich dieses mir zugesaudte Vandmesstr meinem Gutachten bei. Um nun dem also gestellten gerechten „nd billigen Nnfiuncn des gerichtlich ausgestellten Vertheidigers deS Angeschuldigten zu entsprechen und zur Aufklärung einer höchst wichtigen Cn'mrnal-Prozedur dasjenige, was in nreiuen Kräften sieht, beizutragen, habe ich besonders diejenigen Theile der Prozeß- Akren , welche Gegenstände enthalten, die einer medizinischen Beurtheiinng unterliegen, mit allem Flciße siudirt» und eine große und andauernde Aufmerksamkeit auf diese Aktenstücke gerichtet. Ich habe gesunden, daß es hieve, besonders aus die Beantwortung folgender Fragen ankömmr. 1) Stimmt das von Christian Hamacher abgelegte Geständm'ß, in seinen Angaben der nähere» Umstände des Mordes, mit der Anzahl nno mit der Beschaffenheit der an Cönens Leiche gefundenen, i» dem ObdukrivnS-Protokvll beschriebene» Wunden überein? 2) Kann angenommen werde» , daß die dort beschriebenen Kopfwunden , Alle, einige oder Eine, dem Ebnen mittelst Eines Schlages mit dem Bandmesser dei'gebracht wurden? Z) Waren diese Kopfwunden nothwendig mit einer sehr heftigen und absolut tbdilichen Hirnerschütter- ung verbunden? 4) Erhielt Conen diese Wunden, als er noch lebte, oder können sie auch erst nach seinem, schon früher 2Y auf andere Weise herbeigeführten Tode entstanden siy» ? 5) Wurde Conen erwürgt? 6) Kam derselbe schon als .Leiche kn das Wasser, oder ist er in dem Rhein ertrunken? Endlich sind 7) die von dem Herrn Vcrtheidiger gestellten schon oben angegebenen einige näheren Vorgänge bei Cbnens angcschuldigter Ermordung betreffenden Fragen zu beantworten. Wenn ich bei der Beantwortung dieser verschiedenen Fragen mehrere Behauptungen ansstellke, welche von de» Ansichten der Herren Lbduecnten, und der vor dem ausserordentlichen Assissenhofe in Trier vernommenen Kunstverständigen sehr abweichend, ja sogar diesen ganz entgegengesetzt sind; so kann ich es nur bedauern, mit so sehr geachteten und verdienten Aerzten in diesen Widerspruch zu kommen. Allein die strenge Pflicht der Wahrheit gcbiethet mir, in einer so wichtigen Sache, von ciuem zu den gerichtlichen Verhandlungen derselben mit- wirkcnden Manne dazu ausgefordert, sreinu'tthig und ganz nick sichtslos, meine Ucberzeugung auszusprechen und an den Tag zu legen. Von den ausgestellten 7 Fragen ist die erste gewissermaßen eine fortlaufende, durch die ganze Untersuchung deS ThatbestandeS sich hindurchziehendr und in den übrigen ü Fragen immer wiederkchrcnde. Sie ist eben darum auch keiner abgesonderten Beantwortung in abstracto fähig: ihre Auflösung wird sich aber als Resultat der Beantwortung der übrigen Fragen von selbst ergeben. Ich wende mich daher sogleich zur Beantwortung der zweiten Frage. Zo „Kann angenommen werden, daß die in dem Ob- „duktivns - Protokoll beschriebenen Kopfwunden alle, „einige oder eine, dem Conen mittelst eines Schlages „mir dem Bandmesscr beigebracht worden?" Ich will die Möglichkeit, oder Noth Wendigkeit einer solchen Annahme zuerst in Betreff der auf der linken Seite der Stirne, über der Augcnbranne und nahe am änssern Augenwinkel befindlichen Wunde, welche in den Akten gewöhnlich mit No. 8 bezeichnet, und öfters auch die Hicbwunge genannt wird, untersuchen. In Beziehung auf diese Wunde besteht ein auffallender Widerspruch zwischen den im Obduktions - Protokoll angegebenen Thacsachen, und den Annahmen der Trier- schcn Aerzte. In dem Obduktions-Protokoll heißt es: „oben war diese Wunde beinah doppelt so breit als „unten: ihre Breite betrug oben vollkommen z Linien, „und unten ungefähr 2^ Linie." Herr Hofrath Seibold aber in seinem und der übrigen Sachverständigen Namen sagt, in seiner Vernehmung vom 26. Oktober: ,,in ihrer Mitte war diese Wunde „am schmälsten, wo hingegen beide Endthcile der Wun- „de breit, fetzig und mehr unförmlich waren rc.rc." Nach dieser Aussage hätte diese Wunde ihre geringste Breite in der Mitte, — nach dem Obduktions-Protokoll aber am untern Ende gehabt. Diese willkürliche Annahme der Trierischen Aerzte ist durch nichts in dem Obduktt'ons - Protokoll oder in den übrigen gedruckten Akten enthaltenes begründet, vielmehr strht sie im direkten Widerspruch mit jenem Protokoll. Eben so willkürlich ist die Annahme: daß die beiden Endthcile der Wunde fetzig und mehr unförmlich waren; auch davon ist in dem Obduktions-Berichte nicht das mindeste au- gegeben. Gerade die Ferm dieser für absolut tvdtlich erklärten Wunde ist aber ein entscheidender Punkt, weswegen auch der Herr Ober - Prokurator in der Anklage vor dem Ausserordentlichen Assissenhofe auf diese Form der Wunde, und auf ihre Uebereinstimmung mit der Rückseite des Bandmessers, ein besonderes Gewicht legt, und einen Tbcil des Thaibestaudes dadurch zu erweisen sucht. Herr Hofrarh Seibold bemühte sich nämlich, in ihr noch den (sternotypen) Ausdruck der Form der Rückseite des Vandmeffers zu finden; es wird wohl hiezu noch mehr Phantasie erfordert, als um in den Sternbildern die G-stallt von Bären, Jungfrauen und Skorpionen zu erblicken. Für's erste ist es gleichfalls eine willkürliche, durch die Akten-Lage in nichts begründeteAnnahme des Hrn. Hofraths Seibold, daß Hr. Fonk den todtlichen Schlag auf den Kopf des Conen mit der Rückseite des Bandmessers geführt habe. In dem Geständnisse des Hamacher kommt hievon durchaus nichts vor; es heißt blos: ,,Fonck schlug den Conen mir einem Bandmeffer „dergestalt auf den Kopf, daß derselbe gleich blutete." Es gereicht zu meiner Verwunderung, daß niemals von dem Untersuchungsgericht die Frage aufgeworfen und genauer erörtert wurde: ob der Schlag mit der Rückseite, oder mit dem schärferen Rande des Landmessers geführt worden ist? zur vollständige» Herstellung des Thatbestan- des wäre dies wohl nöthig gewesen. Wenn jene Frage von dem Gerichte den Sachverständigen nicht vorgclcgt wurde, so hätten sie selbst sich dieselbe stellen sollen. Hr. Hofrath Seibold aber geht über diese Frage ganz lcichr hinweg, und nimmt ohne vorläufige Untersuchung, gleichsam als wW, es sich von selbst verstände, an, Z2 die Rückseite des Instrumentes habe gewirkt- Ohne Zweifel ist hicdurch auch der Hr. Ober-Prokurator veranlaßt worden, in der Anklage von derselben Voraussetzung auszugehen; — dies aber zugegeben; so stimmt die Form der Wunde mit der Form der Rückseite eines Band- inesscrs in keiner Art überein. An dem mir vorliegende» Banv- messer ist die Rückseite in der Mitte ihrer Lange am breitesten, die Breite nimmt sehr bedeutend gegen das obere Ende hin ab, wo der Rücken am schmälste» ist, und sich in eine fast scharfe Kante verliert. Auch nach uuten verschmälert sie sich in etwas. Dieser Form der Rückseite des Baudmcssers entspricht nun keineswegs die Form der Kopfwunde, weder, wie sie in dem Obduktions-Protokoll angegeben, noch wie sie vom Hrn. Hofrath Seibold angenommen wird. Sollte die Form der Wunde der Form der Rückseite des Bandmcsters überhaupt entsprechen (und dies konnte man allerdings erwarten), so müßte die Wunde entweder in der Mitte am breitesten gewesen seyn, und sich gegen ihr oberes und gegen ihr unteres Ende verschmälert haben, wenn nämlich der mittlere Theil des Rückens des BaudmesserS ei.rgewirkt hätte, oder wenn die Wunde durch dessen oberen, fast rechtwinklich umgebogenen Theil verursacht wurde, so mußte sic ihre grüßte Breite nach unten haben: in keinem Falle aber konnte sie, nach der Angabe des Hrn. Hofrathes Seibold, in der Mitte, "oder nach jener des Obduktions-Berichtes unten am schmälsten seyn. Aus dem bisher Angeführten geht hervor, daß die Form dieser Wunde gerechten Zweifel darüber erregt, ob sie wirklich durch einen Schlag mit der Rückseite des Bandmessers verursacht wurde. 33 Ich habe diese Bemerkung über die Wunde Nro. 8 darum vorangeschickt, weil diese Wunde gewissermaßen die wichtigste ist und die absolute Lethalität der Kopfverletzung, sowohl von den Herren Obduzenten als von den gerichtlich vernommenen Herren Aerzten in Trier zunächst von ihr hergeleicec wird. Ich will aber nun sämmtliche vier Kopfwunden, Nro. 7, 8, 9 und io im Zusammenhänge betrachten. Gemäß des Hamacherschen Geständnisses hat Fonk dem Ebnen nur einen Schlag mit dem Bandmeffer auf den Kopf gegeben. Hr. Hofrath Seibold sucht zwar psychologisch darzuthun, daß er mehrere Streiche geführt haben werde. Hievon aber ist in Hamachers Geständnis; nichts enthalten und Hr. Hvsrath Seibold bezeichnet diese Meinung selbst als eine von ihm ausgestellte Hypothese, die in 1 'oro von keinem entscheidenden Gewichte seyn könne. Wenn Ebnen nur einen Schlag auf den Ko^f erhielt, so konnte ihm auch »nr eine Wunde mittest des geschwungenen BandmefferS beigebracht werden. Es ist selbst nicht wohl einzusehen, wie die Ecken an der abgebrochenen Spitze des Messers, an den Stellen wo sie auffuhren, kleine Wunden in der Nähe der grbßern verursachen konnten: wenigstens mußten die zwischen der grbßern und den auf diese Weise verursachten kleinen Wunden befindlichen Hautdecken, in hohem Grade gequetscht erscheinen, wovon in dem Obduktionsprotokoll nichts angemcrkc ist. Wird nun Hamachers Geständniß als in allen seinen Theilen als wahr angenommen, so kann auch nur Eine von den bei Ebnen bemerkte» Kopfwunden, die ihm von Fonk beigebrachte seyn , und die Entstehungsweise der 3 34 übrigen Kopfwunden, ist in diesem Falle »»erklärbar. Denn die Herren Obduzenten fanden an Cdnens Kopf vier Wunden, von deren Einer sie bezweifeln, ob ste wahrend des Lebens entstanden sey: eine zweite (Nro. 9.) berücksichtigen stein dem ausdenObduktionsbericht gegründeten ärztlichen Gutachten nicht weiter; was wohl in jeder Beziehung auffallend ist, und selbst von dem Hrn. Lberprokurator angemerkt wird. Ueber diese Wunde werde ich mich unten noch näher erklären. Von den beiden ander» aber behaupte» sie, sie scyen dem Conen während des Lebens beigebracht worden. Soll eine genaue Uebereinstimmung des Hamacherschen Geständnisses mit den Resultaten der gerichtlichen Leichcn- Lbduktion hergesiellt werden, so ist es nicht genug, zu beweisen, das eine der Kopfwunden während des Lebens entstanden sey, eS müßte vielmehr erwiesen werden, daß nur Eine während des Lebens entstand: oder die Entstehung der übrigen müßte denn aus Nebenumständen, die sich bei der tödlichen Verletzung ergeben, z. B. bei dem Umfallen Eönens — auf eine mit den im Geständnisse enthaltenen Angaben, übereinstimmende Weise, überzeugend dargethan werden können. Dies ist aber nur in Hinsicht der am Hinterhanpte bemerkten Quetschung und BlutauStretung der Fall, welche, da Cönen bei dem Umstürzen mit dem Hinterhaupt auf einen Gewichtstein fiel, entstehen konnte. Wie ausser der Einen als absolut ködtlich angenommenen Wunde (Nro. 8.) die übrigen gar nicht unbedeutenden Wunden am Vorderhanpte (z. B. die Stichwunde Nro. 10.) entstanden, ist wenigstens aus dem Hamacherschen Geständnisse nicht zu erklären, und mit diesem ans keine Weise in Uebereinstimmung zu bringen. 35 Die Herren Obduzenten geben sich Mühe zu Herreisen, daß zwei Wunden, die Stirnwunde über dem linken Auge Nro. 8 und ir, und die Stichwunde unter derselben in der Augenbraune Nro.io dem noch lebenden Ebnen beigebracht wurden. Sie beweisen hiedurch zu viel, und es gilt ln dieser Beziehung die alte Regel: gui nimium probst uibil probst : und ex ^uo se^uitur uimium, seguilur uibü. Aber diese andere Wunden sollen, wie der Obrprocurator sich auödrückt: unbedeutend seyn. Sie sind cs nicht, da er selbst die Möglichkeit ihrer Entstehung, wahrend des Lebens, angibt, und da aus ihrer Beschreibung hervorgeht, daß sie gar nicht unerheblich waren. Die Stichwunde Nro. io ist kn dem Obduktions-Protokoll auf folgende Weise beschrieben: „In der linken Augenbraune eine qucrliegende Stichwunde 5 Linien groß, welche sich bis auf die Knochenhaut erstreckte, und bei dem Druck nach oben flüssiges Blut ergoß." Eine Wunde von dieser Länge und Tiefe, welche noch 42 Tage nach dem Tode flüssiges Blut ergießt, soll in der forensischen Betrachtung von keiner Bedeutung seyn. Schon Hr. Seibold (in seiner Vernehmung vom 21. Jänner 1818) behauptet, daß diese Wunde „nicht mit einem Bandmesser beigebracht werden konnte." Da ein Bandmessrr (auch wenn die vordere Spitze abgebrochen ist, und dann nur um so weniger) in keinem Falle für ein stechendes Werkzeug angesehen werden kann; da in dem Hamacherschen Geständnisse von einem dem Ebnen beigebrachten Stich durchaus nicht die Rede ist; so ist dieser Mangel an Uebereinstimmung klar, und er ist durch keine künstliche Exposition zu ersetzen. Eine solche versucht Hr. Hofrath Seibold in der zweiten Vcrneh- 36 rnung (vom 26. Oktober) zu geben, und nimmt zu den sonderbarsten Hypothesen seine Zuflucht. Gemäß dieser Erposition soll die große aus der linken Augenbraune stch in die Augenhöhle dieser Seite erstreckende und bis zur rechten Augenhöhle fortlaufende Blutaustretung gar nicht von dieser Stichwunde herrühren. Conen soll den Schlag in dem Augenblick, wo er gegen ihn geführt wurde, gesehen, deswegen geschrien, die Stirne in Falten gezogen haben u, s. w. Wenn Ebnen nicht ganz unerwartet getroffen wurde, wenn er den Schlag, ehe er ihn traf, gesehen hat, so wird er nil^r geschrien, sondern ihm anogewichen, auf die Seite gesprungen scyn, oder sich zur Gegenwehr gesetzt haben. That er einen Schrei, so geschah dies wohl nach erlittenem Schlag, wenn ihn nicht die Betäubung daran verhinderte. Cönens Gcmüthsbewegung in dem Momente, wo er den rödtliche» Schlag erhielt, oder wo er ihn fallen sah, war gewiß der heftigste Schrecken, nicht Zorn: nun pflegt zwar der Affekt des Zornes Runzelnng der Stirnhaut zu veranlassen; jener des Schreckens aber vielmehr diese zu glatten. Welchen Einfluß diese Runzclung der Stirnhaut, wenn sie auch statt fand, auf die Vergrößerung der Stichwunde haben sollte, ist durchaus nicht einzusehen; eben so wenig, wie dieselbe eine Blutcrzitßung in das Zellen- gewcbe veranlassen oder die schon vorhandene vermehren sollte. Die Annahme, daß die große Blutaustretung, welche von der linken Augenbraune in die Augenhöhle sich erstreckte rc. rc. nicht von dieser Stichwunde herrühre, sondern etwa eine Folge der Stirnwunde Nro, 8 sey, 37 erscheint als gänzlich ungegründet, wenn man erwägt : 1) Daß diese Blutergießung zunächst bei einer Stichwunde (nämlich bei der in der linken Augeubraune) ihre» Sitz hatte. 2) Daß die Höhle, in welcher sich das ergossene Blut befand, mit dem Wuudkanal jener Stichwunde unmittelbar commum'cirte, indem sich aus ihr bei dem aufwärts gerichteten Drucke nvch flüssiges Blut ergoß. Z) Daß die Wunde Nro. 8 von derselben beträchtlich entfernt war. 4) Daß Stichwunden gewöhnlich mit Blutergießungen in ihrem Hintergründe verbunden sind. Sollte die Blutergießung in der linken Augeubraune und Augenhöhle einmal nicht von dieser Stichwunde hergeleitet werden; so konnte man wohl eher als ihre veranlassende Ursache, die ihr näher gelegene Wunde Nr. 9, als die beträchtlich weiter entfernte Wunde Nr. 8 betrachten. So wenig mit einem Bandmesser auf die in dem Ha- macherschcn Geständnisse angegebene Weise, und unter den dort angeführten Umstanden, jemanden eine Stichwunde beigebracht werden kann; eben so wenig kann mit der Rückseite desselben eine eigentliche Hiebwunde verursacht werden. Die Hauptwunde (diejenige, auf welche sowohl von den Hrn. Obduzenten, als von den Trierschen Hrn. Aerzten das größte Gewicht gelegt wird) soll nämlich die schon mchrmal erwähnte Hiebwunde seyu. Sie wird auf folgende Art beschrieben: „Auf der linken Seite der Stirn, über der Augen- „braune, und nahe an dem äussern Augenwinkel, fano „sich eine, einen Zoll und n Linien lange Wunde, 38 „welche von unten nach oben etwas schief auf der „Stirne lag. Der innere Rand dieser Wunde war „ganz platt, und schien durch einen Hieb verursacht „worden zu seyn; der äussere Rand war in einen „obern und untern Lappen getheilt, welche sich in der „Mitte der Wunde berührten." Diese Beschreibung läßt die wahre Beschaffenheit der fraglichen Wunde sehr dunkel. Was wollen die Obduzenten damit sagen, der innere Rand dieser Wunde sey ganz platt gewesen? dieser Rand der Wunde (nicht die Wunde selbst) scheine durch einen Hieb verursacht worden zu seyn? wenn der äussere Rand der Wunde in zwei Lappen getheilt war, warum geben sie die Lange der O.uerspalte, wodurch der äussere Wundlappen ge- theilt war, nicht genauer an? war die Wunde wirklich eine Hiebwunde, so konnte sie nicht durch die Rückseite des Bandmessers, wohl aber konnte sie durch den »ordern schärfen, Rand desselben verursacht werden; in diesem Falle aber bleibt die Theilung des äußern Wundrandes durch eine Querspalte, und somit die drcilappige Beschaffenheit der Wunde unerklärbar, da diese wieder nicht der Form deS vcrdern scharfern Randes des Band- nieffers, aber eben so wenig jener seiner Rückseite entspricht. Auch ist es zwar möglich, aber im höchsten Grade unwahrscheinlich, daß ein mit seinem schärfen, Rande wirkendes und mit einer bedeutenden Kraftanwendung (im Schwung) geführtes Bandmcffer an einigen Stellen bloß durch die allgemeinen Bedeckungen und an einigen andern nur bis zur Schädelhant (Bcinhaut des Hirnschädels?) ei»dringe: und daß die Schadelkuochcn selbst hiebei, besonders der dünne, wenig Widerstand leistende senkrecht aussteigende Theil des Stirnbeines und 39 sein Orbitalforksatz nicht gespalten, zerbrochen werde, ja nicht einmal eine rinnenähnliche Spur der Schneide deS verletzenden Werkzeuges an sich trage. Vielmehr wird bei dieser Beschaffenheit des verletzenden Werkzeuges und bei der obenbeschriebenen Wirkungsweise in der Regel der getroffene Schädelknochen in seinen beiden Platten ganz durchgehauen, und selbst noch die Hirnhäute, ja die Oberfläche des Hirnes verletzt werden. Soll wirklich eine der bei Ebnen gefundenen Kopfwunden durch einen Schlag mit der Rückseite desBand- niessers entstanden seyn, so könnte dies am süglichsten von der im Obduktionsprotokoll unter Nro. 7 beschriebenen gerissenen Wunde angenommen werden, „welche oben auf dem Scheitel, da wo das Stirnbein sich mit den beiden Scheitelbeinen (Seitenwandbeinen) verbindet, bemerkc wurde, und wodurch der Schädel in der Große eines Laubthalers entblößt war." Diese Wunde stimmt der gegebenen Beschreibung gemäß am meisten mit der Wirkungsweise des verletzende» Werkzeuges überein: aber gerade von ihr behaupten die H. H. Obduzenten und mit ihnen Hr. Hofrath Seibold, es sey zweifelhaft, ob sie während des Lebens entstanden sey, weswegen sie dieselbe in dem erstatteten medizinischen Gutachten nicht weiter berücksichtigen. Die übrigen Wunden sind insgesammt so beschaffen, daß sie nicht wohl durch einen Schlag mit der Rückseite des Bandmessers, zum Theil auch nicht mittelst-seines vorder» schärfer» Randes verursacht werden konnten. Insbesondere gilt dies von der in den gerichtlichen Verhandlungen weiter gar nicht berücksichtigten Wunde Nro. 9, über decen näheres Verhältnis; ich unten einiges anführen werde. Aus dem bisherigen ergiebt sich das Resultat, 40 daß eben sowohl „die Beschaffenheit der gefundenen Wundmale, als ihre Anzahl mir den Angaben des Hamachcrschen Geständnisses in keiner Art übereinstimmt." Dritte Frage. ,,Waren Cduens Kopfwunden nothwendig mit einer „sehr heftigen und absolut tbdtlichen Hirnerschütterung „verbunden?" Alle diese Wunden (bloß äußere Kopfwunden) werden sowohl von den Herren Obduzenten, als von den Trierischen H. H. Acrzlen nicht au sich selbst für absolut tödlich erklärt, sondern die absolute Lethalität wird der mit ihnen der Voraussetzung nach nothwendig verbunden gewesenen Hirnerschütterung zngeschrieben. Die ersten behaupten: „die äussere Gewalt, welche die oben bezeichnten Kopfverletzungen verursachte, mußte das Gc- „hirn gleichzeitig sehr heftig erschüttern und den Verdorbene» plötzlich durch Erschöpfung der Gehirn- und „Nervenkrafl im Augenblicke der Verletzung oder doch „schnell nachher tobten." In der ganzen Chirugie gicbt es vielleicht keine» dunkler» und mehreren gegründeten Zweifeln unterworfenen Gegenstand, als die Lehre von der Hirnerschütterung (eoiurnotio Löiekri). Es ist schon an und für sich schwer, sich von dieser Erschütterung einer weichen, fast breiartigen und wenig gespannten Masse, wie die Hirn- subsianz ist, eine genaue und bestimmte Vorstellung zu bilden, und ein so dunkler, abstrakter Begriff, wie jener der Hirnerschütterung, ist wohl am wenigsten dazu ge- eigenschasiet, um einem richterlichen Erkenntnisse auf Leib und Leben als Grundlage zu dienen, wenn derselbe zur Zeit auch wohl noch immer in der praktischen Wundarz- neikunde, welche so oft nach Gründe» der Wahrscheinlichkeit handeln muß, seine Anwendung finden kann, bis es einmal gelingen wird, sich über die Natur der Vorgänge, die man durch denselben mehr einstweilen zu bezeichnen als bestimmt zu erkenne» bestrebt ist, sich deutlichere und genauere Vorstellungen zu bilden. Es ist zwar wahr, daß Henke (Lehrbuch der gerichtlichen Medizin. §. Z25) sehr auf die Berücksichtigung der (unerkennbaren, sinnlich nicht ge- wahrnehmbaren, durch deutliche zurückgelaffene Spuren meistens nicht auszumittelnden) Hirnerschütterung bei der Beurtheilung der Lethalität der Kopfwunden dringt; allein die Meinung dieses berühmten Schriftstellers ist nur diese: daß in solchen Fallen, wo ein am Kopfe verwundeter, offenbar und auf eine nicht zu bezweifelnde Weise an den direkten Folgen der erlittenen Kopfverletzung verstorben ist, die Hirnerschütterung als c:.iusa on- culm da anzunehmen sey, wo keine andern sinnlich wahrnehmbare Verletzungen der Organisation des Hirnes und seiner Haute, jenes nicht zu bezweifelnde Ereigniß genugsam erklären: daher derselbe.sich auch nur um den Grad der (schon vorher ausgemftrelten) Lethalität einer Kopfwunde zu bestimmen, in Anwendung gebracht wissen will. Bei Conen ist es aber gerade höchst zweifelhaft, ob er an seinen Kopfwunden gestorben sey, und daher finden selbst die sonst so strengen Grundsätze jenes Schriftstellers auf diese» Fall keine Anwendung. Offenbar übertrieben sind die Behauptungen der Obduzenten: l) ,,daß beinahe jede Erschütterung des Gehirns dem „Leben gefährlich iperde 42 2) „daß die schnelle, plötzliche Tödilichkcit der Hirn- ,,erschüttermig jede Möglichkeit der Lebensretkung „ausschlirße, und somit diese Verletzung des Verdorbenen zu den ganz unbedingt lödllichen „gehört." Wäre das erste der Fall, so müßte jede Ohrfeige, jeder Stoß oder Fall auf den Kopf lebensgefährliche Folgen nach sich ziehen, und welcher großen Einschränkung die zweite Behauptung bedürfe, ergi'cbl sich aus der bedeutenden Anzahl von Menschen, die von sehr hohen Graden der sogenannten Hirnerschütterung wieder genesen sind, und noch täglich wieder genesen. Es entsteht nun aber die Frage, ob sich bei Ebnen, nach erlittenem Schlage auf den Kopf, wirklich diejenigen Erscheinungen äußerten, welche nach den heftigsten Hirnerschütterungen (denn es wird hier von den Obduzenten und den Tricr'schen Aerzlen eine coiuinolio eerebri von dem höchsten oder wenigstens von einem sehr hohen Grade der Heftigkeit vorausgesetzt) einzutrere» pflegen. Eine Hirnerschütterung von dem höchsten Grade der Heftigkeit hat den augenblicklichen plötzlichen Tod zur Folge; der Getroffene stürzt leblos zu Boden, selbst ohne noch einmal zu zucken, und ohne einen Schrei zu thun. Dieser höchste Grad der Hirnerschütterung fand bei Ebnen nicht statt; denn gemäß des Hamacherschen Geständnisses, war derselbe nach erhaltenem Schlage aus den Kops noch nicht todt, sondern er wurde erst durch die Zusammenschnürung des Halses vollends umgebracht. Bei einer noch immer sehr heftigen (aber nicht der heftigsten) cornmotio cerebii fällt der Getroffene um, oder er taumelt wenigstens, er verliert das 43 Bewußtftyn, verfällt kn einen Zustand der Betäubung, der Gefühllosigkeit, des Lethargus. Fälschlich sagt Henke (Lehrbuch der gerichtlichen Arzneikunde §. Z25.), daß dieser Grad der Hirnerschütterung sich durch Zuckungen und Zufälle der Reizung äussere. Zuckungen und Zufälle der Nervenreizung sind niemals direkte Wirkungen der Hirnerschütterung: vielmehr bringt diese ihr kontradiktorisches Gegentheil, Lähmung und Reizlosigkeit d. h. Unempfindlichkeit gegen äussere Reizung hervor. Da Hirnerschütterungen in denconcretrn Krankheitsfällen gewöhnlich mit blutigen Ergießungen in der Schädelhöhle, mit Knocheneindrücken rc. verbunden sind, so ist es oft sehr schwer, die vorhandenen Krankheitserscheinungen mit der gehörigen Schärfe diagnostisch auszuscheiden , und zu bestimmen, welche Symptome der Hirnerschütterung , welche dem Drucke auf das Hirn, den ergossenes Blut und eingedrückte Knochensiücke ausübeu, welche endlich der Reizung der Hirnhäute durch dieselben fremden Körper in der Schädelhvhle zuzuschrcibcn seyen. Auch die Erscheinungen dieses (höher,,) Grades der Hirnerschütterung fanden bei Ebnen nicht statt. Gemäß dem Hamacherschen Geständnisse hatte der ihm beigebrach- te Schlag nicht seine Hinstürzung zur Folge: er fiel erst zu Boden, als er einen kräftigen Stoß auf die Brust erhielt. Es ist in diesem Geständnisse nicht einmal bemerkt, daß er nach erlittenem Schlage aus den Kopf taumelte, wankte, sich mit Mühe aufrecht zu erhalten suchte rc. Wird das Hamacherfche Geständniß als wahr angenommen , so geht daraus hervor, daß die Hirnerschüt- 44 reruiig, welche Ebnen in dem Momente der Kopfverletzung erlitt, weder de» allerhöchsten, noch auch nur den an diesen zunächst angränzende» sehr hohen Grad der Heftigkeit hatte. Wer wollte aber behaupten, daß die mittleren, oder selbst geringeren Grade der Hirnerschüt- terung absolut tödclich seye» ? Es entsteht zuletzt in Betreff der commotio cerobri, welche die Ursache von Eönens Tode gewesen seyn soll, die Frage, ob sich in dessen Leiche einige Spuren fanden, welche auf eine solche vorausgegaugene Hirner- schürtcrung zurückzuschließen berechtigen. Wenn die Obduzenten behaupte», daß gerade der höchste Grad der Hirnerschütterung keine sichtbare Spur in dem Hirn nach dem Tode zurücklasse, so muß ich ihnen auch hierin bis zu einem gewissen Grade widersprechen. Lit- rre, Sabatier und Boycr stimmen darin überein, daß bei Menschen, plötzlich an der (heftigsten) Hirnerschr'it- teruug verstorben, das Gehirn eingesunken sey, die Schädelhöhle nicht ausfülle, und daß man eine bemerkbare Leere, einen Abstand zwischen seiner Oberfläche und den Wendungen dieser Hohle finde, da sonst gewöhnlich, besonders bei jungen lebenskräftigen Subjekten, dergleichen Ebnen war, das Hirn auch nach dem Tode die Schädelhöhle strotzend anssüllt, und nach durchjagtem und abgenommenem Schädeldache, aus derselben hervorquillt , so daß mau diesen Deckel nicht gut wieder aufsetzen kann. Die Hirnsubstanz ist in diesem Falle fester und mehr compakt, als in ihrem gesunde» Zustande. (Man vergleiche Zozwr Irailö ckos luai.ickios uliirnr^. vl ckes ciperllüons lowr vvuvicwuonc, Ivwr. 5. SImp. i ) 45 In dein Obduktions-Protokoll ist nichts von einem solchen Eingesunkenseyn des Hirnes in Cönens Leiche bemerkt. War dasselbe gleich von der Fäulniß schon so ergriffen, daß seine breiige Masse keine fernere Untersuchung gestattete, so konnten doch allenfallsige Veränderungen seines Volums noch wahrgenommen, und mit Berücksichtigung des Unterschiedes, welchen die Faulniß hierin veranlaßt, gewürdigt werden- Als zurückgebliebene Spuren der erlittenen Hirnerschütterung, sehen die Obduzenten die dunkle Farbe der Schädelgrundfläche, die auffallend dunklere Farbe in der durch den großen Flügel des Keilbeines gebildeten Grube für den mittlere» Gehirnlappen auf der rechten Seite, und die Ueberfüllung der Stämme der Mittlern Hirnhautarterien auf beiden Seiten an. Die Obduzenten gerathcn gewissermaßen mit sich selbst in Widerspruch, wenn sie behaupten, 1) daß eine plötzlich oder sehr schnell tödtliche (äußerst heftige) Hirnerschütterung keine sichtbare Spur nach dem Tode zurücklaffe, daß die gewöhnlichen Folgen derselben, Anhäufung des Blutes in den Gefäßen des Gehirns und seiner Häute re. rc. nur in ihren gelinderen, gewiß nicht absolut tödtlichen Graden erscheinen; 2) daß Cönen an einer äußerst heftigen (absolut tödtlichen) Hirnerschntterung plötzlich, oder wenigstens sehr schnell gestorben sey; Z) daß sich dessen ungeachtet eine Ueberfüllung der Gefäße der Hirnhäute in seiner Leiche gefunden habe. Ueberhaupt schwanken die Annahmen der Obduzenten ,'u der Scale der Grade der Hirnerschütterung beständig hin und her; allein abgesehen hiervon, bemerke ich: q6 Nichts ist unzuverlässiger als die Angaben der Aerzte über den bei Leichenöffnungen (auch der an gewöhnlichen Krankheiten Verstorbenen) gefundenen Grad der Blut- anfüllnng der Gefäße innerhalb der Schädelhöhle. Dies har sich z. B. bei den Diskussionen und Streitigkeiten über den ansteckenden Typhus und über die, unter seinem Verlaufe eintrctende Entzündung der Hirnhäute, insofern diese aus den Resultaten parhalogisch-anatomischer Untersuchungen erschlossen werden sollte, zur Genüge gezeigt. Aerzte, die nicht Anatomen von Profession sind, d. h. welche nicht Anatomie als ihre Hauptbeschäftigung und ununterbrochen betreiben, sind fast nicht im Stande, hierüber ein richtiges Urtheil zu fällen. Wie oft lesen wir in ihren Berichten, sie haben die Gefäße der Hirnhäute, jene des Gehirns von Blut strotzend, mit Blut überfüllt, die Vlurleiter der harten Hirnhaut davon übermäßig ausgedehnt rc. rc. angetroffen. Man würde sich der Gefahr großer Jrrthümcr aussetzen, wenn man auf solche Angaben vieles in der Diagnose bauen, oder wohl gar aus ihnen Judicationen zu einem bestimmten Cur-V.rsahren hcrleiten wollte. Ob nach diesen Voraussetzungen auf die Angabe der Herren Obducenten: ,,Die ^.rleria menin^io Mkilia sey auf beiden Seiten „mit Blut sehr angefüllr und ausgedehnt, die (übrigen) ,,Gefäße der Hirnhäute und (jene) des Gehirns, jedoch „mit Blut nicht überfüllt, die Blutleiter der harten „Hirnhaut, auch jene au der Grundfläche des Schädels, fast blutleer, die mittlere Grube der Hiruschädel- ,,flache auf der rechten Seite auffallend dunkel gefärbt „befunden worden" — ein besonderes Gewicht zu legen, rrnd hieraus viel zu schließen sey? — So lange nicht ei» sehr erfahrner Chirurg, welcher zugleich praktischer Anatom ist, und welcher aus eigner, oft wiederholter Anschauung diese Dinge auf das genaueste kennt, über die Verthcilung des Blutes in den Gesäßen und Blut- ? leitern der Hirnhäute, wie sie in den'Leichen der an gewöhnlichen Krankheiten und der an Kopfwunden plötzlich , schnell oder langsam Verstorbenen vorkömmt, eigene Untersuchungen angestellt, und das Gesetzmäßige dieser Erscheinungen (wenn es anders in der Natur vorhanden ist, und dieselben nicht durch ganz zufällige Umstände, z. B. die Lage des KopfeS der Leiche rc. rc. be- ^ dingt sind) entdeckt und logisch richtig entwickelt haben wird, — so lange ist aus solchen, immer etwas unbestimmten Angaben wenig zu schließen. Daß dieselben zur Zeit noch nicht geeigenschastet seyen, eine praktische Regulative zur therapeutischen Behandlung der Kranken in analogen Fällen darauf zu gründen, wird fast allgemein zngesianden, und ist den Vertheidigern der Hirn- entzündungslehre im l'^pleus oonm^iosus mit Recht ent- gegcngestellt worden. Sollte aber ein geringerer Grad von Gewißheit in der gerichtlichen Medizin (zur Begründung eines rechtlichen Urtheils über Leib und Leben) als in der praktischen Medizin (zur Begründung eines therapeutischen Regulatives) erforderlich seyn? Umgekehrt scheint eS mir, da in der letztem es öfters erlaubt ist, nach Gründen der Wahrscheinlichkeit zu handeln, daß in der erster» nur die zuverlassigst ausgcmittelteu That- sachcn, und nur die nächsten und ganz folgerecht aus dke- scn gezogenen Schlußfolgen genügen können. Es will mir aber scheinen , daß man in der forensischen Medicin sich oft mit Angaben und Beweismitteln begnüge, die in der praktische» Medizin und Chirurgie ohne weiteret' als u»-- 48 statthaft würde» verworfen, oder als unzureichend zur Begründung einer ärztlichen Diagnose, Prognose, oder Jndication würden zurückgewiesen werden. Selbst IN den neuesten und vorzüglichsten Lehrbüchern der gerichtlichen Medizin kommen, besonders in dem Kapitel über die Tödtlichkeit der Wunden, Lehrsätze und Behauptungen vor, welche in der Chirugie längst als unstatthaft dargcrhan sind. Es liegt aber in dem natürliche» Gange der Dinge, daß dem also scy; denn da die gerichtliche Medizin eine applikative Wissenschaft ist, da sie in der Anwendung der Lehrsätze der allgemeinen Naturkunde, der Physiologie, der Medizin und Chirurgie rc. rc. auf Gegenstände der Rechtspflege und der gerichtlichen Untersuchung besteht, da die Bearbeiter dieser letzten (der gerichtlichen Medizin) aus jenen Wissenschaften meistens nur die Resultate, oder was ihnen als solche erscheint, herübcrholen, ohne über die wissenschaftliche Begründung derselben eigene Untersuchungen angestellt zu haben, da die Lehrer der gerichtlichen Medizin selten praktische Chirurgen, praktische Chemiker, Pharmaceutcn rc. rc. sind, so ist bei de» raschen Fort- - schritten jener Ersahrungswissenschaften, besonders in der neuern Zeit , die gerichtliche Medizin hinter ihnen gewöhnlich um einige Jahre, in Rücksicht mehrerer Gegenstände wohl um einige Jahrzehnte zurück. Eine auffallende Bestätigung des eben gesagten zeigt sich gerade in dem ärztlichen Gutachten der Obduzenten , welche zur Begründung ihrer Schlußfolgen sich ans die Autorität von Richter und Metzger stützen. Es ist unnvthig zu bemerken, daß des letzter» System der gerichtlichen Medizin bereits in vielen Punkten obsolet, lind daß dasselbe durch seitdem erschienene bessere Lehr- 49 und Handbücher ersetzt werden ist; — wie wenig aber Richter (in den Ansangsgründcn der Wundarzneikunde, 2ter Vaud) bei seinen sonst ungemein großen und über mein Lob erhabenen Verdiensten um die deutsche Chirurgie, eine gültige Autorität gradc in der Lehre von den Kopfwunden scy , darüber will ich nicht selbst urtheilen, sondern nur das Urtheil eines neuern, sehr geschätzten und berühmten Schriftstellers, nämlich des Professors Zang anführen, welcher (in der Darstellung blutiger hei'lkünstl» Operationen, 2r Theil. Wien i 8 ,Z> pog. iZ) sagt: ,,So sehr ich die großen Verdienste eines Richters zu schätzen „weiß und wirklich schätze, so sehr muß ich wünschen, „daß die Abhandlung über Kopfverletzungen rc. rc. in seinem „klassischen Werke nicht ausgezeichnet stände; denn der durch „die Befolgung seiner da ausgestellten, der Erfahrung und „Theorie widersprechende» Grundsätze, angerichtete Schanden ist eben so groß, als das seiner Autorität übrigens „mir Recht huldigende Vertrauen der Unerfahrnen." Und doch gründet auch selbst Henke in seinem, übrs- gens mit verdientem Veifalle aufgenommenen Werfe über die gerichtliche Arzneikunde die meisten seiner Lehrsätze über die Kopfwunde» auf Richters Autorität. Die wahre Belehrung über die Natur dieser Wunden sowohl überhaupt als über die Hirnerschüttcrung bei denselben insbesondere , ist gewiß nicht bei Richter, der am wenigsten als Quelle betrachtet werden kann, sondern aus den iVlö- moires cln l'acoclömio rovale elo oliiiurgin cls choiis, aus den Schriften von Port, Ledran, Hill, Default, O. Holloran, Schomuker, Thomson u. a. zu schöpfen. De» Umstand, daß inCönens Leiche hauptsächlich nur die Blutgefäße an der Basis deS HirnschadelS und selbst die größer» Arterien der harten Hirnhaut, besonders 4 die ^itorirv moriin-rew mcclis;, nur an ihrem linkem Theile, nämlich von der Stelle ihres Eintrittes in die Schädelhdhle, bis znm Anfänge ihrer weiter nach oben gelegenen Ramisikarioncn, mir Blut überfüllt,—alle höher liegende Gefäße aber blutleer waren, — erklären die Obduzenten aus dem plötzlich erfolgten Tode, „wodurch die Blutanhäufung in den kleinern höher gelegenen Blutgefäßen und in den Blnrleiter» der harten „Hirnhaut unmöglich gemacht wurde." Ausserdem daß diese Erklärungswcise neu, den Herren Obduzenten eigenthümlich, aus kein Präzedcnt, und auf keinen darüber ausgesprochenen Lehrsatz eines bekannte» medizinisch-gerichtlichen Schriftstellers gegründet ist, bemerke ich: 1) CS ist unerwiesen, blos hipothetisch angenommen und noch dazu unwahrscheinlich, daß das Blut während des Lebens längere Zeit vonnölhcn hat, um in den ober» Theil des Stammes der Nrlt.-iia me,»Inge» meäin und in ihre weiter oben gelegene größere Aesie einzudringen, als um in die mehr gegen die linsis eisnii hinlicgende kleinern Zweige derselben zu gelangen; denn der Blutlaus ist vou mechanischen Gesetzen und Bedingungen nur wenig abhängig, und wird zunächst durch diese keineswegs bestimmt. 2) Weit wahrscheinlicher erklärt sich dieser Leichenbefund durch die Senkung des Blutes aus den obern Gefäßen in die untern nach dem Tode bei einer gewissn Lage der Leiche. In den m'edrigst gelegenen Theil m lodter Körper findet sich gewöhnlich eine grope Blnt- versammlung, aus welcher anfdie Natur der voraus ,n'.n- genen Krankheit, erlittenen Verletzung durchaus »ihr», geschlossen werden darf. Sv z. B. findet ma» (.Ne zr schon Ioh. Pe't. Frank in der Lpitvrnö clv curgnäis iioiuirnilu niordis, vo>. II. bemerkt) in allen Leichen, die eine Zeitlang auf dem Rücken lagen, die Hinkern Lungenlappen sehr mit Blut angesüllt, wenn auch diese Theile der Lungen während des Lebens nicht krankhaft verändert, z. B. entzündet waren. Gemäß dem Obduktions - Protokolle sind blaue Flecken, sngillirte Stellen und ergossenes Blut, sogar in den Knoche» bemerkt worden. „Neun Linien über dem linken Augenbogen - Ran- „de" (? —Oberaugenhöhlen-Rande?) „ungefähr in „der Mitte desselben , in dem Stirnbein, bemerkten sie „eine dunkelrothe Stelle, drei Linien im Durchmesser, „welche in der Mitte einen etwas weißlichen Stern „in einem dunkel gefärbteren Hofe bildete — und „Das Hinterhauptbein war stark gerdthcl." Jeder Kunstverständige, welcher mit den neuern Fortschritten der Chirurgie nur einigermassen bekannt ist, sieht sogleich , daß hier von der Quetschung (conlusivn) des Hirnschädcls selbst die Rede ist. Auf diese höchst wichtige und in ihren Folgen so gefährliche Wirkung der Kopfverletzungen, haben neuere, besonders sranzös. Schriftsteller, Default, Laffus, Boyer, aufmerksam gemacht. Allein mit so vieler Sorgfalt sie die Folgen solcher Contusionen des Hirnschädels beschrieben, und mit so vieler Genauigkeit sie das operative Cur-Verfahren, welches eine solche vermmhere Quetschung des Schädelknochens (wenn sie die Diploe und die innere Tafel betrifft) dringend gebietet, anseinandersetzen; so giebt doch keiner an, daß er die gequetschten Stellen an einem Schädelknochen, den Blutunterlauf in ihm, oder gar eine dunkelrothe Stelle, in deren Mitte sich 52 ein etwas weißlicher, strahlenförmig auslauftnder Punkt, von einem rothen Hofe umgeben, b stand, gesehen habe. Die Obduzenten haben diese für die chirurgische Pathologie höchst wichtige Entdeckung gemacht, welche, wenn sie sich bestätigen und durch spätere Beobachtungen bewahrheiten wird, zum direkten, auf Autopsie beruhenden Beweise für die Theorie der bisher noch zweifelhaften und mir nach ihren Wirkungen bekannten Eontnsion deS Hirnschädels dient. Allein bis dahin, nämlich bis zur Bestätigung jener ganz neuen Entdeckung durch fernere glaubwürdige Beobachtungen, wird kein irgend behutsamer Lehrer der chirurgischen Pathologie auf dieselbe einen, für die Prariö wichtigen und entscheidenden Lehrsatz zu gründen wagen. Noch weniger kan» bis dahin in 1'oro von fener Entdeckung ein Gebrauch zur Entscheidung eines irgend zweifelhaften Rechtsfalles, am wenigsten desjenigen, bei dessen Untersuchung jene Entdeckung eben erst gemacht wurde, statt finden ; solches wäre ein Daririo piincipii von der aller- schlimmsten Art; vielmehr muß dieser, wenn er anders schon an und für sich zweifelhaft ist, durch das Vorkommen einer so ganz neuen und unerwarteten Beobachtung bei demselben »och zweifelhafter werden. Was die (sogar starke) Nvthung des Hinterhauptbeins betrifft, so ist mir dieselbe ganz nnerklärbar. Die Obduzenten, welche kurz vorher von der Beinhant gesprochen hatten, sagen nicht, dast die Beinhant gerbthet war: nein, der Knochen selbst war gerbthet, und sogar stark gerbthet. Durch die Contusion (hier der Fall auf das Hinterhaupt) konnte das Hinterhauptbein nicht ge- rblhcl, sondern nur (nach jener oben angeführten Entdeckung) läulich mißsärbig werden. Da es nun aus 53 den Akten nicht bekannt ist, daß Conen in den letzten Monaccii seines Lebens Farbcrrblhe genossen habe, so kan» diese Rothung mir die Folge einer schon ganz entwickelten sehr ausgebilderen Entzündung der Knocheusnb- sianz selbst scyn : und wir sehen also hier die eigentliche, wahre, träumerische Entzündung deö Knochengewebcs als Fol^e der Quetschung eines Schädclknochenö in ihrer vollkommensten und reinsten Entwickelung. Nur eine Schwierigkeit bleibt übrig, welche sich mit der bestehenden Aktenlage durchaus nicht vertragen will; nämlich damit lene Entzündung in dem Knochcngewebe des Hinterhauptbeines , welches noch dabei viele compacte Rindensubstanz und wenig Diploe enthältentstehen und sich bis zur Entscheidung einer starken Röthe anöbilde» konnte, — mußte Conen nach erlittener Kopfverletzung noch ziemlich lange Zeit, wenigstens mehrere Wochen leben, und er kann nicht unmittelbar nachher erdrosselt, in ein Faß gesteckt, und zwei Tage später in den Rhein geworfen worden seyn. Vierte Frage. ,,Sind Cönens Kopfwunden, so wie sic in dem Ob- „duktiouS-Proiokvll beschrieben sind, von solcher Verschossenheit, daß mit Zuverlässigkeit aiigeiwmmeu „werden muß, sie seyen während des Lebens entstan- „dcn, und sie seyen nicht Folgen solcher zufälligen „Verletzungen, welche der Leichnam während seines „Aufenthaltes im Wasser erfahren konnte?" Wunden, nach deren Entstehung der Verletzte einige, nicht gar zu kurze Zeit sonlebt, erleiden so bedeutende Veränderungen, daß sic leicht von Verletzungen, die an 54 der Luche verübt wurden, umerschiedcn werden können. Sie entzünden sich; die Wundränder schwellen an; sie gehen in Eiterung über u. s. w. Veränderungen, deren Eintritt die Fortdauer des Lebens vvraussctzt, und welche sich niemals bei den an todten Körpern verübten Verletzungen zeigen können. Hat aber die Wunde den plötzlichen oder ganz kurze Zeit nach ihr eintrctenden Tod des Verwundeten zur Folge, oder tritt dieser auch zufällig bald nachher aus andern, von dem Akte der Verwundung unabhängig wirkenden Ursachen ein, so haben jene vitalen Veränderungen nicht Zeit sich zu entwickeln, und die Wunde bleibt eine rein mechanische Trennung des Zusammenhanges, welche auch an einem todten Körper Statt finde» kann. Am lebenden Körper findet freilich ein höherer Grad der Zurückziehung der Wund- ränder, und daher ein stärkeres Klaffen der Wundspalle statt, als an dem todten. Allein da der Grad dieser Zurückziehung schwerlich irgendwo genau zu ermessen ist, so bleibt in einem solchen Falle immerhin nur ei» unterscheidendes Merkmal; dies ist die in beiden Fällen verschiedene Ergießung des Blutes aus den verletzten Gefäßen. Bei dem Lebenden ist diese wegen deö vorhandenen VlutumlaufeS meistens bedeutend; sie fehlt selten gänzlich: das Blut ergießt sich entweder frei durch die Oeffnung der Wunde nach Aussen, oder in eine größere Höhle des Körpers, oder in die kleinern Höhlen des Zellengewebcs, und verursacht in diesem Falle den Blur- unterlauf in der Umgebung oder ,'n der Nähe der Wunde. An Leichnamen findet eine solche Blutcrgießnng wegen deö siillstehenden Blutumlaufs entweder gar nicht, oder doch in weit geringerm Grade statt- Ich sage, entweder gar nicht, oder doch in weit geringerm Grade, 55 de»» daß Wunden, welche tvdten Measchen oder Thie- ren beigebrachl werden, gar nicht, und unter keinen Bedingungen bluten kennen, laßt sich nicht behaupten. Sie können allerdings bluten: 1) so lange das Blut flüssig ist; 2) oder wenn das Blut angefangen hat, sich zu zersetzen , dadurch rarefacirt zu werden, und freilich in einem aufgelösten Zustande durch die Wundvffnun- gen der Gefäße hervorzudringen; z) so lange die organische unmerkliche Contractilktät in den Theilen des Körpers fortdaucrt, welche bei dein Tode nicht alsvgleich erlischt; 4) bei Verletzung sehr großer Gefäße, oder auch sehr gefäßreicher Theile. Jeder Arzt weiß, daß aus zerschnittenen großen Vcnenstänimcn an Leichen das Blut in bedeutender Menge ausfließl; wenn aber von der andern Seite der Bulbus der Hirnröhre angeschnitten wird, blutet diese Wunde auch an der Leiche. Daß Wunden an Leichnamen noch blute» können, bestätigt auf eine merkwürdige Weise gerade der vorliegende Fall gemäß dem Obduktions- Protokolle, da an Cönens sechs Wochen alter Leiche die Stichwunde in der Augenbraune, Nro. io, bei der Untersuchung noch blutete, (flüssiges Blut er- goß)- Von den an Cönens Leiche bemerkten Kopfwunde» werden von den Obduzenten zwei (nämlich Nro. 8 und io) als während deö Lebens entstanden angenommen, und zwar aus keinem andern Grunde, als weil sich in ihrer Nähe und Umgebung ein Ertravasat befand. Die Wunde Nro. 7 wird wegen des Mangels eines solchen, für zweifelhaft in Hinsicht ihrer Enistchung wahrend des 56 Lebens, oder nach dem bereits eingctretencn Tode erklärt. Ob die Wunde Nro. y, von welcher angegeben wird, „sie sey ungleich viereckig" (daö heißt wohl, die Gestalt eines ungleichseitigen Vierecks darstellend, oder was heißt es sonst?) „sieben Linien im Durchmesser haltend und gequetscht gewesen," wahrend des Lebens oder nach dem Tode entstanden sey, darüber erklären sich die Obduzenten zwar nicht ausdrücklich, allein sie scheinen das erste anzunehmen, da sie dieselbe in dem aus das Obduktions-Protokoll gegründeten ärztlichen Gutachten (pag- V) unter dein Namen einer Quetschung (nachdem sie doch früher als eine gequetschte Wunde, sieben Linien im Durchmesser haltend, beschrieben wurde) sonderbarer Weise gleichsam als einen Anhang oder eine Zugabe zu der Stirnwunde Nro. 8 anführcn und gellend machen wollen, obgleich sic gemäß dem Obduktions- Protokolle von dieser Wunde ^ Zoll Pariser Maßes entfernt war, und somit auzuneyinen ist, daß in dem Umfange dieses k Zolls zwischen beiden Wunden alle organischen Gebilde vollkommen unverletzt waren. Ueber diese Wunde Nro. y hat das Kvuigl. Prcuß. Untersuchungs- Gericht in Trier am 21. Jauner 1818 den Hin. Hof- rath Seibold u. s. w. nicht vernommen, eben so wurde dieselbe bei seiner Vernehmung vor dem Geschwornen- Gerichte daselbst mit Stillschweigen übergangen. In Rücksicht der Wunde Nro. 7 und jener Nro. 8 stimmt Herr Hosrath Seibold mit dem Ansspruche der Obduzenten überein. In Beziehung auf die Wunde Nro. 10 aber ist derselbe abweichender Meinung; indem er dafür hält, daß sie auch wohl erst nach dem Tode cm standen scyn könne. Woher kommt nun aber die auffallende Uedergehung 5 / jener Wunde Nro. y in den mcdicim'sch-forensischen Verhandlungen? Auch in den Angaben der Herren Oddu- cenreii liegt auf ihr einige Dunkelheit. Einmal wird sie als gcguetschte Wunde, dann spater als Quetschung angeführt. Woher erkannten aber die Herren Obduzenten, daß diese Wunde eine gequetschte sey? — Wahrscheinlich, da sie sich nicht weiter hierüber erklären, aus ihrer ebenfalls sugillirten Beschaffenheit. Der Bluruntcr- lanf ist daher auch hier wieder der entscheidende Punkt, auf welchen sich, bei der Beantwortung der oben ausgestellten Frage, die ganze Untersuchung bezieht. Gemäß dem Obige» ist die sugillirte Beschaffenheit dreier Kopfwunden, die sich an Cvncns Leiche fanden, allerdings ein Grund, um mit einem hohen Grade von Wahrscheinlichkeit zu vermulhen , daß diese Wunden wahrend des Lebens entstanden; allein bei dem Abgänge aller übrigen Merkmale mochte diese Schlußfolge nur mit großer Behutsamkeit anzustellen seyn. Würden die Blur- unrerläufe fehlen, so müßie man auS der Anzahl, Unregelmäßigkeit und sonstigen Beschaffenheit jener Kopfwunden mit dem höchsten Grade der Wahrscheinlichkeit schließen, daß sie an der Leiche entstanden» als dieselbe in den hochangeschwvllenen, mit Treibeis gehenden Wogen des RheincS schwamm, in diesen oft genug mit Eisschollen, abgeschwcmmten und abgetriebene,'. Stücken Holz unsanft zusammeustieß, bei dcm Anlandcn in eben solche Eonflicte kam, vielleicht von Schiffern oder Bauern, welche das in diesem Falle nicht einträgliche, sondern mit mancher vorhergesehenen Beschwerniß verbundene Stapelrecht nicht auSübcn wollten, mit Haken rc. re. vom Ufer zurückgcstoßen wurde. Mit dieser Annahme würde auch der Umstand sehr gut übereinftimmen, daß sich sammtlsche Munde» am Kopfe, als dem specifisch schwerer» und den meisten Widerstand leistenden Lheile der Leiche befanden. Fünfte Frage. „Wurde Conen erwürgt?" Wer einen Menschen erdrosseln will, pflegt denselben nicht am untern Thcile des Halses seitlich oberhalb der Schlüsselbeine, sondern ganz oben an der Kehle, in der Gegend des Kehlkopfes zu fassen, und dort die Daumen anzujetzen. ES ist nun auffallend, daß an Evnens Leiche die zurückgebliebenen Spuren derjenigen Gewalt, welche die Erwürgung verursacht haben soll, sich hauptsächlich am untern Thcile des Halse» und sogar am ober» Theile der Brust befanden. An diese» Stellen „war in das „Zellengewebe, so wie über, in (zwischen) und unter „den Halsmuskeln sehr viel Blut ergossen. Diese Bluc- „crgießung drang sogar seitwärts neben den Luftröhren „ein." Zweifelhaft bleibt es hier, waS die Obduzenten unter den Luftröhren verstehen: ob die Luftröhre (den Stamm) oder ihre Aeste. Im letzten Falle würde der Sitz der Blutcrgießnng noch tiefer nach unren gewesen sey», und sich bis in die Brusthöhle, nämlich in die Hintere Höhle des Miltelfelles erstreckt haben. Sie setzen zwar hinzu: „die Vlutergicßnng erstreckte sich bis zn den Schildknor- „peln (dem Schildknorpel) hinauf." Aber eben hieraus geht hervor, daß der Hauptsitz der Blutcrgiefiung nuten am Halse war, und daß nur ein Tbcil, ein Fortsatz derselben sich bis zum untern Rande dls Schildknvrpels hiiiaufstrsircckte." Wirklich heißt es auch spater in dem arzt- 59 liehe» Gutachten: „Die Blurergicßuug sey an, untern ,,Theile des Halses über dem Brustbeine und über dem „Schlüsselbeine am stärksten gewesen." Wollte man annehmen, das ursprünglich weiter oben (in den oberen Sei'tengegenden des Halses) ergossene Blut habe sich in der Folge, vermöge seiner Schwere hcrabgesenkt, so müßte bei dieser Annahme eineanfgerich- rete Stellung des Körpers oder wenigstens des Halses vorausgesetzt werden, welche Stellung Cönens Leiche zuverlässig weder während ihres Aufenthaltes in dem Braunlweinfasse, noch in dem Wasser des Rheines inne hatte. Waren nun aber diese mit Blut unterlaufenen Stellen wirklich die Folge einer an diesem (ungewöhnlichen) Thcile deS Halses angebrachten Gewaltthärigkeit; oder waren es nur die sogenannten Todtenflccken, die man nach mehreren Todesarten an diesen und andern Theilen des menschlichen Körpers so gewöhnlich bemerkt? Henke warnt davor, daß man den rothen bläulichen Flecken, welche man an tobten, im Wasser gefundenen menschlichen Körpern hin und wieder aus der Haut findet, nicht zuviel vertraue, und aus ihrer Gegenwart nicht unbedingt auf zugefügte äussere Gewallthätigkeit schließe. (A. a. O. k-'L- 245.) Auffallend ist es, daß in dem über die äussere Besichtigung der Leiche anfgenommenen Protokoll, vom 2t. Dezember, von einer „Anschwellung und dunkeln Farbe der untern Gegend des Halses" nichts vorkommt: diese Anschwellung und Mißfärbigkeit der untern Gegend des Halses aber bei der am 24. Dezember vorgenommene» Untcrjuchung bemerkt wurde. Sollten wohl diese Flecken erst in dem Zeiträume vom 21. bis 24. Dezember bei 6 ) unterdessen (selbst nach der Angabe des Obdnkiionsxro- tokolls) merklich fortgeschrittener Fäulnis; der Leicde entstanden scyn? Ein wesentlicher Mangel in dem Obdnktivnsprvlokcll, welcher jetzt die kunstmäßige Vcur- thcilung des Kvrperzustandcs und wohl auch die Fällung des richterlichen Erkenntnisses sehr erschwert, ist die Unterlassung einer genauern Beschreibung der Ergebnisse der Lcgal-Inspektion, oder äusserlichcn Untersuchung der Leiche. Die Obduzenten haben in dieser sehr sorgfältig alle Momente erhoben, welche die Herstellung der Identität der Person bcrreffcn; sie geben aber nicht an, ob sich an Eönens Leiche Tvdtcnflcckcn an einer oder mehreren Stellen des Körpers vorsanden, oder nicht. Da zwischen dem mnthmasilichen Zeitpunkte seines Todes und jenem der gerichtlichen Untersuchung ein so langer Zeitraum verstrichen war, so ist mit aller Wahrscheinlichkeit die Gegenwart solcher Tvdtenflecken voranszusctzen, indem dieselben nach den meiste» Todesarcen früher oder später zu entstehen pflegen. Wa>en sie auch an andern Körpertheilen vorhanden, so würde die Bedeutsamkeit der am Halse und an dem ober» Thcile der Brust bemerkten, hierdurch sehr geschwächt. In keinem Falle würde ihre Erscheinung an einem einzelnen Theilc dcs Körpers (z. B. hier am Halse) nach so lange Zeit an- gedauertem Tode, und bei schon beträchtlich weit fortgeschrittener Fäulnis;, auffallend scyn. Das Obduktionsprvtoko-Il sagt nichts davon, daß man an den sugillirren Stellen an Eönens Halse auch Eindrücke bemerkt habe. Solche Eindrücke werden aber bei Erwürgten gewöhnlich am Halse bemerkt. Henke stellt sie neben den Sugillationen als „noihwendige Bedingung" der ärztlichen Anerkennung einer gewaltsamen Erstickung 6l (Erwürgung) uns, (A. a. ,O. paq. 249.) Da an CönenS Leiche, gemäß dem Obduktionsprotokolle, der von dem an die Km'ee gelegten Strick oder Riemen herrüh- rende Eindrnck zur Zeit der gerichtlichen Obduktion - noch deutlich bemerkbar war; so kann man um so weniger annehmcn, daß eine solche, früher am Halse vorhanden gewesene Impression durch die Elasticirar der Haut und der unter ihr liegenden Theile, ohne zurückgebliebene kenntliche Spur wieder in die Hohe gehoben und ausgeglichen worden scyn sollte. Bei einer erwürgten Person hat nicht nur Alerander Kölpiu (man sehe Pyl's gerichtliche Beobachtungen, Band III. 14. Fallt den Ringknorpel thcils eingedrückt theils zerbrochen gefunden, sondern auch mir selbst ist ein Fall bekannt, wo bei einer mit den Händen erwürgten alten Fra» die Knorpel des LuftröhrenkopfS, eingedrückt und eingcbrochen, angctroffen wurden. Auch von solchen Eindrücken oder Einbiegungen der Knorpel des Luftrvhrcukopfes und der Luftröhre wurde an Eöneus Leiche gemäß dcni OddukuonSprotokolle nichts bemerkt, und wie die Lebensthätigkeir des Gehirns (nach der Annahme der Obduzenten) ohne sichtbare, und sichtbar nach- zuwcisende Verletzung scinerOrganisativn und jener seiner Haute durch bloße Erschütterung plötzlich aufgehoben wurde, und Blurcrgießuugcu (jedoch nicht in der Schä- delhöhlc) hiervon die einzige in die Sinne fallende Wirkung war: so ist Ebnen wohl auch durch eine alleinige Erschütterung der Luftröhre, ohne mechanische Verletzung ihrer Gebilde, erwürgt worden, und wieder war Blnt- ergießung in der Umgebung der Luftröhre und sogar an ihrer inner» Oberfläche die einzige hiervon zurückgebliebene sichtbare Spur! 62 Als Beweis der stattgefundenen Erwürgung wird von den Obduzenten auch die in Heiden Brusthöhlen gefundene Blutergießung angeführt; die rechte nämlich enthielt z, die linke 2 Unzen ertravasirtcn Blutes nach dem Apothekergewicht. Soviel mir bekannt ist, hat niemals irgend ein Schriftsteller über gerichtliche Medizin, oder ei» Beobachter oder Erperimentator bei erwürgten Menschen oder Thicren ertravasirtes Blut in einer, oder gar in beiden Brusthöhlen gefunden, oder diesen Leichenbefund als ein Zeichen des vorausgegangenen Todes durch Erwürgung angegeben und geltend gemacht. Diese bisher bei Erwürgten niemals beobachtete Blut- crgießnng in der Brusthöhle soll nun aber, nach der Meinung der Obduzenten, den Abgang aller derjenigen Merkmale ersetzen, welche den Erstickungstod durch Erwürgung begleiten, und in den Leichnamen der daran Gestorbenen, bezeichnen; denn wie sie selbst anführen, in Eönens Leiche fehlten alle diese Merkmale. Die Lungen waren nicht mit Blut überfüllt, nicht dunkelblau, nicht strotzend; cs waren keine Gefaste in ihnen zerrissen, kein schaumendes Blut in die Lnftzellchen und in die Luftröhre ergossen, — sondern von dem Allen fand gerade das Gegenthcil statt. Die Lungen waren zu- sammcngefallen „sie schienen im Volumen bedeutend vermindert, und das Innere derselben" (ihre Gefaste, die Lungenschlag - und Lungen-Blutadern?) „war nicht im mindesten mit Blut überfüllt." Die vorder» Höhlen des Herzens und die Hohladern waren nicht ui't Blut überfüllt, wie sie es bei Erstickten und Erwürgten zu seyn pflegen, sondern „die sämmtlichen Höhlen des Herzens waren blutleer und eben so die größer« davon ausgehende» Gefaste, als wenn sie nie- 6Z malS einen Tropfen Blutes enthalten hätte»." Das Angesicht war nicht blauroth aufgetrieben, die Augen nicht hervorgelreten; (— der Iniditus des Angesichtes ist in dem Obduktionsprotokoll nicht bemerkt. —) die Zunge war nicht geschwollen aus dem Munde hervorhängend, „sondern die Spitze der Zunge lag dicht hinter den beiden Zahnreihen; an der Junge und auf der inner» Oberfläche der Mundhöhle wurde nichts abweichendes bemerkt." Die Gefäße des Gehirnes und seiner Häute waren nicht von dunkelfarbigem Blur strotzend angefüllt, »och weniger zerrissen. Vielmehr wurden „die Gefäße der Hirnhäute und des Gehirnes mit Blut nicht überfüllt, die Vlutleiter der harten Hirnhaut säst blutleer" angetrossen. Nur die ^iteniae meningoN inecliw waren überfüllt, allein diese Ueberfüllung leiten die Obduzenten selbst nicht von der Erstickung, sonder» von der Hirnerschütternng her. Ich habe die Merkmale des Erstickungstodes, so wie sie allgemein angenommen werden, aus Heuke's älchrbuche wörtlich hier mitgetheilt, und eben so wörtlich die Angaben des Obduktionsprorokolls ihnen entgegengestellt, und ich frage nun, ob es einen schärfer gehaltenen genauer bczci'chneten und mehr durchgreifenden Gegensatz geben könne, als jene» zwischen beiden Angaben? Obgleich die Herren Obduzenten und die in Trier vernommene» Aerzte sonderbarer Weise zu behaupten scheinen, Ebnen sep theils an der Hirnerschütternng, kheils durch die Erwürgung gestorben, so kann doch dies ihre wahre Meinung icht seyn, denn es hieße im Grunde so viel als: Ebnen sey zuerst tvdtgeschlagen und dann noch erdrosselt worden. Ihre wahre Meinung kann daher nur diese seyn: «4ie eigentliche, währe und nächste Ursache des wirklich erfolgten Todes sey die Erdrosselung gewesen ; allein wäre diese auch nicht erfolgt, so würde ihn die vorauSgegangenc Hirnerschüttcrung schon in kurzer Heit getbdtet haben. Auch konnte die durch letzter» bereits geschwächte Nervcnkrafc die schnellere Wirkung der drosselnden Gewalt begünstigen. Ebnen ist daher selbst nach der Meinung jener Herren Aerzte, nicht durch den Schlag auf de» Kopf, sondern erst durch die Erdrosselung qetödtet worden; sein Tod war somit ein gewaltsanier Erstickungstod, und cS »nisten sich folglich auch alle gewöhnlichen und bestimmte» Merkmale dcS Erstickungstodes in seiner Leiche finden, waS aber, wie eben gezeigt worden, der Fall durchaus nicht war. Allein de» Mangel aller dieser Merkmale des Erstickungstodes in Eoncns Leiche wollen die Obduzenten eben aus der, bei Erstickten sonst ganz ungewöhnliche!,, hier vorhanden gewesene» Blntergießnug in beide Brusthöhlen erklären. Nach ihrer Annahme solle» die Lunge», obgleich sie bei der Sectio» zusammengcsallc» angctroffen wurden, ,,doch im Augenblick des ErwürgeuS mit Blut überfüllt gewesen seyn: sie fielen aber nach der Ergießung jenes BluteS und nach dem letzten Ausachinen zusammen." Die Lungen unterscheiden sich von allen andern Organen des menschlichen Körpers wesentlich darin, daß sie zweierlei von einander ganz unabhängige Gefäße- sysicme, und einen doppelten Vlutnmlauf haben. Das erste System ist jenes der Lungenschlag- und Blutadern; das zweite jenes der Bronchialschlag- und Blutadern. Selbst die letzten Aesic und Verzweigungen beider Ge- fäßesystcme haben unter sich keine, oder nur äusserst schwache Anastonwseii; die Ucberfüllung -deS Einen har keine Uebcrfüllung d,' Andern zur Folge, und umgekehrt. Der Blutumlauf in dem Eine» ist bis zu einem gewissen Grade unabhängig von dem Blutumlaufe indem Andern, und beide folgen abweichenden Gesetzen. Die Gefäßüberfüllung und Blutanhäufung bei Erstickten ist in dem Systeme der Lungenschlagadern zugegen. Das System der Vronchialschlagader nimmt hieran keinen Antheil. War daher bei Conen in dem Momente seiner Erwürgung eine Uebcrfüllung der Blutgefäße der Lungen vorhanden, so fand diese im System der Lungenfchlagr aber statt. Eine Blutergießung in die Brusthöhle konnte aber ans Zweigen der Lungenschlagader nicht entstehen, „ohne tief in die Substanz der Lungen eindringende Zerreißung," die hier nicht zugegen war. Das Blut konnte nur auS den mehr oberflächlich liegenden und sich unter der vom Brustfelle herkommenden äußern Haut der Lunge in ein Gcfäßnetz ausbrcitenden Zweigen der Bronchialschlagader ausfließen; die Vronchialschlagader und ihre Zweige waren aber nicht überfüllt, und eine Blut- crgießung aus derselben konnte zur Entleerung der eigentlich überfüllten Zweige der Lungenschlagader nichts beitragen — mit andern Worten: Blutergießungen in die Brusthöhle, welche sich mittelst Durchschwitzung (iwr eli-^x-elosin) aus den Endigungen der Bronchiale schlagadcrzweige bilden und nicht mit Zerreißung der Substanz der Lunge verbunden sind, können eine Entleerung des Systems der Lungenschlagader, wenn dieses vorher mit Blut überfüllt war, niemals bewirken. 5 66 Sechste Frage. „Kam Cönen lebendig oder todr ins Wasser?" Diese Frage ist gleichbedeutend mit der Frage, ob er des Todes durch Ertrinken starb oder nicht? Die Ertrinkenden sterben in der Regel durch Erstickung , in einzelnen Fällen aber auch schlagflüssig. Nur bei den im Wasser Erstickten findet sich eine wässerige, mit Luft gemischte Flüssigkeit in der Luftröhre und in ihre» Aesten. Bei denjenigen, welche in dem Momente des Hineinstürzeus in das Wasser von dem Schlagstuffe getroffen worden sind, fehlt diese nach dem Tode, weil ln diesem Falle keine mühsame und unzureichende Anstrengungen zum Einathmen mehr stattsinden. Die Herren Obduzenten waren daher wohl nicht berechtigt, aus dem Mangel dieses Zeichens oder gar des Wassers im Magen die Schlußfolge zu ziehen, daß Cönen nichr ertrunken sey. Welche andere Zeichen sic vermißten, die nach ihrer Meinung in den Leichen ertrunkener Menschen niemals mangeln sollen, weiß ich nicht, da sie sich darüber nichr naher erklären. Sie gehen über diesen schwierigen und noch so sehr der Controverse unterworfenen Gegenstand ganz flüchtig hinweg, und sprechen darüber apodictisch ab, da doch die berühmtesten Lehrer der gerichtlichen Medizin es in einzelnen Fällen für sehr schwierig, manchmal auch für unmöglich erklären» mit Gewißheit zu entscheiden, ob der todt im Wasser Gefundene darin ertrunken, oder früher schon getödtet hin- ringeworfen sey. Obgleich auch die flüssige Beschaffenheit des Blutes, welche Walter (eis moidis perilonei, et spopiexim H. z6 et Z?.) als ein sicheres Kennzeichen des Todes im Wasser, Lessen geronnenen Zustand als 67 ein Merkmal des schon vorher erlittenen Todes an- giebr — diese große und entscheidende diagnostische Wichtigkeit nicht besitzt, so hatte doch dieser Gegenstand bei der Obduktion der Leiche Cvnens eine Untersuchung verdient, da dieses Zeichen in Verbindung mir andern allerdings zu einer Schlußfolge berechtigt. Obgleich nun die Obduzenten uns über die Beschaffenheit des Blutes in Cönens Leiche keine Ausschlüsse geben, so ist in dieser Beziehung doch zu bemerken, daß das in beiden Brusthöhlen ergossene Blut, noch zur Zeit der Sektion, somit sehr lange Zeit nach dem Tode flüssig war; ebenso kam aus der Stichwunde, in der Augenbraune, bei der Untersuchung flüssiges Blut hervor. Hr. Hofrath Sei- bold nimmt zwar an, das Rheinwaffer sey in diese Stichwunde eingedrungen, habe die Kügelchen des (geronnenen?) Blutes wieder aufgelöst und ausgeschwemmt. Allein in dem Obduklionsprotokoll heißt es deutlich: ,,aus dieser Wunde kam, bei dem Drucke nach oben, flüssiges Blur hervor," nicht: Wasser in welchem Blutkügelchen schwammen. Dürfte man dieselbe flüssige Beschaffenheit des übrigen noch in den Gefäßen enthaltenen Blutes voraussctzen, so könnte man dies als einen Beweis dafür, daß Conen ertrunken sey, anführen. Aber bei der gegenwärtigen Aktenlage scheint es mir eben so unmöglich darzuthun, daß er in dem Wasser gestorben, als mit unumstößlicher Gewißheit zu erhärten, daß er schon todt in dasselbe gekommen sey. Siebente Frage. „Würde Eönen nach erhaltenem so heftigen Schlage „auf den Kopf noch einen Augenblick haben aufreHt „stehen können?" 68 „Mußte er nicht sogleich Zusammenstürzen?" „Wenn er fiel, mußte er vorwärts oder rückwärts fallen?" „Wenn er vorwärts zu fallen ,',n Begriffe war, welche Richtung mußte dann der Stoß bewirken, welchen der neben ihm stehende Fvnk ihm sogleich auf die Brust gegeben haben soll?" „Würde ein' solcher Stoß nach den Regeln der entgegengesetzten Bewegungskräfte nicht veranlaßt haben, daß der Geschlagene in der Diagonal-Linie seitwärts gefallen wäre?" Die Frage:'vb Conen nach erhaltenem, so heftigen Schlage auf den Kopf aufrecht stehen bleiben konnre, oder ob er nothwendig sogleich zu Boden stürzen mußte, — habe ich schon oben beantwortet. Verursachte dieser Schlag eine Hirnerschütternng von dem höchsten Grade der Heftigkeit, so konnte er nicht nur nicht aufrecht stehen bleiben, sondern er mußte sogleich todt zu Boden stürzen. War die erlittene Hirncrschüllung von einem sehr hohen Grade der Heftigkeit, so mußte er ebenfalls sinnlos niederfallen; bei einem gelindem Grade derselben mußte er wenigstens taumeln, wanken, zum Fallen geneigt scyn. Starr, wie eine Bildsäule stehen bleiben, (wie dies aus der Beschreibung der Mordsccne in dem Hamacherschen Geständniffe hcrvorzugchen scheint) konnte er in keinem Falle. Gewöhnlich ist es, daß bei erlittenen Hirnerschüttcrungen, besonders wenn diese durch einen Schlag auf den Kopf verursacht werden, der Getroffene umfällt, und wenn auch nicht todt, doch in einem todten- ahnlichcn Zustande liegen bleibt. Die Frage: Wenn Conen umficl, in welcher Richtung mußte er fallen, vorwärts oder rückwärts? — läßt sich wohl kaum bestimmt beantworten. Da sich kein Ertra- vasat in der Schadclhvhle bildete, die Schwere des Kopfes folglich nach keiner Seire hin vermehrt wurde, der Schwerpunkt desselben somit auch keine Neigung erhielt, sich vorwärts oder rückwärts zu neigen, so konnte die Richtung des Falles durch den etwa vorhandenen Uebcrschusi der freien, zur Kopfverletzung und zur Hervorbringung der Hiruerschütterung nicht verwendeten Kraft des Schlages, und somit durch die Richtung desselben bestimmt werden. War kein solcher Kraftüberschuß vorhanden, so ist es wahrscheinlich, daß Conen nach vorne umfiel. Denn da der Schwerpunkt des Kopfes nicht in der Gegend seiner Gelenkverbindung mit dem ersten Halswirbel, sondern beträchtlich mehr »ach vorne; da ebenso der Schwerpunkt des ganzen Körpers nicht in dem Heiligendem, sondern vhngesahr in gleich großer Entfernung von ihm und von der Schaambeinverbindung liegt; da an der Wirbelsäule sämmtliche Eingeweide der Brust- und Bauchhöhle gleichsam ausgehangt sind, und durch ihr Gewicht diese nach vorne ziehen; da die aufrechte Stellung des Menschen überhaupt nur durch die, von dem Willen beherrschte Zusammenzichung der Streckmuskeln der Wirbelsäule möglich ist; so wird jeder Fallende nach vorne fallen, wenn nicht eine besondere accessvn'sche Ursache eine andere abweichende Richtung des Falles gebietet. Die letzte Frage: „Wenn Conen vorwärts zu fallen im Begriffe stand, „was für eine Richtung mußte dann der Stoß bewirken, welche der neben ihm stehende Hrn. Fvnk ihm „sogleich auf die Brust gegeben haben soll?" ist dahin zu beantworten: Vorausgesetzt 1) daß Cönen wirklich vorwärts zu fallen im Begriffe war; 2) daß Fonk ihm zur Seite stand; Z) daß derselbe ihm einen Stoß kn grader Richtung von der Seite her gab, nämlich: in einer Direktion, welche mit der intentirten Richtung des Falles einen rechten Winkel bildete. Unter diesen Voraussetzungen mußte Cönen allerdings nach den Regeln der Wirkung der entgegengesetzten Bewegungskräfte in der Diagonalrichtung seitwärts fallen. Schluß-Bemerkungen. Aus den bisher von mir geführten Untersuchungen ergeben sich folgende Resultate, welche ich nochmals der deutlicheren Uebersichl wegen, in gedrängter Kürze zusanimenstellen nill. 1) Das Geständniß von Hamacher stimmt mit der Anzahl und Beschaffenheit der an Evnenö Leiche gefundenen Kopfwunden nicht nur nicht überein, sondern beide stehe» in vielen Punkten im offenbaren Widerspruch. 2) Es ist wahrscheinlich, daß diese Wunden dem noch lebenden Conen beigebracht wurden, aber dieS ist dennoch aus der Aktenlage nicht als ganz vollkommen erwiesen anznsehen. Z) ES ist durchaus nicht erwiesen, daß die Wunden mit einer sehr heftigen und absolut tödtlichen Hirnerschütterung verbunden waren, oder nothwendig verbunden seyn mußten. 4) Diese bloß äußern Kopfwunden, abgesehen von 7l der (zweifelhaften) Hi'rnerschütterung, enthalten keine zureichende Ursache des Todes. 5) Diese Kopfwunden zusammengenommen, können dem Ebnen unmöglich durch einen Schlag mit der Rückseite oder auch mit der Schneide eines Ba»d- mcffers beigebracht worden seyn. 6) Es ist nicht wahrscheinlich, daß eine derselben durch einen solchen Schlag mit dem Bandmesser verursacht wurde; bei mehrern derselben ist dies unmöglich. 7) Es ist zweifelhaft und keineswegs unumstößlich erwiesen , daß Ebnen erdrosselt wurde. 8) Eben so ist es keineswegcs erwiesen, daß derselbe schon todt in das Wasser kam. y) Eönens Todesursache ist daher bei der gegenwärtigen Aktcnlage noch nicht mit Zuverlässigkeit ansgemittelt ; die vorhandenen Gründe der Wahrscheinlichkeit zur Annahme der einen Todesursache vorzugsweise vor andern sind keineswegs so überwiegend, daß darauf ein richterliches Crkenntniß mit Zuverlässigkeit gegründet werden könnte. Vorstehendes Gutachten habe ich nach einem genauen und sorgfältigen Studium der Akten, nach reiflicher Erwägung aller Umstände, mit voller Ueberzeugung, nach bestem Wissen und Gewissen, bei gänzlicher Unbekaiiut- schaft mit dem Angeschuldigten und seinem Vertheidiger, welche Beide ich nie gesehen zu haben mich erinnere,— entworfen und ausgearbcitet; und daß dem also sey, erhärte ich hiedurch suli üele mscllss sc äostorali, und bei meinem Diensteide. Bonn den 6. Juni 1821. (gez.) v. Walther Dr. Medizinalrath und Professor. ?2 Viertes Aktenstück. Gutachtender Marburger medizinischen Fakul tat. ReSponsum der medizinischen Fakultät zu Marburg, über die Todesursache des in der Nacht vom 9. zum io. November 1816 in Köln verschwundenen und am 19. des folgenden Monats in Friemersheim im Rhein gefundenen Wilh. Ebnen aus Erefeld. ^ 3 on dem Vertheidiger eines Mannes, den man beschuldigt, einen jungen Menschen, Wilh. Conen von Crefeld, in der Nacht vom 9. auf den io. November 1816 ermordet zu haben, dem Advokaten am K. Pr. Rhein. Appellarions - Gerichtshöfe, Namens I. H. Aldenhoven in Köln, ist die Marbnrger medizinische Fakultät ä-no den 22. August 1821 schriftlich ersucht, demselben ein ausführliches unparrheiisches ärzrliches Gutachten über die Todesursache des Wilh. Conen zu entwerfen. — Die Fakultät erhielt mit der Aufforderung zugleich Abschriften von den, über die Art der Auffindung und den ersten Befund der Leiche am 19. und 20. Dezembr. 1816 geführten Protokolle, ferner gedruckte, die Cn'minal - Prozedur gegen Chr. Hamacher bezeichnende Beilagen, welche sud. r>) das BesichtigungS- Protokol vom 2i.Dezbr. 1816 und Nr. 4 daS Gutachten der obduzireuden Aerzre vom 18., 21. und 24. Januar 1817; dann suft d) ein Gutachten zweier Aerzte in 7Z Trier vom 2i. Jannuar 1818, dann noch die Ansichten letzterer Aerzre, des Hofraths Di. Scibold und Do. Burkhard enthaltend, welche diese vor dem Assisenhofe in Trier vom 26. und 27. Oktober 1820 über die Sachen äußerten. — Dem Hrn. Vertheidiger Aldenhoven ist ein Gutachten von einer medizinischen Fakultät wohl deshalb vorzüglich wünschenswerth geworden, als die Ansichten von mehrern einzelnen Aerzten über das Gutachten der Herren Obduzenten und das der Trier'schcn Aerzte verschieden ausgefallen scyn sollen. Derselbe wünscht besonders genau untersucht zu haben, ob das in den Akten vorkommende Gcständuiß von Ehr. Hamacher nach medizinischen Grundsätzen beurtheilt, mit dem Leichenbefunde zusammenstimme oder nicht, und glaubt seiner Ansicht nach, über die Sache, der Fakultät etwa folgende Fragen zur Erörterung und Entscheidung vorlcgcn zu müssen. 1) Stimmt das von Christ. Hamacher abgelegte Ge- ständnisi in seinen Angaben der näheren Umstände des Mords, mit der Anzahl und der Beschaffenheit der an Conen s Leiche gefundenen, in dem Obduktion? - Protokoll beschriebenen Wunden überein? 2) Kann angenommen werden, daß die darin beschriebenen Kopfwunden einige, oder eine dem Conen mittelst eines Schlages mit einein Bandmeffcr beigebracht worden seyen? z) Waren diese Kopfwunden nvthweudig mit einer sehr heftigen und absolut tödtlichen Hirnerschütterung verbunden? gh Erhielt Conen diese Wunden als er noch lebte, oder können solche auch erst nach seinem schon 74 früher auf andere Weise herbeigeführten Tode entstanden seyn? 5 ) Wurde: Conen erwürgt? 6) Kain derselbe schon als Leiche in das Wasser, oder ist er im Rhein ertunken? Indem der Herr Verthcidiger aber diese sechs Fragen seinem Ermessen nach aufgestellt hat, überließ er es übrigens dem Urtheile der Fakultät, alle die Punkte zu würdigen, welche auf die muthmaßliche Todeöart des Ebnen hindeuten können. Die Fakultät nahm um so weniger Anstand, dem Wunsche des Hrn. Vertheid,'ger zu entsprechen, als ihr diese durch öffentliche Blätter schon vor Jahren viel Interesse erregte Cri'minal-Prozedur jetzt noch als viel wichtiger Vorkommen mußte; und unterwarf daher die eine medizinische Beurkheilung zulassendcn Prozeßakten derjenigen Aufmerksamkeit, welche die ganze Sache überhaupt verdient. — Zunächst kam es wohl darauf an, die von ^dem Herrn Vertheidiger gestellten Fragen in Bezug auf alle wichtigen, in den Akten sich vorsin- denden, einigermaßen Aufklärung zulassenden Punkte in der Hinsicht zu prüfen und bei vorznnehmender Beantwortung derselben de» erforderlichen Umfang der Fragen zu erforschen. Es ergab sich denn hiernach, daß keine weitere Aufstellung von Fragen nöthig sey, sondern bei einer möglichst genauen Prüfung und Beantwortung dieser, sich so ziemlich Alles werde erschöpfen lassen. — Wenn nun auch die Fakultät Anfangs in die Idee des Herrn Vertheidigers einging, als werde sich das verlangte Gutachten schon aus den vorhergehenden Akten nach der blosen Beschreibung der Wunden und des angeblichen Mord-Instruments anfem'gen lassen, wenn 75 es bei einem Versuche dazu auch so ziemlich möglich schien, so fand sie es der Wichtigkeit der Sache denncch für angemessener, wo nicht grade das Original, doch eine (Lopie als Abguß oder Zeichnung von dem angeblichen Mord-Instrumente sowohl, als etwas Aehnliches von den dadurch verursacht seyn sollenden Wunden sich anszubitten, um so gewissenhaft als möglich, zu Werke zn gehen. — Der Herr Vertheidigerentsprach auch dieser Aufforderung, indem er die verlangten Copien, welche auch seiner Aeusserung zufolge nach dem bei den Criminal- Akten in Trier liegenden Fonk'schen Bandmesser, und einer nach Original-Zeichnung von den an Cdnens Kopse gefundenen Wunden gemacht seyn sollen, der Fakultät mit dem Bemerken zustellte, daß er glaube, dieselbe werde es mit ihm wohl angemessen finden, daß diese Zeichnungen dem Gutachten angehängr würden. Besser wäre es nun wohl gewesen, wenn die Abbildung der Wunden zugleich mit Nummern bezeichnet eingeschickt wäre, statt daß dies erst von Seiten der Fakultät hat durch Vergleichung mit der Bezeichnung der Wunden in dem Obduktions- Protokoll geschehe» müssen. Eine Verwechselung scheint jedoch nicht gut möglich, und falls sie statt fände, leicht aufgedcckt werden zu können. Ein hier angehefteres Blatt enthält unter Fig. i die Abbildung des Fonk'schen Landmessers, die Fläche zeigend, und unter Fig. 2 besonders noch die Form, Lange und Breite des Vandmeffer-Rückens dargestellt, wodurch man die Ueberzcugung bekommen, daß eS ei» Bandmeffer von gewöhnlicher Art, nur, wie es scheint, mit einem hölzernen Griff versehen ist, statt, daß mau sie meistens mir einem messingenen Griff findet. — Ein zweites hier angehefteres Blatt stellt unter Fig. 1 eine ?6 Profil-Ansicht von Cönens Vorderkopf nebst Nase und zwar von der linken Seite so dar, daß bis auf die unter Nro. 7 im Obduktions-Protokoll ausgezeichneten, einen Laubthaler großen Scheitelwunde, alle übrigen darin unter Nro. 8, y, io angeführten, so bemerkbar sind als sie sich etwa gleich, oder bald nach dem Auffinden der Leiche gezeigt haben konnten, wie nämlich noch keine weitere Nachforschung daran mit einem Messer vorgenommcn war. Ob nun aber diese Zeichnung im Original dieselbe ist, welche man in dem Obduktions- Protokoll bei der unter Nr. io angedeuketeu Stichwunde erwähnt sinder, darüber geben die Akten keinen Aufschluß. Unter Fig. 2 ist auf demselben Blatte die Zeichnung Fig. 1 wiederholt, blos mit einer Modifikation dargestellt, die nur durch eine Untersuchung der Wunden Nro. 8 und y mit dem Messer herbeigcführt feyn konnte. Fig. Z soll wahrscheinlich die unter 'Nr. lg in dem Obduktions - Protokoll erwähnten g Linien im Durchmesser betragende dnnkelrothe Stelle am Stirnbein andeuten; in deren Milte ein etwas weißlicher Stern sichtbar gewesen. — Die Abbildungen der Wunden sind übrigens mit denselben Nummern versehe», wie die im Obduktions-Protokolle beschriebenen. Erste Frage. Das Geständniß von Hamacher stimmt nicht allein, nicht mit der Anzahl und Beschaffenheit der Kopfwunden, die die Herren Obduzenten an Conens Leiche gefunden haben, überein, sondern steht damit hin und wieder im auffallendsten Widerspruch. — Dem Geständniß nach, gab Fouk dem Ebnen nur einen Schlag mit einem Bandmcsser, und doch sind laut des Obduktions - Protokolls mehrere, und zwar verschieden gestaltete, auf verschiedene Verletzungs-Werkzeuge hin- 77 deutende Wunden unter den Nro. 7, 8, y und 10 bezeichnet, welche unmöglich alle auf einmal durch irgend ein Instrument angebracht werden konnten. Was nun die Beschaffenheit der unter Nro. 8 von den Herren Obduzenten bezeichnet«', und von diesen, wie von den Trier- scheu Herren Acrzren für absolut tödtlich erklärten, mithin wichtigsten Wunde, betrifft, so läßt diese zwar, so wie sie gefunden ward, blos ihrer länglichen Form nach etwas, aber doch sonst weiter keine Uebereinstimmung mit dem Inhalt des Hamacherschcn Geständnisses entdecken , wie dies bei der Beantwortung der zweiten Frage näher erörtert werden wird. Die Entstehung der übrigen Wunden läßt aber wegen gänzlich fehlendem Stoff durchaus keine Erklärung zu. Ob aber nicht vielleicht mehr Stoff zu gewinnen gewesen wäre , wenn z. B. Hamacher den Mordort in dem der Aussage nach wichtig gewordenen Flecke im Fonkschcn Keller umständlich hätte beschreiben müssen, und zwar 1) mit Angabe der statt gehabten Stellung der drei Personen, Conen, Fonk und Hamacher zu einander; 2) mit Angabe, wie der Hieb mir dem Bandmeffer von Fonk nach Ebne» zu geführt ward, ob von rechts nach links, oder umgekehrt; Z) wie das Bandmeffer gefaßt gewesen, ob die Rückseite,^ die Schneide oder die Fläche des Bandmessers mit Eönens Kopf in Berührung gebracht scy; wodurch man eher entweder eine Uebereinstimmung mit der Angabe in dem Obduktions-Protokoll, oder einen »och viel merklicher» Widerspruch, als den durch das einförmige Geständniß schon erhaltenen, bekommen haben würde. Dieses Mangels wegen läßt daher die erste Frage keine andere Beantwortung zu. 78 Zweite Frage. Die Beantwortung dieser Frage setzt eine genaue Kenntniß der Vorgefundenen Wunden sowohl, als eine des angeblichen Mvrdinstruments (des Bandmeffers) entweder durch Anschauung in der Natur, oder durch der Natur sehr getreue Abgüsse, Zeichnungen, oder wenigstens durch eine äusserst genaue Beschreibung voraus. Leider konnten aber wohl die H rren Obduzenten wegen des muthmaßlich zu langen Aufenthalts der Leiche im Wasser von den daran gefundenen Kopfwunden nicht die genaue Beschreibung liefern, als sie solche im Ganzen mit Anerkennung der Trierschen Herren Aerzte geliefert zu haben glauben; wenigstens sind wir nicht geneigt, mit allen den Herren anzunehmen, als könne, trotz den Einflüssen, welchen die ganze Leiche, und mehr noch die daran befindlichen Wunden ausgesctzt scyu mußten, dennoch ein so bestimmter Auöspruch möglich , als könne die eine oder andere Wunde mit einem bestimmten Werkzeuge, wie dem Hamacherschen Gesiänd- niß zufolge mit dem Bandmcsser gemacht seyn. — Daß aber die Form des Bandmeffcrrückens, den man will- kührlich einwirken ließ, mit der Wunde Nro. 8 in keine genaue Uebereinsiimmung gebracht scyu konnte, dies läßt sich wohl daraus abuehmen, daß die Form dieser Wunde von den Herren Obduzenten und den Trierschen Herren Aerzten verschieden angegeben ist. Im Obduktions-Protokolle heißt es nämlich: ,,oben war diese Wunde beinahe doppelt so breit „als unten, ihre Breite betrug oben vollkommen z „Linien, und unten ungefähr Linien." Die Angabe der Trierschen Aerzte, welche am 2öten Oktober 1822 vernommen wurden, lautet: „in ihrer Mitte war diese Wunde am schmälsten, 79 ,,wohingegen beide Endlhekle der Wunde breit, sitzig „und mehr unförmlich waren." Diese verschiedene Angabe der Form kann indessen nur znm Beweise dienen, daß eine ganz richtige Beurtheilung der Wunden so spät nach erfolgtem Tode nicht gut mehr möglich, indem sie gewöhnlich zuvor verschiedenen Einflüssen auszesetzt waren, wie z. B. in diesem Falle offenbar durch das Wasser, vielleicht auch durch den Angriff der Fische, wie den durch das Eis selbst, durch ein öfteres Gefrorenseyn und Wiederaufthauen, dann durch den schon bedeutenden Grad von eingetretener Fäulnkß an der Oberfläche des Körpers, und noch zuletzt durch den Spiritus. — Wen» nun aber bei dieser Annahme die Vorgefundene Beschaffenheit der Wunden keine genaue Beurtheilung derselben mehr zulaßt, so wäre ja demnach auch wohl die Betrachtung des Bandmessers seiner individuellen Beschaffenheit nach für überflüssig zu erklären , was wir aber deshalb doch nicht behaupten mögen. Es ist dem ungeachtet immer eine Vergleichung nöthig, und mußte so auch in diesem Falle, der geschehenen Aussage des Hamacher zufolge, eine Vergleichung dieser mit dem Obduktionsbefund angestellt werden, was oft noch unter viel ungünstigem Umstanden für nolhwendig erkannt ist. Ob aber auf gewisse Vorgänge ganz richtig geschlossen, eine bestimmte Erklärung darüber für dieses oder jenes Geschehene abgegeben werden könne, das möchte wohl sehr zu bezweifeln seyn, auch kommt es nicht immer so sehr genau darauf an.— Durch die angesiellte Vergleichung der hier angehefteten Abbildung des Fonk'schen Bandmessers mit der Wunde Nro. 8, welche nach dem Hamacherschen Geständnisse tvvhl allein nur eine Vergleichung zuläßt, findet sich in Betreff der Form schon viel widersprechendes bei der Annahme; z. V. als habe Fo»k, was auch das wahrscheinlichste wohl wäre, den Rücken des Bandmesscrs ans CvnenS Kopf einwirkcn lassen; weil dadurch unstreitig die beträchtlichste Gewalt mit diesem Instrumente anzubringen war, mußte die Wunde unten breiter als oben scyn, so aber findet das Gegeiuheil statt. Nur wenn Fonk beträchtlich hoch hinr r Ebne» gestanden hätte, vermochte er bei der Fassung des Instruments am Stiel und den Rücken „ach unten gerichtet, eine Wunde von der Form, wie sie im Obduktions-Protokoll beschrieben und anliegend in der Fig. I, Nro. 8 bezeichnet ist, darzustellen. Bei alle dem wäre cs aber doch nicht unmöglich , auch wenn Fonk vor oder neben Conen in gleicher Hohe stand, mit der, wenn auch ganz entgegengesetzten Form des Bandmcsserrückens eine Form der Wunde , wie sic gefunden ist, so ziemlich zu bewirken , wenn z. B., was leicht der Fall scyn konnte, statt des flachen Rückens dieser nur schräg mir einer Kante deS Messerrückens einwirkte. — Auf diese Weise giebt sich freilich die Möglichkeit, eine so gestaltete Wunde mir demBand- mcsserrücken anzubringen, zu erkennen, aber eben so gut konnte auch eine solche Form bei schräger Einwirkung des schneidenden Tbcils vom Bandmesser, und eben so auch mit verschiedenen andern stumpfschneidenden Werkzeugen angebracht werden. Man mag sich nun aber die Einwirkung des Vandmessers nach den verschiedenen Seiten, welche es darbictet, und auch nach de» verschiedensten Richtungen, in welchen es angebracht seyn konnte, denken, so weiß man doch nicht zu begreifen, wie die äussere Wu'-.dlefze durch ein und denselben Schlag hat in zwei Lappen gctheilt werden können. Ferner vcrräih die Wunde Nro. 8 überhaupt keine so eingewirkte Gewalt, «IS bei dem Vorsatze, und der Ausführung, Jemanden einen tödtlichen Schlag mit einem so zum Tödten vorzüglich geeigneten Bandmeffer beizubringen, sich hatte zeige» müssen. Auf die Form der Wunde in den weichen Bedeckungen des Kopfes allein, —ob diese irgend einer Seite des Bandmessers genau entspricht oder nicht, kan» hier deshalb wohl so viel nicht ankommen, well die Wunde bis zu ihrer Wahrnehmung so mancherlei Einflüssen auSgesetzt gewesen; daher auch unmöglich von ihr auf etwas anderes geschlossen werden kann. Aber bei der Vemntthung eines angebrachten Schlages, der die Herbeiführung des Todes bezweckte, und zwar durch ein Instrument, wie das angeführte, laßt sich nur, wenn die Wunde durch ihre Folgen für absolut tödtlich erklärt werde» soll, wichtigere Verletzung mehr in der Tiefe erwarten, auch wohl jederzeit finden. — Das wenigste, was also an der Wunde, wenn man sie sich wegen ihrer Form durch eine schiefe Einwirkung deS BandmefferrückenS gemacht denkt, sich hätte zeigen müssen , wäre ein länglicher Eindruck am Knochen, der aber bei eingewirkler Schneide schon bedeutender gewesen seyn müßte. Bei der Kraft aber, wie man sie sich unter so bewandten Umständen angewendet denkt, hätte nicht blos eine Z Linien im Durchmesser betragende, etwas dunkler gefärbte, in der Mitte mit einem weißen Sternchen versehene Knochensielle, allein den ganzen sichtbaren Eindruck des Instruments verrathen dürfen, sondern gewiß würden mehr oder weniger ausgebreitete Fissuren im Knochen nebst Ertravasat unter dem Schädel die sichtbaren Folgen gewesen seyn. — Ein mit dem Bau des 6 82 Kopfes und dessen Verletzungen in verschiedenen Graden einigermaßen vertraut gewordener Arzt wird nicht gut anders, als von der Einwirkung eines solchen Instruments nur durch viele sichtbare Zeichen sich andcutende gefährliche, ohne Hülfe gewiß tödtlich ablanfende Verletzungen erwarte». Obgleich nun die Fakultät nur dieser Meinung war, so hielt sie es doch für der Mühe werth, an einige» frischen Leichen eine Gewalt, wie man sie sich ungefähr zu einem solchen Zweck »othwcn- dig denkt, durch ein dem Fonkschcn Bandmeffer ganz ähnliches anbn'ngcn zu lassen, um hierdurch vorzüglich die Einwirkung davon auf die Kvpfknochen zu prüfen, wobei natürlich der Kopf der Gewalt mußte auswcichen können. Hierbei ergab sich denn alles so, wie man im Voraus davon überzeugt war. — Die Application des Bandmesserrückens gab eine ungleich ovale, eine Knocheninsel bildende Fissur mit daran ausstrahlenden andern, deren eine durch den Augenhöhlen rund, und die Augenhöhlenecke bis zur iissura oiliinilis superior, — eine zweite nach der Schläfe, und eine dritte »ach dem Scheitel hinauf sich erstreckte. — Die Application der Schneide gab einen länglichen Knochenspall , der nicht penetrirte, mit einer etwas niedergedrückten linken, und einer nach aussen gehobenen Knochenlefze ohne weiter daran ausgehende Fissuren, mithin eine unwichtigere Verletzung. Wenn durch diese Versuche nun auch gerade kein uber- führender Beweis gegen die Verletzung durch ein Band- messer an Cvnens Kopfe geliefert wird, weil sich der Kraftaufwand, den Fonk gebraucht haben kann, unmöglich so genau beurtheilen läßt, so wird sich doch wenigstens so viel daraus abnehmen lassen, daß die Gewalt , welche an Eonens Kopfe die Wunde bewirkte, von 8Z keinem beträchtlichen, und nicht gut von einem solchen Grade gewesen seyn könne, um mit den Herren Obduzenten und den Trkerschen Herren Aerzten diese Verwundung für eine absolut, letale zu erklären. — In Betreff der unter Nro. 7 im ObduktionS - Protokoll beschriebenen, nicht unbeträchtlichen Wunde mit Substanz-Verlust, tritt die Fakultät zwar darin der Meinung des Herrn Hof- rarhs Seibold bei, als derselbe glaubt, sie sey durch einen flachen Hieb bewirkt, — nur nicht darin, daß sie gerade mit dem Bandmeffer gemacht seyn soll, weil sie wohl eben so gut mit irgend einem andern stumpfschneidenden Werkzeug gemacht sey» könnte. — Die Herren Obduzenten setzen es aber auch noch mit Beistimmung des Hr». Hvfraths Seibold wegen gewisser fehlender Merkmale in Zweifel, ob die Wunde im Leben oder im Tode angebracht sey, zu welchem Zweifel zwar auch die Fakultät sich berechtigt fühlt; aber recht gut könnte doch die Wunde auch im Leben durch irgend ein stumpfschneidendes Werkzeug gemacht seyn, ohne daß die Kriterien, welche das noch stattgehabte Leben beurkunden sollen, in diesem Falle vorgefunden zu werden brauchten » indem cs sich mit dieser ganz offenen Wunde anders, als mit einer gleichfalls Vorgefundenen Stich- und gequetschten Wunde, verhalten mußte. An dieser Wunde war eher eine reine Ausblutung möglich; wie den» auch bei der Nichtvcrlctzung des Schädels an der Stelle ein gänzliches Verwischen gewisser unter andern Umständen wohl sichtbar gebliebener Merkmale, und hierdurch die lange Einwirkung des WafferS statt finden konnte. — So viel ist übrigens bestimmt Zusagen: daß sie durch einen Schlag mit der Wunde Nro. 8 nicht gemacht ist. — Eben so wenig kann die unter Nro. 9 84 im Obduktions-Protokoll beschriebene und anliegend unter Fig. I, Nro. y bezeichnte, ungleich viereckige, 7 Linien im Durchmesser habende, geglitschte Wunde, durch denselben Schlag, welcher vielleicht di- Wunde Nro. 8 bewirkte, enlsiaude» sepn. — Am allerwenigsten laßt sich die Stichwunde (Nro. 10) , die man in der linken Augenbraune quecr liegend fand, 5 Linien lang war, sich bis auf die Knochenhaut erstreckte, und beim Druck noch flüssiges Blut ergoß, mit der Aussage von Hamacher vereinen. — Derselbe will bloß einen Schlag haben anbringen sehen. Die anliegende Zeichnung von dieser Wunde (Fig. I, Nro. 10) läßt zwar etwas, ihrer geringen Breite wegen, aber doch zu wenig Vcrmuthung zu, als kenne sic allenfalls mit dem vordersten, oder hintersten Ende der Baudmcsserschneide gemacht sonn. Dies setzte aber doch schon bei der Annahme, daß die Wunde Nro. 8 mit dem Rücken des BandmesserS gemacht , eine Wendung deö McsserS in der Fonkschcn Hand und damit eine zweite Application desselben voraus, wodurch aber gewiß keine so kleine Wunde gemacht sonn würde; die Zeichnung deutet aus zu scharfe Ränder, auf einen zu schmalen Spalt, kurz auf eine Wunde hin, die nur durch ein schärferes, eigentlich nur zweischneidiges Instrument stoßweise gemacht seyn konnte. Garz genau genommen , erscheint einem aber die Wunde durch ihre Ränder zu scharf, zu neu, um sie sich vor erfolgtem Tode gemacht zu denken. Um auf so etwas aber sicher schließen zu können, hatte sowohl die Beschreibung als Abbildung von dieser Wunde viel genauer mitgetheilt seyn müssen. — Uebrigens fragt es sich nun auch, von welcher Wunde am Vorderkopf die unter Nro. 12 beschriebene Blutunterlaufung herzuleiten sey? Recht gut «5 möglich ist eS wohl, daß die sogenannte Hiebwunde, da sie doch mehr durch eine quetschende Einwirkung entstanden zu sey» scheint, eine Blutunterlaufung im Umkreise sowohl, als auch einer entferntem (z. B. im Schädel und in der Augenhöhle) zur Folge haben könnte, die selbst bei anzunchmcndcr längerer Lebensdauer nach der Verwundung auch ziemlich auSgcbreitet werden konnte. Wahrscheinlich ist cs jedoch, daß die Vorgefundene, ziemlich auSgebreitete, vom linken ober» Augenlicde über die Nase »ach dem rechten Auge hin, nicht durch diese, sondern durch die tiefer gelegene Stichwunde Nro. io, wenn diese anders im Leben bcigcbrachc ist, entstanden sey, weil hier ein starkes, von weiten Blutadern gebildetes Netz, im lockern Zellengewebe liegt, was verletzt werden mußte, und hierdurch eine Infiltration von Blut ins Z llcngcwebe entstand. Dritte Frage. Nach der Vorstellung, welche man von der Beschaffenheit der Kopfwunde, theils durch die Angabe der Herren Obduzenten und Trierschen Acrzle, theils durch die anliegende Abbildung der Wunden sammt dem Bandmesser, uns durch einen Vergleich mit dem Hamacherfchen Eestandniß erhalt, — läßt sich allerdings wohl eine statrgcfundcne Hirnerschntternng annehmen; nur kann dennoch nicht auf eine vom höchsten, nicht einmal sehr hohen Grade geschloffen werden, so daß laut der Aussage der Herren Obduzenten und Trierscheu Aerzte die Wunde Nro. 8 dadurch zu einer absolut tödtlichen geworden, und daß Ebnen dadurch plötzlich in Erschöpfung der Gehirn- und Nervenkrafr im Augenblick der Verletzung, oder doch schnell nachher getobter sey. Dies laßt sich aus folgenden Gründen sehr bezweifeln: e 86 1) Geht ans dem Geständnisse von Hamacher nicht hervor, daß Ebnen nach erhaltenem Schlage mit dem Bandmeffer gleich niedersank, was bei der Annahme der stärksten Hirnerschütterung der Fall seyn mußte; erst nach erhaltenem Stoß vor die Brust durch Fonks linke Hand fiel er nieder, wornach auch die Aufforderung von Fonk an Hamacher mit den Worten geschah: Halt' dem Kerl die Kehle zu, daß er nicht schreiet! Sollte man hierbei nicht auf noch statt gehabte Lebens- Aufferungen schließen können, welche nur erst durch die von Hamacher bewirkte Zusammenpreffung der Kehle zum Aufhören gebracht wurde»? Deuten übrigens nicht noch gewisse angeführte Merkmale, als wahrgenommene Blutunterlaufungen an verschiedenen Stellen, wie z. B. am Hinterkopfe, in der Nachbarschaft der Slirnwundcn, vorzüglich am Halse und an der Brust auf eine später stattgehabte Reaciion lebender Körperkräfce hin? 2 ) Scheint uns das Bandmeffer nicht sehr geeignet dazu zu seyn, auch wenn man die Rückseite als die gewirkte anm'mmt, und sich den, einen nur sichern Erfolg versprechenden Kraftaufwand dazu denkt, daß hierdurch bloS die Hautwunde Nro. 8 ohne viel merklichere, dem Instrument wohl zuzutraueude Knochenverletzung nur eine reine, und zwar so starke gleich oder doch schnell tödtende Hirnerschütterung bewirkt seyn könnte, welche sich durch besondere sinnlich wahrnehmbare Merkmale nicht zu erkennen zu geben brauchte. Eine Application des Bandmeffers mit der Flache würde mit Recht dafür sprechen, nur stimmt eine solche Annahme mit der Form der Wunde nicht überein. — Der angeführte Sturz mit dem Hincerkppf auf einen Gewichtstei», wo nur des «7 letzter« Beschaffenheit in Betreff seiner Form mit oder ohne Ring, leider nicht angegeben ist, läßt »nn zch»r eher eine statt gefundene so starke Hirncrschürterung annchmen, aber dennoch finden wir dies zu gewagt, da die Ursache des Todes sich ja auch noch in einer andern Verletzung, wie die am Halse angemerkte suchen auch vielleicht finden laßt; wie wir denn auch die Behauptung der Herren Obduzenten für übertrieben finden, „daß beinahe jede Erschütterung des Gehirns dem Leben gefährlich werde, und daß die schnelle Tvdtlichkeit der Hirnerschüiterung jede Möglichkeit der Lebensrettuug ausschließe, daher denn die Kopfverletzung des Conen zu der ganz unbedingt tätlichen gehöre." — Aus allem geht iudeß soviel hervor, daß man von den Vorgefundene» Kopfwunden, angenommen, daß sie dem lebenden Conen auf irgend eine Art zugefügr wurden, recht gut auf eine mit dadurch verursachte Hirnerschütterung schließen darf, nur läßt sich durch nichts beweise», daß dadurch allein der Tod habe erfolgen können und muffen.— Aus ein Jusammc^'gcsuukenscyn des Gehirns als auf ein so ziemlich auerkannles Merkmal von statt gefundener reiner plötzlich tödccndcr Hirnerschütterung scheinen die Herren Obduzenten wohl deshalb nicht geachtet zu haben, als sie dies Organ durch zu weit vorgerückte Fäulnis; bereits zerstört antrafen, und zu einer Bcur- theilung in dieser Hinsicht wohl nicht mehr geeignet fanden. Ob übrigens bei einer reinen Hirnerschütterung, wohl vorzugsweise die weiße Markmasse, oder mehr die einen sichtbaren Gefaßereichthum zeigende sogenannte graue Rindcnmasse die Veränderung erleide, die man sich vorstellt, ist bis das Dato noch nicht gehörig erforscht. Wahrscheinlich ist es wohl, daß Schwingungen in den 83 mehr massiven markigen, meistens tiefer liegenden Theilen HM Gehirns andere Wirkungen Hervorbringen mögen, als in der wcichern, gefäßreicher», dem Schädel größ- tenrheils mehr anliegenden grauen Substanz, da diese bestimmt bei erlittener Reizung durch ihre zahlreichen Gefäße und innigen Zusammenhang mit einer Gefäßhaut in verschiedenen Graden reagirt, daher auch oft erst spät die Folgen von früher angebrachtem Reiz unter den Krankheitsfvrmen von Entzündung, Eiterung oder Brand hervortreten, und durch verschiedene mehr oder weniger auffallende Symptome sich zu erkennen geben. — Daß das Gehirn, als das edelste Organ vor allen übrigen Organen durch äussere Gewaltthärigkeit wohl auf eine ganz eigene Art müsse afsizirt werden können, leuchtet ans seinen bei Erwachsenen gar nicht nachgebenden, änsserst harten Knochenumgebungen deutlich hervor,, und gleicht dem Gehirn i» der Art wohl nur daS Gehör und Sehorgan, wo die inner» edelsten Theile bei sie treffenden Entzündungen entweder wegen durchaus keiner oder zu geringer Nachgiebigkeit der änffern unwichtigen Hülle diesen Organen gar leicht bei mangelnder Hülfe ei» schnelles auch wohl plötzliches Verderben droht. — Auch fragt sich nur »och, ob man mit den Herren Obduzenten etwas Ucberzeugendes für den plötzlich erfolgten Tod in der Blutleere der höher im Gehirn und dessen Häuten, wie in dem Gefülltseyn der nach der Basis erunii hin liegenden Gefäße, wie besonders von der urloriu iweningeu meäiL angeführt ist, finden könne. — Wir bezweifeln dies, weil ans den bereits angeführten Gründen keine von den Kopfverletzungen an und für sich auch mit angenommener Hirncrschüttcrung auf einen plötzlich erfolgten Tod hindeuter, und daun noch, Sy weil die so lange nach dem Tode in den kleinern Rami- ficativnen der Gefäße entdeckte Blutleere bei der am Halse Vorgefundenen, wahrscheinlich doch wohl auf kleine Gefäßvcrlelznng hindeutenden Blutaustretnng, sich eher durch Senkung des Bluts erklären läßt. Gewiß würde, wenn man nach dem Aufftnden der Leiche dem Kopf eine anhaltend herabhängcnde Lage gegeben, und nicht etwa wegen der schon bedeutend eingctreteneu Fäulniß in der Kvpfhöhle, Luftenrwickelung in den Gefäßen es verhindert Härte, auch die Anfüllung der Gefäße durch Senkung hierhin eben so wohl sich haben zeigen könne», was wenigstens bald nach dem Tode gewöhnlich bei veränderter Lage der Leichen zu geschehen pflegt. Vierte Frage. Um diese Frage soviel als möglich genügend beantworten zu können, muß man i) mit den Erscheinungen und Veränderungen, welche Wunden am lebenden Körper mit sich führen, und welche sic zu erleiden pflegen, genau vertraut seyn; 2) eben so auch, muß man wissen, mit wie verschieden gestalteten Werkzeuge» an Leichen bei kürzerer oder längerer Zeit voraus erfolgtem Tode gemachte Wunde» eine Veränderung der früher bemerkten Form durch verschiedene Einflüsse fähig sind, und was für ziemlich ähnliche Erscheinungen hier wie bei denen an lebenden Körpern eintrcten können. — Die an Lebenden gemachten Wunden müssen, je nachdem der Tod früher oder später erfolgt, sich durch mehr oder weniger deutliche auf noch fortbestandene Lebenothätigkeit überhaupt, und in den verschiedenen Gebilden besonders hindeuteude Merkmale zu erkennen geben, z. B. gehört hieher: i) die nvthwendig eintretende Blutung, und zwar je nachdem cS nicht offene sogenannte gequetschte, oder offene große oder kleine, tiefe oder überflächliche, yo ini't einem scharfe» oder stumpfen Werkzeuge verursachteWun- den sind, muß auch hierdurch wegen Verwundung größerer oder kleinerer Gefäße, äußerlich eine mehr deutlich wahrnehmbare und innerlich mehr verborgen liegende nach dem Tode durch die Sektion mitunter erst deutlich zu entdeckende Blutergießung entstehen. 2) Nimmt man bei im Leben angebrachten Wunden «in Klaffen der Wundspalte durch eine auf Lebensthätig- keit hindeutende Zurückziehung der Ränder, und zwar in desto höherm Grade wahr, wenn bei übrigens kräftiger Constitution vom Akte der Verwundung an, der Tod erst nach mehreren Stunden oder Tagen erfolgte. Je schwächlicher hingegen ein Subjecl, und je schneller der Tod auf eine Verwundung erfolgte, um so weniger kann eine Lebensäusserung an der Wunde durch Zurückziehung der Ränder entdeckt werden, so daß Wunden bei plötzlich durch heftige aus Hirnerschütkerung mit hiu- deutende Schlage Gelobterer, von denen, welche auf verschiedene Weise Leichen angebracht seyn können, durch nichts weiter sich unterscheiden, als daß bei lebend Verwundeten, auch wenn der Tod plötzlich erfolgte, doch eher eine den getroffenen venösen Gefäßen angemessene Blutung wegen der eine zeitlang noch bestehenden Wärme und Flüssigkeit des Bluts wahrgenommen werden kann; was zwar auch bei Verletzung solcher Stellen an Leichen, wo größere auch kleinere Gefäße liegen, möglich ist, und von Anatomen häufig wahrgenommen wird, wo man sie denn ebensowohl mit einer erfolgten Auflösung des Bluts, als einer in einem nicht lange tobten Körper noch inwohnendcn Conrractilicät zuschreiben kann. Z) Bei nicht zu kurzer Fortdauer des Lebens nach geschehener Verletzung tritt jedesmal nach gestillter YI Blutung einr auf erlittene Störung ,'m Blutumlauf h,„deutende regere Thätigkeit in den Gefäßen der Wundlefzen ein, wo denn durch Quetschung zu sehr gelittene, geködlete Partikelchen abgestoßen werden, und damit das fetzige, zackige nach und nach schwindet, die Ränder sich abglätten, und bei abnehmender Eiterung die Vernarbung so zu Stande kommt, daß man nach der Form der Narben auch ziemlich wohl noch bestimmen kann, durch was für eine Art Instrument die der Narbe vorausgegangene Wunde veranlaßt ward. Wenn also der Tod nicht plötzlich auf die Verletzung folgte, sondern viele Stunden, oder Tage nachher, so sind die Merkmale von vorausgegangener Geschwulst, Entzündung und ekngetretener Eiterung nicht zu verkennen, und lassen diese dann bestimmt ans Verwundung im Leben schließen. — Nur wenn der Tod gleich auf die Verletzung erfolgt, und daher alle diese Erscheinungen bis etwa auf eine noch mögliche Blutung aus- bleiben, kann selbst bei stattgcfundeuer Blutung aus einer reinen Schnitt - oder Hiebwunde jede Spur verschwinde», zumal wenn Auswässerung möglich war, so daß zwischen einer solchen am Lebenden, und der an einer Leiche gemachten Wunde kein Unterschied angetroffen wird. — Veränderungen, welche die an Leichen angebrachten Wunden erleiden können, trifft man nur im geringen Grade in der frühsten Periode, bald nach aufgehobenem Leben in geringer Klaffung der Wundspalre bestehend an. Später wahrgenommene Veränderungen an Wunden der Art, sind der Erfahrung zufolge nur durch anfangende oder vorgerückte Auflösung des Körpers; durch den Aufenthalt der Leiche, entweder in trockener, oder feuchter, in warmer oder kalter Luft, in 92 Feuchtigkeiten von verschiedener Art und Temperatur, durch Einwirkung von Thieren, vorzüglich durch Insekten entstanden. — Die Veränderungen bestehen darin, daß die Wunden mehr trocken, oder feucht, die Wundlefzen mehr aufgelockert durch bloS warmes Wasser, oder mehr zusammen gezogen durch siedendes, oder eiskaltes Wasser und Spiritus; mehr rauh und zackig durch den Angriff von Thieren, Insekten, mehr glatt und schlaff durch Auflösung geworden sind. — Nur eine mwohiiende todte Kraft in de» verschiedenen Gebilden des Körpers in verschiedenen Graden laßt solche Veränderungen bemerkbar werden, die aber doch alle das Gepräge von mangelnder Reaktion des Gefäßsystems an sich tragen, wodurch sie am besten wohl durch kunstgc- maße Injektionen von den im Leben angebrachten Wunden unterschieden werden können. Nach diesen vorausgeschickten Bemerkungen wird mau nun schon ziemlich die nöthige Aufklärung erhalten können, zu welcher Cathegorie die an EvnenS Körper gefundenen Wunden zu rechnen sind. Das spare Aufflnden der Leiche laßt auf so mancherlei flarrgefundenc Einflüsse auf die Wunden schließen, durch welche sie nicht allein verändert, ja wohl gar, was nicht ganz zu widersprechen ist, zum Thcil dadurch verursacht seyn konnten. Von den Herren Obduzenren selbst, mit Zustimmung des Hofraths Hrn. Scibold, wird ja über die Entstehung der Wunde Nr. 7 eine zweifelhafte Meinung gehegt, und zwar deshalb, weil sie an ihr nicht wie an einigen andern, die Merkmale des flattgchabten Lebens in Blutunterlaufung bestehend, entdeckten, weshalb sie daher für eine Wunde angegeben ist, von welcher sich nicht bestimmt sagen lasse, sie fey im Leben oder im Tode ange- 93 bracht, — In der Beantwortung der zweiten Frage ist unsere rnuthmaßliche Meinung über die Entstehung dieser Wunde schon mir angeführt, und stimmt diese im Ganze» mit der von den Obduzenten überein. In dem Obduktions-Protokolle stoßt man bei der Beschreibung der Kopswunden Nr. 8 , y, io, wodurch wir nur kein ganz treues Bild erhalte» haben, ani wenigsten von der Wunde Nr. 11, auf kein anderes Merkmal, wodurch sich auf Verletzung im Leben schließen ließe, als durch die angemerkte, ziemlich ausgebreitete, und in die linke Augenhöhle sich erstreckende Blutunterlaufung, welche, wenn sie als ein Erguß von Blut ins Zellgewebe zn betrachten ist, wohl mehr eine nur dem lebenden Zellgewebe eigne Thärigkeit voraussetzt, um von dem Blute, was keinen AuSwcg nach aussen fand, inprignirt zn werden. Diese Blutunterlaufung verdient indessen wegen leichtmöglichcr Täuschung und Verwechselung mit andern zuweilen vorkommenden blauen Flecken, welche durch Stockung, Anhäufung dcS Bluts in den feinsten Gefäßnetzen im Leben durch mancherlei Ursachen, wie anch bei eintretender Fänlniß an Leichen als Todtenflecken bemerkbar werden , einer genauer« Prüfung, zumal Hr. Hofrath Seibold, in Betreff der Stichwunde Nr. io, nicht mit den Herren Obduzenten der Meinung ist, sie sey im Leben, sondern sie sey erst nach dem Tode entstanden. — Nach der Angabe der Herren Obduzenten hat sich das Blut, wo gefärbte Stellen waren, ins Zellgewebe ergossen gezeigt, und ließe dies demnach auf Verwundung im Leben schließen. Denn, wenn man sich auch gleich anfangs nach dem Tode die Wunden gemacht, und eine an der Augen- braun- Gegend durch Verletzung von Venen entstandene 94 Mutung für leicht möglich denkt, so kann doch nicht gut eine weite Verbreitung des Bluts in das Zellgewebe statt finden. Nur aber eingetretene schon ziemliche Fäulniß, welche an verletzten Hautstellen, auch wenn diese nach dem Tode gemacht sind, hervorstechend sich zu zeigen pflegt, kann an einer etwas blucreicheu Stelle durch Auflösung des Bluts und der feinsten Gefastwunde leicht rin« Täuschung verursacht werden, da eine hier wirklich im Zellgewebe befindliche blutige Feuchtigkeit mit einer im Leben entstandenen wirklichen Blutunterlaufung viel Aehnlichkeit haben kann; hauptsächlich dann aber, wenn auf einen Tod zu schließen ist, wobei das Blut sich nicht im geronnene» Zustande zu zeigen pflegt und braucht. — Daß die unter Nr. io lbeschriebene sogenannte Stichwunde bei der Obduktion noch blutete, giebt keinen sichern Beweist der im Leben geschehenen Verwundung ab, da bei der nur einigermaßen angefangencn Faulnist eines Leichnams (die doch hier nach dem langen Liegen ,'m Wasser angenommen werden muß, und sich auch durch das Abgehcn der Haare auf dem Kopfe und der Epidermis aus der Brust deutlich zeigte) in den kleinen Gefasten sehr oft noch ganz flüssiges Blut angetroffen wird. — Schwer und wohl unmöglich ist eS in einem Falle, wie vorliegender, wo wegen der sparen Auffindung und schon Vorgefundenen ziemlich faulen Beschaffenheit der Leiche, wo die entweder ganz am Ende des Lebens, oder früher oder spater im Tode angebrachten Wunden durch so leicht denkbare sehr verschiedene Einwirkungen sich in jeder Hinsicht so verändern konnten, einen entscheidenden Ausspruch darüber zu thun, als seyen sie bestimmt entweder im Leben oder im Tode angebracht. 95 Fünfte Frage. Nach Hamachers Aussage mußte allerdings diese Frage aufgeworfen werden. ES mußten deshalb die Angaben iu dem Lbduklivns-Protokoll, welche auf eine solche Todtesart schließen lassen können, mit deren daraus gezogenen Schlußfolgerungen der Herren Obduzenten und der darüber abgelegten Meinung der Trier'fchen Herren Aerzte genau geprüft werden. Wir stießen hierbei wieder auf einen Mangel in Erforschung des lVIanuolis der Kraft und der Zeit, welche Hamacher uöthig gehabt, um den angeblich von ihm vollzogenen Akt, der entweder für sich allein, oder Beendigung der durch andere vorausgegangene Gewalt angefangene Tödtung beabsichtigte, zu vollführen. Cs fragt sich dann zunächst, ob überhaupt, und was für Spuren gleich nach Auffindung der Leiche durch ärztliche Besichtigung wahrgenommen wurden, welche auf Hemmung, Unterdrückung der zum Leben durchaus nöthigen Respiration hindeutcn können. — In dem am 2^. Dez. aufgenvmmenen Besichrigungs- und Obduktions-Protokoll ist nun zwar unter Nr. 2Z einer Anschwellung und dunkeln Färbung des untern Hals und obern Brust- theils Erwähnung geschehen, wobei wir nur nicht begreifen, warum dieser Stelle nicht auch schon in dem Besichtigungs-Protokolle vom 21. Dez. gedacht wurde, da doch die Eindrücke in den Knieen nicht unbeachtet geblieben. Gewöhnlich pflegt man doch bei Leichen, wo der Tod auf gewaltsame Weise durch Erstickung oder Schlagfluß noch bei weitem so lange nicht, wie in diesem Falle aller Wahrscheinlichkeit nach erfolgt ist, eine blaue Farbe des unter» Halstheils, wo die weiten zahlreichen , gewöhnlich mit Blut gefüllten Venen um und au der Schilddrüse dicht unter der zarten, dünnen, im Leben mehr wei'ssen Haut liegen, wahrzunehmen, die auf eine hier zuerst mitbegiuneiide Auflösung des Bluts, und «»fangende Fäulniß schließen laßt, womit zugleich auf etwas Auftreibung des Zellgewebes »ach den Schultern , und nach der Brust hin verbunden zu scyn pflegt. Nur bei hager» Subjekten und dünner Bauchwand pflegt sich die ansaugende Fäulniß hier gleichzeitig oder früher bcmerrlich zu machen, sonst erst später. Wenn also nicht einmal eine solche, den Grad der Fäulniß mit bezeichnende, also der Anmerkung wohlwerrhesStclle ,'n der Art nicht ausgefallen ist, die weiter gar nicht einmal Blntaustritt ins Zellgewebe dieser Parthie Voraussicht , so muß man sehr zweifeln, daß eine wirkliche Blutunterlaufung , wie die unter Nr. 2Z im Obduktions- Protokoll vom 24. Dezbr. angeführt ist, sollte am 21. Dezbr. oder schon früher statt gehabt haben; die Merkmale davon hätten sonst am Halse wie -an der Brust, auch am 21. Dezbr. nicht viel weniger anfgefallen seyu müssen, wo sic dann im Obduktions-Protokoll nicht nu- angemcrkt bftiben konntcu. Auffallend ist uns überhaupt auch die Nichtangabe der doch gewiß vorhandenen Tod- tenfleckcn gewesen. Wollte man nun auch die angemerkte beträchtliche Blutunterlaufung vor oder mit dem Tode entstanden siyu lasse», so dürfte diese Gegend doch auch bei der zweiten äussern Besichtigung nicht ganz spurlos von aussern , auf angewandte Gewalt hindeutenden Ei: - drücken gefunden siyn. Durch ein allgemein gleiches Infammcnpressen des Halses ist zwar ein Aufheben der Respiration recht gut denkbar, aber die Entstehung einer solchen Sngillation läßt nur eine mehr örtlich verletzend cinwirkcndc Gewalt voraussetzen. So wie die Blutergicßnng ihrem großen Umfange nach geschildert 97 worden ist. scheint sie uns ihrer eigenen Lage, Richtung, Breite und Ausdehnung wegen unmöglich durch einen Druck der Hand auf die Gurgel, und eben so wenig durch ein um den Hals gelegtes Band verursacht seyn zu können; das letztere um so weniger, da keine ihr dem Ort und der Größe und Richtung nach entsprechende Blutergießung zwischen den Nackenmuskel», und am obern Theil des Rückens angetroffen wurde. — Es scheint uns demnach diese Blurergießung am Halse wohl eher, entweder durch eine so lange nach dem Tode, und durch das Aufthauen des gefroren gewesenen Körpers, wie durch die mit ihm vorgenommenen Bewegungen wohl mögliche Berstung eines von Blut strotzenden Gefäßes in dieser voraus schon aufgelockerten Parlhie oder durch einen lediglich auf die vordere Flache des HalseS und der Brust gedrückten stumpfen, breiten, dicken und harten Körper verursacht worden zu seyn. — In dem Obduktions-Protokoll ist zwar von verletzt gefundenen Gefäßen nichts erwähnt. Wie leicht kann aber nicht den Herren Obduzenten der Riß eines Gefäßes in einer von Blut umgebenen Stelle unbeachtet geblieben seyn, der dennoch start gefunden haben muß, entweder im Leben, oder im Tode. Zu einer solchen Muthmaßung fühlt man sich um so mehr berechtigt, als ausser der angeführten Blutunterlaufung keine von den sonst in der Regel sehr merklichen, auf den Tod durch Erdrosselung deutende Zeichen wahrgenomme» sind; wie denn Z. B. gewisse Eindrücke am Halse bei so merklich Vorgefundener Blutunterlaufung, welche sich sogar auf die innere Fläche der Luftröhre erstreckt haben soll, eben so wenig, als Formvcränderung oder eigentliche Verletzung des Kehlkopfes, welche man so häufig ohne solche starke Sugi!» 7 y8 kation bei gewaltsamer Tvdtung auf diese Art findet, hier m'cht fehlen dürften. Auf die dunkle, etwa bläuliche Farbe der innern Luftrvhrcnhaut, ist aber um so weniger etwas zn geben, als bei alten Leichen, wie diese doch eine seyn mochte, diese Haut gewöhnlich bläulich gefunden zn werden pflegt. — Man hat ferner die rechte Hcrzhälfce sowohl, als beide Lungen, Gehirn nebst Blutleue blutleer, die Zunge in natürlicher Farbe, Form und Lage gesunden, wie auch das ganze Gesicht mit den Augen bis ans die bei den Stirnwunden erwähnte Stelle am linken Auge nichts auf solche Todesart hat müssen schließen lassen, als sonst bei der ansscrn Besichtigung dies, als etwas sehr wesentliches, mit hätte ausgezeichnet werden müssen. — Da aber bekanntlich in Leichen das flüssig bleibende Blut sich aus den hoher gelegenen Gegenden des Körpers in die niedriger liegenden zu senken, und bei nur einigermaßen anfangender Zersetzung inS Zellgewebe zu ertravasircn pflegt, und da ausserdem dieser Leichnam auf der Stirn Spuren eines Druckes von Sandkörnern zeigte (Hä. vis. rep.), woraus zu vcrmuthen, daß die Leiche auf ihrer vorder» Fläche, mit dem Kopf zu unterst, eine zcitlang gelegen haben möchte; so ist es wahrscheinlich, daß jene Blutvergießung erst nach dem Tode durch jenes Senken und Ertravasion des aufgclvseten Bluts entstanden seyn mochte. Diese Vcrmuthung wird durch die Vorgefundene Leerheit der Llntleiter dcS Hirns (Nro. 15 und 18 des vis, welche nach Erdrosselung stetS mit Blut überfüllt angetroffen werden ; zumal, wenn die Arterie», wie hier die .n imm inoniwgew riieäia, noch Blut zur Schädelhöhle führen ; dann durch die Leerheit der großen Gefäße in der Brust, durch deu.Mangel von Zeichen einer im Leben auf die äussere Fläche der Haut an dieser Stelle eingewftkt ha- 99 benden Gewalt, wie geschundener Epidermis, Eindruck von einem Stricke oder Holze n. s. w., und endlich durch den Mangel der Verletzung der Luftröhren oder Kehlkopfknorpel begründet. Be,' allen diesen fehlenden Zeichen wird uns eine von den Herren Obduzenten unter Nro. 26 angemerkte, in der Brusthöhle Vorgefundene Blutversammlung um so »„erklärbarer, als sich solche nicht einmal bei der stärksten Blutanhäufung in der Lunge, ohne besonders auf diese angebrachte Gewalt, und ohne Zerreißung von Gefäßen bei sonst gesundem festem Bau der Lunge zu finden pflegt, vielweniger ist bei Vorgefundener blutleerer Beschaffenheit der Lungen und des Herzens diese Erscheinung auf eine durch die Herren Obduzenten und Trierschen Acrzte geschehene Weise zu erklären. — Wer häufig Gelegenheit gehabt, Leichenöffnungen zu machen, oder machen zu sehen, dem kann es nicht entgangen seyn, daß oft, selbst bei sehr vorsichtiger Wegnahme des Brustbeins bei der Trennung desselben sammt den Rippenknorpeln von den ersten Rippen, und den vorder» Enden der Schlüsselbeine, eine so merkliche Blutung durch Verletzung der nicht engen jnnern Brustvencn au ihren obersten Enden, zumal diese als nächste Neste, den die vena cavs closeenclLns bildenden weiten meistens strotzenden innern Jnjularvenen zu betrachten sind, müsse entstehen können, so daß eine Quantiiät von z Unzen blutiger Feuchtigkeit, gewiß aber nicht reinen Bluts, in der rechten, und zwei Unzen in der linken Brusthöhle, wie in diesem Falle, gar nicht einmal auffallen könne. — Die bei der Wegnahme des Brustbeins unvermeidliche Verletzung dieser Venen pflegt in der Regel so ganz und gar unbeachtet zu bleiben, daß man sich aufs höchste darüber wundern muß. Ge- 120 wohnlich ist, ehe das Brustbein durch meistens sehr viele, unnothige, rohe Schnitte und Zerrungen entfernt ist, aus den bemerkte» Venen so viel Blut allmälig kn die Brusthöhle gerieselt, daß man der mehr oder weniger strotzende» Beschaffenheit der großen Venen noch durch Vermischung etwas reinen venösen Vlnrs mit gewöhnlich nach dem Tode sich vorfindendcm wässerigen Stoff in den Brusthöhlen, gar leicht mehrere Unzen blutige Feuchtigkeit antreffen kann, ohne eine ganz besondere Enrstchungswcise annehmen zu brauchen. — Mit der Angabe der Herren Obduzenten: daß eine gänzliche Blutleere des HerzenS, der Lungen, und großen Gefäßen bei der Sccrivn bestanden habe, so daß cs geschienen, als scy nie ein Tropfen Blut darin ausgenommen gewesen, läßt sich nun zwar unsere hier geäufferte Ansicht nicht gut zusammen reimen, da diese doch, wo nicht gerade einen strotzenden, doch aber einen ziemlich gefüllten Zustand der großen Gefäße mit der rechten Herzhalste vcraussetzt, wenigstens keine solche Entleerung dadurch denkbar ist. — Eben so wenig, und noch weniger läßt sich aber die Entstehung des Blutergusses in die Brusthöhle auf die von de» Herren Obduzenten und Trier- scheu Herren Aerzten geschehene Weise erklären, welche dieselben sich unter der Form einer, auf plötzliche Uebcr- fnllnug beruhenden Blutsecretion an der Oberfläche der Lunge, und damit erfolgter Entleerung derselben entstanden, denken. Gesetzt nun aber, es wären Erscheinungen der Art in der Erfahrung begründet, was nicht erwiesen ist, hätte denn nicht eine hiezu nöthige Blutüberfüllung in dem feinsten Gcfäßgewebe der Lunge nicht eden so gnt, und noch eher, einen Bluterguß in die Bronchien und das Lungcuzellgewebe zur Folge haben müsse», wovon aber nichts erwähnt ist, und hatte überhaupt »ach vorausgegangenen Umstanden der Art, »ach erfolgtem Tode eine so gänzlich blutleere Beschaffenheit der Lunge, und des Herzens sich zeigen - können? Wir glauben nicht, daß auch die stärkste, so schnell als möglich rödtende Hirnerschülterung könne eine gänzlich blutleere Beschaffenheit der Brustei'ngeweide, wie die des Gehirns, anders zeigen, als wenn etwa ein Riß eines großen Blutgefäßes in der Unterleibshöhle damit verbunden angecroffen würde; sonst denken wir uns den Tod dadurch nicht gleich so vollkommen, daß nicht noch st) viel Thätigkeil in den kleine» Gefäßen so lange noch fortbeste!',en könne, um die Blurmasse mehr in die weitern venösen Gefäße und Behälter überznführen. — Woraus nun aber eigentlich auf einen Erstickungstod durch eine erdrosselnde Gewalt geschlossen werden soll, um etwa durch eine Verbindung damit die an Cönens Körper sonst wahrgenommenen sichtbaren und unsichtbaren Verletzungen für ganz unbedingt tödtlich erklären zu können, das leuchtet uns aus dem Obduktivnsproto- koll nicht hervor. Sechste Frage. An Cönens Leiche sind laut dem Lbdnklivnsprotokoll fast keine von den Merkmalen, welche auf den Erstickungstod entweder durch Erwürgung, Erdrosselung, oder durchs Wasser bewirkt, hindcuten können, wahrgenommen worden. — Nur das in der Brusthöhle Vorgefundene Blut (dessen Beschaffenheit weiter nicht angeführt ist) wird zum Ersatz für alle sonstige Merkmale als hinreichend angegeben, was uns aber wegen mangelnder Uebereinstimmung, die der Beschaffenheit der Lunge zu der Blutergießung, nicht recht ein- leuchten will. — Nichts läßt also ans einen im Wasser erfolgten Tod auch nur einigermaßen sicher schließen. — Da uun Lebende im Wasser entweder durch Erstickung oder durch Schlagfluß, oder durch beides zugleich ihren Tod zu finden pflegen, so läßt die einfache schon, noch mehr die doppelte Todesart bei der Sektion immer nur strotzende Blntauhaufnngen in der rechten Hcrzhälfte, den Lungen, in der Pfortader, den großen venösen Gefäßen am Halse, und in der Kopfhöhle wahrnehmen. — Die Hrn. Obduzenten und Trierschen Hrn. Aerzte sind nun zwar der Meinung: daß Cönen nicht lebend ins Wasser gekommen sey, sie schienen dies aber blos aus dem im Magen, der Lunge und Luftröhre nicht Vorgefundenen Wasser, den weniger ausgemacht bestimmten Zeichen, zu schließen, welche Merkmale noch um so unwichtiger werden, je älter die Leiche ist. Die Beantwortung der sechs Fragen sey denn von uns hiermit, so viel in unfern Kräften stand, geschehen, wovon das Resultat, nochmal kurz bemerkt, folgendes ist : 1) Nur in der Entstehung der Verletzung an Cdnens Hiuterhaupte läßt sich einigermaßen eine Uebereinstim- niung mit dem Hamacherschen Geständnis; finden, aber keineswegs mit der Entstehung der übrigen Kopfwunden. 2 ) Aus der Beantwortung der zweiten Frage geht hervor, daß allenfalls wohl die Wunde Nro. 8 habe mit einem Bandmcsscr gemacht seyn können, nur wegen der mangelnden genauen Uebereinstimmung irgend einer Seite eines Bandmeffers mit dieser Wunde ist kein bestimmter Ausspruch hierüber zu thun möglich. Z) Daß Ebnen, nach Vorgefundenen Wunde» zu schließen , wenn, was nicht bestimmt zu erweisen ist, er sie im Leben bekommen haben sollte, auch eine ziemlich starke Hirnerschütterung erlitten haben müsse, ist wahrschein- li'ch. ober doch durch nichts erwiesen, daß er an einer Hirnerschüttcrung vom höchsten Grade sei» Lebe« eiiige- büßt habe. 4) Ob die Wunden im Leben oder im Tode angebracht worden, dafür sind weder für die eine, noch die andere Annahme bestimmte Beweise vorhanden. 5) Für die Erdrosselung spricht nur ein höchst täuschendes ungewisses Merkmal. 6) Cönens Leiche liefert eben so wenig Beweise für den erlittenen Tod im Wasser als bestimmte Merkmale, welche auf eine andere Tvdesart mit Gewißheit schließen lassen. Schließend bemerke» wir nur noch, daß wegen der langen Zeit, welche zwischen dem Tode Eöuens und der Obduktion des Leichnams verstrich, und der wahrend dieser Zeit auf den Leichnam einwirkenden zahlreichen zufälligen Einflüsse, die nothwendig denselben mannigfaltig verändern , und noch mehr verletzen mußten ; so wie auch wegen Mangel an Nachrichten und Spuren von dem im Zeitpunkt der Verletzung und des Todes statt gefundenen Gemüths- und Sinnenznsiande des Unglücklichen (viel. Hcnkc'S Lehrbuch der gerichtlichen lVleciic:,'». Berlin ,812. S. Zyz), ob z. B. derselbe berauscht gewesen, wofür vielleicht der frische Zustand und der eigene Geruch von den Eontentis des Magens sprechen möchte, und wegen unterlassener Untersuchung der bcsondern Beschaffenheit deS BlutS und vorzüglich des Rückenmarks, und seiner Umgebung (vergl. Henke a. a. O. §. 55 u. -;6. Fielitz Archiv der gerichrl. Arzncik. I. 1. Metzgers- System der gerichtl. Arzncik. i8oz. §. 25) durchaus nicht mit auch nur einiger Zuverlässigkeit nach ärztlichem Ermessen bestimmt werden kann: log 1) Ob alle hier Vorgefundenen Verletzungen dem Körper schon vor dem Tode beigebracht worden sind oder nicht. 2) In welchem Grade die nach dem Tode auf den Leichnam einwirkenden Einflüsse, z. B. mechanische Erschütterung, Stoße, Riffe, Druck, Wasser, Atmosphäre, Kälte, Aufthauen, Zeit rc. jene Verletzungen vermehrt, oder wohl gar hervorgebracht haben. Z) In welchem Grade die im Leben beigebrachten Verletzungen zum Tode des verstorbenen Conen beigetragen haben mögen. Marburg den 18. Dezember 1821. D e c a n u s, Doctores undProfessores der medizinischen Fakultät an der Kurfürstlich Hessischen Universität daselbst, (gez.) De. Dünger, zeitiger Decan der medizinischen Fakultät. Zweite A b t h e i l u n g. Ist Könen wirklich ermordet worden? Verhandlungen über diese Frage vor dem hohen Assise» hofe. 1 . Eröffnung der Verhandlungen vordem A ssise n h o fe. ^)ie Verhandlungen wurden mir Vorlesung der drei ersten Aktenstücke eröffnet. Die Vorlesung deS vierten wurde vom Assisenhofe abgelchnt, da solches nicht vorher zu den Akten gebracht worden. Die Sachverständigen wurden in den Saal geführt, und vereidet. ES waren dieses: i> Hofrath Schneider, KreiSphysikus i» Crcfeld. 2. l)>. Riedel von Crcfeld. Z. Der Wundarzt Lervur von Crcfeld. 4. Dr. Servaes, KreiSphysikus von Düsseldorf. 5. Hofrath Seybold, KreiSphysikus von Trier. 6. Di. Vnrkard, KreiSphysikus von Trier. 7. Süß, Kreischirurgus von Trier. 8. Medizinal-Rath Dr. von Walther, Professor an der König!. Rheinum'versität in Bonn. Die Sachverständige» Riedel und Lerour erklären auf Befragen, daß sie dem Protokoll über den Leichenbefund nichts zuzusetzen hatten, und demselben überall bestrafen. — Der Herr Präsident bemerkte ihnen, daß das Protokoll nichts von dem Eindrücke a» beiden Knien der Leiche enthalte; — worauf sie erwiederten: wenn in diesem Protokolle nichts davon bemerkt sey, würden sie, weil die Leiche gefroren gewesen, auch den erwähnten Eindruck nicht wahrgenommen haben. Pr. War die Leiche schon entkleidet, als Sie dieselbe zuerst sahen? N. u. L. Ja. Pr. Haben Cie keine Todtenslecken an derselben wahr- genomme»? R. u. L. Nein, gar nicht. Die Zeugen >)>. Berlyn, Jimmermann und Hasihof, werden vorgerufcn; — Hr. b)o. Walther stellt an de» Zeugen Berlyn die Frage: ob er, wie er die Leiche zuerst gesehen, sonst keine andere Wunden, als die, Nrv. 7 , und die Augcnquctschung wahrgenommen ? Hofrath Seibold bemerkt, da es in dem Obduktions- Protokoll heiße: ,,dic Stirne habe Eindrücke von Sandkörnern gehabt;" so dürfte die Frage: ob Kopf und Hals der Leiche mit Schlamm oder Sand überzogen gewesen siy, zuerst gestellt werden, um zu ermitteln, ob in einem solchen Zustande die Verletzungen wahrgcnom- mcn werden können? Pr. fordert den Zeugen Berlyn ans, die von Hr». v. Walther aufgeworfene Frage, da sie zuerst gestellt worden, zu beantworten. Z. Berlyn: Ich habe an der linke» Seite des Kopfs eine bedeutende Wunde, welche bis auf den Hirnschädel gedrungen war, und rvthe Flecken am Halse, sonst aber keine andere Wunden wahrgeuom- men. Pr. (zu den Zeugen Berlyn, Jimmermann und Hasi- hvf) War die Leiche Eöncus mit Schlamm und Sand überzogen? Zimmermann: die Haare waren ganz zu- sammenbefrorcn, und voll Sand. 1>r. v. Walchcr: Ob nicht wahrend der Zeit, daß Z. O, Berlyn sich mit der Leiche beschäftigt, der Sekretär Sels weggegangen scy? Z. Berlyn: Nein; der Sekr. Sels ist zwar, als das UnrersuchungSamr eintrat, und tadelte, daß man sich schon mit der Leiche beschäftige, herausgegangen, den Bürgermeister herbei zu rufen, welcher ihm aber schon in der Thüre begegnete. v. Walther: Ob Zeuge eine Blutunterlaufung, welche sich von der linken Augenhöhle über die Nasenwurzel bis zur rechten Augenhöhle erstreckt, an der Leiche bemerkt habe? — 1)r. Berlyn bezieht sich aus das am 2 ü. Ocz. r8iü über seine Vernehmung aufgenommene Protokoll; — dasselbe wird verlesen, cS bestätigt seine Angabe Hinsichts des Sekr. Sels, und ferner heißt es darin: daß er die gedachte Wunde an der auf einer Planke liegenden, mit Stroh bcdekteu Leiche wahr- gcnommcn. Pr. fordert den Vertheidiger Aldenhoven, welcher auf der Bank neben dem Angeklagten seinen Sch genommen, auf, diesen Platz zu verlassen, und nicht ferner einznnchmen. On. Servaes: Ob Zeuge ck>r. Berlyn zu der Zeit, als er in dem vorgelesenen Protokolle seine Erklärung abgegeben, von dem Inhalt des Obduktions-Protokolls unterrichtet gewesen? ?), . Berlyn: Ich versichere auf meinen Eid, daß mir dessen Inhalt nicht bekannt gewesen ist. — On. Servaes bemerkt, nie das Protokoll mit der Aussage des Zeugen dennoch ganz genau über- cinstimme. Oe. von Walther: Ich bin der Meinung, daß beide Angaben sehr verschieden sind. Pr, Hr. von Walther spricht in seinem Gutachten jlio von einem Vandmesser, welches von Herrn Vertheidiger Aldenhoven ihm zugesendet worden; cs wird nvthig seyn, daß der Herr Vertheidiger solches beischaffe. Verth. Aldenhoven: Das können wir nicht; indessen war dieses Bandmcffer dein bei den Gerichtsaklen befindlichen , fast ganz ähnlich. Pr. läßt dem Hrn. von Walther das Fonk'sche Bandmesser vorzeigen, und fordert ihn auf, bei seinem geleisteten Eide sich zu erklären: ob dieses mit dem ihm von dem Verth. Hrn. Aldenhoven mitgctheiltcn ganz ähnlich scy? Or. von Walther betrachtet genau ein Zeitlang dieses Bandmcffer, und erklärt sodann : „dieses mir ,,vvrgezeigte Bandmcffer kann ich dem, welches mir ,,der Hr. Vertheidiger zugesandt, nicht ganz ähnlich erklären, da das letztere keine scharfe Schneide hatte, — „dessen Rückseite nicht rauh, und die Spitze nicht abgebrochen war: dasselbe war ganz neu." Ober-Prok. Ich werde in meinem Vortrage beweisen, wie höchst wichtig es ist, daß bas Bandmcffer, welches der Hr. Or. von Walther seinem Gutachten zum Grunde legte, zur Vergleichung vvrlicge. Pr. Haben Sie auf das Bandmesser bei Ihrem Gutachten Rücksicht genommen? Or. von Walther. Ja wohl. Ihr. Servaes: Aus dem Gutachten des Herrn von Walther geht hervor, daß das ihm übersandte Bandmcffer dem vorliegenden gar nicht ähnlich gewesen seyn muß; denn jenes soll am untern Rande gleich breit mit seiner Mitte seyn, dieses ist aber an seinem muern Rande schmaler. Vertheidiger Aldenhoven: Auf die Bemerkungen des Herrn Servaes erkläre ich, daß das m dem Denn von Walther übersandte Bandmesser nach dem Original gefertigt ist. Ober-Prok. Da die Form des Bandmeffers auf das Gutachten Einfluß hat, so werde ich noch den Herren Gcschwvrnen verschiedene Bandmesser zur Ansicht vorlegen lassen. Angeklagter: Es kann wohl nicht die Absicht gewesen seyn, auf das Gutachten einen Einfluß ausüben zu wollen, da man gewiß war, daß das Original dem Herrn von Walther würde vorgelegt werden , die Ansicht desselben also die Verschiedenheit gleich Herausstellen mußte. Pr. (Zn Hasthof und Zimmermann.) War die Leiche voll Sand und Koch? Zimmermann: Ja, doch haben wir eine Wunde am Kopfe wahrgenommen. Pr. (Zu Riedel und Leronr.) War der Kopf der Leiche mit Schlamm überzogen? — Dieselben erklären, dies nicht mehr bestimmt zu wissen, und beziehen sich deshalb auf das frühere Protokoll. — Die Frage des Herrn Ober-Prok., ob der Kopf der Leiche abgewaschen worden? beantworteten sie mit Nein, und auf ferneres Befragen erklärten sie: daß sie von den Wunden nur eine wahrgenommen hätten. Ein Rath: (Zu Hasthoff und Jimmermann.) Steht der Rhein immer da, wo die Leiche gefunden worden. Beide: Nein, nur bei hohem Wasser. — Ein Rath: War die Leiche unterm Wasser, oder der Luft auSgesetzt? — Beide: Sie lag unterm Wasser, und war im Gesträuch festgefahren. Pr. Ich ersuche jetzt die Herren Aerzte, sich äusscrn 112 zu wollen, ob sie ihrem Wundbcricht und Gutachten noch etwas zuzusetzen, oder au denselben abzuandern haben ? Ich wünsche, daß sie besvndcs folgende Fragen in Erwägung nehmen: 1) Sind die Verletzungen wirklich vor dem Tode angebracht ? 2) Ist Conen lebend oder todt ins Wasser gekommen ? g) Sind die Wunden tvdtlich? 4) Stimmen die an der Leiche Vorgefundenen Verletzungen mit dem Geständnisse des Christ. Hamacher überein? Lr. Servaes: Ehe ich diese Fragen beantworte, muß ich noch Folgendes bemerken. Ich habe in dem Lbduktivnsben'cht die in der Brusthöhle Vorgefundene Menge Blut als Folge der Erwürgung erklärt; nach reiflicher Ueberlegung habe ich mich überzeugt, daß diese Blntergießnng sich ungezwungener und auch zuverlässiger aus der Erschütterung erklären lasse, welche die Lungen bei dem Fall Evnens auf den Hinterkopf gleichzeitig erlitten. Das Resultat bleibt dessenungeachtet das nämliche. Damit die Herren Ge- schwornen sich selbst von den am Kopfe Vorgefundenen Verletzungen, und daß das Obdnkn'onsprotvkoll und der Dbdnktionsbericht damit übereinstimme, Ueberzeugung nehmen können, wird eS nothwcndig seya, den Kops aus dem Glase heranszunehmen, und zur Ansicht vorzulegen. Es wird nunmehr vor die Sitze der Geschwornen ein Tisch gestellt, und die Glasglocke, worin der Kopf des Ebne» aufgehoben, darauf gesetzt; nachdem die Siegel als unverletzt anerkannt, und abgmvmmen worden, wird HZ das GlaS geöffnet, und der Kopf nach abgelassenem Weingeist herausgenommen. Hr. llr. Servaes erklärt nun den H. H. Geschwornen die Beschaffenheit der Verletzungen, wie sie zur Zeit der Obduktion gewesen, und macht sie auf die Veränderungen aufmerksam, welche die Wunden durch den mit arsen'gter Säure geschwängerten Weingeist erlitten haben. — Der in dein Obduk- tionsprvtokolle und Obduktionsbericht verschieden gebrauchte Ausdruck - „der innere Rand der unter Nro. 8 beschriebenen Wunde sep ganz platt gefunden" wird als ein Schreibfehler im Obdukcionsprotokoll erklärt, und die Richtigkeit des dagegen im Obduktionsbericht verkommenden Ausdrucks „glatt" nach einer genauen Untersuchung nachgewiesen. — Ferner treten die H. H. Obduzenten der Erklärung der Tricrschen Hr». Aerzte bei, daß die in der linken Augenbraune befindliche sogenannte „Stichwunde" vielmehr eine „Schnittwunde" zu seyn scheine, welche schief von aussen nach innen eingedrungen. — Nun erfolgen die Erklärungen der H. H. Aerzte über den im Obduktionsprotokoll unter Nro. iz beschriebenen weißlichen Kern in einem dunkelgefarbten Hofe; Hr. Hofrath Seibold erklärt denselben für eine Protuberanz an dem durch Reproduktions-Vermögen kräftig gewucherten Hirnschädel des Verstorbenen; Hr. Prof, von Walther dagegen für Erostose. — Hr. Hofrath Seibold nimmt eine genaue Untersuchung des Schädels vor, und es finden sich auf demselben hinten in der Mitte, auf beiden Seiten des Hinterhauptbeins zwei der vorgedachten ganz ähnliche Protuberanzen. Nachdem die Haut von demselben abgeschabt worden, erscheinen sie von der nämlichen duiikelrothen Farbe, wie der Fleck aus dem Stirnbein. 3 i-4 Unter den Zuhörern, welche sich während der Untersuchung dem Tische genähert, bemerkt man auch den Angeklagten, welcher unaufgefordert hinzugetrcteii ist. Auf Ersuchen des Hrn. Präsidenten begeben sich die Zuhörer hinweg und auch der Angeklagte kehrt auf seinen Sitz zurück. Nachdem nun die Besichtigung des Kopfes geschloffen, wird derselbe mit einem Tuche bedeckt, und Hr. Dr. Servaes nimmt das Wort: Die erste von den uns zur Beantwortung vvrgelegten Fragen ist: Ob die Verletzungen vor dem Tode angebracht worden? Cönen wurde im Wasser gefunden, und war verletzt; es fragt sich demnach: sind diese Verletzungen ihm im Leben zugefügt, oder nach demselben. — Daß Ebnen „och lebend verletzt worden, geht ans mehreren an seiner Leiche gefundenen Wunden hervor, nämlich: der Stirn- wunde, der Schnittwunde und aus der Blutunterlaufung am Halse und am Hinterkopf. Man fand ein bedeutendes Ertravasat in dem ganzen Umfange der Stirn, welches an den untern Enden der Stirnwunde anfing, sich durch die Angenbraunen, und die linke Augenhöhle, über den Augapfel, und sodann über die Nase- wurzel bis in die rechte Augenhöhle erstreckte. Blut- austrctungen nun sind die sichersten Merkmale, daß Verletzungen im Leben angebracht sind, weil Wunden nach dem Leben beigebracht keine Blutaustretungen mehr bewirken können. Es ist also hiernach bestimmt, daß die Stirnwunde dem Cönen noch im Leben beigegebracht wurde; den Wunden unter Nro. y und io gehen die vorangegebenen Merkmale ab, wir müssen "5 es also Hi'nslchts derselben in Zweifel lassen, ob sie im Leben angebracht sind. Was die Frage betrifft: -Ob Ebnen lebend oder todt kns Wasser gekommen ? so glauben wir, daß er nur todt ins Wasser kam, denn eS fand sich an der Leiche kein Merkmal von Schlagfluß oder Erstickung, woran Ertrinkende sterben. Hr. v. Walther hat auch in seinem Gutachten sich dahin ausgesprochen, daß alle Merkmale mangelten, welche für den Tod durch Stickfluß zeugten. Wir müssen daher schließen, daß Ebnen todt ins Wasser gekommen ist. Ich wende mich zur Beantwortung der dritten Frage: Woran ist Ebnen gestorben? Man fand an der Leiche Cönens die bedeutende Stirnwunde; das Blutertravasar, welches sich durch beide Augenhöhlen erstreckte; auf dem Hiiiterkopfe eine Blutaustretung bis zu Nacken und Halse; die Schädelgrundflache ganz blau; di« mittler« Hirnhautarterien mit Blut überfüllt; und alle diese Verletzungen, wie ich sie angegeben, konnten nur im Leben als Folge einer auf den Hirnschädel eingewirkten Gewalt entstehen, theils durch den Schlag, theils durch das Hinsiürzen dieses kräftigen gesunden Menschen auf den Hinterkopf. Die durch diese Gewalt hervorgebrachte Hirnerschütterung mußte eine tbdtliche Wirkung zur nolhwendigen Folge haben; denn es ist eine von allen Beobachtern als richtig gefundene Thatsache, daß die Erschütterung jedes Eingeweides desto heftiger ist, je weniger der knöcherne Behälter desselben verletzt wird; durch die Verletzung selbst erschöpft sich di« verletzende Gewalt in sich selbst, und kann aus die 116 Organe nicht mehr so schädlich cinwirken. — Endlich trirt noch hinzu, daß dieser so gewaltsam Erschütlerrc auch zuin Theil cwürgt worden ist; wir fanden am vordem und hintern Theile des Halses eine ausserordentliche Blntergirßulig, welche vom untern Theile desselben so wie dem obren Theile der Brust sich hinaus bis zum Kehlkopf erstreckte, seitwärts bis znm änfferu Ende der Schlüsselbeine, und der Tiefe nach bis hinter die Luftröhre drang; eine Vlutergicßung von solchem Umfange konnte nur von einer auf den vorder» und untern Theil des Halses einwirkcnden starken Gewalt bewirkt werden, und diese Gewalt mußte nothwendig die Luströhre zu- sammendrückc», das Athmen unmöglich machen, und somit zum Theil durch Erstickung zum Tode des Conen beitrage», welcher durch die Hirnerschütterung bereits tödtlich verletzt, und wahrscheinlich dem Tode nahe war. Beide Gewalten also, die Hiruerschütteruug durch de» Schlag und Fall auf den Kopf, und die Erwürgung haben nothwendig den Tod des Eönen hcrbcigcführt; die letztere aber ihn noch schneller befördert — Ich muß mich nun auch noch über die Uebereinstimmung der an der Leiche Eoenens Vorgefundenen Verletzungen mit dem Geständnisse HamachcrS näher auslassen, um dem zu begegnen, was Hr. v. Walther in seinem Gutachten gegen unser Gutachten ausgestellt hat. — Hamacher sagt: Fonk schlug den Conen mit einem Bandmesser auf den Kopf, so daß er gleich blutete, stieß ihn sodann vor die Brust, worauf Ebnen zu Boden fiel; hierauf sagte Fonk: „Hamacher, haltet dem Kerl die Gurgel zu, daß er nicht schreien kann," welches Hamacher gcihan haben will. — Diese Angaben sind mit den Vorgefundenen Verletzungen ganz übereinstimmend; die Hirner- r'7 schütten»,g durch den Schlag mit dem Bandmeffer und de» Fall auf eine» festen Körper, und die Erwürgung durch Hamacher. Ich muß mich nun noch erklären, ob auch die Wunde mit einem Bandmesser wirklich beigebracht worden ist. Ich habe die Stirnwunde mit dem Bandmcsscr genau verglichen, und halte mich überzeugt, nicht nur, daß sie überhaupt mit einem Bandmesser, sonder» gerade mit dem hier vorliegenden, oder doch mit einem demselben durchaus ähnlichen Instrument angebracht worden ist, und zwar auf die Weise, daß nicht der Rücken des Bandmeffers, sondern die ungleiche Kante des Rückens gebraucht worden ist. So fiel denn dasselbe nicht mit dem ganzen Rücken ganz pcrpendiculär auf, sondern mit der Kante etwas schräg, wodurch der innere glatte Raum, und die lappichte Beschaffenheit der Wundlefzen entstand, und erklärt ist. Hamacher spricht nur von einer Wunde, und es ist auch meine volle Ueberzeugung, daß ,,nur eine" Wunde mit dem Bandweffer angebracht wurde. Auf welche Art die übrigen Wunden entstanden seyn mögen, kann ich nicht bestimmen; Hypothesen hierüber aufzusicllcu, steht mir nicht zu, da es hierbei auf Thatsachcn ankommt, die mir nicht bekannt sind, und deren auch keine vorlie- gcn. — Pr. Kann die im Obduktions-Protokoll unter Nro. 7 bczcichnete Scheitclwunde wohl mit einem Bandmcs- ser angebracht seyn? 1),. Servaes: Das glaube ich nicht, weil in diesem Falle derjenige , welcher de» Schlag führte, weit größer seyn mußte, als der Geschlagene, um in horizontaler Richtung ein Stück der Scheitelbedeckung , ohne Verletzung des Scheitels selbst, wie im gcgenwärllgcn Falle, heraushauen zu können. — Pr. (Zu den Sachverständigen Schneider, Riedel und Leronr.) Stimmen Sie der Meinung des Herrn Kreis-Physikus Servaes bei, oder wollen Sie noch etwas bemerken? — Die genannten Herren Sachverständigen erklären, daß Herr Kreis-Physikus Servaes die Materie so erschöpft habe, daß Sie Ihrer Sekts zu dessen Vorträge, welchem Sie unbedingt beiträten, nichlS hinzu- zusi'igen, oder zu bemerken fänden. — 2 . 119 d^achdem der Herr Kreisphysikus Servaes seine» Vortrag gehalten, so forderte der Präsident den Hvfrath Scibvld zum Gutachten auf. Hofrath Sei'bvld begann nun in folgender Weise: Der Gegenstand meines Vortrags ist zwar derselbe, worüber die Herren Obduzenten so eben ihre Meinung ausgesprochen haben; allein wir haben denselben aus einem andern Gesichtspunkte aufzufassen, und zwar die in der schriftlichen sowohl als mündlichen Prozedur vor- gekommenen Thatsachen zu begutachten, und die in das Gebiet der gerichtlichen Arzneikunde gehörende Frage, welche das öffentliche Ministerium Ihnen, meine Herren Geschworncn, zur Berücksichtigung vorgelegt har, nämlich : Ob an Evnens Körper ein Mord begangen worden? zu beantworten. Der Fundbericht ist durch die so eben vor Ihren Augen vorgenommene sorgfältige Untersuchung deS Kopfes, und durch die deutliche Auseinandersetzung des Kreisphy- sikuS Hrn. I)r. Scrvaes, Hinsichrs der Verletzungen an demselben, und deren jetziger von ihrer frühem abweichenden Beschaffenheit, vervollständigt auch von Hr H. Oe. Riedel, Lerour und Berlpn, und den beiden Jeugen Jimmerinann und*Hasthof, welche die Leiche gelandet haben, nochmals bekräftigt worden. Bevor wir unsere Meinung auösprechen, werden wir die, unserer Beurtheilung zum Grunde liegenden Aktenstücke, nämlich : 120 1) Den Funkbericht, das Obduktions-Protokoll, und das von den Herren Obduzenten darüber erstattete Gutachten; 2) Das Gutachten, welches von mir und meinem College», dem verstorbenen Med. Rath Oe. Graach abgegeben worden, und die von mir und dem Kreisphysi- kus Hrn. Or. Burkard, als Erpcrren bei der Hamacher- schen Criminal-Prozcdur mündlich geänsscrte Meinung; z) DaS von dem Med. Rath und Professor Hrn.Oo. v. Walther zu den gerichtlichen Akren gegebene Gutachten ; besonders z» berücksichtigen haben. — Ich enthalte mich aller kritischen Beleuchtung dieser genannten Aktenstücke, und beschränke mich bloö darauf, die Fragen, welche theils von dem Hrn. Verlheidi'ger des Angeklagten dem Hrn. v. Walther vorgelegt, theils von dem Herrn von Walther selbst aufgestellt worden sind, im wesentlichen durchzugehcn, die Hauptmomcnie anszuheben und meine Meinung auszusprcchen, weil dem Gutachten des Hrn. v. Walther selbst, nicht »nr die Meinung der Herren Obduzenten, sondern auch unsere, als Lrpercen, zum Grunde gelegt ist. Ich werde es nicht vermeiden können, mich in meinem Vorträge zu wiederholen; allein die Darstellung in dem Gutachten des Hrn. v. Walther, in welchem sowohl die Meinung der Herren Obduzenten, als auch die von uns als Erperten gewissenhaft ausgesprochene bestritten worden ist, führt diese Wiederholung unerläßlich herbei. Ich beschränke mich jetzt blos auf das Gutachten des Hrn. v. Walther, und erkläre noch im voraus, daß ich nicht eine einzige auf gegenwärtigen Prozeß Bezug habende Druckschrift gelesen, und daß ich sowohl in der Hamachcrsche» Prozedur, als in gegenwärtiger nur meine Meinung ausgesprochen habe, und auch jetzt aussprechen werde, da mein College Hr. I)r. Burkard meiner Vertretung nicht bedarf, und ich wirklich in diesem Augenblick seine Meinung nicht kenne. Die Sitzung wird aufgehoben und bis auf den kommenden Morgen, 16. Mai 1822 , verragt. Pr. Ersucht den Hofrarh Seibold, in seinem Vortrage fortzufahren. Hofrath Seibold: Ich komme jetzt auf die in den, Gutachten des Hrn. v. Walther gestellte» Fragen und Antworten; ich werde sie einzeln durchgehen, und meine Meinung über dieselben äußern. Sollte sich jedoch in meinen Vortrag eine Aeusserung einmischen, im nämlichen Sinne, wie die in Hrn. v. Walthers Gutachten , so bitte ich denselben im Voraus um Nachsicht.— Die erste Frage ist von Hrn. v. Walther nicht speziell beantwortet, ich übergehe sie deshalb ebenfalls, werde aber im Laufe meines Vortrags, so wie das Gutachten mich darauf führt, auf dieselbe zurückkommen. — Ich gehe also zur zweiten Frage über. Im Eingänge derselben macht Hr. v. Walther mir den Vorwurf, und mit Recht, daß ich, nach der bei Thiriarl gedruckten Criminal-Prvzcdur gegen Christ. Hamacher, die Wunde Nro 8 ihrer Form nach entstellend bezeichnet habe. Es ist wahr, hier ist eine Verwechslung der Wunde Nro. 7 mit Nro. 8 vorgcgange»; ob aber hier ein Schreib- und Druckfehler vorgefallen, oder ob ich mich wirklich im Schluffe meines Vortrags, den ich vorher nicht nicder- geschriebcn, auch die Aktenstücke nicht vor mir hatte. des von den H. H. Obduzenten gebrauchten Ausdrucks nicht erinnert, und statt der von denselben gebrauchten Worte: „Lappen" und „ungleich verletzte Haue" die Ausdrücke „fetzig" und „unförmlich" gebraucht habe; oder ob ich diese Form wahrgenommen, als ich den Kopf durch das Glas besichtigte? das eine so wie das andere ist möglich; das Resultat bleibt indessen immer dasselbe, es mag nun der eine oder der andere Fall statt gefunden haben. — Auch ist in dem nämlichen Satze die Nro. 14 des LbduktionsberichlS angeführt, da ich mich doch nur auf die Nro. iz und 17 allein bezogen habe. Ich soll mich ferner bemüht haben, in dieser Wunde und der Form des Bandmeffers eine Uebcreiiiftimmung zu finden; allerdings; ich habe mich aber auch bemüht, das Gegentheil zu erforschen; aber aus überwiegenden Gründen habe ich meine Meinung für das Erstere ausgesprochen. — Ich habe gleichfalls die Frage beantwortet, daß der Schlag, der Form der Wunde »ach mit der Rückseite des Bandmeffers gemacht sey» konnte, und die Folgerungen daraus gezogen; damals war es mir unbekannt, ob darüber etwas in den Akten enthalten sey oder nicht, weil uns nur einzelne Fragen zur Beantwortung, aber die Akte» nicht vorgclegt wurden. Genug, ich habe Wahrheit gesucht, und diese, wie ich glaube, in meinem Gutachten vom 21. Januar 1818 deutlich ausgesprochen. Ich habe darin gesagt: daß das in dem medizinischen Gutachten Fol. 7 verso snlr Nro. 1 aus der Natur dieser Wunde, und dem Zustande der benachbarten Theile gezogene Gutachten deutlich auf ein Instrument Hinweise, welches auf die Rückseite des in Frage stehenden Bandmessers angewendct werden könne. Hr. v. Walther würde mir, meinem College» und dein Untcrsuchungsamte den Vorwurf, daß die Frage nicht gestellt worden wäre: ob der Schlag mit der Rückseite I2Z oder mit der Schneide des Bandmessers gemacht worden i st? schwerlich gemacht haben, wenn er die Akten fleißiger gelesen hätte. Aber auch wie wenig bewandert erscheint hier Hr. v. Walther in der jurispruclenün me- stics und in der medien iorensi, wenn er gefragt und beantwortet wissen will: ob es >' st? die Frage, welche der gerichtliche Arzt zu beantworten hat: ob es und daß es seyn könne? ist aufgeworfen und auch beantwortet worden. Ich will Ihnen jetzt meine Ansicht: ob die Form der Wunde mit der Form des Bandmeffers überei'nkomme, darlegen: Eben kn die Mitte der Stirnmuskel, mehr nach oben hin fiel die größte Kraft, und zwar da, wo der Schädel gewendet ist, und wir die Wunde am schmälsten gesehen haben. Nach oben hin mußte die Wunde breiter werden, weil dahin ein Theil der Kraft der Schadelwendung halber entschlüpfen konnte, welche aber an der Befestigung der Stirnmuskel ihre Grenzen fand, sich zu beiden Seiten ausbreitete, und den vbern Theil der Wunde vergrößerte. Nach unten konnte sie sich verlängern; allein sie mußte sich dort verschmä- lern, weil die angewandte Kraft von unten nach oben ging; dies würde sogar haben geschehen können, wenn das Instrument auch nach unten gleiche Breite gehabt hätte (was aber nicht der Fall ist, denn dasselbe ist nach unren zu, schmäler), denn die Kraft mußte durch die Wölbung des Schädels immer mehr verloren gehen; je mehr sie sich von dem Schwerpunkte entfernte. Ich glaube nun fesigesiellr zu haben, wohin der Schwerpunkt «uffiel; ich will Ihnen auch erklären, wie »ach meiner Ansicht düsInstrumentauffiel.Hamacher sagt in seinemGcsiand- r-iß: „Fvnk stellte sich mit dem bei sich habenden Bandmesser 126 angebracht seyn? mit einem spitzen, nicht über eine Drittel-Linie breiten Instrumente, das etwa die Form eines Nagels oder ähnlichen Instruments hätte, wenn ich sie nämlich als reine Stichwunde, und die Große von fünf Linien bis auf die Knochenhaut, ihrer Tiefe nach, betrachten wollte? Allein sie ist eine Schnittwunde, welche zwei scharfe, glatte Wundränder von fünf Linien Länge hat, und nur ein Drittel Zoll tief sind. Sie kann also sehr leicht mit der obern oder untern Spitze des Bandmeffcrs angebracht seyn; nämlich auf die Art» daß das Bandmesser bei dem ersten, schief eindringenden Schlage, nach der flachen Seite gedreht wurde, so daß die untere Spitze eben so gut, als die obere gewirkt haben konnte, wenn sich der Thäter zum Niedcrstossen beider Hände bediente. — Es wird zwar ferner von Hrn. v. Walther, meiner damals abgegebenen Erklärung: daß die große BlmauStretuug in die linke Augenbraune und Augenhöhle von der Stirnwunde Nr. 8 abzuleiten scy, — widersprochen; er scheint sich aber selbst zu überzeugen, daß seine Folgerungen 'von der Wunde Nr. io unhaltbar sind, und will nun diese Dlutaustretung der ihr näher liegenden Wunden Nr. y zuschreiben; allein da diese, wie Sie selbst gesehen haben, nur eine unbedeutende Quetschwunde ist, so kann sie diese Blutergießung nicht bewirkt haben. Entfernung oder Nähe erklären diese Blutergießnng nicht, sondern Struktur und Verbindung der nahen Theile unter sich, und die Kraft des Schlages, welche aus der Form der Verletzung abstrahirt werden muß. Die Quetschwunde ist nur oberflächlich; jene uurer Nr. 8 aber ist lang, tief, und läßt eine große Kraftäusserung vcrmurhen; aber beide Wunde» sichen durch de» nämlichen Stirn- 127 muSkel mir der Augenbraune und Augenhöhle i» Verbindung. Cs ist also weil natürlicher und einleuchtender, daß das blaue Auge von dem starken Schlage, als daß es von einer Schorfwunde hcrrühre, und es würde wirklich sehr auffallend seyn, wenn es nicht mit Blut wäre unterlaufe» gewesen; aber es wäre Conen zu wünschen gewesen, daß er nur mit einem solchen blauen Auge davon gekommen wäre. Hr. v. Walther hat behauptet: „Cönens Gemüthsbe- „wegung müßte in dem Augenblick des Schlages, wenn „er ihn gesehen, der heftigste Schreck gewesen seyn, und „dieser Affect glätte die Stirne." Ich stütze mich kn dieser Hinsicht auf die Maler-Akademie, und lege Ihnen, meine Herren Gcschwornen, die Conferenz des berühmten Lebru» über den Ausdruck der Leidenschaften vor; derselbe sagt unter der Aufschrift: Hs krs^eur.- 1,6 souicil kort eleve psr lo rnilieu, et les rnuseles Hui servenl su rnouvement cle ces psrties, kort rnsr- czues et eniles, et presse« l'un conlrel'sutre; s'slisis- ssnt sur le »er, c^ui 6oit psrsitre retire en lisutetc. I,e clessous cle ls psupiere cloit psrsilre entle et li- vicle; sinsi les rnuseles clu ne?., Ie sourcil, c^ui est slisisse cl'un eote et eleve cle l'sutre, ksit voir, ^us Is xsrlie elevee seintrle le vouloir joinclre su cer- vesu, pour le gsrsulir clu rnsl, c^ue l'swe sper^oit, et Is eöte, ^ui esl sbsisse, comine pour couvrir et ls clekenclie clu rnsl. Hs liouclie kort ouverle, ksit voir le ssisissernent clu ceeur, psr Is ssng ^ui ss retire vers lui, ce ^ui l'obli^e, voulsnt respirer, s ksire un eli'oi l, cjui est csuse czue ls Irouciie s'ouvre, et ksit entenäre uu so», c^ui n'cst xoint srticule etc. Herr Hvfrath Scibold trägt den H. H. Geschwornen diese Stelle in deutscher Sprache vor, und erklärt denselben auch die Zeichnungen, Taf. 15, 2Z, 24, 45 und 46, indem er diese vorzeigt. Hr. v. Walther ist i» seinem Gutachten noch einmal auf die Wunde Nro. 8 znrückgekommen, und hat behauptet: auf die Rückseite des Bandmesses sey die Form dieser Wunde nicht wohl anwendbar, eher auf die Scharfe desselben; er giebt indessen doch die Möglichkeit zu, daß die unter Nr. y beschriebene Stelle der nebenliegeuden Haut mit einem Schwünge des Landmessers habe verletzt werden können. Ich glaube, Herr v> Walther hat den Sinn der freilich etwas undeutlichen Beschreibung der Wunde nicht recht anfgcfaßt. Meine Meinung ist, der schneidende Theil des Instruments kann nicht eingewirkr haben, weil sonst die beiden Wund- rander glatt seyn müßten; diese entsprechen aber der Rückseite des Landmessers, wenn solches nämlich etwas schief auffiel, und wenn ein Rand der Rückseite verwirkte. Auf solche Weise wirkte das Band- messer auf dieser Seite, wie ein schneidendes Instrument, und machte einen inner» glatten Rand; deshalb habe» die Obduzenten diese Wunde mit vollem Recht eine Hiebwunde genannt. Dagegen war der äussere Rand mehr eine Quetschwunde, der in seiner Mitte sprang, und sich in zwei Lappen thcilte, worüber Sie meine Erklärung schon gehört haben; daß aber Vereine oder der andere Rand oder eine Kante der Rückseite des Vandmeffers eher ekngcwirkt haben müsse, als die Glatte derselben, dafür spricht noch 2 gegen i, weil 2 Kanten und nur eine Fläche an derselben sind, und nach den Worten des Geständnisses Hamachers: „Er 129 drehte sich in einem Schwünge" eher das erstere als das letztere geschehen konnte. So stimmt nun, nach meiner Meinung, die Beschreibung dieser Wunde, — mit der Form des Instruments, der Wirkung des Schlages, der Stellung des Thaters, und der Aussage des Hamacher, überein. Ich muß mich nun noch darüber erklären: warum der Schädelknochen nicht verletzt worden ist? ich sage und beweise es Ihnen an diesem durchgcsägten Todtenkopf, welchen ich Ihnen zur Ansicht vorzeige: 1) Derselbe ist an dieser Stelle gerade am dicksten. Herrn von WaltherS Behauptung, daß derselbe hier dünn ist, und wenig Widerstand leistet, ist also dadurch widerlegt. 2) Der eine Rand der Rückseite des Bandmessers in seiner schiefen Haltung hat eingewirkt. Er war nicht scharf genug, um denselben durchzuhauen, die Kraft des Eindringens durch den andern höher» Rand der Rückseite des Vandmessers wurde eben dadurch gebrochen, ei» Theil dieser Kraft ging auf diese Stelle über, und so entstand eine Quetschwunde. Z) Der Thater stand zu nah dem Erschlagenen, und das Instrument war zu kurz, um die Kraft des Schwunges in einem höher» Grade hervorzudringen. Ware das Instrument ein sechs Schuh langes Stangencisen gewesen, das an seiner schmalen Seite mit der Rückseite eines Bandmessers in der Form ungefähr gleich ist, und hätte der Thater von dem Erschlagenen etwa 4 Schuh entfernt gestanden , so würde die Schwungkraft durch den elliptischen Bogen um das Vierfache verstärkt worden seyn, wodurch die zerschmetternde Kraft erst 9 iZo heran getreten wäre; das gebrauchte kurze Instrument, und die Nahe hat aber mir die erschütternde Kraft, aber der änffern Form der Wunde nach, im höchsten Grade, erzeugt, die nun wieder für das Gehirn am gefährlichsten ist. Hr. v. Walther will den Schlag mit dem Baudmes- ser auf die unter Nro. 7 aufgeführte Wunde angewendet wissen; weil aber an derselben die Kriterien: ob sie im Leben oder im Tode angebracht worden, zweifelhaft sind, so sind wir über dieselbe weggegangen; haben aber diese Verletzung als stachen Hieb mit dem Band- meffer für möglich gehalten. Ich halte es aber auch für möglich, daß sie beim Schleifen ins Wasser oder aus demselben, oder durch Eisschollen im Rheine entstanden seyn kann, denn die Wunde ist als gerissene, nicht als scharfe Wunde beschrieben; möglich bleibt es selbst, daß die bei der Leiche gefundene Planke diese eben so, wie die Wunde Nr. 9 angebracht haben kann. Ich wende mich jetzt an die dritte Frage: Ich könnte dieses Kapitel über Hirnerschütterung und ihre Tödtlich- keit füglich übergehen, denn ich bin mir Hrn. von Walther ganz darüber einverstanden , daß sie die dunkelste Lehre in der Chirurgie, so wie die der Apoplexie in der Medizin ist, und s priori nicht leicht nachgewiesen werden kann; aber eben deswegen muß uns die Erfahrung bei der Entscheidung der Frage leiten : kann man die Heilung solcher Falle mit Gewißheit vorher bestimmen. Die praktische Chirurgie, so wie gerichtliche Medizin beantworten diese Frage vereint dahin: daß die Hirnerschütterung, sich selbst überlassen, tödtlich sey; wo Heilung statt gefunden. hat man solche der größten ärztlichen Sorgfalt zu verdanken gehabt. Es ist auch nicht möglich, i» solchem rzr Falle Heilung voraus zu bestimmen; bedingterwekse wohl; aber mit Gewißheit nie in Fällen, wo patho- genische Qualitäts-Veränderungen vorhergegangen sind, auf welche man nur schließen kann, wenn man die nach und nach eingetrecenen Erscheinungen im Zusammenhangs und im Verlaufe der Krankheit betrachtet. Wenn es auch dem Arzt gelingt, den Kranken bei einer einfachen Hirnerschütterung durch den Enrzündungszustand zu bringen, so bringt er ihn doch schwc-lich durch den typhösen, wo oft der paralytische schon eintri'tt, ehe man eS sich versiehr. Schon die einfachen Hirnerschütterungen also sind lebensgefährlich; bei solchen aber, und mit solcher Com- plikation, wie im vorliegenden Falle, sind sie absolut tödtlich. Es bleibt nur noch zu untersuchen, unter welchen Umständen bei heftigen Schlägen, mir stumpfen Instrumente» der von solchen getroffene Hirnschädel Riffe bekommt, und unter welchen Umstanden er keine bekomme? Letzteres ist der Fall: 1) Bei kräftigen Menschen im Mittel - und hohem Alter, wo die harte Hirnhaut dick ist, und schon mehr an den Schädelknochen in mehreren Punkten anhängt; wo auch schon im hohem Alter das Blut ruhiger, nicht so sehr im Kopse angehäuft, und die dortigen Gefäße nicht überfüllt sind. 2) Wo der Schlag wahrgenommen wird, und die Seele, so zu sagen, noch Zeit hat, ihre Vertheidi- gungsmittel in Anwendung zu bringen, nämlich, wo das Gehirn sich gleichsam ausdehnt, an de» Hirnfchädel andrangt, denselben ausfüllt, und so einen Widerstand von innen leistet. IZ2 Aber nicht allein das Gehirn dehnt sich ans, sondern auch die Brust, wo sich die Blmmaffe mehr in dem Herzen, in den Lunge» und den großen» Gefäßen anhäuft ; daß aber Conen de» auf ihn geführten Schlag gesehen, und wenigstens Versuch zum Schreien gemacht haben muffe, geht aus dem Geständnis; Hamachers hervor, und zwar aus der Stelle, wo es heißt: „haltet ihm die Gurgel zu, daß er nicht schreien kann." Kommt aber ein solcher Schlag unvermuthet, wo die Seele diese Vorkehrungen nicht genominen hat, wo gleichsam ein leerer Raum zwischen dem Schädel, den Häuten und den» Gehirn ist, da fehlt alsdann der Widerstand; da kann der Hirnschädel eher springen, und eine Blutcrgießung um so eher geschehen. Dieses sehen wir bei einen» Falle von einer Hohe herab, wo der Fallende schon betäubt ist, ehe er aus die Erde kommt; oder bei Betrunkenen, deren Sinne schon durch den Trunk betäubt sind; da erfolgt gewöhnlich Sprung des Hirnschädels, und Blutergießung unter demselben. Beide Hirnerschütterungeu sind aber die gefährlichsten; und ersterr noch mehr als letztere, weil sie das Gehirn in seinem Innersten erschüttert. Bei einem Schlag oder Sturz, der nicht so urplötzlich in dein Momente, wo die Seele ihn wahrnimmt, kommt; wo noch ein Zwischenraum zu Reflexionen ist, da ist die Hirncrschütterung weniger tddtlich, weil sie, wie es mir klar ist, mehr auf der Oberfläche, als im Innern des Gehirns ist. — Ich spreche hierin aber nur mciue eigene Ansicht aus. Die noch in dem Gutachten des Hrn. von Walther vorko»»- mendeu Hypothesen übergehe ich, da sie für die vorliegende Sache ohne Werth sind; auch will ich mich m'cht dabei aufhalten, was Hr. von Walther über die Aerzce IZZ im Allgemeine«, und die Hni. Obduzenten insbesondere gesagt har; eben so will ich den Ausspruch: daß Richter niiv Metzger keine Autoritären in der gerichtliche» Medizin seyen, und diese hinter der Chirurgie zurückbleibe, nur vorübergehend berühren, indem ich bemerke, daß Autoritäten inloro von keinen« Gewichte sind; denn der Gerichcsarzt wird auf die aus seiner Kunst erlangte Kenntni'ß und Erfahrung vereidet, und nicht auf die seines Professors; wo aber seine Erfahrung aufhvrt, da mag er sein Gewissen durch Autoritäten decken. Der Umstand, daß in Cdnens Leiche nur die Blutgefäße an der Basis des Hirnschädels an ihren untern Theilen , mir Blut überfüllt; alle hoher liegenden Rami- fikationen aber blutleer waren , veranlaßt den Herrn von Walther, zwei Hypothesen aufzustellen, wodurch er den Satz der HH. Obduzenten bestreiten will: daß der Blut- umlauf den mechanischen Gesetzen nicht gehorche; — er giebk dieses jedoch theilweise zu, indem er denselben als nur wenig gehorchend annimmt. — Es ist bis jetzt noch ein Gehcimniß: ob der Blut- umlanf den mechanischen, dynamischen, hydraulischen, physischen, chemischen, attraktiven), elektrokgalvanischsn, oder den Polaritäts-Gesetzen gehorche; alle diese Gesetze lassen sich in der menschlichen Narnr Nachweisen, folglich auch aus den gegebenen Fall anwenden. In Gunsten des Systems des Hrn. v. Walther will ich hier den Unterschied zwischen dem lebenden und todtenKörper machen, und annehmen, das das mechanische Gesetz der Schwerkraft im menschlichen Organismus, nach erfolgtem Tode am längsten wirke, wonach sich dann die Todtenslecken erklären lassen solle»; aber eben diese Annahme entspricht auch der Thesis der HH. Obduzenten, 134 indem die Hiriierschütterung, wenn sie augenblicklich tobtet, doch nur durch Lähmung der Gehirnfunklionen tödret, durch welche Lähmung die Conlrakcion der Schlagader» aufgehoben wird. Das Blut stockt; mithin da am meisten, wo dieses am ersten aufhört, und bildet die Ueberfüllung, weil die Dilatation, welche der Cou- traklivn vorhergeganzen, die Arterien dazu geschickt macht. Auf die unter No. iz beschriebene dunkelrothe Stelle mit einem weißlichen Kern in deren Mitte, welche 9 Linien über dem linken Augenbogenrande ist, und z Linien im Durchmesser hat, wird von Hrn. v. Walther die Desaultsche Hypothese der Knocheuquecschung angewendet. Dieses ist allerdings möglich, und ich habe mir diese Erscheinung gleich anfänglich eben so erklärt, sie aber übergangen 1) weil sie auf den erfolgten Tod keinen Einfluß gehabt haben konnte; 2) weil ihre Erklärung in diesem Sinne, doch nur auf einer Hypothese beruht. Die prineipn von der allerschlauesien Art, wie sie Hr. von Walther nennt, ist aber von ihm untergeschoben , denn die HH. Obduzenten haben darüber keine Erklärung gegeben. Wenn man nun der Idee des Hrn. v. Walther folgen , und diese Stelle für eine Knochenquelschung halten will, so haben wir weiter nichts, als eine wunde Stelle, die Z Linien im Durchmesser hat, und auf welche sich kein anderes Instrument würde anwenden lassen, als höchstens der Kopf eines Nagels, oder das Skiel-E»de des Bandmessers, das diese Gestalt hat, wovon die schärferen Eiudrücke weiß blieben, und das durch sie 135 weggetriebene Blut den rothen Hof bildete; dieses hat sich nun eben auch auögemittelt. Bei Herausnahme und Besichtigung des Kopfes haben sich am Hinterhaupt« zu beiden Seiten 2 ähnliche Protuberanzen gezeigt, welche Galt für Organe halten würde. — Mein College, der verstorbene Medizinalrarh Graach, har sie für individuelle Natureigenheiten gehalten; ich glaube, es sind eben solche Knochenerhdhungen, wie in den weichen Thei- len Warzen, Muttermale, und ähnliche Auswüchse entstehen; weil das Cranium dick ist, und davon Z bis 4 gleichförmig vorhanden sind. Hr. v. Walther hält sie für Erostosen, und das hat auch vieles für sich; denn sie sind in ihrer Mitte von elftnbcinarriger Lonsisteuz, wonach der pothe Hof als normal gedacht werden muß. Wahrscheinlich rühren sie von früherer Rachitis, und späterem Substanzüberschuß her, wovon uns Boyer mehrere Beispiele ausgezeichnet hat. — Was die unter Nro. 54 beschriebene, geröthetr Stelle des Hinterhauptbeins betrifft, so kommt mir die Erklärung des Hrn. von Walther doch etwas zu gesucht vor; denn, wen» auch die HH. Obduzenten das Ganze statt eines Theils desselben genannt haben, so verstanden sie gewiß nur die Beinhaut darunter. Sie sagen: „in dem Aellengewebe des Hmterkopfes war, bis zum „Hals und Nacken herab, Blur ausgetreten, und „selbst das Hinterhauptbein stark gervthet," und ferner: „daß der wahrscheinliche Fall oder Schlag ans dem „Hintcrkopf diese Blutauskretung verursacht habe;" hieraus folgt: „daß diese mit großer Gewalt geschehen seyn müsse, iz6 „um die Blutaustretung und die Rothe i» dem „Hinterhauptbein zu bewirken," und, mit Recht schließen Sie daraus auf eine große Hirnerschütterung. — Ich finde diese Tbatsachen, diese Ursachen, diese Folgerungen und Schlüffe sehr klar. Herr v. Walther geht dagegen von einem unrichtigen Vordersätze aus, seine Schlußfolge ist daher auch nicht richtig. Hr. v. Walther wendet nämlich seine Thesis aufden Knochen selbst, auf die innere Substanz des Knochens an. Von den Herren Obduzenten ist in dem Fundscheine nur dasjenige ausgezeichnet, was sie wahrgenom- mcn haben, was ihnen in die Augen gefallen ist. Sie sehen das Hinterhauptbein gervthcr, und haben dies so ausgezeichnet; sie konnten indessen doch nur die Beinhaut des Hmterhaupckliochens gemeint haben, da nur diese ihnen in die Augen fiel, und der Knochen weder zersplittert, noch zur Zeit zersägt war. Es bedarf aber doch nicht mehrere Wochen, sondern nur Momente, um die Bcinhaut zu röthen, denn es tritt alsdann in der Beinhauc der nämliche Prozeß, wie i» den Sugillatio- nen der weichen Theile ein, wie Hr. v. Walther dies auch selbst unter den Nummern t, 2, z und 4 der gten Frage deutlich bewiesen hat. — Also auch diese unter Nr. 14 beschriebene Blutaustretung im Zellengewebe des Hinterkopfs, und starke Nothung des Hinterhauptbeins stimmt mir dem Geständnisse Hamachers vollkommen überein. — Ich gehe nun zur vierten Frage über: Ob Eonens Kopfwunden im Leben oder im Tode angebracht seyn können. Da Hr. v. Walther bei Beantwortung derselben nochmals alle Wunden durchgegangen ist, und Theo- 137 rien ausgestellt hat; in solchen aber nur größtentheiks Wiederholungen sind, so übergehe ich sie hier; eben so die Auslegung, welche er bei der Wunde Nr. y über die Bedeutung des Ausdrucks: gequetschte Wunde und Quetschung gemacht hat. — Ich soll mich über die Schorfwunde Nr. y gar nicht erklärt haben, welches ich bezweifle, da ich wohl weiß, daß ich sie der Reihe nach alle gewürdigt habe; indessen ist es möglich, d..ß eine Verwechselung mit jener Wunde unter Nr. 8 beim Aufzeichnen vorgegangen ist. Ich habe mich dahin erklärt: daß diese Verletzung durch das Auffallen des Bandmesserö bei der Verletzung unter Nr. 8 geschehen seyn könne, ja selbst bei und mit dem Schlage zu gleicher Zeit, aber nicht mit der Schneide, sondern mit der Rückseite des Landmessers, weil die Wunde geschorft ist. — Es ist damals auf diese Verletzung wenige Rücksicht genommen worden, weil sie nicht lebensgefährlich ist. Jetzt aber kommt es auf die Frage an, ob sie mit dem Geständnisse Hamachers übereinstimme, und diese Frage bejahe ich. Was die Verletzung Nro. io betrifft, so hat sich bei der gestrigen nähern Untersuchung herausgestellt, daß es eine Rißwunde sey, welche, wie ich mich auch bereits erklärt habe, gleichzeitig mit der Wunde Nro. 8 und y mit der obern oder untern Spitze des Bandmeffers bei dem Zurückziehen desselben gemacht seyn könne. Meine ausgestellte Hypothese, daß diese Verletzung nach dem Tode durch einen Eiskristall angebracht styn konnte, hat Hr. v. Walther selbst in dieser neulichen Frage erwiesen, denn er sagt: „Die Wunden können nach dem Tode „bluten, wenn das Blut angefangen har, sich zu zersetzen, dadurch rarefacirt zu werden, und freilich in einem 738 „aufgelösten Zustande, durch die Wundössnungen der „Gefäße hervorzudringen." — Herr von Walther hatte dies in einem Vordersätze mir widersprochen» und hat dies später zu seinem eigenen Beweise angeführt! — Wenn Hr. v. Walther darthnn will, daß die sugillirten Stellen nach dem Tode entstanden sey» können, „etwa mit einem Stück Holz im Rhein unsanft znsammenge- st.'ßen," so erwiedere ich: Sugillationen geschehen im Leben, das kann gar nicht wegdemonstrirt werden. Wenn aber ein Körper lange Zeit unterm Wasser war, oder auch das Blut durch Fäulniß aufgelöst und flüssig ist, so kann das Blut zwar auslausen, wenn man das Gefäß durchscyneidct, oder, wie bei Nro. io» darauf drückt, allein es kann nicht unterlaufen, d. h..in das Zellengewebe der Haut eindringen, dasselbe ansfüllen, und erheben; weil dazu Leben erfordert wird. Darum habe ich meine feste Überzeugung auch dahin ausgesprochen: daß diese Verletzungen !m Leben angebracht wurden, weil sie mit Blutaustritt ins Zellengewebe begleitet waren. Bei der fünften Frage, zu welcher ich nun übergehe, bemerke ich: was Hr. v. Walther über Erwürgung und die Art, wie sie zu geschehen pflegt, gesagt hat, ist uicht aus dem Reiche der Erfahrung genommen; die Physiker, welche mehr Gelegenheit haben, dieses zu beobachten, können es daher auch besser beurtheilen: bei ähnlichen Gewaltthäcigkeicen am Halse findet man vielmehr den Druck des untersten und äußersten Knochens des Carpi auf dem Brust- oder Schlüsselbeine aufgesetzt, die Finger um die eine Seite des Halses, und den Daumen am Kehlkopfe. — Hr. v. Walther legt den HH. Obduzenten mit Unrecht die Frage vor: ob sie de» Stamm oder die Aeste der Luftröhre gemeint haben? sie -39 haben diese schon durch ihre Erklärung beantwortet; denn sie sagen: die Luftröhre; aber nicht: die Aesie. — Ich bin mit den Herren Obduzenten ganz einverstanden, und zwar, weil diese Blutergießung im Zellengewebe des unrern Theils des Halses, über dem Brust- und Schlüsselbeine am stärksten war, also auch die größte Kraft angewendet wurde, welche den Blutumlauf sowohl, als auch den Athmungsprozeß hemmen oder auf- heben mußte: so mußte auch diese Gewaltthätigkeit zu Cönens schnellerem Tode kräftig mitgewirkt haben. — Hr. v. Walther ist geneigt, diese bedeutende, sich bis zum Schildknorpel erstreckende Sugilüation für Tvdten- slecken zu erklären, und will er den HH. Obduzenten als Nachlässigkeit anrechnen, daß sie keine gefunden haben. — Meine Herren Geschwornen, ich kann aus einer Erfahrung von Z2 Jahren sprechen, ich habe in dieser Zeit viele aus dem Wasser erhobene Leichen besichtigt; aber an wenigen solche Flecken gesunden. Die Leiche» unrer Wasser bleiben unverändert bis zur Faulniß, sie behalten ihre Form, Gestalt und Farbe, wie sie zu der Zeit hatten, als sie ins Wasser kamen; erst, wenn sie trocken liegen, erscheinen die Todrenssecken, und wenn sie dem Einfluß des Lichts, der Wärme und der Luft ausgesetzt sind, werden sie schwarz — Wenn Henke seine Schüler belehrt, und ihnen Ermahnungen und Warnungen giebt, so hat er Recht; aber das ist doch etwas zu stark, einem Physikus den Aorwurf machen, er habe Todtenflecken für eine Sugillatio» vou so hoher Bedeutung und Umfang, und überdies am Dorderhalse, wo es niemals oder doch höchst selten, oder doch nur unter bcsondern Umständen welche giebt, gehalten. — Die Angabe des Hm. v. Walther — daß die sugillirten Stellen in dem Fundschei'n nicht anfgezeichnet, also nnch nicht gefunden waren, ist wohl ohne Grund, sie befinden sich in dem Odduktionsprvtokoll unter Nro. 2Z und 24 ausgezeichnet. Bei Untersuchung der Bedingungen, unter welchen sich Sugillationen entwickeln und auSbil- den, kommt es vorzüglich auf die Bestimmung der Zeit und des Sitzes an. Die Zeit ist unbestimmt, und hängt oft von den Individualitäten ab; denn Sie wissen selbst, meine Herren, daß manchmal nach einem auch complicirteu Beinbruche, die Röthe und Geschwulst erst am folgenden Tage eintrill, während oft bei einem Stoß auf die Stirne die Beule schon unter de» Fingern hecvorkommt; mau kann sie also von der ersten Minute an bis zur zwölften Stunde festsiellcn; Samuel Cvoper nimmt sechs Stunden dafür an als Mittel-Zeitpunkt. Der Sitz ist im Zellengewebe. Es kommt aber hierbei darauf an, zu prüfen, in welchen Theilen die kleinen Blutgefäße zuerst zerrissen werden mußten, und wie viel Blut sie ergießen konnten. Die äuffern Theile des Halses wurden bei der Erwürgung so zusammeugepreßk, daß sie entweder nicht zerreißen, oder doch wenigstens an dieser Stelle weder Vlutergießung noch Geschwulst ein- ireten konnten, so lange nämlich der Hals zusammeuge- drückt wurde, es mußten dagegen die Gefäße sich tiefer »n den Muskeln überfüllen, die Blutgefäße zerreißen, das Blut austrcten, und so die innere Sugill-ckion zuerst verursachen; denn die Erwürgung geschah von aussen nach innen. Tie Sugillation pflanzte sich deswegen auch nach innen, und bis auf den Schildkuorpel fort, bis endlich die Lähmung der Gesäße eingetrere» , und der Tod erfolgt war. Nun erst har Hamacher, nach seinem Geständnisse, den Conen losgclaffen, und dgnn 14 l konnte daS ausgetretene Blut nach oben in das Zellen- gewebe sich verbleiten. Dasselbe geschah auch am Hin- rerkopft, welcher auf dem Gewichtsicine durch die Handlung der Erwürgung so lange aufgedrückt wurde, bis Ebnen todt war; deswegen pflanzte sich die S »Marion auch dort nach innen bis auf das Hinterhauptbein fort. Bei der Blutergießung in die linke Augengegend war aber eine aussere Verletzung vorgegangen, „die stark blutetedas Zellengewebe ist da lockerer, die Sugilla- tion konnte sich daher auch hier schneller bilden. — Betrachte ich nun diese Handlungen ihrer Reih- und Zeit- folge nach, so wie sie Hamacher deponirt hat, so war die Blutergießung in der linken Augcngegend von der Verletzung Nro. 8 die erste; die am Hinccrkopfe die zweite, und die am Halse die dritte. Da sie nun, nach seinem Geständnisse, schnell aufeinander folgten, so kanir man für alle drei einen Zeitraum von i bis 2 Minute», und das Ende auf 5 bis 8 Minuten annehmen. Daß aber in einem so kurzen Zeiträume so starke und tiefe Sugillationen entstanden, setzt auch eine starke und tief einwirkende Gewalt voraus. — Daß begonnene Ecchy- mosen auch nach dem organischen Leben sogar aus mechanischem Wege sich vergrößern, und sich auf chemischem Wege verändern können, gebe ich zu; sie konnten z. B. durch das Maschen und Reinigen vom Sand und Schlamm, durch das Aufthauen im warmen Wasser sichtbarer werden , und selbst die begonnene Fäulniß konnte hierzu beitragen ; indessen entstehen konnten sie dadurch nicht, und nicht zu dem Grade der Ausbildung gelangen, wie sie besonders in ihrem Innern, in der Tiefe gefunden wurden. Es ist daher der Vorwurf, welcher hier sowohl den Gm'chrspersonen, welche die legale Besichtigung ge- leitet (die im Anfänge doch mir allein die Identität bezweckte), als den Aerzten gemacht wird, eben so ungegründet , als die Behauptung: „daß eine kunstgemäße „Beurtheilung des Kdrperzustandes, und wohl auch die „Fällung eines richterlichen Erkenntnisses unter den gegebenen Umständen sehr erschwert sey." Diese Beschuldigung ist auf einen falschen Vordersatz gegründet, und ich möchte sie nicht allein stark, sondern selbst frevelhaft nennen. — Es ist ganz natürlich, daß die HH. Obduzenten keinen Eindruck bei der sugillirren Stelle gefunden haben; denn in dem Umkreise, wo der Druck am stärksten war, ist auch die Sugillation am stärksten gewesen. Wenn aber der Druck aufgehoben wird, wahrend noch organisches Leben vorhanden ist, und die Eapillar- Gefaße noch thätig sind; so muß durch den Rückfluß des BlntS, und zwar von oben nach unten, vermöge der mechanischen Gesetze, nolhwendig der Druck auf die Haut und Muskeln verschwinden; hätte aber Hamacher seine Finger auf dem Halse Cönens eingedrückt gelassen, bis auch das organische Leben, die Reactionskraft und alle Thätigkeit der Capillar-Gefaßc gänzlich erloschen gewesen wäre, so würde man gewiß diesen Eindruck gefunden haben. Die Ansicht der HH. Obduzenten und meine hier geäußerte Meinung erhalt aber noch durch Hamachers eigene Aussage die größte Rechtfertigung, denn derselbe sagt in seinem Geständnisse vom i6. April 1817: „Jch ,,drückte ihm die Gurgel zu, und als ich nach einer „Weile spürte, daß er nicht mehr schreien konnte, ließ ich „ihn los:" und in dem vom y. Mai 1817 sagt er: „Ich that dies, und merkte bald darauf, daß Ebnen ,,verschieden war." Der Druck auf die Kehle kann 143 noch weniger Spur zurückgelassen haben, weil diese car- tilagmosen Theile solche durch ihre eigene Elasticitat verwischen. — Der Eindruck, welcher von dem unter den Knieen angelegten ledernen Riemen entstanden, ist erst zwei Tage nach der That, Hamachers Geständniß zufolge, am rodten Körper verursacht, wo keine Organen» thätigkeic mehr statt fand, — er kann also auch hierauf gar nicht angewendet werden; er mußte indessen in dem Grade sichtbar seyn, als der Druck lange gedauert hat, oder mir Kraft geschehen ist. — Wenn Hr. von Walther anführt, daß von ihm in solchen Fällen der Ringknvrpel theils eingedrückt, theils gebrochen gefunden worden, und als Gewehrsmann den Alexander Kölpin nennt, so scheint mir dieses in der Theorie unmöglich, und von der Erfahrung nicht unterstützt, weil diese dünnem platten Knorpel, welche an ihren Endtheilen in Fleischbandchen auslaufen, wie dünnes Fischbein, — so elastisch sind, daß sie sich, besonders im lebenden Körper, eher flach zusammen drücken lassen, als brechen. Erlauben Sie mir, hierbei eine Tharsache aus meiner eigenen Erfahrung anznführen: ich habe in Spanien einen Missethäter eine Stunde, nachdem er sirangnlirt war, untersucht; bei der ausseru Besichtigung sah man den Hals ganz breit gedrückt, so daß ich glaubte, hier müßten Knochen und Knorpel zu Brei gedrückt seyn; denn das breite Halseisen, welches an einem Block befestigt, und von hinten durch eine weitgreifende Schraube zusammengeschraubt wird, tödtet schnell, und ohne Bewegung. Hier also war gewiß der Fall, wo die Knorpelringe brechen konnten, wenn es möglich wäre; ich habe sie aber alle noch ganz gefunden. Auch Morgagni, wenn ich mich recht erinnere, hat ein ähnliches Beispiel angeführt. Hiernach möchte ich also mit Recht an diesem Knorpelbruch zweifeln ; es müßten denn bei der von Herrn von Walther angeführten alten Fra» diese Knorpel verknöchert gewesen seyn. — Hr. v. Walther schließt nun diesen Satz mir einem Sarcasm, indem er sagt: daß demnach, und nach der Meinung der H. H. Obduzenten, Ebnen an einer Hirnc.schülter.ung ohne sichtbare Spuren gestorben, auch durch eine alleinige Erschütterung der Luftröhre, ohne mechanische Verletzung ihrer Gebilde erwürgt worben sey. — Meine Herren Gcschworncn! diese gesuchte Zusammenstellung klingt freilich sonderbar, aber wenn man sie genauer erwägt, so sieht man doch sehr leicht ein, daß sie nur ein Blendwerk für den Laien ist. Die sichtbaren Spuren der Erwürgung sind die Sugilla- tionen änffcrlich und innerlich; die seinen Knörpelchen aber können nicht brechen, wie ich Ihnen eben gesagr, und mit einem Beispiele erläutert habe. Die äußern sichtbaren Ursachen, welche die innere Hirnerschütterung, ohne sichtbare Spuren im Gehirne selbst, veranlaßt haben» sind die Verletzung unter Nro. 8, und die Vlut- auStretung am Hinterkopfe, Hals und Nacken unter Nro. 14. — Wenn Hr. v. Walther sagt: kein Schriftsteller noch Erperimentator habe je ausgetretenes Blut in den Brusthöhlen gefunden, so will ich ihm dies wohl glauben; denn diese Schriftsteller und Erperimentatoren sprechen allein von Erwürgung, und da mag es sich vielleicht so verhalten; allein in diesem concreten Falle ist ein tödtlicher Schlag aus den Kopf, eine große Erschütterung durch Sturz auf den Hinrerkopf, der Erwürgung vorhergegangen; hier ist also nicht mehr von einer einfachen Erwürgung die Rede, wie sic die Autoren beschrieben, — hier müsse» beide vorhergegangenc Er- 145 schclnuiigen mit der letzter,, ,'m Zusammenhänge betrachtet werden, und da ergi'ebt sich ein ganz anderes Resultat. Bei einer einfachen Erwürgung wird ein großer Theil des Bluts im Kopfe zurückgchaltcn, und die Lähmung erfolgt nur successiv; hier ist die Gehirn-Lähmung und seiner Gefäße der Erwürgung vvrhergezangen; das Bluc aus den großen Stammen wurde schon nicht mehr in dem Gehirne ausgenommen, und sammelte sich im Herzen und in den Lungen an; durch die bald darauf erfolgte Erwürgung wurde es dermaßen in den Lungen zusammengepreßt, daß es sich einen Ausweg verschaffe» mußte, aus welcher Ursache die H. H. Obduzenten auch die Zeichen des Erstickungstodes an Cönens Leiche nicht gefunden haben konnten. — Die aus Henke's Lehrbuch wörtlich abgeschriebenen Zeichen des Erstickungstodes will ich aber eben dadurch nicht bestreiten; Henke handelte in diesem Kapitel nur allein vom ErstickungSrode ohne Complicakion, und arbeitete dasselbe ganz vortrefflich aus, wie ihm dies eigen ist; hier aber war Complica- tion, und welche gewaltige? wer möchte es wagen, die Kriterien des einfachen Erstickungstodes dem gegenwärtigen so sehr complicirten Falle anpaffen zu wollen, wo pathogenische Veränderungen schon dem Erstickungstods vorhergegangen sind, welche, nach dynamischen und chemischen Prinzipien, auch Qualitäts-Veränderungen hervorgebracht haben müssen, die so vielfach seyn können, daß sie selbst der gelehrte Bischof, nach den strengen Regeln seiner Stöchiometrie zu berechnen, vielleicht nicht im Stande seyn würde. — Der Gerichlsarzt irr loro muß Philosoph und nicht Schüler seyn; denn es giebt Fälle, die in keinem Lehrbuch vorhergesehen sind; I-IO ihre Anwendung muß ihrer Einsicht und ihrem Gewisse» überlassen bleiben: ein solcher Fall ist der vorliegende, wo es sich von einem doppelte» Morde handelt, dessen Wirkung nicht im einzelnen und aus Lehrbüchern, sondern im Zusammenhänge und durch Vernunftschlüffe bc- urtheilt werden muß, was die Herren Obduzenten auch wirklich gethan haben. — Nur noch einen Punkt will ich berühren: warum nämlich die arteriös Meningen: meckiw allein mit Blut überfüllt waren, mag wohl daher rühren, weil die Lockerheit der ^raelinoiclea (Spinn- gewebehaut) zwischen der harten und weichen Hirnhaut die Wirkung des Schlages auf den Kopf am ersten empfinden konnte; mithin diese am ersten gelahmt wurde, wohin sich auch sogleich das Blut aus den Gefäßen der harten und weichen Hirnhaut entleerte, und nun in den zuerst gelähmten Gefäßen stockte; und aus dieser Ursache schrieben die Herren Obduzenten diese Ueberfüllung nicht der Erstickung, sondern der Hirnerschntterung und der darauf gefolgte» Lähmung zu, in welchem Falle ich ihnen auch vollkommen be,'stimme. — Hr. v. Walther macht uns zuletzt hier den Vorwurf, unsere geäusserte Meinung: ,,Conen sey theils an Hirnerschütterung, theilo , an Erdrosselung gestorben" heiße so viel als: „Conen „sey zuerst todtgeschlagen und dann noch erdrosselt wor- „den." Aber, meine Herren Geschwornen, so heißt unsere Meinung nicht, wenn man auch diesen Satz noch so sehr verdrehen wollte, um ein llonmor anzubringen; sondern sie heißt: „Ebnen sey zuerst tbdtlich geschlagen, „und dann noch erdrosselt worden" oder „beide Gewalt- „thaten an zwei verschiedenen Individuen verübt» wür- „den den Tod für Beide zur Folge gehabt haben." — In Verbindung miteinander, starb doch nur Einer, und r4? dies ist an der ganzen Sache noch das Beßte. — Bei dieser Digression nimmt nun Hr. v. Walther Gelegen» heit, sein System über das in den Brusthöhlen gefundene Blut zu entwickeln, und sucht zu beweisen, daß die Entleerung von 7 Unzen Blut auö den Bronchialschlag- und Blutadern per Diakelesin nicht möglich sey. Meine Herren Gcschwornen! ich will Sie nich/ mit der Erörterung dieser Hypoth se ermüden, ich muß Ihnen aber doch meine Meinung über diesen wichtigen Punkt vortragen. — Wer soll nicht annehmen können, daß kn einem Jeden bei dem Anblick eines auf ihn geführten mo derischen Schlages, ein Nerven-Reiz — Schrecken oder noch andere Affekte — statt finden müssen, die eine Anhäufung des Bluts in den Lungen und größere Ausscheidung desselben durch das I^areneiiz'mu intormeäium, bewirken müssen. Wenn ich mir nun einen kraftvollen Schlag auf den Kops, in dem Augenblick eines solchen Nerven- affekts denke, der die Lungen ausdehnt, mit Blut an« häuft, und dasselbe in die Lungenvenen mit vermehrter Kraft hinübcrtrei'bt, so ist es doch gewiß, daß die mechanische Wirkung des Schlags auf den Kopf, eine Repulsivkrafc auf die Lungen hervorbringen muß, besonders , wenn das Herz (in S^swlo) in der Zusammen- ziehung seiner Ventrikeln begriffen ist. Denn man muß stch den einwirkenden Affekt als solche Potens denken, welche die Bewegung des Herzens acceleriren und retar- diren kann. — Meine Herren Gcschwornen! Sic können stch selbst davon überzeugen: denken Sie sich nur einen solchen Schlag aus Sie herabfallcn; wie Sie de» den Mund aufsperren, einen Vorrath von Luft einath- n>en, die Brust ausdehnen, so wie das G.hirn, um ig8 gleichsam alle Kraft dem herabfallende» Schlage entgegen zu setze»; fühlen Sie dann ans Ihr Herz, ob cs nicht schneller schlägt, und Sie werden leicht begreifen, daß es im Augenblicke des Schlages aussetzen müsse. Die Kraft des Schlages aus den Kopf kan» aber doch nur in dem angeführten Zustande der Lnngen und des Herzens mechanisch wirken, und zwar, indem dem Blut der Lungenvcnen der Eingang in die linke Herzvorkam- kammer, durch den noch bestehenden Zustand der Zusam- mcnziehuug versperrt, und eö so gewaltsam zurnckgc- trieben wird, daß es durch die Endtheile der Venen aus- trelen kann. Dieser gewaltsame Rücktritt des Bluts bis zur Mündung der Gefäße kann diese schon an und für sich so stark in ihrem Diameter ansdehnen und erweitern, daß die angeführte Blutmenge wohl austretc», und sich in die Brusthöhle ergießen kann: dieser Dlntei- gießung durch Ausschwitzung widerspricht zwar der Hr. v. Walther, allein er spricht hierbei von dem Bronchial- ader-System, und von der Erdrosselung; wir sprechen aber von dem Lungenblnsader-System ,'ni Allgemeinen, und von dem Schlage auf den Kopf. Indessen wo!I>e ich nur zeigen, daß Eönens Herz und Luugcn in den, Augenblick, wo er de» tödtlichen Schlag auf sich hcr-- abfallen sah, in diesem Zustande gewesen seyn konnten und mußten. — Die Angst kann einem den blutigen Schweiß wohl austreibc»; ich will aber dadurch nicht sage», daß die in de» Brusthöhlen gefundene Blntme»- ge wirklich durch diese Ausschwitzung ausgetreten sev; sondern nur, daß die Anlage dazu da war, in den, Augenblicke, wo der Schlag fiel, und wo sich die dmch ihn eingetretene Lähmung des Gehirns bis auf die Lungen forkpflanzte. Bei dieser Vorbereitung, bei dieser I4Y Anlage konnte »»d mußte die Lähmung auch um so viel schneller w'rken ; aber damit noch nicht genug ; denn jchr erst erfolgte das gewaltsame Niedcrwerfen auf den Gewichtstein, wodurch die Lähmung in den Lunge» eben so, wie in dem Gehirn vermehrt wurde, — und endlich kommr auch noch die Erwürgung dazu, wodurch dann dem Blute noch aller Rückgang aus den Lungen zum Herzen versperrt wurde und die vollkommene Paralyse eintrat, wodurch alle diese Gefäße ihre Kraft verloren haben, sich zusammen zu ziehen oder auszudehnen. Sie konnten nun dem mechanischen Drucke des Bluts von oben herab nicht mehr widerstehen, woraus sich folgert, daß ihre Endrheile in ihrem Diameter so lange und so sehr erweitert blieben, bis der Druck des Bluts aufhörte, oder bio die Höhlen des Herzens und seiner großen Aeste vollkommen ausgelcert, und die Aktion des Herzens aufgehört hatte, wodurch es dann begreiflich wird, wie die Menge von z resp. 2 Unzen Blut in die Brusthöhlen gekommen siy» könne. — Die rechte Brusthöhle enthielt z Unzen Blut, also weil sich in dieser Region der größere Theil, che er der linken oder hintern Borkammer ^zugeht, in dem gemeinschaftlichen Blnthalteransammclt, mithin eine größere Menge Bluts in diese rechte Brusthöhle ergossen werden mußte. Daß aber die ganze Blutmenge durch die Lungcn-Venen zwo parsl^siu nicht aber per cki-idolosin ausgclecrt wurde, dafür spricht die schwarze Farbe des Bluts, das also schon durch seinen Umlauf in den Lungen, durch daS in der eingeathmeten Luft enthaltene Origen , oridirt, und in den Venen verkohlt, mithin venöses Blut war. Ich stimme daher mit den Herren Obduzenten darin überein, daß die in den Brusthöhlen gefundene Blutnrenge zunächst durch die Erstickung veranlaßt, und durch den Fall und Schlag vorbereitet wurde. Ich gehe nun zur sechsten Frage über. Bei der Frage: ob Ebnen lebendig oder todt inS Wasser gekommen ? giebt Hr. v. Walther sich Mühe, das erstcre zu beweisen; da ihm diese Beweise jedoch unmöglich schienen, so begnügt er sich, zu behaupten, daß man mit apodiktischer Gewißheit weder die eine, noch die andere in Rede stehende Todesart aimehmen könne, und macht den H. H. Obduzenten den Vorwurf, daß sie den Waffcrtod nicht vorausgesetzt oder bezweifelt haben, besonders da doch die berühmtesten Lehrer der gerichtlichen Medizin es in ,,einzelnen Fallen" für sehr- schwierig, manchmal auch für unmöglich erklären, mir Gewißheit zu entscheide», ob der, todt im Wasser Gefundene, darin ertrunken, oder schon früher getödtct hinein- gcworfen sey. Ich gestehe sehr gern, das diese Lehrerin manchen Fällen sehr Recht haben, und daß es sehrweise von ihnen sey, ihre Schüler darauf aufmerksam z» machen; allein hier ist weder von der Schule, noch von manchen Fällen, sondern allein von diesem cvncretcn Falle die Rede. Das Unrersuchungsgcrichl verlangt auch von den Herren Obduzenten keine Controvcrse, sondern ihre Meinung auf Pflicht und Gewissen; diese waren sie schuldig abzugeben, was aber der Hr. v. Walther „apodiktisch-absprechen" zu uennen beliebt. Auch gierigen sie keineswegs flüchtig über diese» Gegenstand hinweg, wie ihnen der Hr. v- Walther vorwirst, sondern sie haben ihn vergleiebend erwogen, sogar mit Ciraten belegt, sich aber der verständlichen Kürze beflisse», weil stk aus Pflicht und für das Gcschwornen-Gericht schrieben, und sonst aus keinrr andern Ursache. — Um seine iZ l Hypothese durchznfnhren, führt Hr. v, Walther den ausgestellten Satz an, daß bas Blut in den Gefäßen bei Ertrunkenen flüssig seyn müsse, und macht den H. H. Obduzenten Vorwurf, indem er voraussetzt, sie hatten dies nicht untersucht. — Meine H. H. Geschwornen! die H. H. Obduzenten richteten sich nach dem in dem Strafcoder vorgeschriebencn Eide, die Wahrheit, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen: sie sollte» mithin auch den Befund, den ganzen Befund, und nichts als den Vesnnd aufzeichnen, als wodurch allein die Weitlänsiigleiren entfernt werden, welche zu unnöthigen Discussionen Veranlassung geben, und die Prozesse in die Länge ziehen. Die Stellen, wo das Blut flüssig war, sind genau angegeben, als: bei der Wunde Nro. io und O in der Brusthöhle. Ausser diesen haben sie eS nirgendwo angegeben, weil sie es so nirgendwo gefunden habe». Nun wollen wir aber untersuchen, warum das Blut flüssig gewesen seyn konnte. Viborg hat darüber schöne Erfahrungen angestellt, die von Scheele bestätigt worden, und Klei» sagt sogar, daß das Blut bei Ertrunkenen unter allen Umständen, selbst bei Gefrornen flüssig sey; aber nicht allein bei Ertrunkenen, sondern auch bei Herabgcsiürzle», bei solchen, die das Genick gebrochen, die sich selbst erschossen haben, »ach Hufeland, Harles und Kopp. Bei Asphyxien und Apoplexien, vorzüglich in freier Luft, und überhaupt bei allen schnellen Tvdesarren, wird das ausgetretene Blut meistens flüssig gefunden, waö Ihnen alle Physiker bestätigen werden. Es hat sogar der Hr. Kreisphysikus Or. Schmitz in Hillesheim im Kreise Daun, einen Fall mitgetheilt, wo bei einem aktenmaßig Ertrunkenen, weder der Slick- noch Schlagfluß, »och auch der Tod -52 tmrch verschlucktes Wasser nachgewi'escn werden konnte. Ein merkwürdiger Fall, an dem die aufgessellten Criterien des Wsssertodes scheitern. Bostock, Priestley, Brandes, Thenard, Berzelius, Fourcroy, Vauqueli», Well u. a. m. haben so viele Versuche mit dem Blute in seinen verschiedenen Verhältnissen seiner Gerinnbarkeit, und seinen Elementen angestellt; aber noch sind wir dadurch nicht viel weiter gekommen. Eben deswegen kann auch selbst die flüssige Beschaffenheit des Blutes, welche Walter cls mordi« perilonoi »:t appopiowiw, H. z6 u. Z7, als ein sicheres Kennzeichen des Todes im Wasser, so wie dessen geronnenen Zustand als ein Merkmal des schon vorher erlittenen Todes angibt, noch nicht allgemein dafür angenommen werden, hier aber um so weniger, weil das Blut in seinen Gefäßen in diesem Zustande von den H. H. Obduzenten nicht gefunden wurde. Hr. v. Walther selbst steht von dieser Behauptung ab, indem er am Schluffe dieses §. erklärt, daß es unmöglich sey, darzuthun, ob Conen im Wasser gestorben oder tobt in dasselbe gekommen sey. Meine Herren Ge- schwornen, man muß also annchmen, daß der Körper, unter Wasser, in dem Zustande so lange verbleibt, in welchem er hineingekommen ist, bis die Faulniß ihn hebt und fortschwemmt, auf welchem Wege vorbeiströ- mende harte Körper ihn mechanisch verletzen können. Wenn nun das ausgetretene Blut in den Brusthöhlen und in der linken Augcnbraunen-Wunde noch flüssig war, so ist dies so geblieben; oder es ist von der Fäul- uiß schon aufgelöst gewesen, entweder, ehe der Körper noch ins Wasser kam (2 Tage), oder bei der allgemein eingetretenen Faulniß der flüssigen Theile im Körper, wodurch derselbe gehoben und schwimmbar wird. Daß 153 die Fäulniß, Auflösung, Decomposition, aber schon in einem hohen Grade, und vorzüglich in den Flüssigkeiten dieser Leiche eingetreten war, folgert sich aus Nro. 26, wo es heißt: daß das große und kleine Gehirn dermaßen von Fäuiniß ergriffen gewesen, daß es kein Gegenstand der Untersuchung mehr seyn konnte. Es ist also die Wirkung der Fäulniß nicht in Abrede zu stellen, besonders da 1) der Körper sich schon gehoben, und vom Wasser fortgeschwemnit wurde, als erster Grad; dann 2) weil das Blut und die weichen flüssigen Theile sich eher ouflösen, als das Gehirn, als zweiter Grad; mithin war schon der dritte Grad durch eben die Decomposilion des Gehirns eingekreten; ja sogar der vierte Grad scheint schon eingetretcn gewesen zu seyn, da die Oberhaut sich an einzelnen Thrile» los zu trennen ansing, während aber die Muskeln, und die innern compactem Organe noch in vollkommenem gesunden Zustande gewesen; sogar die in den Gefäßen eingeschlos- sencn Flüssigkeiten konnten sich noch langer im bessern Zustande erhalten, weil sie von dem Einflüsse der verschiedenen Gasarten länger befreit bleibe». — In einem solchen Zustande der beginnenden Fäulniß kann dashinzu- gedrungene Rheinwasser die Flüssigkeit wohl vermehren, wobei es immer noch Blut bleibt, und so lange dafür gehalten wird (ungeachtet der Distinktive des Hrn. von Walther, der cs „Wasser, in welchem Bluikügelchen schwammen" genannt wissen will) bis etwa das quantitative Verhälmiß beider Bestandtheile auf chemischem Wege ausgemittelt, und das Prinzip, welches hiebei reagirt, gefunden wird; wozu der berühmte Chemiker Davy zwar bereits die Grundlage durch die Entdeckung der Flnßsäure, die er Fluon'ne nennt, gelegt har; und wirklich muß der chemische Prozeß, den diese Saure nothwendig an einem im Wasser gefundenen Leichnam erzeugt, beachtet werden, besonders, wenn man hier bedenkt, daß Cönenö Leiche im warmen Wasser aufgethaul wurde, welches doch eben diese Fluß saure, so wie die übrigen Gasarten, in Thatigkeir setzen mußte. Nimmt man nun noch an, daß, wie Proust, Cadet-de-Vcaur, Verzelius und Fourcroy (Xnn.-rlos ein Oninne 'i'. I,HXIII. ps:z. 24Z/) behaupten, das Blut auch Schwefel enthalte, was Vogel (Thenard, Journal 24. 1. St. p. rzz.) für Schwefel - Waßcrsioffgas halt, welches sich durch Hülfe der Warme oder Faulniß erzeuge, so kann dies selbst wieder zur Auflösung und Farbe um so mehr beitragen, als nun auch die hinzukre- lcnde Luftsäure zu reagiren anfangt, welches Alles so lange unterblieben ist, als der Körper uiucr Wasser dem Einflüsse der Luft, des Lichts und der Warme entzogen war; erst beim Heben desselben an die Oberfläche des Wassers, durch Faulniß, konnte der fern.re chemische Prozeß durch diese Potenzen und Agenrien wieder beginnen, wodurch sogar das flüssige Blut wieder zum Gerinnen und zur Farbc-Verände.ung hätte gebracht werden können, wenn man eS nur längere Zeit der Lust, dem Lichte und der Wärme ansgefttzi und beobachtet hätte, insoweit es nämlich die Faulniß gestattet haben würde, als wovon ich mich noch im vorigen Monat bei einer, 6 Wochen unter Wasser gewesenen, Leiche überzeugt habe. — Im Ganzen spricht also Alles, und besonders die Abwesenheit der wässerigen, mit Luft gemischten Flüssigkeit in der Luftröhre, und in ihren Aesten, für die Meinung der Herren Obduzenten, daß Conen 155 nicht lebendig ins Wasser gekommen sey, welcher Meinung ich daher auch vollkommen beilrere. Ich gehe nun zur Beantwortung der ^ten Frage über: Ob Conen fallen mußte, wie und wohin? — Darauf will ich nur ganz kurz antworten: Herr von Walther giebt zu, daß er fiel, und auch, daß er vorwärts fiel; ich habe aber in den Akten nicht den Schein davon finden können, wo derselbe starr wie eine Bildsäule stehen geblieben seyn solle; somit bedarf dieses auch keiner nähern Berührung. Warum er aber nicht seitwärts gefallen ist, dieses klärt sich bei der nachstehenden Frage deutlich auf. Das Hamachersche Ge- ständniß, wo er sagt: „Er gab ihm einen Stoß ans „die Brust, daß er umstürzte" und die Erscheinung am Hinterkopfe, vereinigen sich also ganz genau miteinander. Auf die letzte Frage: „wenn Ebnen vorwärts zu „fallen im Begriff war, welche Richtung mußte er nehmen?" legt Hr. v. Walther die Aussage Hamachers seiner Beantwortung zum Grunde, nach welcher freilich Conen nebenstand, er mithin, nach den Regeln der Wirkung der entgegengesetzten Bewegungskräfte, hätte seitwärts fallen müssen; allein in der nächstfolgenden Zeile dieser Aussage steht auch: „und wendete sich in einem Schwung;" jetzt steht er also nicht mehr neben ihm, sondern er hat sich gewendet. Hier war also nicht mehr der gerade Stoß von der Seite; es kann also auch nicht mehr der Fall aufdie Seite daraus gefolgert werden. Ich komme nun zu den Schlußbemerkungen, und zwar: sä i. „Das Gestandniß Hamachers stimme nicht mit z,der Zahl und Beschaffenheit der Wunden überein, son- rZ6 „dem stehe in vielen Puiikten iin Widerspruch." Obschon die Vergleichung deS Hamachcrschen Geständnisses mit der Zahl und Beschaffenheit der Wunden nicht Sache des Gerichtsarztes ist, so mußce ich mich doch darauf einlassen, weil Hr. v. Walther darauf Bezug genommen hat. Meine Herren Geschwornen! — ich habe mich im Conrerre hinreichend über diesen Punkt erklärt. Nach meiner Ansicht ist auch nicht die unbedeutendste Verletzung, welche nicht mit dem Geständnisse Hamachers, und zwar nach ihrer Beschaffenheit übereinsiimme. sei 2 . Es ist wahrscheinlich, „daß diese Wunden dem „noch lebenden Ebnen angebracht wurden: dies ist aber „dennoch aus der Aktenlage nicht als ganz vollkommen „erwiesen anzusehen." Hierin bi» ich mit Herrn von Walther einverstanden; von allen Verletzungen ist es nicht erwiesen; jedoch von der Wunde Nro. 8, von der Blutaustretung im Zellengewebe des Hiulerkopfes Nr. und von derErgießung im Zellengewcbe der Hals- und Brusr- Muskeln ist es mir überzeugend erwiesen ; von andern Wunden ist es zweifelhaft; von den Eindrüeken unter beiden Kuieen uiiterNr.Zo aber ist es erwiesen,daß sie imTodegeschehcn sind. sä z. „Es ist durchaus nicht erwiesen, daß diese „Wunden mit einer sehr heftigen und absolut tödtlichcn „Hi'rnerschüttcrung verbunden waren oder »olhwcndig „verbunden seyn mußte." Ich gestehe es gern, es ist nicht erwiesen, und kann nicht erwiesen werden ; denn die Natur ist bei dem Baue des Gehirns auf so feinen und geheimen Wegen gegangen, daß nie ein menschliches Auge sie erreichen wird; aber wir müssen so postuliren, wäl wir auf einen solchen Schlag, ans einen Fall oder Sturz die Ch»ipiv»ie der Hirnerschütterung, oder desjenigen Wesens, welches '57 die Verrichtungen des Gehirns aufhebt, und den Ted einführt, folgen sehen. Die Erfahrungs-Theorie hat die Hirnerschütterung im Allgemeinen für tödtlich dar- gcstellt, und die gerichtliche Medizin hat sie so mit Recht angenommen. Nichts liegt im gegenwärtigen Falle vor, was sie bestreiken könnte; selbst Hr. von Walther verneint sie nicht, sondern nennt sie ur zweifelhaft; darum stimme ich der Meinung der Herren Obduzenten auch in diesem Punkte bei. -r-I 4. „Diese bloß ausserlichen Kopfwunden, abgesehen von der zweifelhaften Hirnerschütterung, enthalten „keine zureichende Ursache des Todes." Diese Kopfwunden, als Wunden betrachtet, und jede für sich einzeln genommen, wären, wenn man sie mit einem Bistouri ganz langsam und künstlich cingeschnitten hätte, an und für sich gewiß nicht tödtlich gewesen; allein, weil ihre Form, besonders jene unter No. 8, ei» stumpfes Instrument bezeichnet, wodurch die Kraft des Schlages gefolgert werden muß, die mit der Form und Schwere des Instruments verglichen, das Resultat: „Hirnerschnlterung" giebt; und wenn man diese im Zusammenhänge mit jenen an Cönens Leiche gefundenen Abnormitäten vergleicht, so muß man, wenn man nach der aus seiner Kunst erlangten Kennlniß und Erfahrung sprechen soll, dieSchlußfvlge: „Tödtl,'chkeit"ziehen. sä 5. Diese Kopfwunden zusammengenommen, können dem Conen unmöglich durch einen Schlag mit der Rückseite, oder auch mit der Schneide eines Bandmeffers beigebracht worden seyn. Dieses, so viel wie mir bewußt, hat auch noch niemand behauptet; daß es aber mehrere seyn konnten» giebt Herr von Walther selbst zu, und ich habe IZ8 mich bereits schon hierüber erklärt, und werde cs noch thun. sck 6. Es ist nicht wahrscheinlich, daß eine derselben durch einen solchen Schlag mit dem Bandmesser verursacht wurde; bei mehreren derselben ist dieses unmöglich. Bei der Verletzung No. 8 hat Hr. von Walther dieS schon selbst zugegeben; er nimmt nur an, daß es mit der Schneide des Bandmessers geschehen konnte, wie kommt dieser Widerspruch am Ende? — Indessen muß ich gestehe», daß ich auch früher im Zweifel darüber war: allein bei den öffentlichen Verhandlungen in der Untersuchung wider Hamacher habe ich sowohl, wie mein Hr. College Burkard, sogleich bei dem Anblick des Kopfs, von der Möglichkeit mich überzeugt. Ein zweiter Widerspruch folgert sich daraus, daß Herr von Walther ebenfalls früher die gequetschte Wunde Nr. y, für gleichzeitig mit der Wunde Nr. 8 angebracht, unter der Voraussetzung zugegeben hat. daß die Wunde Nr. 8 mit der Schneide des Bandmessers gemacht worden. Ich habe Ihnen aus den eigenen Folgerungen des Hrn. von Walther die Möglichkeit gezeigt, daß dies auch mit der Rückseite des Bandmessers geschehen konnte, weshalb ich mich bei diesem erörterten Punkte auch nicht langer aufhalten will. sck 7. Es ist zweifelhaft, und keineswegs unnmstdß- lich erwiesen, daß Conen erdrosselt wurde. Alle Zeichen sprechen dafür, und keines dagegen; ich bin daher auch in diesem Punkte ganz der Meinung der Herren Obduzenten. ack 8. Eben so ist es keineswegs erwiesen, daß Conen schon todt ins Wasser kam. 159 Zille Zeichen im Körper Cönens sprechen für die höchste Wahrscheinlichkeit; aber durch die Eindrücke des Riemens mitcrden Kniee», unter Nr. zo, gelangt es zur Gewißheit. -n! y. Cönens Todesursache ist daher, dei der gegenwärtigen Aktenlage, noch nicht mit Zuverlässigkeit ausgemittelt; die vorhandenen Gründe der Wahrscheinlichkeit zur Annahme der einen Todesursache vorzugsweise vor andern, sind keineswegs so überwiegend, daß daraufein richterliches Erkenntnißgegründet werden könnte. Cönens Tod ward durch mehrere Gewaltthatigkeiren verursacht, denen kein Selbstmord untergeschoben werden kann. In wie firn hierauf ein richterliches Erkenntniß begründet werden kann, darüber steht dem consultir- ten Arzte keine Entscheidung zu, selbst nicht einmal dem Richter; der Gesetzgeber allein hat diese Norm festgesetzt. Ties ist, was ich Ihnen, meine Herren Geschwornen, auf das Gutachten des Hrn. von Walther zn bemerken habe; ich will Ihnen nun noch meine Meinung in gedrängten Sätzen vortragen. I. Die Verletzung unter Nro. 8 konnte, ihrer Form nach, dem noch lebenden Conen mit der Rückseite eines Bandmcffers kn schiefer Richtung beigebracht worden seyn; sie war tödtlich, weil sie, ihrer Beschaffenheit nach, einen Kraftaufwand voraussetzt, der sich dadurch äusserte: daß 1) der äussere Rand dieser Wunde in zwei Lappen zersprang ; 2 ) daß sie, in ihrem unter» Winkel, eine ungleiche, runde, gerissene oder gequetschte Oeffnung bildete, wie sie unter Nro. n beschrieben ist, also auch hier gleichsam gesprungen war; l62> z) weil diese äussere Erschütterung sich bis auf das Z.'llcngewcbe der linken Augenhöhle, und bis über die rechte Nasenwurzel erstreckte, und eine Blutergießung unter Nro. 12, und die unter Nro. 17,18 und 20 beschriebenen Erscheinungen hcrvorbringen konnte, welche, im Zusammenhänge betrachtet, auf eine Hirnerschütierung hi'ndcnts», wodurch das animalische Leben ausgehoben werden konnte. H. Der Stoß auf die Brust und der darauf erfolgte Sturz mit dem Hinterkopf auf einGewichtstein , konnten die unter Nro. 14 beschriebene Vlnraustrctung und Rvthung des Hinterhauptbeins bewirken. Sie ist also während des organischen Lebens geschehe», und hätte die Hirnerschütterung hcrbeiführen müssen, wenn sie nicht schon da gewesen, — oder sie wenigstens durch Erneuerung vermehren können; auch konnte sie eine Erschütterung der Brustorgane, und vorzüglich der Lungen, veranlassen, wodurch die Lähmung dieser Theile schneller eintreteu, und zu dem VIntauotritt in die Brusthöhle unter Nro. 24, 25 und 26 große Veranlassung geben konnte, wodurch der Tod um so schneller herbei- geführl werden mußte. Ill Die unter Nro. 2Z deutlich beschriebenen Zeichen der Erwürgung geschahen, wahrend das organische Leben noch in Thäligkeit war, und sie waren gleichfalls tödtlich, weil dadurch der Athmungsprozeß um so schneller und gänzlich aufgehoben wurde; durch sie würde die Zunge zwischen de» Zähnen vorgetreten seyn, wenn nicht schon die Gchirnlähmung, durch den früher» Schlag auf den Kopf und Sturz auf das Hinterhaupt, eingekrete» gewesen wäre. — Dies sind die drei im Lebe» geschehenen Verletzungen, welche mir dem erfolgten Tode i6r in genauem Causal-Verhältniffe stehen. Ich will Ihnen nun die Verletzungen nennen, welche zwar im Leben geschehen, aber nichr lebensgefährlich waren; nämlich: 1) Die unter Nro. n beschriebene gerissene Schorfwunde, welche mir dem Schlage, der die Kopfverletzung Nro. 8 verursachte, gleichzeitig angebracht seyn konnte. 2 ) Die unter Nro. ro beschriebene Stichwunde» welche bei näherer Untersuchung nunmehr als Schnitt»»«,- d e festgestellt ist, ist am wahrscheinlichsten gleichzeitig mit der unter Nro. n angeführten Wunde, mit der obern oder untern Spitze des Landmessers angebracht, wahrend die organische Thätigkeit der Capillar-Gefäße noch nicht erloschen war. Z) Die dunkclrothe Stelle mit einem weiffen Kern in ihrer Mitte, wie solche unter Nro. iz beschrieben ist, hat sich ebenfalls dahin aufgeklärt (indem zwei ähnliche auf dem Hinterkopfe vorgefunden sind) , daß es Prolu- beranzen oder auch Erostosen von elfenbeiuartiger Con- sistenz scyen, welche vielleicht Neste früherer rachitischer Krankheit oder individuelle Natureigenheiren sind, welche schon lange vor der in Frage stehenden Thal bestanden haben, und mit dem erfolgten Tode in gar keinem Zusammenhänge stehen. — Endlich ist noch eine Gewalt- that, welche im Tode geschehen und nicht lebensgefährlich war, zu erwähnen, nämlich die unter Nro. beschriebenen Eindrücke aus beiden Knieen, welche, ihrer Form und Beschaffenheit nach, auf einen Riemen hin- deuten, mit welchem die Füße CönenS gebunden wurden. So unbedeutend diese Eindrücke auch an sich scheinen mögen, so sind sie doch um deswillen von der höchsten Wichtigkeit, weil daraus auch mit Gewißheit her- n i6r vorgeht, daß Conen tobt ins Wasser gekommen ist. So weit wäre also das Hamachersche Geständniß mit den Verletzungen in allen seinen Punkten übereinstimmend. Dies ist meine wohlüberlegte und gewissenhafte Meinung. — Do. Burkard: Bei Wunden, welch« im Leben geschehen , stehen beide Wui^dlefzen voneinander. Wunden im Tode verursacht, könne» zwar noch bluten, wenn sie während des Eintritts des Todes, oder gleich nachher angebracht werden. — Die Leiche Cbnens wurde vor der Obduktion in warmes und kaltes Wasser gelegt; die Fäulniß muß damals noch nicht so stark gewesen scyn, weil, nach dem Aeugniß der Herren Obduzenten, die Obduktion noch einige Tage aufgeschoben werden konnte. Wir können daher schließen, daß die Wunden Nro. 8 n. io im Leben angebracht worden, weil diese Stellen mit Blut unterlaufen gefunden sind. Die Schädelwunde Nro- 7 hat in ihrem Umkreise kein ergossenes Blut, und die Herren Obduzenten hatten Recht, darüber hinwegzugehen ; denn diese Wunde konnte so gut im Leben wie im Tode beigebracht seyn. Es fand sich eine Sugilla- lion am Hinterhaupts und eine am Halse; die Sugilla- tion am Halse ist nicht durch Unvorsichtigkeit der Herren Obduzenten entstanden, denn der Herr Do. Berlyn hat diese, beim Auskleiden der Leiche, gleich bemerkt. Es steht daher fest, daß die Suggillation im Leben beigebracht ist. — Die Wunden Nro. y und io ( von der Wunde Nro. 7 spreche ich nicht) sind an und für sich nicht tödrlich; die unter Nro. 8 beschriebene Wunde indessen, mit der Suggillation am Hinterhaupte, müßte tödrlich werden, weil die heftigsten Erschütterungen gewöhnlich, bei Verletzungen am Hinterhaupte, statt haben. Die i6z Erschütterung des Gehirns wurde in dem vorliegenden Fall durch die Stirnwunde unter Nro. 8, und jene unter Nro. 14 erzeugt. Letztere äufferte sich sogar durch ihre Röthung am Hiuterschädcl selbst; aus dieser läßt sich also auch auf die Gewalt schließen, welche auf die harte Hirnhaut einwirkte. Die Suggillation am Hinterhaupte im Zusammenhänge mit jener unter Nro. 8 und 2Z laßt vermuthen, daß sie im Leben beigebracht ist. Die Suggillation am Halse war noch das einzige sichere Merkmal der Erstickung. Man kann dagegen einwenden : Es seyen bei der Suggillation am Halse keine Eindrücke gewesen; allein bei diesem kräftigen jungen Manne kann, nach der Erwürgung, immer noch ein Funke des Lebens vorhanden gewesen siyn, welcher die Eindrücke sofort durch die Elasticirät der Haut vernichten konnte. Die allgemeinen Zeichen der Erstickung fehlen zwar, wir finden aber diesen Fall sehr häufig. — Ich bi» übrigens der Meinung, daß die Verletzung Nr. 8, sowohl mit einem Landmesser, als ,'m Leben beigebrachr sey; ebenso glaube ich, daß die unter Nr. 14 und 2Z des Obduktionsberichts angeführte Vlutanstretung im Leben geschehen sep, und daß diese Verletzungen in Verbindung miteinander die absolute Tödlichkeit herbeigeführt haben. KreiS-Chir. Süß: Ich stimme überhaupt der Meinung der H. H. Obduzenten und Sachverständigen bei; nur glaube ich, daß Hirncrschütterungen bei schneller angemessener Hülfe (jedoch ohne hinzugetretene Erwürgung) zuweilen noch geheilt »erden können. Pr. (zu Süß.) Mußten aber nicht die Wunden, so wie sie an Cönens Kopf vorhanden, mit den Blutaus- lretlingen am Hinlerkopfe und Vorderhalse, in ihrer Vereinigung mit der Hirnerschütterung und Erdrosselung 164 tddtlkch seyn? Süß: Allerdings; das habe ich auch schon erklärt. Hofr. Seibold: Ich bemerke, daß den Kreis-Chirurgen kein Aittheil in Abfassung des Fundberichts und Obduktionsprotokolls zusteht, folglich auch keine Erklärung; sie haben nur zu unterschreiben. Pr. Dies ist sehr richtig; aber sie unterschreiben die Protokolle doch nur mit Sachkcnntm'ß. Wenn ich also die mir nöthig scheinenden Fragen stelle, so kann auch der Kreis-Chirurgus dieselbe» nach seiner Ueberzeugung beantworten. Ein Rarh: Ich glaube, meine HH. Sachverständigen, daß zwei Perioden hinsichtlich der Leiche Cönens zu beachten styen, besonders wegen des Grades der Fänlniß. Die erste Periode begreift den Zeitraum vom y. November Abends bis zur Versenkung der Leiche in den Rhein ; die zweite jenen von der Versenkung bis zur Auffindung. Es fragt sich nun, ob der an der Leiche bemerkte Grad der Fänlniß in der ersten Periode entstanden, da diese, nach Hamachers Gcstandniß, nur zo bis Z2 Stunde» beträgt? Hier konnte sie wohl bei einem so starken, kräftigen jungen Manne nicht statt haben. In der zweiten Periode, wo die Leiche unter Wasser war, konnte diese Fäulniß nicht eintreten, da Aerzte behaupte», daß in den Polarländern Leichen Jahre lang unter Wasser unversehrt gefunden worden, und auch in diesen Gegenden, unter geringen Temperaturen, ähnliche Beispiele aufzu- weisen sind. Es entsteht also die Frage: ob nicht G- nenS Leiche, nach dem Grade ihrer Fäulniß, länger in freier Lust habe liegen müssen, als nach Hamachers Ge- srändnjß heryyrgeht? Ober-Pr. Ich bemerke, daß nach dem Hamacherschen Geständnisse der Körper noch am nämliche» Abend gleich „ach dem Tode in ein Faß mit Srroh verpackt worden seyn soll, also der freien Luft nicht mehr ausgesetzt gewesen ist.— Rath: Ich will mit dem Ausdrucke „in freier Luft" nur sagen „vor der Versenkung." Hofrath Seibold: Wenn ich bedenke, daß Conen ein junger kräftiger starker Mann war; daß er zu der Zeit wenig Appetit gehabt, und wenig gegessen haben soll, da sich nur ein dünner Speisebrei in seinem Magen vorgefunden hat; so glaube ich mit Bestimmtheit sagen zu können, daß Cönens Leiche noch 12 Stunden hatte länger liegen können, ehe sie von der Fäulniß ergriffen wurde; besonders da sie in dem Fasse mit Stroh «mhnllr, dem Zuflüsse der Luft um so weniger ausgesetzt war. Ich kann also annehmen, baß Ebnen im Normalzustände ins Wasser gekommen ist; daß aber der Grad der Fäulniß nicht bedeutend war, ist noch an der Hornhaut ersichtlich gewesen. — Daß er auch im Wasser unverändert bleiben mußte, ist auch klar, da we, der Luft noch Wärme, noch Licht zu ihm Zufluß hatte. Die Fäulniß kann eingetreten seyn, als ein Theil des Körpers über dem Wasser war, wo der Grad der Fänl- niß, wenn der ganze Körper herausgezogen, in einer Stunde mehr zunimmt, als im Wasser binnen 14 Tagen. Kreisphysikus Servaes: Mit dem Tode fängt die Verwesung an. Cönens Leiche lag unter Verhältnissen, wo dieEnwirkung der Luft gehemmt war, dieselbe aber doch eiuwirken konnte. Gewiß ist es, daß nicht nur Wärme und Licht, sondern auch besonders der Einfluß der Luft die Verwesung befördert; die Verwesung kann also i» i66 Stunden schon begonnen haben. Nun kam Cönens Leiche ins Wasser, wo sie von allen Umständen, die die Verwesung befördern, abgeschlossen war; daher kam der geringe Grad von Verwesung am 20. Dezember. Daß derselbe aber während des Transports, und nach der Anschauung im warmen Wasser, besonders nachdem der Leichnam in die heiße Gerichrsstube kam, in einem großcrn Grade zunahm, als er während der 40 Tage zugenommen hakte, ist schon erörtert worden. Ober-Pr. Ob man aus dem Wildbratcngcruch gewiß behaupten kann, daß Conen am letzten Abend Wildbraten gegessen? Kr.-Ph. Servacs: Woher der Geruch des Wildbratens entstanden, ob von Wildbraten oder von anderm Fleisch, nach Art des Wildbratens zubereitet, z, V. Rindfleisch und Hammelfleisch in Essig, ist nicht auszumittcln gewesen; überdies, wie wenig man jenen Geruch erklären kann, will ich nur aus dem Beispiele beweisen, wo nach erfolgtem Vvmireu, das Vomirre nach faulem Thrau stank, und doch erwiesen war, daß der Nouiirende nie dergleichen zu sich genommen halte. Ebnen konnte indessen ja wohl einen Tag vorher Wildbraten genossen haben. Pr. Wenn Sie den Speisebrei mit den unverdamen Salatblättchen in Vergleich setzen, konnten Sie dann nicht folgern, daß der Salat später genossen sey? Do. Servacs: Wohl nicht, da gekochtes Fleisch sich schneller als robe Pflanzen verdaut. Dr. Schneider: An der Leiche fanden wir anfangs einen geringen Grad von Fäulniß, der, wie Hr. I),-. Servacs erklärt, nachher bedeutend zunahm. (Dieser Eiklärung tritt Hr. Do Riedel bei.) Dr. Burkardr Ich habe zu der vom Herrn Dr. 16/ Serviles geaufferten Meinung nichts mehr hinzuzu- ftlzen. Ober-Pr. Haben die Herren Sachverständigen noch an die Personen, welche bei Auffindung und Anerkennung der Leiche anwesend gewesen sind, Fragen zu richten, so daß deren Anwesenheit noch ferner nothig seya dürfte? Die Sachverständigen verneinen diese Frage- ,r68 3 - Vortrag des Medizinal-Rath es Herrn Prof, von Walther. Meine Herren! ^ch habe bereits vor beinahe einem Jahre über den Gegenstand der Eriminal-Prozedur, welcher den hohen Assisenhof beschäftiget, auf Ersuchen des gerichtlich ausgestellten Vertheidigers des Angeklagten ein medizinisch- forensisches Gutachten erstarret. Dieses Gutachten ist vhnlangst in öffentlicher Audienz vvrgelesen worden; ich kann es daher als bekannt voraussetzcn. Ich habe seither die beglaubigten Abschriften jener Original-Protokolle gelesen, in welchen Gegenstände Vorkommen, die einer medizinisch-forensischen Beurtheilung unterliegen; — ich habe an Eönens Kopf die Wundmale selbst untersucht, die ich früher nur aus Beschreibungen und aus sehr unvollkommenen Abbildungen kannte; — ich habe dasOri- ginal-Bandmeffer gesehen, welches als Mordinstrument gedient haben soll; — ich habe die Vorträge und Meinungen jener Herren Aerzte angehört, die vor mir über diesen Gegenstand gesprochen; — und erkläre nun bei meinem geleisteten Eide, daß ich sämmtliche in meinem Gutachten enthaltenen wesentlichen Behauptungen auch jetzt noch wahr behalte, daß ich sogar einige derselben (in der Voraussetzung, daß die Akten, insofern sie Ge- i6y genfiände einer inedizi'nisch.-forensischen Beurtheilung enthalten , nun geschloffen seyen, und nichts neues hiuzu- komme) noch erweitern und ihnen eine größere Ausdehnung und Bestimmtheit geben könne. Zurücknehmen muß ich nur einige über das Obduktions-Protokoll und das Gutachten der Herren Obduzenten gemachte tadelnde Bemerkungen, welche sich auf den mangelhaften und inkorrekten, bei Thiriart in Köln, erschienenen Abdruck der Bulletins aus der Hamacherschen Prozedur beziehen, welche nun abek, nachdem ich die Original-Pro- rokolle rc. eingesehen habe, (da ich früher bei dem Entwürfe meines Gutachtens nur jenen inkorrekten Abdruck vor mir liegen hatte) hinwegfallen. Uebrigens betreffen diese Bemerkungen nur Sprachunrichtigkeiten, Mangel und Unbestimmtheiten des Ausdrucks, und ihre Zurücknahme hat daher auf das Wesentliche der Sache, die hier zur Beurtheilung vorliegt, durchaus keinen Einfluß. Ihre Zurücknahme ist nur eine Art von Ehrenerklärung, welche den Herren Obduzenten zu machen mir zu einem wahren und großen Vergnüge» gereicht. Ich habe schon in meinem Gutachten erklärt, wie sehr ich es bedauere, mit geachteten Eollegen in jenen Widerspruch der Meinungen gekommen zu siyn , in welchem ich mich befinde. Allein da nun einmal meine (Überzeugung von der ihrigen in so wesentlichen und entscheidenden Punkten durchaus abweicht, so kann ich jenen Widerspruch nicht vermeiden. Der Herr Kreis-Physikus 1)r. Servaes hat vorgestern sich beklagt: daß ich seine und seiner Herren College» Glaubwürdigkeit angegriffen habe. Ich erkläre hiedurch auf das Bestimmteste, daß ich die Glaubwürdigkeit dieser Herren als Menschen, so wie die Reinheit und Lauterkeit ihrer Absichten nicht im mindesten in 170 Zweifel ziehe. Aber ihre Glaubwürdigkeit, als forensische Acrzre betrachtet, ist eine b e d in gt e, keineswegs absolute: — sie ist durch die erweisbare Nichtigkeit oder Unrichtigkeit der beobachteten, erhobenen Thatsachen, und der auö diesen gezogenen Schlußfolgerungen bedingt. Irren ist menschlich: — wir alle können irren, Herr Dr. Scrvaes und ich. Es ist mir aber unmöglich, meine Ansichten auszusprechen, ohne die seinigen so sehr abweichenden zu berühren und zu widerlegen. Ich habe in meinem Gutachten hauptsächlich sechs Fragcpunkte ausgestellt: und ich glaubte, in diesen alle jene Momente der gegenwärtigen Criminal-Prozedur erhoben und zusammcngefaßc zu haben, welche sich z» Gegenstände» einer medicinisch-forensischen Bcnrthcilung eignen. Ich habe mich hierin nicht geirrt. Denn dieselben Fragepunkre, nur mehr zusammengezogen und in einer andern Ordnung der Aufeinanderfolge, hat auch der Herr Präsident den Experten zur Beantwortung vor- gelcgt. Eben so hat der Herr Hosiath Seibold in seinem gestern gehaltenen Vortrage, freilich in der Absicht zu widerlegen, sich an die Ordnung meines Gutachtens gehalten. Es wird daher auch mir erlaubt styn, heule dem systematischen Jdeengange dieses Gutachtens zu folgen , denselben vor dieser hohen Versammlung in einigen Theilcn noch etwas näher zu entwickeln; in andern aber, wo die Sache ohnehin für sich klar und entschieden ist , nur kurz darauf hinzu weisen. Die erste Frage: „Stimmt das von Christian Hamacher abgelegte Ge- „ständniß in seinen Angaben der nähern Umstände „des Mordes mit der Anzahl und Beschaffenheit r?l „der an Eönens Leiche gefundenen und ln, Obduk- „duklions-Prorokoll beschriebenen Wunden überein?" hat Herr Hofrath Seibold für eine rein juristische, keineswegs medizinisch-forensische Frage erklärt. Daß dies sich anders verhalte, geht schon daraus hervor, weil auch der Herr Präsident dieselbe Frage an die Erpcrten gestellt har. Allerdings ist diese Frage den Gegnern meiner Meinung unbequem: allein sie ist wirklich medizinisch-forensisch ; denn der Gerichtsarzt ist verpflichtet, die Uebercinstimmung oder Nichtübereinstimmung der Form der Wunde mit der Gestalt des präsumtiven verletzenden Werkzeuges zu erforschen, den Leichenbefund mit den übrigen bekannten Umstanden des Thatbestandes (insofern ihm die Aktenlage nicht geheim gehalten wird, was bei einer öffentlichen Prozedur nicht starr findet) zu vergleichen u. s. f. Ucbn'gens ist diese Frage wirklich, wie ich gesagt habe, eine fortlaufende , durch die ganze Untersuchung des Thatbestandes sich hindurchziehende; und daher kann sich ihre Beantwortung auch nur am Ende der ganzen Untersuchung, — sie wird sich aber hier nothwendig, und gleichsam von selbst — ergeben. Ich gehe daher, wie ich auch in meinem Gutachten gcthan habe, sogleich zur Beantwortung der 2te» Frage über. „Sind Eönens Kopfwunden, alle, einige oder Eine „mittelst eines Schlages mit dem Bandmcffer cnt- , standen?" Eönens Kopfwunden sind q. oder z, nebst einer Vlut- ergießung in der Augenbranne und Augenhöhle. Sie sind theils Hiebwunden, theils gequetschte Wunden, Quetschungen, gerissene Wunden, Stichwunden. Es finden sich dem gemäß an Eönens Kopf alle Arten von Wun- 172 den, die nur irgend möglich sind, gebissene Wunden und Schußwunden allein ausgenommen. Hr. Do Ser- vaeS tadelk mich, daß ich die Wunde Nro. 8 eine Hiebwunde nenne. Allein er selbst sagt im Obduktions-Bericht: „der innere glatte Rand dieser Wunde scheine wie durch einen Hieb verursacht worden zu seyn." Zuerst hat Hr. Hofrach Seibold in der öffentlichen Audienz bei der Hamacherschen Prozedur diese Wunde eine Hiebwunde genannt. Es wird daher auch mir erlaubt seyn, sie einstweilen noch beziehungsweise so zu nennen; um so mehr, als ich über ihre Entstehung keine bestimmte Meinung, z. B. daß sie durch einen Säbelhieb oder anderweitig entstanden sey, ausspreche. Hiebwunden sind nun in manchen Fällen auch gequetschte: doch giebt es Hiebwunden, die mit einem sehr geringen Grade der Quetschung verbunden sind, bei welchen dieser, so zu sagen, null ist, und die sich daher mehr den reinen Schnittwunden nähern. Man hat daher in der Chirurgie mit Recht die Hiebwunden als eine besondere Klasse von Wunden, gleichsam als eine Zwischen-Klaffe zwischen den reinen Schnittwunden und den gequetschten Wunden aufgestellt. Quetschung,-und gequetschte Wunde wird von den Herren Obduzenten als Synonym gebraucht, da sich doch zwischen beiden ein großer Unterschied findet, indem bei einer bloßen Quetschung die allgemeine Bc- decknngshaut unverletzt, bei der gequetschten Wunde aber in ihrem Zusammenhänge getrennt ist. Einmal haben die Herren Obduzenten auch eine Wunde eine gequetschte oder gerissene genannt. Eine so große Unbestimmtheit der Erklärung in einer medizinisch-forensischen Untersuchung ist sehr auffallend. Denn es giebt nicht leicht einen größer» Unterschied als denjr- I?z nigen, der zwischen gequetschten und gerissenen Wunden in Hinsicht der Art ihrer Entstehung statt findet. Jene entstehen, wenn organische Gebilde einen so hohen Grad der Zusammenprcssung, — diese, wenn sie einen so hohen Grad der Verlängerung erleiden, daß hieraus eine Trennung des Zusammenhanges in ihrem Gewebe erfolgt. Somit ist die Entstehungsweise von beiden gerade die Entgegengesetzte. Hier aber, wo es sich von der Entstehung einer Wunde handelt, ist diese Unterscheidung nicht eine leere Schulspitzfindigkeit, sondern ein entscheidender Punkt. — Endlich hat sich an Cönens Kopf auch eine Stichwunde gefunden. — Sie soll nun freilich jetzt auf einmal keine Stichwunde mehr seyn, und Herr Hofrarh Seibold hat sich bemüht, zu zeigen, daß sie auch wohl eine Schnittwunde gewesen seyn könne. Allein bei der Obduktion, i>i dem auf diese gegründeten ärztlichen Gutachten, und bei der Hamacherschen Assise wurde sie als Stichwunde anerkannt. Sie ist dies auch wirklich, wie ich mich bei der eigenen Untersuchung an CönenS Kopf überzeugt habe: denn ihre Tiefe verglichen mit der Breite ihrer Hautöffnung ist viel zu beträchtlich, als daß sie für die Wirkung eines Schnittes erkläit werden könnte. Dem gemäß finden sich an Cönens Kops, wo nicht alle, doch die meisten Arten von Wunden, — und zwar die verschiedenartigsten Wunden. Und wie sollen nun diese Wunden entstanden seyn? Durch einen Schlag mit dem Bandmeffer. Durch die einmalige Applikation eines verletzenden Werkzeuges kann nur Eine Wunde, — durch die mehrmalige Applikation desselben verletzenden Werkzeuges können mehrere Wunden, aber nur gleichartige, nicht verschiedenartige entstehen, Die Schneide des 174 ' Bandmessers kann eine Hiebwunde, der Rücken und die Fläche kann eine Quetschung, eine Kante des Rückens kann eine gequetschte Wunde, dieses Instrument kann bei keiner Art seines Gebrauches eine gerissene Wuu- de oder eine Stichwunde verursachen. Mit einem Schlage des Bandmessers können daher unmöglich alle, oder auch nur die meisten, selbst nicht mehrere der vorhandenen Kopfwunden entstanden seyn. Man hat sich zwar bemüht, darzurhun, daß bei der Mordscene dem Cöncn mehrere Schläge mit dem Bandmesser beigebracht worden seyen.- Im Hamachcr'schcn Gestandniß ist aber das Gegenthcil enthalten. Nichts in der Aktcnlage berechtigt zu einer solchen Annahme: der forensische Arzt soll sich strenge an diese halten, nichts hinzu dichten oder posiuliren, nicht nach Einfallen und Möglichkeiten, sondern lediglich nach den gerichtlich ausgemittelten That- sacheu urtheilen. Man hat nun aber angenommen, daß nur einige, oder selbst nur Eine von Eönens Kopfwunden durch de» Schlag mit dem Bandmesser entstanden sey. Die Entstehung der übrigen Kopfwunden wird ans zufälligen Umständen und Nebenverletzungcn hcrgeleitet, welche in dem Momente der Ermordung, bald nachher oder auch spater an der Leiche Statt finden konnten. Ausser dein nun, daß in den Akten von solchen Nebenverletzungen durchaus nichts vorkommt, bemerke ich, wie sehr unwahrscheinlich diese Annahme dadurch wird, daß sämmt- liche Wunden einander so nahe liegen. Sie befinden sich insgcsammt an der linken Sekte des Kopfes: keine an dessen rechlseiliger Hälfte. Warum sollten nun gerade alle Ncbenverletzungen sich auf jene Seite des Kopfes beschränkt haben? Weißt nicht vielmehr die große Nahe , in welcher sich sämmtliche Kopfwunden befinden, auf eine allen gemeinschaftliche Entsiehungeweift hin? Die Wunde Nr. 8 soll die durch den Schlag des Bandmeffers verursachte, sie soll die rödtlich gewordene seyn. Diese Wunde ist in dem Obduktions-Protokoll nicht nur undeutlich , was auch Hr. Hofratl). Seibold behauptet, sondern sie ist ganz unrichtig beschrieben. Sie hat an ihrem untern Ende nicht, wie es dort heißt, eine Breite von 2^- Linien, sondern sie lauft in eine vollkommene Spitze aus. Sie hat nicht eine gradlinige Richtung, sondern eine etwas bogenförmige Gestalt: sie bildet einen leicht geschwungenen Bogen, dessen eines Horn nach oben und innen, das andere nach unten und innen gerichtet ist. Hr. Hofralh Seibold gesteht, daß er durch die undeutliche Beschreibung der Form dieser Wunde zu einer irrigen Ansicht derselben bei der Hamacher'schen Affise verleitet wurde; er behauptet aber, daß er durch die eigene Ansicht des Kopfes von Conen in der Audienz von vorgestern belehrt worden sey. Sollte ihm diese Belehrung nicht schon früher zu Theil geworden seyn, und sollte er sie nicht meinem Gutachten zu verdanken haben? Er hat ;a auch schon bei der Hamachcr'chen Assise die Wunden an Cönens Kopf untersucht, und wenn er sie damals nicht genau untersucht hätte, was sollte man dazu sagen, da er bei jener Affise als vereidigter Kunstverständiger auftrat? Er hat aber schon am 2l. Jänner 1818 vor dem Hrn. Jnstruktions.-Nichler Hoffmann protokollarisch erklärt, daß die Wunden an Evnens Kopf mit dem Bandmeffer, wegen dessen langer Aufbewahrung in Weingeist, nicht mehr zu vergleichen seyen, und daß sich aus dft- ser Vergleichung keine Resultat mehr ziehen lasse. Wie kann er nun gegenwärtig die Uebereinsrimmung der Form der Wunde mit der Form des Bandmessers behaupten? Und wie soll nun auf einmal der Anblick dieser Wundmale so belehrend für ihn geworden scyn, da dicset Kopf seitdem noch fast 2 Jahre langer in Weingeist und Arseniksaure aufbewahrt worden ist. Alle Herren Praopinenlen kommen darin überein, daß nicht die Schneide, sondern der Rücken des Bandmessers die Wunde Nr. 8 verursacht habe. Hr. Hofrath Sei- bold hat gestern zu beweise» gesucht, daß die Schneide nicht eingewürkt haben könne. Und doch kann der innere glatte Rand dieser Wunde nur durch die Schneide des Landmessers verursacht worden scyn. Mit dem Rücken oder mit irgend einer Kante des Rückens, ist eine so scharf begränzte, genau linearische Trennung und Ablösung nicht zu bewirken. Schon die Herren Obduzenten sagen : der innere Rand dieser Wunde scheine durch einen Hieb verursacht worden zu seyn. Was soll dies aber heißen? Kann der innere Rand einer Wunds durch etwas anders vcrursachtwerden, als die Wunde selbst ? Herr Hofrath Seibvld nannte die Wunde früher gradezu eine Hiebwunde: durch die Einwirkung des Rückens eines Bandmessers kann niemals eine Hiebwunde im eigentlichen Sinn des Wortes entstehen. Früher ließ man die breite Flache des Rückens in ihrer ganze» Ausdehnung einwirken, und der Hr. Hofrath Seibold har in der Hamacherschen Assise diese Wirkungsweise des Instrumentes den Herren Geschwornen ganz augenscheinlich erklärt. Seitdem ich in meinem Gutachten die Unmöglichkeit hievon aus der Form der Wunde dargethan habe, har man diese Meinung auf 177 gegeben. Man läßt jetzt nicht mehr die breite Fläcbe des Rückens, sondern nur die Eine Kante desselben bei schiefer und flacher Haltung einwirken. Was ich aber eben von der breiten Fläche des Bandmesserrückens sagte, das gilt auch ganz und ebenso von der rauhen, stumpfen und eckigen Kante des Rückens eines verdorbenen und verbrauchten Bandmessers, von welcher Art daS vorliegende Bandmesser des Angeklagten ist. Ich habe in der Audienz von vorgestern verschiedene Anlegungen und Einpassungen dieses Instrumentes in die Wunde Nr. 8 und in die übrigen Wundmale versucht, aber keine Übereinstimmung gefunden. Ich weiß nicht, waS den Hrn. Kreisphysikus Doktor Servaes bestimmen oder so weit hinreißen konnte, daß er vor die Herren Ge- schwornen hintrac, und ihnen sagte: „durch ein Bandmesser ist Conen erschlagen worden, durch ein Bandmesser sage ich Ihnen ; durch das hier aufdem Tisch liegende Landmesser ist Conen erschlagen worden." — Gesetzt, der Hr. Di-. Servaes hätte an der Wunde deutlich sehen gekonnt, daß sie durch den Schlag mit einem Band- meffer entstanden sey, so konnte er ja doch nicht wissen, daß das hiezu gebrauchte Bandmesser gerade jenes des Angeklagten sey. Eine Behauptung dieser Art geht gänzlich über die Grenzen der gerichtlichen Medizin hinaus, und würde, wenn sie statthaft seyn könnte, jede andere richterliche Untersuchung unnöthig machen. Haben Ihnen aber, meine Herren Geschwornen, die Vcrtheidiger dieser Meinung, wie sie hätten thun sollen, um Sie zu überzeugen, — das Bandmesser in die Wunde gelegt, und die Uebereinstimmung in der Form der Wunde und des verletzenden Werkzeuges dargelegt? Keineswegs, 12 , 7 « vielmehr haben sie nur im allgemeinen behauptet, eine Kante des Rückens des Bandmeffers habe eingewirkt; sie haben aber vergessen anzugeben, welche Kante dies gewesen sey, die rechte oder linkseicige. Das Resultat beider Anlegungen des Bandmeffers ist ein sehr verschiedenes. Denn bei einer schiefen Anlegung kommt immer auch ein Thcil der Flache des Bandmessers mit der küglichen Oberfläche des Kopfes in Berührung: die beiden Flächen des Bandmessers aber sind sehr ungleich: die eine ist ganz glatt, die andere ist ausgehöhlt, mit Vertiefungen und Erhabenheiten versehen. Daß die Wunde Nr. 8 nicht mit einer scharfen Kante des Bandmeffers verursacht werden konnte, beweist auch ihre dreilappige Beschaffenheit. Wie sollte bei dieser Anlegung die Tbeilung des auffern Lappens (nicht Randes, wie im Obduktions-Protokoll steht) durch eine Querspalte entstehen? Hr. Hofrath Seibold sucht dieselbe aus dem Anhang der Aponeurose des Stirn- muskels an die Beinhalt! des Hirnschädels, und aus der Anspannung der vor dem Bandmeffer hergetriebencn Haut xu erklären. Ich muß ihn fragen, ob die Wunde in der Gegend des Anhanges jener Aponeurose ihre» Sitz habe? Und ob durch den Schlag mit dem Bandmeffer, wenn er von innen nach aussen geführt wird, die Haut wirklich angespannt, ob sie nicht vielmehr zurückgeschoben, und dadurch zur Zerreiffung weit weniger geschickt gemacht wird? Schon früher hatte ich in meinem Gutachten gezeigt, daß die Wunde Nr. 8 vermöge ihrer Dimensionen der Rückseite des Bandmessers nicht entspreche. Indem ich mich auf alles dort Gesagte beziehe, muß Ich meine diesfalsige heberzeugung jetzt noch bestimmter und fester r?9 begründet aussprechcn, seitdem ich diese Wunde an Cöiicns Kopf in der Natur gesehen, und ihr unteres, in eine vollkommene Spitze auslanfendes Ende, wahrgenommen habe, welches im Obduktions-Protokoll gar nicht beschrieben ist. Bei der eigenrhümlichen Beschaffenheit deS untern Endes des Bandmcfferrückens läßt sich mit Bestimmtheit behaupten, daß das untere Ende dieser Wunde von der Einwirkung dieses Instruments nicht herrschten könne. Herr Hofrath Seibold erklärte gestern die größere Breite dieser Wunde an ihrem ober» Ende aus der größer» Kraft des Schlages an dieser Stelle. Früher, in der Hamacherschen Assist, ließ er die größere Kraft auf die Mitte der Wunde wirken, und leitete von dieser größer» Kraft die Schmalheit der Wunde in der Mitte, welche er irrig voraussctzte, her. Wer erblickt hier nicht zwei Widersprüche? Im Jahre 1820 glaubte er, da wo die größere Kraft bei einem Schlage mit dem Band- meffer hinfalle, werde die Wunde am schmälsten — jetzt behauptet er, dort werde sie am breitesten seyn. Damals: das Vaudmesser habe mit größter Kraft auf die Mitte der Wunde gewirkt, — jetzt: auf das obere Ende derselben. Heißt dies nicht die Kraft deS Schlages und die Art der Wirkung derselben auf die Breite der Wunde willkührlich dahin verlegen, wo man es eben braucht? Hr. Doktor Burkard war sonderbarer Weise damals auch der Meinung, daß die Wunde da am schmälsten seyn müsse, wo der breiteste Theil des Instrumentes mit der größten Kraft auffahrt. Er suchte diese Er scheinung unter ein allgemeines Gestz der Mechanik zu- bringen, und aus der bekannten Thacsache zu erklären ^ diß eine mattere Kugel ein größeres Loch in einer Glasscheibe hervorbrlngr, als eine Kugel, die noch einen hohem Grad der ihr mitgetheklten Geschwindigkeit der Bewegung besitzt. Warum sollte aber überhaupt die Kraft der mirgekheilten Geschwindigkeit der Bewegung in verschiedenen Punkten der Länge des Rückens eines geschwungenen Bandmessers eine verschiedene seyn? Würde eine solche Verschiedenheit angenommen , so bedürfte es noch einer sehr laugen Berechnung nach einer vielleicht noch nicht gefundenen mathematischen Formel, um auszumitteln, auf welchen Punkt in der Lange deö Bandmefferrückens die größere Kraft siel. Bei gleicher Kraft der Geschwindigkeit der Bewegung bringt aber die größere Kugel auch ein größeres Loch in der Glasscheibe hervor. Als ich Eönens Kopf erblickte, erstaunte ich nicht wenig über die Unbedeutenheit der früher im Obduktions- Bericht so schrecklich geschilderten Wunde Nr. 8. Diese Wunde sah Hr. Doktor Berlyn nicht, welcher unter allen Kunstverständigen zuerst den Leichnam untersuchte. Die Crirnwunde Nr. 7 sah er übrigens recht gut, obgleich auch sie ohne Zweifel mit Schlamm und Rheinsand überzogen und verunreiniget war. Diese Stirn- wunde beschrieb er in seinen Vernehmungen gerade so wie die Herren Obduzenten. Die Wunde Nr. 8 dagegen sah er nicht, und: „cs schien ihm nur eine Quetschung in der Gegend zu seyn," wo später diese Wunde sich zeigte. Zum erstenmal geschieht ihrer in dem Besichtigungs-Protokoll vom 21. Dczemb. Erwähnung, nachdem die Leiche im warmen Wasser gelegen halte und aufgcthaut war. Als ich sie kn der Audienz von vorgestern erblickte, erneute sich in mir unwilikührlich dieselbe Vorstellung, welche Hr. Doktor Berlyn bei ihrer ersten Wahrnehmung von ihr erhielt. Die bedeutend fetzige Beschaffenheit ihres Lustern Randes laßt vermuthen, daß sie auf dieselbe Weise entstand wie die Wunde Nr. 7, von welcher alle Herren Prao- pinanlen angenommen haben, sie sey erst nach dem Tode hervorgebracht worden. An beiden Wunden habe» die Fetzen ganz dieselbe Beschaffenheit, nur sind sie an der Slirnwniidegerade um so vieles verhältm'ßmaßig langer, als diese selbst im Umfange größer ist. Wunden und Hautrisse dieser Art sehe ich sehr oft an Leichen, welche auf holperigen Wegen, in hölzernen Kasten etwas weit her transporrirt worden sind. Solche Leichen sind (im anatomischen Theater in Bonn und Landshut) nicht selten mit weit ärgern Wunden und mit blauen Maler» wie bedeckt: besonders ist der Kopf bei ihnen oft jämmerlich zerstoßen. Konnte bei Ebnen im Rhein, wo er mit Treibholz, Eisschollen, Felsenspitzen rc. ic. oft genng unsanft zusammensiieß, nicht ein gleiches geschehe»? Konnte nicht bei ihm an dieser Stelle ein solches Aufläufen der Hautdecke Statt finden, diese in ihrem gespannten Zustande, während dem die Leiche im warmen Wasser lag, einen Riß bekommen; dehnte sich ja auch in der heißen Stube der Hodensack bis zur Zerberstung aus. Aber, sagen die Herren Obduzenten, diese Wunde war kein bloßer Hautriß, sie drang an verschiedene» Stellen durch die unter der Haut liegenden Theile tiefer, und am untern Winkel selbst bis auf die Beinhaut ein. Die Beschreibung dieses tiefen Eindringens ist im Ob- buktivnö-Protokoll sehr verworren, im Obduku'vns-Be- richt etwas deutlicher und bestimmter. Aber auch hier ist sie nicht kunstgemaß: es fehlt die bestimmte Anga- i8r de, durch welche Muskel» und an welchen Stellen sie durch dieselben eindrang. Die runde Oeffnung, welche sie am untern Winkel in der Tiefe besitzt, paßt wieder nicht gut zu der Form des untern Endes des Bandmessers. Wunden von solcher Art wie die Nro. 7 habe ich nie an Lebenden gesehen. Oft aber an Leiche» : sie waren hier gewöhnlich durch den Angriff von Thiercn entstanden. So sehen Wunden an Leichname» aus, an welchen Stücke der Haut und der unterliegenden Theile durch Mause ausgefressen sind. Da sich die anatomische Anstalt in Bonn gegenwärtig noch in einem alten Gebäude befindet, wo es ei» Heer von Mausen giebt, so habe ich oft die unangenehme Gelegenheit, solche Zerstörungen, welche die Gefräßigkeit dieser Thiere hervorbringt, wahrzunehmen. Da Ebnen selbst während seines Aufenthaltes im Rhein dem Angriff der Fische, und wenn sein früher in Fäulniß übergegangener und dadurch leichter gewordener Kopf zufällig oben schwamm, und aus der Oberfläche des Wassers hcrvorragre, auch dem Angriffoon Raubvögeln ausgesetzt war, so ist es wohl möglich, daß diese Wunde eine durch Thiere ausgesressene ist. Wir haben gestern eine andre versuchte Erklärung über die Entstehung dieser Wunde gehört, die höchst unwahrscheinlich ist. Hr. Hvfrath Seibold hat uns recht anschaulich die Art und Weise beschrieben, wie Hamacher den Conen hinten am Hosenbund gefaßt, und mit dem Kopf vorwärts und abwärts in den Rhein geworfen haben werde, wobei sein Kopf mit dein Scheitel an rinen Stein gestoßen seyn soll. Ich halte es nicht für nöthig, über diese Zugabe und nähere Erläuterung des Hama- cherschen Geständnisses, welche nicht z» dem an die Km'ee gebundenen schwerenStein passen will, etwas weiteres zu sagen. I8Z Durfte meine vben gegebene Erklärung über die Entstehung der Wunde Nro. 7 als einigermaßen wahrscheinlich angenommen werden, so möchte sie auch eine Anwendung auf die Wunde Nro. 8 mir einigen Modifikationen zulasten. Da beide Wunden in Rücksicht der fetzigen Beschaffenheit ihrer Ränder, sogar in Rücksicht der Form jener Fetzen eine große und augenscheinliche Aehnlichkeit haben, so könnte es der Fall feyn, daß die Wunde Nro. 8 zuerst durch das Anstoßen an Felsen, Eisschollen, entstand, spater von Thieren ausge- sreffen wurde, und so endlich ihre jetzige Gestalt erhielt. Soviel ist mit Bestimmtheit anzunehmen, daß Cönens Kopfwunden zur Zeit der Obduktion ihre ursprüngliche Gestalt nicht mehr hatten. Wie hätten sie diese auch wahrend so langer Zeit und so vielen aussern Einflüße» ausgesetzt behalten können? Und dennoch will man noch in der Wunde Nro. 8 den Abdruck der Form deS Landmessers erblicken? Die Wunde Nro. 10 hat bisher immer für eine Stichwunde gegolten. Als solche ist sie im Obduktionsbericht und in dem darauf gegründeten ärztlichen Gutachten beschrieben und von Hrn. Hofrath Seibold bei der ersten Assise anerkannt worden. Damals behauptete derselbe, sie könne nicht mit einem Band- meffer beigebracht worden scyn. Seitdem ich nun in meinem Gutachten gezeigt habe, daß diese Stichwunde zu dem Hamachcrschen Geständnisse nicht paffe, will man sie zu einer Schnittwunde machen. Hr. Kreis- Physikus Or. Servaes erklärt sie aus dem Sticke eines Nagels im Fasse, worin Ebnen eingebracht wurde. Hr. Hvfrath Seibold laßt sie jetzt unbedenklich von der untern Spitze der Schneide des Vaudmeffers entstehen, wao er früher für unmöglich erklärte: er vergißt nun i8g. hierbei, daß er kurz vorher versicherte, die Bandmcffer- schiieide könne nicht eingewirkt haben, und daß am Rücken keine solche Spitze vorhanden ist. Höchst sonderbar wäre es doch, wenn der Angeklagte, nachdem er Ebnen aus den Kopf geschlagen, ihm noch einen ganz kleinen Stich mit der Spitze deS Bandmessers, welches zu diesem Gebrauche in der HandZherumgedreht werden mußte, in der linken Augenbraune gegeben hätte. Die Erklärung dieser Kopfwunden ist darum besonders schwierig, weil wir alle nicht wissen, wie Wunden überhaupt nnd Kopfwunden insbesondere durch einen Bandmesserschlag verursacht, aussehen. Dies ist kein gewöhnliches Mordinstru- nrent. Rechtskundige und Gerichts-Aerzte, bei welchen ich Erkundigungen einzog , wissen nichts von Ermordungen und Verwundungen durch Bandmesser verübt. Es fehlt daher das zmiimuin compaiattoius: — es fehlt an allgemeinen Grundsätzen zur Subsumtion. Wie Säbelwunden, Dolchstiche, Bajonerstiche Schußwunden anssehen, ist uns bekannt. Die Wundformen, welche durch die Wirkung eines Band- meffers entstehen, kennen wir nicht. Ich wenigstens habe keine solche gesehen. Ich frage die übrigen Herren Aerzte und Wundärzte, ob sie solche Wunden gesehen haben? Herr Hofrath Seibold hat uns von 1000 von Leichnamen und Verwunderen gesprochen, welche er auf Schlachtfeldern liegen sah. Ohne Zweifel waren aber keine durch Bandmeffer verwundete oder getödtete darunter. Die Unwahrscheinlichkeit der Entstehung einer oder mehrerer von Cönens Kopfwunden durch den Schlag mit dem Bandmefferrucken — erhellet auch aus der Abwesenheit jeder Knochenverletzung. Ich habe schon in meinem Gutachten erinnert, daß ein so heftiger mit einem Bandmesser versetzter Schlag auf den Kopf nicht leicht ohne Knochenverletzung geschehen könne. Bestimmter und entscheidender hierüber spricht das Resultat der Versuche, welche die medizinische Facnltät an der churfürst- lich-hessischen Universität Marburg über diesen Gegenstand anstellen ließ. Der Herr Kreis-Physikus vr. Servaes hat diese Versuche, ohne auch nur den Gegenstand derselben zu kennen, für unsinnig erklärt: wahrscheinlich in der Voraussetzung, diese Versuche seyen angestellt worden, um zu sehen, welche Wundformen die Application des Landmessers in den weichen Theilen zurücklasse. Hätte er sich der Vorlesung des Marburger Gutachtens nicht widersetzt, und hätte der hohe Gerichtshof diese nicht untersagt, so wäre Herr Servaes eines Bessern belehrt worden. Allein der hohe Gerichtshof hac anders entschieden und ich ehre seinen Schluß. Auffallend ist es aber, wie ein wissenschaftlich gebildeter Arzt die ihm unbekannte Arbeit einer deutschen medizinischen Fakultät unsinnig nennen könne. Das Resultat der Marburger Versuche ist ist aber das folgende: die Applikation des Bandmesser- Rückens gab einen länglichen Knochenspalt, der nicht penetrirce, mit einer etwas niedergedrückten linke», und einer nach aussen gebogenen Knochenlefze, ohne weitere davon ausgehende Fissuren. Um den Mangel jeder Knochenverletzung an Eönens Schädel zu erklären, nimmt man die an diesem bemerkte große Dicke des Hirnschädels zur Hülfe. Es unterliegt zwar keinem Zweifel, daß dickere Schadelknochen einer auf sie ausgeübten Gewalt eine verhältnißmäßig größere Kraft des Widerstandes entgegensetzen. Allein diese Kraft des Widerstandes ist doch auf jeden Fall nur eine bedingte: sie hat eine endliche Größe, und kann durch eine verhälknißmäßige größere Kraft überwunden werden. i86 Uebrigens ist diese ungewöhnliche Dicke der Schädelknochen im Obduktionsprotokoll nicht bemeckt. vr. Servacs (unterbrechend) : Herr Präsident! ich bitte nachzusehen: sie ist allerdings darin bemerkt. llr. v. Walther: Wenn dies der Fall ist, so nehme ich das zuletzt Gesagte zurück. Ich komme nun zur Beantwortung der dritten Frage: „Waren Cönens Kopfwunden nothwendig mit einer „sehr heftigen und absolut tödtlichen Hirnerschntte- „rung verbunden?" Cönens Kopfwunden sind, wenn man die Wunde Nr. 7, die nach dem Tode entstanden seyn soll, ausnimmr, höchst unbeträchtlich. An ihnen ist er bestimmt nicht gestorben, und sein plötzlicher Tod konnte durch sic in keinem Falle verursacht werden. Man har aber die behauptete absolute Lethalität dieser Kopfwunde von der mit ihnen nothwendig verbundenen äußerst heftigen Hirnerschütte- rung hergeleitet. Wie übertrieben die Behauptungen und Annahmen der Herren Obduzenten, in Betreff der Hirnerschütternng seyen, habe ich in meinem Gutachten auf eine unwiderlegliche Weise dargethan. Ganz unstatthaft sind die Behauptungen: 1) daß beinahe jede Erschütterung des Gehirns dem Leben gefährlich werde; 2) daß die schnelle, plötzliche Tödtlichkeit der Hirner- fchüttcrung jede Möglichkeit der Lebensrettung ansschließe. — Gegen Behauptungen dieser Art werde ich keine Gründe mehr anfnhren. Bei Conen zeigten sich nach erlittenem Schlage auf 187 den Kopf durchaus keine Zufalle der Hirnerschütternng; und eben so wenig kommen in seinem Leichenbefund unzweideutige Merkmale einer solchen vorausgegangenen Hirnerschütterung vor. In ersterer Beziehung belehrt uns freilich die Schilderung, welche Hr. Hofrath Sei- bold bei der Hamacherschen Assist von der Ermordungs- Scene entwirft, eines andern. Dort heißt es: „Die „Hiebwunde Nr. 8 war die ködtliche Verletzung; sie „war nach der Aussage des Angeklagten (Hamacher) „die erste." — Hamacher har davon kein Wort je ausgesagt, „durch sie ist das animalische Leben gleichsam suspeudirc worden." Die scholastische Unterscheidung zwischen animalischem und organischem Leben, und alles was nur gleichsam wahr ist, paßt übel in einer gerichtlichen Verhandlung. „Der Schwindel trat ein." Woher weiß dies Hr. Hofrath Seibvld? „Das Bewußtsein verschwand." Abermals woher diese Nachricht? „Und der Verwundete mußte niedersinken— er sank aber nicht nieder, sondern er blieb unbeweglich wie eine Bildsäule, und in Erwartung der Dinge, die da ferner kommen sollten, stehen, bis der Angeklagte ihm endlich einen Stoß auf die Brust versetzte, worauf er zu Boden stürtzle. Dabei muß ich gelegenheitlich bemerken, daß von dem Stoß auf die Brust sich keine sichtbaren Spuren gefunden haben, auch, wie es scheint, eigentlich niemals Nachforschungen deswegen angestellt wurden. In Hinsicht des Leichenbefundes, in so weit derselbe auf die erlittene Hirnerschütternng Hinweisen soll, beziehe ich mich ganz auf das in meinem Gutachten bereits Gesagte. Den dort aufgestellten Grundsätzen wird es nicht an ihrer vollen Anerkennung fehlen. Nur von der dunkel- ,88 rothen Stelle mit dem weißlichen Kern im Stirnbein, und von der starken Rvthung des Hinterhauptbeines, muß ich einiges sagen, was mir bei der eigenen Besichtigung dieser Theilc ausfiel. Der von mir bezweifelte dunkelrothe Fleck im Stirnbeine ist wirklich vorhanden, aber, o Wunder! sogleich neben ihm findet sich noch ein anderer weit größerer, ähnlicher; — und bei der Betrachtung des dem Lichte entgegengehaltcnen Schädeldaches , zeigten sich endlich solcher Flecke eine Unzahl. Es ist dies nichts anders, als die gewöhnliche Mißfarbigkeit vieler Knochenstellen an solchen Menschcnschädeln, die nicht getrocknet, und frühzeitig von den weiche» Theilen entblößt, sondern als nasse Präparate in Weingeist oder in andern Flüssigkeiten ausbewahrr wurden. Merkwürdig war die Aeufferung des Hr». Dr. Servaes, als er den zweiten größer» rorhlichen Fleck neben dem ersten erblickte, indem er versicherte: „dieser scy zur Zeit der „Sektion noch nicht vorhanden gewesen. Hätte er ihn „damals wahrgenommen, so würde er ihn als höchst „merkwürdig in dem Obduktions-Protokoll ausgezeichnet „haben." Das heißt wohl mit andern Worten: er würde dann auf die Gegeuwart dieses Flecks weitere Schlüffe gebaut und somit an Conen eine weitere Kopfverletzung gefunden haben. In Betreff der im Obduktions-Protokoll beschriebenen starken Röthung des Hinterhauptbeins sah ich mit dem größten Erstaunen, daß das Hinterhauptbein gar nicht einmal blos gelegt ist; noch auf die heutige Stuude ist es von der Beinhaut und von ander» sehnigten und muskulösen Theilen bedeckt. Wie konnten die Herren Obduzenten zu Protokoll versichern, das Hinterhauptbein sey stark geröthet gewesen, —da sie 189 dasselbe nicht einmal blos gelegt hatten und folglich auch nicht sehen konnten? An CönenS Schädel befinden sich zwei im Obduktions- Protokoll gleichfalls nicht bemerkte Erostosen. Diese in Verbindung mit der ungewöhnlichen Dicke des Hirnschädels, der Mißfärbigkcir desselben, lassen aus einen kranken Zustand der Schädelknochen schließen, eine Andeutung , die vielleicht zu weitem Untersuchungen die Veranlassung und Gelegenheit geben konnte. Was bei Gelegenheit dieser Erostosen Herr Hofrath Seibold von ihrer Entstehung aus verstärkter, überwiegender Repro» dukrionskraft spricht, lasse ich dahin gestellt seyn: wie aber bei dieser Gelegenheit das Gallische System zur Sprache kommen könne, ist mir unbegreiflich. Ich kann meine Betrachtung über Eönens Kopfwunden nicht schließen, ohne noch einmal auf die Wunde Nr. 7 zurückznkommen. Sie ist die bedeutendste von allen: gegen sie verschwinden die übrigen Wunden ins- gesammt in Nichts: — eine Wirklich gräßliche Wunde, nicht von der Größe eines Laubthalers, wie im Obduktions-Protokoll zu lesen ist, sondern von weit beträchtlichem, Umfange. Es fehlt hier ein großes Stück aus den Hautdecken, und aus der sehnigen Schädelhaube. Wohin ist dies gekommen? Sollte nicht diese große mit so bedeutendem Substanzverlust verbundene Wunde am Ende noch das Wort des langen Räthsels seyn? Ist Ebnen an eiuer Kopfwunde gestorben, so ist er ohne Zweifel an dieser (Nr. 7) gestorben. Allein diese Wunde, die zu dem Bandmesserschlage nicht passen will, die daher höchst unbequem ist, schaffen sich die Herren Obduzenten und alle übrigen verehrten Prävpiuanten mit der kurzen Erklärung weg. sie sey wahrscheinlich erst nach dem Tode entstanden. Ja, meine Herren Geschwornen! wenn Conen durch die Kopfverletzung getbdtct wurde, so ist er auf eine grausame Weise und nach langem Kampfe gemordet worden, und der Vorgang war nicht so einfach, wie ihn das Hamacher'fche Geständniß giebt. Vierte Frage. „Sind Cbnens Kopfwunden, so wie sie im Obduktions-Protokoll beschrieben sind, von solcher Veschaffen- „heit, daß mit Zuverlässigkeit angenommen werden muß, „sie seycn während des Lebens entstanden, und sie seyeu „nickt Folgen solcher zufälligen Verletzungen, welche der „Leichnam während seines Aufenthaltes im Wasser erfahre» konnte?" Meine Herren Geschwornen! Früher suchte man von recht vielen Wunden und Körper-Verletzungen, die sich an Cbnens Leiche finden , zu beweise», sie seyeu wahrend des Lebens entstanden. Unter den Kopfwunden wurden von den Herren Obduzenten die Wunden Nr. 8, y und io in diese Eathegorie gesetzt. Sie glaubten erwiesen zu haben, daß diese Wunden dem noch lebenden Ebnen bcigebracht worden seyeu. Tiefer Behauptung traten die Trierer Aerzte, welche bei derHamacherschen Assise als Kunstverständige vernommen wurden, in ihrem ganzen Umfange bei. Nachdem ich aber in meinem Gutachten gezeigt habe, daß der Wunden zu viele scyen, — schlägt man jetzt den entgegensetzten Weg ein, und man möchte dem lebenden Ebnen gerne den großen Theil seiner Wunden wieder abnehmen, und womöglich nur Eine als während des Lebens entstanden angeben. ly! Herr KreiS-Physikus Dr. Servaes nimmt jetzt an: die Stichwunde Nr. io könne auch nach dem Lode entstanden seyn, und zwar durch die Wirkung eines Nagels in dem Fasse, in welche Cönens Leiche gesteckt wurde. Früher hatte er dieselbe für eine im Leben entstandene Wunde erklärt. Ist dieses nicht ein auffallender Widerspruch mit sich selbst? — Hr. Hosrath Seibold trat ihm hierin nicht bei. Er behauptet noch immer die Entstehung dieser Wunde während des Lebens: aber er giebc jetzt die Möglichkeit ihrer Entstehung durch die Wirkung des Bandmessers zu, welche er damals laugnere» und bei wiederholter Befragung in Abrede stellte. Auffallend ist es, daß gerade der Wunde Nr. 8 der Vorzug, daß sie wahrend des Lebens entstanden scy, zuerkannt wird. Es ist hiezu nicht mehr Grund als bei jeder der übrigen Kopfwunden vorhanden, und nur weil Ebnen durch einen S chlag mit dem Baudrnesi r auf den Kopf gerödtct worden seyn soll, hat man sich bemüht, die Priorität dieser Wunde vor dem Eintritte des Todes darzuthun. Man hatte vielleicht unbedenklich dieselbe Behauptung in Hinsicht der Stichwunde Nr. io ausgestellt, wenn in den Akten vorkäme, daß Ebnen einen Stich erhalten h ätte. Die vorhandenen Sugillationen (Blutunterlaufungen) sind es allein, welche in dem vorliegenden Falle als Merkmale der Entstehung der Wunden während des Lebens dienen können. Denn da in jedem Falle Cönens Kopfwunden entweder nach dem Tode oder ganz kurze Zeit vor demselben entstanden, so fehlen natürlich alle andere Merkmale, welche sonst wohl auf eine unzweideutigere Weise beweisen, daß Wunden, wenn sie sich am Leichname finden, während des Lebens entstanden IY2 scyen, als Entzündung, Eiterung, Brand, anfangende Aernarbung u. s. f. hinweg. Der Hr. Krcis-Physikus Di-. Burkard hat zwar gestern etwas von den Klaffen der Wundspalte gesprochen; aber bei einer Leiche, die mehreremale gefroren war und wieder aufgethauet ist, kann hiervon wohl nicht mehr dieRedeseyn. Gerade nun aber von der Wunde Nr. 8 ist im ObdukrionS-Protokoll und Obduktions-Bericht nicht bemerkt, daß sie selbst, ihre Ränder, ihr Grund mit Blut unterlaufen gewesen sey. Auch eine Blutcrgießung in ihrer nächsten Umgebung wurde nicht bemerkt. Gegenwärtig will man die Blutcrgießung in der linken Augenbraune und Augenhöhle auf sie beziehen. Warum thaten dies die Herren Obduzenten nicht schon im Obduktions-Berichte, und in dein darauf gegründeten ärztlichen Gutachten bestimmt und ausdrücklich? Ich habe schon in meinem Gutachten die Gründe angegeben, warum ich dafür halte, diese Blutergicßuug gehöre der Stichwunde Nr. io an. Jene Gründe sind nicht widerlegt worden, und ich muß daher darauf bestehen: es ist nicht erwiesen, es ist sogar unwahrscheinlich, daß diese Blutergießung von der Wunde Nr. 8 herrühre. Blutaustretungen aber beweisen nur dann, daß eine Wunde wahrend des Lebens entstanden sey: 1) wenn sie sehr stark sind; 2 ) wenn sie geronnenes Blut enthalten; z) wenn sie eine genaue begrenzte Gestalt haben, welche der Form deS verletzenden Werkzeuges entspricht. Soviel die Gegenwart von Blutaustretungen an und für sich, und ohne diese genauere Bestimmungen keineswegs die Priorität der Entstehung einer Wunde vor dem Eintritte des Todes ausser allen Zweifel setzt; so dürfen IYZ wir auch aus ihrer Abwcsenheir nicht geradezu auf das Gegentheil schließen. Sie sind daher überhaupt unsichere, und in Hinsicht der aus ihrer Gegenwart oder Abwesenheit herzuleitenden Folgerungen schwierige Zeichen. Diese Grundsätze haben Ludwig, Meckel und Ploucqmr ausgestellt und verthcidigt. Der letzte fügt sogar hinzu: daß selbst nicht alle große und ansgebreitete Sugillatio- nen , die wirklich geronnenes Blut enthalten, auf zuge- fügte äussere Gewalrthätigkeit zu schließen berechtigen. Er führt das Beispiel eines Schlagflüssigen an, bei welchem eine große, so beschaffene Blutgeschwulst in der Schläfengegend spontan, d. h. ohne alle erlittene äussere Gewaltthätigkcit entstanden war. Nach diesen Grundsätzen müssen nun die an Cönens Leiche Vorgefundenen Blutanslretungen untersucht und näher gewärtig« werden. Nirgendwo ist im Obduktions-Protokoll angegeben, daß das ausgetretene Bluc geronnen war. Das Blut in der Stichwunde Nro. io war flüssig. Im Obduktions-Protokoll heißt es: „sie habe bei dem Drucke nach oben flüssiges Blut ergossen." Im Obduktions-Bericht, welcher mit dem Obduktions- Protokoll gleichlautend scyn sollte, und von diesem in keinem wesentlichen Punkte abweichcn darf, ist zu lesen: „bei dem Drucke noch etwas flüssiges Blut." Eommu- m'cirte nun die Stichwunde in ihrem Hintergründe mit derjenigen Höhle, in welcher das in der Augenbraune und in der Augengrube ausgetretene Blut enthalten war, so muß, wenn man von dem Theil auf das Ganze schließen darf, auch dies ansgetretene Blut flüssig gewesen seyn. Die Herren Obduzenten versichern nicht das Gegeniheil. Sie schweigen auch von dem flüssigen oder IY4 geronnenen Zustande des Blutes in den Sugillationen am Hinterhaupt, am Nacken, am Halse und der Brust. Ohne Zweifel konnten sie auch hierüber, weil die Leiche gefroren gewesen und wieder aufgcthaut war (denn das Blut gefriert auch), «icht mit Zuverlässigkeit urtheilen. Sie sprechen eben so wenig von einer genau begrenzten Gestalt der Blutaustretungen. Die Blutaustretung in der Augenbraune hatte diese bestimmt nicht: sie war difus. Solche wahre oder scheinbare Blutgcschwülsie sieht man oft am Kopfe von Leichen, welche stark herumgestoßen und gerüttelt worden sind, besonders wenn ihre Todesart eine bedeutende Ueberfüllung der Blutgefäße des KopfeS mit sich brachte. Von den Blutergie- sinugen am Halse werde ich unten sprechen. Da nun die bestimmten Angaben über die näheren Charaktere jener Blutergießungen gänzlich fehlen, so finde ich cS nicht nur nicht erwiesen, sondern nicht einmal wahrscheinlich, daß Cvnens Kopfwunden im Leben entstanden siyen. In meinem Gutachten behauptete ich diese Wahrscheinlichkeit, läugnete aber die Gewißheit. Jetzt da der Thatbestand so weitläufig erörtert, und der geronnene Zustand des ergossenen Blutes rc. gar nicht zur Sprache gebracht worden ist, muß ich auch diese Wahrscheinlichkeit läugnen, und eS ist mir sogar das Entgegengesetzte wahrscheinlich : nämlich, daß Eönens Kopfwunden nicht während des Lebens entstanden seyen. Waren denn aber jene Blutergießungen beträchtlich? Der Hr. Kr.-Ph. Oe. Servaes nennt die in der Augenbraune eine begonnene. Or. Servaes (unterbrechend) : ich habe gesagt, in deren Umfang die Vlutaustretung begann rc. Or. v. Walthet: Ich habe mir nicht erlaubt, den ry5 Vortrag eines meiner Herren College» zu unterbrechen. Solche Unterbrechungen sind für mich sehr störend, und rauben mir den Zusammenhang. Präs. Wenn es sich von einem Thatumstand handelt, welcher sogleich berichtigt werden kann, so ist dies erlaubt. (Pause.) I)?. v. Walther: Die fünfte Frage, deren Beantwortung nun uns obliegt, ist diese: „Wurde Ebnen erwürgt?" Das einzige Merkmal, aus welchem bei Ebnen auf stattgefundene Erdrosselung geschloffen werden soll, sind wieder Sngillationen am Halse. Diese befinden sich aber am untersten Theile des Halses. In meinem Gutachten bemerkte ich , daß der Sitz dieser Sugillatwnen wohl der Stelle entsprechen müsse, wo die drosselnde Gewalt angebracht wurde: diese sey aber in der Regel der obere, nicht der unterste Theil des Halses. Hr. Hofrath Sei- bold behauptet das Gegentheil: nämlich die drosselnde Gewalt werde in der Regel dem untern Theile des Halses angebracht. Angenommen, diese Theorie der Erdrosselung sey richtig; so ist zu bemerken: daß gemäß des Hamacherschen Geständnisses dem Cönen die Gurgel zn- gehalten worden ftyn soll. Hamacher giebt an: ,,Fonk rief mir zu: haltet dem Kerl die Gurgel zu, daß er nicht schreit, und ich that es." Wo ist aber dis Gurgel nach dem Sprachgebrauche des Volkes? am untern oder dem vbern Theile des Halses? Was nun diese Sugil- lationen am Halse selbst betrifft, so sind auch sie in dem Obduktions-Bericht sehr unvollständig, ja irrig beschrieben; es heißt z. B.: „das ausgetretene Blut habe sich in den Muskeln des Halses gefunden," was gewiß nicht der Fall ist; „die Blutausttetung habe sich bis zu Iy6 de» Schildkiiorpel»" herauf erstreckt, da er» erwachsener Mensch doch nur Einen Schildknorpel hat. Ob das am Halse unter der Haut und zwischen de» Muskeln ausgetretene Blut geronnen war, ist in dem Obduktions- Protokolle wieder nicht bemerke; und es gilt daher hier alles dasjenige, was ich schon von den BlutauStrekun- gen am Kopse gesagt habe. Eben so wenig ist einige Ucbereinstimir.ung in der Gestalt der Blutflecken am Halse mit der Form des verletzenden Werkzeuges, nämlich der groben und rauhen Finger Hamachers, ange- merkt. Sichtbare Eindrücke der Haut u. s. w. fehlen gänzlich. Meckel sagt: „zeigen sich nebst den Merkmalen der Erstickung überhaupt gedrückte Stellen u. dgl. „mit Sugillarion an den Umgebungen der Respirations- „Organe, so fand wahrscheinlich Erstickung durch änssere „Gewalt» Druck u. s. f. statt." Auf die Sugillarione» selbst, als negativ bedingendes Merkmal, legt er ein geringeres Gewicht. In dem vorliegenden Falle fanden sich blos Sugillarione» (wahre oder falsche?) von unbekannter Gestalt und von unbekanntem Inhalte; keine gedrückte Stellen, keine Eindrücke. Daß die gewöhnlichen Merkmale suffocatorischer Todesarten an EvnenS Leiche nicht bemerkt wurden, ja sogar, daß in jeder Beziehung gerade das contradictorische Gegentheil von diesen Merkmalen der suffocatvrischen Todesarten statt fand, z. B. in Rücksicht der Blutanhäufung in den vorder» Höhle» des Herzens, in den Lungen-Gefaßcn u. s. f., haben alle Herren Präopinanten eingestanden. Und wie kann man nun bei dem Abgang aller dieser Merkmale mir Bestimmtheit behaupten wollen, Ebnen sey erdrosselt worden? Wenn in irgend einer Beziehung die Lcichen- Unlersuchmig mangelhaft war, so war sie es gewiß >» ly? dieser. Die Herren Obduzenten untersuchten nichr den Zustand der Venen am Halse, der Earotiden, der großen Nervenstämme, die dorr verlaufen, besonders der zurücklaufende» Nerven, der Kehlkvpfknorpeln, den höher» oder tiefem Stand des Kehlkopfes selbst, die Beschaffenheit der Stimmritze, die Stellung des Kehldeckels, ob er aufgerichlet oder gegen die Srimmritzenbänder angedrückt war, den Instand des luftzelligen Gewebes in den Lungen, die spezifische Schwere derselben; — sie geben uns keine Nachricht darüber, ob die Lungen bei der Zerschneidung den gewöhnlichen knisternden Ton hören ließen, worauf Larrey ein besonderes Gewicht legt, — ob bei der Eröffnung der Brusthöhle das gewöhnliche Einstrvmen der auffern Luft oder statt dessen ein Ausstrome» faulender Luftarten statt gefunden habe. Ist das letzte der Fall, so pflegt auch bei Ertrunkenen weder Wasser noch Schaum in den Luflröhrenzweigen enthalten zn feyn. Ueber die Blutergießnng in der Brusthöhle hat der Herr Kreisphysikus 1)r. ServaeS, und (was sonderbar ist) mit ihm haben zugleich die Herren Doktoren Schneider und Riedel und der Herr Chirurgus Lerour ihre Meinung geändert. Früher leiteten sie die Blutergie- ßung von der Erdrosselung her: und diese Meinung wurde in der Hamacherschen Assise als richtig angenommen. Jetzt wird diese Blutergießung nicht mehr von der Erdrosselung, sondern von der Hirnerschniterung, mit welcher eine Lungenerschütnmng verbunden gewesen feyn soll, und von dem Sturze auf das Hinterhaupt hergc- leitet. Daß diese Blutergießnng nicht die Stelle der mangelnden Merkmale des suffocatorischen Todes vertreten könne, habe ich schon in meinem Gutachten »»wider- Iy8 sprechlich dargethan. Wie oft findet man bei Leichenöffnungen gleichzeitig mit der größten Ueberfüllung der Blutgefäße der Lungen solche Ergießungen ,'n den Brusthöhlen ? Ich habe erst neulich ein auffallendes Beispiel hievon gesehen. Ich frage nun aber: woher wissen die Herren Obduzenten, daß das in der Brusthöhle Ergossene wirkliches Blut war? Welche chemische Versuche haben sie angestellt, um die wirklich blutige Beschaffenheit der in der Brusthöhle ergossenen Flüssigkeit zu erkennen und auSzumitteln? Bekannt ist es, daß man nach vielen, nicht gewaltsamen Todesarten, röthliche, auch wohl blutgemischte Flüssigkeiten selbst in beträchtlicher Menge in den Brusthöhlen antrifft. Nicht alles was roth auS- sieht und die Blutfarbe hat, ist auch wirkliches Blut. Ein Hauptfehler ist bei der Obduktion dadurch begangen worden, daß die Brusthöhle nicht zuerst, sondern erst alsdann eröffnet wurde, nachdem bereits die anatomische Untersuchung des Halses beendigt war. Wie leicht konnte bei dieser eine Verletzung der ober» Wand eines Sackes des Brustfelles Scair finde», und auf diesem Wege das Blut sich auS den zerschnittenen Gefäßen des Halses in die Brusthöhle heruntersenken. Uebrigens ist die Eröffnung der Brusthöhle ohne die Zerschneidung mehrerer Gefäße nicht möglich, und daher die Ausmil- telung von blutigen Extravasaten in derselben oft schwierig. Ich schweige von der früher behaupteten anfänglichen Ueberfüllung der Gefäße der Lunge, und von dem spätem Zusammenfallen derselben. Denn diese Behauptung scheint so wie manche andere aufgegeben zu seyn. Aber mit Stillschweigen kann ich die aufgestellte Hypothese nicht übergehen, gemäß welcher die vorausgegangene lyc- Hirnerschütterung die tödtli'che Wrkung der drosselnden Gewalt erleichtert, befördert und beschleunigt haben soll. Aus den neuern physiologischen Versuchen, welche Le- gallois, Mazendie und Mayer a» lebenden Thieren an- gesiellt haben, geht hervor, daß das Respirations-Be- dürfniß um so geringer ist, je mehr die Hirnthätigkcit darniederliegt. Eine vorausgegangene Hirnerschntterung kann daher die iddlliche Wirkung einer drosselnden Gewalt, nicht nur nicht beschleuniget,, sondern sie muß sie verzögern; und es müssen daher in diesem Falle alle Merkmale suffocatorischcr Todesartcn, die bei dem langsamem Absierben deutlicher hervortreten, sich im höheren Grade entwickelt haben. Die entgegengesetzten, von meinen verehrten Herren Praopinantcn aufgestellten Meinungen sind rein hypothetisch, auf keinen präcedentcn Fall, und auf keinen Lehrsatz eines bekannten Schriftstellers über die gerichtliche Medizin begründet. Falle von gleichzeitiger Tödtung durch Hirnerschütterung und Erdrosselung kommen überhaupt in der gerichtlichen Medizin in nicht großer Anzahl vor: und wer von meinen Herren Präopinanten hat sich die Mühe gegeben, diese Falle zu vergleichen, und aus dieser Vergleichung ein bestimmtes Resultat herzuleiten? Die sechste Frage ist diese: „Kam Ebnen lebendig oder schon todt in das Was- „ser?" In meinem Gutachten habe ich erklärt: es sey bei der vorhandenen Aktenlage nicht möglich, zu entscheiden, ob Ebne» im Rhein ertrunken sey oder nicht. Der Abgang aller Merkmale der suffocatorischen TodeSarten, und die bei der Leichenobduktion begangenen Fehler und Unterlassungen sind es, welche die entscheidende Beant- 202 wortung dieser Frage unmöglich machen. Meine verehrten Herrn Präopinanten haben insgesammt behauptet: Conen sey lobt in den Rhein gekommen. Natürlich, weil sie ihn schon früher an der Hirnerschütterung und an der Erdrosselung sterben ließen, so konnte er nicht mehr in dem Rheine ertrinken. Eigentlich ist dies ihre ganze Schlußfolgerung gewesen. Aber diese Frage hätte, so wie sie von dem Herrn Präsidenten ausgestellt worden ist, ganz in slistrsmo für sich allein, und nicht als ein Anhang zu den übrigen Fragen sollen beantwortet werden, was von niemanden geschehen ist. Gegen die Annahme, daß Conen im Rheine ertrunken sey, streiten nur zwei Gründe: 1) der Mangel an einer schäumigen Flüssigkeit in den Lnftröhrenzweige»; 2) der Mangel an verschlucktem Wasser im Magen. Was den ersten Punkt betrifft, so findet sich bei Menschen und Thicren, welche im Wasser apoplectisch und nicht suffocalorisch sterben, häufig kein schaumiges Wasser in der Luftröhre, in ihren Aesten und Zweigen. Menschen aber sterben im Wasser öfterer apopleetisch als Thiere, wegen des größer» Schreckes, wegen des heftiger!» Eindruckes der Kalte auf ihre nerveurcichere und entblößte Haut. Thiere dagegen sterben im Wasser meistens erst spater sufforatorisch, nach vielen wiederholten fruchtlosen Versuche» zum Einalhmen. Champeaur und Faissole haben unrichtig die Resultate ihrer an Thieren angcstellten Versuche auf den Menschen übertragen, und dadurch zu der Entstehung irriger Lehrsätze in der Physiologie und in der gerichtliche» Medizin die Veranlassung gegeben. Reiner hat jene irrigen Lehrsätze widerlegt. Klein fand nie, Viborg und Scheel fan- 201 den nicht immer bei Ertrunkenen Wasser in den Lungen. Der Mangel an verschlucktem Wasser kn dem Magen ist ein Zeichen, auf welches in der gerichtlichen Medizin bei Ertrunkenen wenig Gewicht zu legen ist. Meckel sagt: in der Regel sey die Anfüllung des Magens mit verschlucktem Wasser bei Ertrunkenen unbeträchtlich. Cö- nens Magen enthielt dünnen Speisedrei. War dieser vielleicht mit etwas Wasser gemischt? Die Eindrücke, welche sich an Eönens Leiche ober den Knieen von einem dort angelegten Stricke oder Riemen gefunden haben sollen, glaube ich in medizinisch-foren- sicher Hinsicht nicht in Betrachtung ziehen zu dürfen. Für den Untersuchungsrichter mögen sie wichtige Indizien abgeben. Auf dem Standpunkte des gerichtlichen Arztes können sie zur Ausmittelung der Todesursache nicht in Erwägung gezogen werden. Es wundert mich, daß Hr. Hofrath Scibold auf sie Rücksicht genommen hat, da er doch sonst zwischen medizinisch-forensischen und rein-juristischen Fragen so genau unterschieden wissen will. Nach diesen vorausgcschickten Erörterungen beantworte ich nun „mit durchgängiger Beziehung auf dieselben" die vier von dem Hrn. Präsidenten an die Kunstverständigen gestellten Fragen wie folgt: 1) Cs ist kaum wahrscheinlich, vielmehr unwahrscheinlich, daß Eönens Wunden im Leben entstanden sind. 2) Diese Wunden waren nicht tödkll'ch: durch sich selbst auf keinen Fall; die mit ihnen verbundene absolut tödkliche Hirnerschütterung ist nicht erwiesen. Nicht jede Hirnerschütterulig zieht den Tod nach sich: was auch der Hr. Kreischirurgus Süß erklärt hat. Die Erdrosselung ist ebenfalls nicht erwiese». Es ist bloß erwiesen, daß blaue mit Blut unterlaufene Flecken sich an Ev- nenS Hals befanden. Auch angenommen, daß diese während seines Lebens, und zwar durch einen dort angebrachten Druck entstanden, so folgt daraus noch nicht, daß er erdrosselt wurde. z) Es ist weder erwiesen, daß Ebnen im Rhein ertrunken ist, noch, daß er als Leiche hcreingeworfen wurde. Läßt sich keine andere erweisliche Ursache seines Todes auffinden, so muß man als wahrscheinlicher annch- men, daß er im Rheine ertrunken ist. 4) Cönens Leichenbefund stimmt mit den Angaben des Hamacherschen Geständnisses nicht nur nicht überein, sondern er steht in vielen Punkten damit in dem auffallendsten Widerspruch. In dieser letzten Beziehung, und um das wahre Ver- hälkniß des Hamacherschen Geständnisses zu dem Leichenbefunde näher anfzuklären, wäre zu wünschen, daß Hamacher, wenn es nichr schon geschehen ist, einmal darüber vernommen würde i) ob zu der Z:r't, als er zum erstenmal sein Geständniß ablegte, Eönerrs Leichenbefund ihm bekannt war? 2) in welchem Grade er dies war? z) von wem er ihn erfahren habe? Hamacher wird vorgcrufen, und von dem Hrn. Präsidenten darüber befragt. Hamacher: Ja, es war ja allgemein bekannt. Pr. Durch wen habt Ihr es erfahren? Hamacher: Durch Esser. Pr. Was hat er Euch gesagt? Hamacher: Er sagte, der Ebnen hätte ein Loch im Kopfe, was mit kl'ncm Bandmesser beigebracht zu seyn 20Z schien. Wie er mir das sagte, habe ich Hm. v. Sandt gebeten, er möge einmal den Kopf ansehen, ob die Wunde vorn oder hinten sey. Pr. Hat er Euch nichts von Erwürgung gesagt? Hamacher: Es ist schon so lange her, daß ich mich dessen nicht mehr erinnern kann. Prof. v. Walther: Auf die letzte Frage, welche Hr. Aldenhoven gestellt hat, glaube ich nicht nochmals hier eingehen zu müssen. Sie kömmt auch unter den von dem Hrn. Präsidenten aufgestellten Fragen nicht vor. Ober-Prok. Ich muß doch wünschen, daß Hr. von Walther sich näher über diese Frage erkläre. Denn der Angeklagte hat nicht mehr neben Conen gestanden , als dieser den Stoß vor die Brust erhielt. Prof, von Walther: Ich habe die Frage auch nur in der Voraussetzung, daß er noch neben ihm stand, beantwortet. Pr. Ich finde selbst, daß dies nicht zum ärztlichen Gutachten gehört. Prof, von Walther : Ja wohl! Ober-Prok. Haben Sie früher die Funktionen eines Gerichlsarztes versehen? Prof, von Walther: Als angestellter Gerichtsarzt nicht; aber in ausserordentlichen Fällen haben Gerichte mehreremale mein Gutachten eingeholt. Ober-Prok. Hr. Aldenhoven war zu der Zeit, als er Ihr Gutachten verlangte, noch nicht der Nertheidiger des Angeklagten. Gerichtlich aufgestellter Vertheidiger ist er überhaupt nicht. Prof, von Walther: Ich habe aber geglaubt, daß er es sey. Ober-Prok. Sie sage«, wenn jemand einen Menschen erdrosseln will, so faßt er ihn oben am Halse. Hamacher hat aber nicht — um den Conen zu erdrosseln, sondern blos, um das Schreien zu verhindern, ihn am Halse gefaßt. Prof, von Walther: Im ersten Geständnisse laßt er den Angeklagten sagen: „haltet ihm den Hals zu'/' im zweiten: „halt ihm die Gurgel zu." Nun ist aber die Gurgel am ober» Theile des Halses. Verth. Aldenhoven: Es muß hier wohl auf den Zweck ankommen, den Hamacher gehabt haben soll Apellat.-Rath Rive zum 1)r. Servaes: Der Zeuge I)r. Berlyn sagt, daß die Leiche gestreckt gewesen scy» soll, als sie ihm vorgezeigt wurde. Würde nun wohl eine Ler'che, welche drei Tage lang zusammen gedrückt in einem Fasse gelegen, nach mehreren Tagen noch in einer gestreckten Lage erscheinen? Dr. Servaes: Das kommt aus die Lage im Fasse an. War das Faß nur so groß, daß die Leiche nicht der Länge hinein konnte, so läßt sich vermuthen, daß Gewalt gebraucht worden sey. Uebrigens war die Leiche im Wasser nicht gefroren; sie wurde, als sie anf'Z Land kam, ausgestreckt hingclegt, und Hr. I).-. Berlyn hat sie in diesem Zustande gefunden. Sie konnte also, während sie im Wasser war, eine zusammengebogene Gestalt gehabt haben. Apell.-Ralh Rive: Sie sagen, daß die Eindrücke dadurch entstanden, daß die Leiche ans das neben derselben schwimmende Tannenbrett, mittelst Nageln und Stricken befestiget worden scy Alsdann mußte ja doch die Leiche gestreckt scyn. Or. Servaes: Wir haben die Leiche ans das Brett gelegt, und Vergleichungen angeftellr. Die Eindrücke °c>5 waren so egal, und von derselben Größe, Tiefe und Breite, daß sie nur auf diese Weise entstanden sepn könne». Ap.-R. Nive: Hr. Do- Berlyn hat hier gesagt, an der Leinwand und den Kleidern der Leiche sey ^keine Spur von Blut zu sehen gewesen. Haben Sie denn etwas daran bemerkt? De. Servaes: Nein, weder ich noch meine College« haben etwas davon bemerkt. Ap.-R. Rive: Wann eine Leiche stark geblutet hat, und dann ins kalte Wasser kommt, würden sich die Spuren von Blur in Wäsche und Kleidern so rein verlieren, daß inan sie nach einem Zeitraum von 6 Wochen nicht mehr entdecken könnte? Do. Servaes: Man sollte glauben, daß, da sich Blutflecken mit Wasser anowaschen lassen, nach z8 Tagen auch jene Flecken rein verschwunden seyn müßten. Ap.-R. Rive: Ja, bei frischen Blutflecken; aber wenn das Blut in zo Stunden aufgetrocknet ist, und gewissermaßen eine Kruste gebildet har, scheint dies doch nicht so gewiß zu sinn. Man hat weder in der Leinwand, noch in der Wolle die geringste Spur von Blut gefunden. Ober-Pr. Hamacher hat gesagt, er habe dem Ebnen einen Sack um den Kopf gewunden. Hat das vielleicht das Blut von den Kleidern und der Wasche abgehalten ? Prof, von Walther: Meine Ueberzeugung weicht auch in diesem Punkte von der des Hrn. Do. Servaes gänzlich ab. Getrocknete Blutflecken lassen sich aus wollenen Sachen gar nicht mehr herauswaschen, wenn man versäumt, sogleich in der ersten Zeit mit sehr warm » Wasser dies zu thun. Da bei chirurgischen Operationen 2O6" meine Kleidungsstücke so oft mit Blut verunreiniget werden, so , sind mir auf diese Weise schon sehr viele unbrauchbar geworden. Die Ursache ist, weil der Eiweiß des Blutes, wenn er einmal geronnen ist, sich nicht wieder anflbst, und sich nicht, wie Herr . Scrvaes behauptet, auöwaschen läßt. Pr. Herr Di. Servaes: ich muß aufmerksam daraus machen, daß das Obduktions-Protokoll ausweiset, daß die Eindrücke über den Knieen der Leiche nur zwei Zoll in der Länge gehabt haben. Es würden ja, wenn der Strick die Kniee ganz umgeben hätte, auch Eindrücke an den Seiten haben entstehen müssen. Herr Vr. Servaes pflichtet dieser Bemerkung völlig bei. Pr. Um diese kurzen Eindrücke zu mache» , hätte der Strick um das Brett gehen, und Cönens Knies auch aus diese Welse noch von der Seite berühren müssen. I)r. Servaes: Als wir ihn auf das Brett legte», fanden wir, daß seine dicht nebeneinander liegende Kniee zusammen genommen, nicht so breit waren, als das Brett; folglich konnte der Eindruck des Strickes nur in unbedeutender Lange über den Knieen statt finden. 207 ^Antwort des Herrn Kreis-Physik» s Dr. Servaes. über das Gutachten, welches ich und meine Herren College» über Cönens Leichenbefund erstattet haben, auf Ersuchen des Hm. Verth. Aldenhoven ein Gutachten abgefaßt, und in demselben uns in allen Punkten zu widerlegen gesucht. Da dieses Gutachten des Herrn v. Walther durch dessen im 2ten Hefte der Schrift: Kamps für Recht und Wahrheit in dem fünfjährigen Criminal- Prozeß gegen P. A. Fonk S. 252 — 298 erfolgten Abdruck, die größtmöglichste Publizität erhalten hat, so werde ich diesen Abdruck meinem heutigen Vortrag zum Grunde legen, und demselben, insofern es nöthig, Punkt für Punkt folgen. Ich werde mich freimürhig und rücksichtlos, wie die Pflicht und die Sache mir gebietet, über das fragliche Gutachten äuffern, und bitte den Hm. von Walther, dem ich hiermit feierlich meine hohe Achtung versichere, sich überzeugt zu halten, daß es meine Absicht nicht ist, ihn zu kränken, oder persönlich zu beleidigen, wenn mir ein Ausdruck bei meinem Vortrage entschlüpfen sollte, welcher seine Empfindlichkeit aufregt. Hr. v. Walther: (geht zu Servaeö und reicht ihm Medizinal.-Rath und Prof, von Walther har 2o8 die Hand) Hr. College, ich schätze Sie hoch: persönlich habe ich Sie erst hier an der Gerichtsstclle kennen gelerm; durch Ihre» Ruf waren Sie mir schon früher rühinlichst bekannt. — Hr. Ur. Servaes: In dem Gutachten des Hrn. v. Walther ist die erste dort ausgestellte Frage, als eine in der Untersuchung des Thatbestandes in den übrigen sechs Fragen immer wiederkehrende, übergangen und die zweite Frage gleich beantwortet worden; ich wende mich daher gleichfalls an die Beantwortung der zweiten Frage. ,,Kann angenommen werden, daß die in dem Obduktions-Protokolle beschriebenen Kopfwunden alle, einige, „oder eine, dem Conen mittelst eines Schlages mit dem „Vandmesser beigebracht worden ist?" Hr. v. Walther rügt zuerst einen angeblichen Widerspruch in der von den Trier'schen Herren Aerzten gemachten Beschreibung der Slirnwunde Nr. 8 mit dem Obduktions-Protokolle. Er sagt, Hr. Hofrakh Seibold habe erklärt: „In ihrer Mitte war diese Wunde (Nr. „8.) am schmälsten, wo hingegen beide Endtheile der „Wunde breit, fetzig» und mehr unförmlich waren." Um die Beschreibung der Wunde zu berichtigen, hat Hr. von Walther erklärt: daß sie unten spitz beilaufe; dies ist wohl wahr, indessen glaubten wir oberhalb der Spitze eine bestimmt bezeichnende Breite annehmen zu müssen. — Hr. Hofr. Seibold hat den Kopf im Weingeiste liegend, durch das Glas gesehen, es konnten sonach leichtlich Täuschungen hinsichtlich der Gestalt der Wunden an demselben vorfallen. — Ucbrigens eristirt der angebliche Widerspruch nicht, wenigstens nicht Hin- sichts des untern Endes der in Rede stehenden Wunde», 20Y den» im Obduktions-Protokoll wird Nr. n gesagt: „Hier drang sie mit einer ungleich rnnden, gerissenen, „oder gequetschten Oeffnnng auf das Stirnbein ein." Es hat also Hr. Hofr. Seibold das, was von den HH. Lbdnzenren als ungleich gerissen oder gequetscht bezeichnet wurde, „fetzig" und „unförmlich" genannt. — Ich habe zwar bei der vorgestrigen Besichtigung des Kopfes die Beschaffenheit des untern Endes der Wunde nicht Nachweisen können, das liegt aber in den Veränderungen, welche dieser Kopf, und besonders diese Wunde durch zjährige Aufbewahrung in Weingeist mit arseni- ger Säure erlitten hat. Kannte nun Hr. v. Walther die Stelle des Gutachtens Nr. ir, so hätte er den Ausspruch gegen seine bessere Ueberzcugung gelhan; — kannte er sie aber nicht, so würde dies beweisen, daß er die Verhandlungen, welche einer medizinischen Beur- theilung unterliegen, nicht mit dem beharrlichen Fleiße studirt hat, welchen Hr. v. Walther im Eingänge seines Gutachtens rühmt. — Ich erlaube mir nur noch die Bemerkung, daß nicht der jetzige Zustand des Kopfes entscheiden kann, sondern nur jener, in welchem wir die Verletzungen zur Zeit der Obduktion am 2q,sten Dezemb. 1816 gefunden haben. — Hr. v. Walther hat ferner gerügt, daß Hr. Seibold die Wunde Nr. 8 mit der Rückseite des Bandmessers übereinstimmend gefunden har. Ich habe mich durch vorgestern eingestellte genaue Vergleichung des vorliegenden Bandmessers mit jener Wunde überzeugt, daß sie mit der ungleichen rechte» Kanre dieses Bandmesserrückcns oder mit einem ganz ähnlichen Instrumente verursacht worden. Als Beweis führe ich für diese ausgesprochene Meinung an: die Be- t4 schaffenheit der Wunde, den glatten inner« Rand, und dle lappichte Form des äussern eingerissenen Randes derselben; ihr ungleiches Eindringen durch die Stirnbedeckungen, theils dn.ch die Haut, theils durch den Ctirnmuskel, und theils unken bis auf die Stirn selbst. — Daß der Schädel nicht fraktnrirt, gespalten u.s.w. , worüber Hr. von Walther sich in seinem heutigen Vorträge geäußert har, ist sehr natürlich; da die Wunde nicht einmal durch die Stirnbedeckuugen in allen Punkten bis auf den Knochen eingedrungen ist; daß selbst unten, wo die Wunde bis auf das Stirnbein cingedrungen ist, keine Knochenverletzung entstehen konnte, liegt in der großer» Stärke des an dieser Stelle überhaupt sehr dicken Schädels. -- Es spricht aber von sich selbst, daß die Wunde nicht mit der Schneide des Bandmeffers verursacht seyn kann, weil sonst die beiden Wundränder gleichförmig seyn müßten. — Ich bin daher fest überzeugt, daß die Wunde Nr. 8. mit diesem hier vorliegenden Bandmeffer, oder einem der Form desselben ähnlichen Instrumente beigebracht worden, und erkläre die dagegen erhobenen Zweifel für ungcgründet. — Ohne Grund ist auch der von Hrn. v. Walther den Obduzenten gemachte Vorwurf, daß sie von den übrige» Wunden nicht mit der nvthi en Bestimmtheit gesprochen, und daß über diese Dunkelheit herrsche. Die Obduzenten haben das, was sie gefunden, treu referirt, sie haben die Wunden genau beschrieben, und nach deren unverkennbaren äussern Merkmalen, die unter Nr. 7 auf dem Scheitel als eine geriss ne — die unter Nr. y als eine gequetschte, und di »"! r ß, r. 10 als eine Stichwunde bezeichnet. — Sic sagten also nicht mehr, als sie gewissenhaft behaupten konnten, und können deshalb auch LH auf den Beifall eines jeden redlichen Gcrlchtsarztes Anspruch machen. — Die Rüge des Hrn. v. Walther, baß dem Obduktions-Protokolle die Uebcreinsiimmung mir dem Geständnisse Hamachers mangele, indem nach dem erstem mehr Wunden vorhanden sind, als sich nach dem letztem an der Leiche finden müssen, trifft die Obduzenten nicht; sie haben nur das zu konstatiren, was sie vorfanden, und das ist redlich von ihnen geschehen. — Es ist übrigens auch ganz gleichgültig, ob es an einer solchen Uebereknstimmnng fehle, da ans mannigfache Art es sich erklären laßt, wie die Wunden Nr. 9 und io im Leben , oder auch im Tode, vor völlig erloschener Lebenskraft, haben entstehen können; ich will nur beispielsweise anfähren, — als die Leiche auf der Erde lag, bei ihrem Einpacken in das Faß, wenn sie etwa darin von einem Nagel verletzt wurde u.s. f. Ich könnte den Hypothesen, welche Hr. von Walther hierüber ausgestellt hat, hundert andere entgegensetzen; allein es ist unstatthaft in k;,rc> solche vorzubringen, und ich verlasse daher das Reich der Möglichkeit, in welches Hr. von Walther Cie geführt har. Sie haben übrigens, meine Herren! selbst gesehen, daß die Wunden Nr. 9 und io nicht so wichtig sind, als Hr. v. Walther sie macht. — Wir habe» erklärt, daß die Stirnwunde, die gequetschte und die Stichwunde Nr. 8, 9 und io, welche letztere von den Herren Aerzten für eine Schnittwunde gehalten wird, im Leben angebracht seyen, weil sie das von allen Gerichtsärzten anerkannte Merkmal, die Blutunterlaufung, haben; dieses Merkmal fehlt aber der Nr. 7, wir haben es daher auch zweifelhaft gelassen: ob diese Wunde im Leben oder Tode beigebrachr worden? -7- Wir haben gesagt: daß die 212 Wunde Nr. io bei der ersten von uns vorgenommenen Besichtigung noch etwas flüssiges Blut beim Drucke ergossen hätte. Diesen Ausdruck erkannten wir selbst als nicht richtig an, und haben denselben in unscrm Gutachten durch „blutige Flüssigkeit" berichtigt. Meine Herren College» werden dies bestätigen! (die Herren Schneider und Riedel erklären sich eben dahin.) Di-. ServaeS: Hr. von Walther sagt in seinem Gutachten (Kampf für Recht und Wahrheit rc. rc. 2tes Heft Seite 26z) „die Annahme, daß die große Vluc- „austretung, welche von der linken Augenbraune in der „Augenhöhle sich erstreckte rc. rc. nicht von dieser Stichwun- „de hcrrühre, sondern etwa eine Folge der Su'riiwunde Nr. „8 scy, erscheint als gänzlich ungegründet, wenn man „erwägt:" 1) „daß diese Blutergießung zunächst bei jener Stich- „wunde (nämlich bei der in der linken Augenbrau- ,,ne) ihren Sitz harre;" 2) „daß die Hohle, in welcher sich das ergossene Blut „befand, mit dem Wund-Canal jener Stichwunde „unmittelbar kommunizirte, indem sich aus ihr, „bei dem aufwärts gerichteten Drucke noch flüssiges „Blut ergoß z) „daß die Wunde Nr. 8 von derselben beträchtlich „weit entfernt war;" 4) „daß Stichwunden gewöhnlich mit Blutergießun- ,.gen in ihrem Hintergründe verbunden sind. Sollte „die Blutcrgießung in der linken Angenbraune und „Augenhöhle nicht einmal von dieserStichwundc hergc- „leitet werden , so könnte man wohl eher, als ihre veranlassende Ursache die ihr naher gelegene Wunde HZ „Nr. y, als die beträchtliche weiter entfernte Wun- „de Nr. 8 betrachten." Wir haben von der Stirnwunde Nr. 8 und n schon in unserm Obduktionsprotokolle gesagt, daß sich am untern Ende derselbe» Blutergießungen fanden, und in unserm Gutachten: daß die Blutaustreiung am untern Ende derselben begonnen habe. Die Stichwunde, wie die gequetschte Wunde lag blos auf der Blutaustreiung. Die Stichwunde halte keine Höhle, sie war weit und offen, und das Blut konnte daher leicht ans derselben ausfließen, aber unmöglich in die Zellen des Zellengewe- bcs dringen, und die große Blutergießung verursachen. — Cs ist unrichtig, daß die Stichwunde Nr. io von der Stirnwunde beträchtlich weit entfernt war; denn sie lag nur vier Linien unter dem untern Ende derselben ,'n der Augenbraune. Wahr ist es, daß Stichwunden nur dann, wenn sie schief eindringen, und die Wundöffnung eng ist, in ihrem Grunde mit Blutaustretungcn leicht verbunden sind, eS können aber niemals Blutaustretun- gen aus ihnen in die Tiefe eindringcnd entstehen, wenn die Oeffnnng derselben weit und offen sieht, wie es der Fall an Cönens Kopfe war. — Die Behauptung des Hrn. v. Walther, daß die Wunde Nr. 7 auf dem Schädel mit der Wirkungsweise des Bandmessers am meisten übereinsiimme, kann nur unter der Voraussetzung für richtig erkannt werden, wenn der Schlagende viel größer war, als der Geschlagene, indem nur durch einen hori- zental geführten Hieb ein Stück der Kopfbedeckung, ohne Verletzung des Schädels, weggehanen werden konnte. Ich gehe zur dritten Frage über: „waren Eönens „Kopfwunden nolhwendig mit einer sehr heftigen und „absolut tödtlichen Hirnerschütterung verbunden?" 2 lg Hier ist von Hrn. v. Walther die von den Obduzenten angenommene Meinung einer vorhanden gewesenen Hirnerschürternng angegriffen worden. Die von demselben gerühmte Meinung Henke's ,'st von ihm erdichtet, indem in dessen vortrefflichen Lehrbuche der gerichtlichen Medizin, weder in dem vom Hrn. v. Walther «»gezogenen §. Z25 der ersten Auflage, noch in einer der beiden folgenden Auflagen ein Wort davon verkommt; Henke vielmehr gerade das Gegenrheil sagt. (Dieser Paragraph wird vorgelescn, und den Geschwornen das Buch zur Einsicht vorgelegt.) Henke sagt, nachdem er die Symptome der Hirnerschmterung ihren verschiedenen Graden nach bezeichnet hat, am Schluffe: „In dem „Uebersehen, oder vorsetzlichen Verkennen der Hirner- „schntterungen, und ihrer Tödtlichkeit, liegt der Grund, „warum zu Gunsten der Thater manche absolut tödliche Kopfverletzung für zufällig letal erklärt werden „konnte." — Es thut mir leid, diese unangenehme Bemerkung machen zu müssen. — Hr. v. Walther sagt ferner in seinem Gutachten S. 268: „Offenbar übertrieben sind die Behauptungen der Obduzenten : 1) daß „beinahe jede Erschütterung des Gehirns dem Leben gefährlich werde; 2) daß die schnelle, plötzliche Tödtlieh- „kcit der Hirnerschütteiung jede Möglichkeit der Lebens- Rettung ausschließe, und somit diese Verletzung des „Verstorbenen zu den ganz unbedingt tödrlichcn ge- „höre." ->c! 1) Bedarf keiner weitern Beleuchtung; eS ist klar, daß hier nur von dem tödtlichcn Grade der Hirn- erschülterung, welchen Conen kheils durch den Schlag auf den Kopf, theils durch sein Hinstürzeu auf den Hin- tnkopf erlitt, die Rede war. rrä r) Wird bejaht; kn dem tbdrlichcn Grade, wie die Hirnerschütterung eine Folge der auf Cbnens Kopf eingewirkten verletzenden Gewalten war. In solchem Falle, meine Herren, kann unmöglich von Lebensrettung noch die Rede scyn. Wenn Hr. v. Walther behauptet, daß eine bedeutende Anzahl Menschen von sehr hohen Graden der Hi'rnerschütterung wieder genesen, so kann er nicht erwarten, daß man ihm dies auf sein Wort glaube, den Beweis ist er aber schuldig geblieben. Or. v. Waliher: Ich bin in meinem Vortrag unterbrochen worden, und muß noch bemerken, daß Hr. Scrvaes mir früher vvrgeworfen hat, ich hatte gegen meine bessere Uebcrzeugung gesprochen; ich werde ihn deswegen in puncwo injuiisruin belangen; er kann meine Ansichten angreifen, aber nicht meine Moralität. Pr. Ich habe nichts davon gehört. Aber auf diese Art kommen wir nie zu Ende. l)>. v. Walther: Wenn der Gerichtshof sich nicht in eine mediziniche Akademie verwandelt?! Präsiden:: Ich habe die Ehre gehabt zu bemerken, daß die baldige Beendigung der Sache zu wünschen ist. Or. v. Walther: Ich reise auf jeden Fall morgen ab, und kann nicht zugeben, daß mein Charakter als zweideutig und unmoralisch angegriffen werde. Verth. Aldenhoven: Ich wünschte, daß die Herren Aerzte sich in kurzen Sätzen faßten. Pr. Ich habe schon gesagt, daß es zu wünschen wäre, die Resultate würden uns vorgelegt. Do. Servaes: Wenn cs möglich wäre, sich kürzer zu fassen, so würde ich eS gewiß thun; soll ich indessen aufhdren, so hat Herr von Walther Recht. — S. 269 wird von Herrn von Walther gesagt: ,,eine Hinter- „schütterung von dem höchsten Grade der Heftigkeit hat „den augenblicklichen Tod zur Folge; der Getroffene „stürzt leblos zu Boden, selbst ohne noch einmal zu „zucken, und ohne einen Schrei z» thun. Dieser höchste „Grad der Hirnerschücterung fand bei Ebnen nicht statt, „denn, gemäß dem Hamacherschcn Geständnisse, war dei- „selbe, nach erhaltenem Schlage auf den Kopf, noch »,ni'cht rodt, sondern er wurde erst durch die Zusammenschnürung des Halses vollends umgebracht." Ich frage nun, wo ist der Beweis, daß der verstorbene Ebnen nicht gleich umgefallen scyn würde, wenn er nicht gleich nach erhaltenem Schlage auf den Kopf, durch den Stoß auf die Brust wäre nicdergestürzt worden? Spricht aber nicht die höchste Wahrscheinlichkeit dafür, daß der Schlagende den Ebnen nach ausgeführtcm Schlag auf den Kopf, durch einen Stoß auf die Brust zu Bode» stürzte? Hiernach müssen alle Behauptungen und auf- gestellten Zweifel des Hrn. v. Walther, Hinsichts des den Conen getroffenen Grades der H-rnerschülterung, als grundlos erscheine». Hr. v. Walther sagt ferner, S. 2?o: „wenn die „Obduzenten behaupten, daß gerade der höchste Grad „der Hirnerschütterung keine sichtbare Spur in dem Hirn „nach dem Tode zurückgelaffe», so muß ich ihnen auch „hierin bis zu einem gewissen Grade widersprechen. „Littre, Sabalier und Boyer stimmen darin überein, „daß bei Menschen, die plötzlich an der (heftigen) Hirn- Erschütterung verstorben, das Gehirn eingesunken fty, „die Schädelhöhle nicht ausfülle, und daß man eine bemerkbare Leere, einen Anstand zwischen seiner Ober- „fiäche und den Wendungen dieser Höhle finde, da sonst „gewöhnlich, besonders bei jungen lebenskräftigen S»b- „selten, dergleichen Conen war, das Hirn auch nach „dem Tode die Schädelhöhle strotzend ausfüllt, und nach „durchjagtem und abgenonimenein Schädeldachs, aus „derselben hcrvorquillt, so daß man diesen Deckel nicht „gut wieder aufsetzen kann. Die Hirnsubstanz ist in „diesem Falle fester und mehr compact, als in ihrem „gesunden Zustande." Man vergleiche: sOo^er, rrnits clss mslnelios cstrirurgieniies et cles opvrstions, t^ui leur conviennent. lom. 5 , clisp. r.) Wir wollen die Beobachtungen der französischen Wundärzte, Hi'nsichts des Einsi'nkens des Gehirns bei starken Hirnerschütterungen nicht bezweifeln, obschon Nemer solche für zweideutig hält; indessen war an Cönens Leiche solches nicht wahrzunehmen; denn das große und kleine Gehirn war bereits durch Fäulniß in eine weiche breiige Masse verwandelt, und da die HH. Obduzenten nicht wissen konnten, welchen Antheil die Hirnersehücte- rung, und welchen die Fäulniß an dieser Veränderung haben möchte, so hielten sie cs bei dieser Beschaffenheit des Gehirns für Pflicht, gar keine Schlüffe zu wagen. Auch meine HH. College» Schneider und Riedel haben mir erklärt: daß das aus dem Schädel herausgenommene Gehirn in der abgesagten obern Schadelhälfte Raum genug gehabt habe, woraus sie geschloffen, daß ein Zusammenfällen desselben statt gefunden haben müsse. Ich bitte den Hrn. Präsidenten dieselben darüber zu befragen. (Die Doktoren Schneider und Riedel und der Wundarzt Lerour werden vom Hrn. Präsidenten befragt, und bestätigen die Angabe des 1 ),-. Scrvaes.) Herr v. Walther sagt noch ferner S. 275: „Eine auffallende Bestätigung des eben Gesagte» 2l8 „Zeigt sich gerade in dem ärztlichen Gutachten der HH. „Obduzenten, welche zur Begründung ihrer Schlnßfolgcn „sich auf die Autorität von Richter und Metzger stütze». „Es ist unnolhig zu bemerken, daß das letztere System „der gerichtlichen Medizin bereits in vielen Punkten ob- „svlet, und daß dasselbe durch seitdem erschienene bessere „Lehr- und Handbücher ersetzt worden ist: wie wenig „aber Richter (in den Anfangsgründen der Arzncikunde „2ter Band) bei seinen sonst ungemein großen, und „über mein Lob erhabenen Verdiensten um die deutsche „Chirurgie, eine gültige Autorität gerade in der Lehre „von den Kopfwunden sey, darüber will ich nicht selbst „urtheilen, sondern nur das Unheil eines neuern sehr „geschätzten und berühmten Schriftstellers, nämlich des „Professors Zang anführcn. rc. rc." Es ist irrig, daß Mctzger's System in vielen Punkten obsolet sey; dies geht schon daraus hervor, daß dieses vortreffliche Handbuch lange bei allen Gen'chtsarzten als Canon galt; daß davon beim Lebe» des großen Metzger drei Auflagen erschiene»; nach seinem Tode der Geh. Hofrath Grüner in Jena eine vierte, und der durch seine gerichtsarztlichen Abhandlungen berühmte Professor Reiner in Breslau im Jahr 1820 eine fünfte Auflage besorgte. (Es werden mehrere Stellen der von Professor Rcmcr dem Handbuche vorangeschickten Zueignung an de» Minister und der Vorrede verlesen.) Hr. v. Walther har dem berühmten Richter den Prof. Zang in Wien entgegengestellt, welcher letztere in seiner Darstellung blutiger heilknnstlerischer Opcrauonen (2. Th. S. iZ in der Note) sagt: „So sehr ich die großen Verdienste eines Richter zu „schätzen weiß, und wirklich schätze, so sehr muß ich wünschen, daß die Abhandlung über Kopfverletzungen rc. seinem klassischen Werke nicht ausgezeichnet stünde; „denn der durch die Befolgung seiner da aufgestellten, „der Erfahrung und Theorie widersprechenden Grundsätze, angerichtcte Schaden, ist eben so groß, als das „seiner Autorität übrigens mit Recht huldigende Vertrauen der Unerfahrnen." Hier spricht Prof. Jang blos von der Durchbohrung der Schadelknochen, und Hr. v. Walther hat, um diese Stelle gegen Richter benutzen zu können, zwei rc. rc. gemacht, und die sehr wichtigen Worte: „und besonders das An- und Nichtangezeiglseyn der Trepanation" weggelaffen. Hier ist nirgendwo im Jang von Hi'rnerschni- terung die Rede, und solche Auslassungen können nur dienen, um die Sache zweifelhaft zu machen. (Kr.-PH. Servaes verliest die in der Rede stehende Stelle.) — llr. von Walther: Alle die gegenwärtigen Herren haben jetzt gehört, daß Herr Servaes gesagt: „Ich hätte die Absicht gehabt, die Sache zweifelhaft zu machen;" ich erbitte mir Akt. Dber-Prok. Von Absicht habe ich nichts gehört. Dr. v. Walther: Also doch: „um die Sache zweifelhaft zu machen." Ich bitte den hohen Gerichtshof, gleich darüber zu entscheiden. Ober-Prok. Die Entscheidung dieses Jncidentpunkts steht allerdings dem Gerichtshöfe zu; wir wolle» indessen sehen, in welchem Verhältnisse diese beiden Herren stehen; Hr. v. Walther schrieb eine En'tik des Erefelder Gutachtens; Hr. ServaeS sucht sich zu rechtfertigen und sagt: dies oder jenes sey geschehe», um dis Sache z,i ei- felhaft zu machen. Bei Männern von Ehre, wie diese 220 beiden Herren, kann die Absicht zu beleidige» nicht unterstellt werden. Hätte Hr. Servaes gegen bessere Ueber- zeugung, und „uni zu beleidigen" sich so ausgedrückt, so wäre allerdings eine Injurie vorhanden, da aber dieses sicher nicht der Fall ist, so glaube ich es der Sache und der Bildung beider Herren angemessen, daß, wenn Hr. Servaes erklärt: „Er habe durch den fraglichen Ausdruck nicht die Ehre des Hrn. v. Walther als Mensch angreifen wollen," die Sache für ausgeglichen anzusehen sey. Sollte jedoch dies nicht geschehen, oder Herr von Waliher sich nicht damit beruhigen, so trage ich darauf an, denselben mit der Klage abzuweiscn. Pr. Obgleich der Assisenhof bereit ist, zu entscheiden, so würde eine Erklärung in der vorgeschlagenen Art doch vvrznziehen seyn. Or. Servaes: Ich meinerseits erkläre nochmals, wie ich eö im Eingänge meines Vortrags schon gerhan habe, daß ich durchaus nicht die Absicht habe, Hr». v. Walther auf irgend eine Art persönlich zu beleidigen; daß ich jedoch Alles, was die Sache erheischt, freimüthig und rücksichtslos aussprechen werde. Do. v. Walther: Ich bin mit dieser Erklärung zufrieden , wenn sich Hr. Servaes zugleich auf seinen frühem Jncidentpunkt bezieht. — Do. Servaes: Ich erkläre nochmals, daß ich weder kränken noch beleidigen wollte. Do. v. Walther: In wissenschaftlicher Hinsicht mögen Sie gegen mich Vorbringen, was Sie wollen; nur greifen Cie meine Persönlichkeit nicht au. (Der Antrag des Hrn. v. Walther und die Erklärungen des Hrn. Servaes werden protokollier.) Do. Servaes: Prof. Zang hat selbst in Wien keine Authoriiät; denn der Prof. Kern daselbst, ein eben so 221 erfahrner Wundarzt , steht mit ihm in Theorie und Pra- ris in direktem Widerspruch. Wer von diesen hat nun Recht? etwa Zang? worauf soll sich dessen Aurhorität stütze» ? seine Darstellung blutiger heilkundiger Operationen wird gewiß Niemand dem klassischen Werke Richters zur Seile stellen, oder gar den Vorzug geben. Zur vierten Frage. S. 280 u. f. „Sind Cönens Kopfwunden, so wie sie in dem Obduktions-Protokolle beschrieben sind, von solcher Beschaffenheit, daß mit Zuverlässigkeit angenommen werden muß, sie seyen wäh- „rend des Lebens entstanden, und sie seyen nicht Folgen „solcher zufälligen Verletzungen, welche der Leichnam „während seines Aufenthalts im Wasser erfahren konnte?" In meiner vorgestrigen Darstellung habe ich alles Nv- thige darüber gesagt; Cönens Kopfverletzungen, nämlich die Stirnwunde, die gequetschte und die Stichwunde Nro. 8, y, io und 11, so wie die Blutaustretnng aus dem Hinterkopfe; endlich die am vorder,, Theile des Halses und ober,, Theile der Brust, nach Umfang und Stärke beträchtliche Blutergießung sind während des Lebens dem Verstorbenen beigebracht, und der sichere Beweis dafür ist die Bluranstrelnng unter den Wunden.— Hr. v. Walther hat sich auch über den geronnenen und nicht geronnene» Zustand des Bluts geäußert, und erklärt, daß nur der geronnene Zustand des ergossenen Bluts die Entstehung der Verletzungen im Leben erweisen könne. Ich erkläre hiermit: daß das Blut in de» Blutaustrerungen geronnen, — das in die Brusthöhlen ergossene Bluc nur flüssig war; hätten die Obduzenten es sonst irgendwo abweichend vom Normalzustände gefunden, so würden sie solches gewiß in dem Obdnkrions-Prorokoll bemerkt haben. Ich bitte den Hrn. 222 Präsidenten , meine Herren College» über diese vom Hrn. v. Walther in Zweifel gezogene Thatsache befragen zu wollen. (Auf geschehenes Befrage» erklären die Doktoren Schneider und Riedel, und der Wundarzt Lervur, daß ausser dem in die Brusthöhle ergossenen Blute jeneö in den Bluiergießungen geronnen, so wie das in den zerschnittenen Blutgefäßen vom Nvrmal.Zustande nicht abweichend gewesen sey.) Bei der fünften Frage: „War Cönen erwürgt?" wo Hr. v. Walther S. 284 gesagt hat: „Wer einen Menschen erdrosseln will, pflegt denselben nicht am untern „Theile des Halses, seitlich oberhalb der Schlüsselbeine, „sondern ganz oben an der Kehle, in der Gegend des „Kehlkopfes zu fassen, und dort die Daumen anzusetzen. „Es ist nun auffallend, daß an Conens Leiche die zurückgebliebenen Spuren derjenigen Gewalt, welche die „Erwürgung verursacht haben soll, sich hauptsächlich am „untern Theile des Halses, und sogar am obern Tyeile „der Brust befanden:" >— bemerke ich nur, daß auch Hamacher, wenn er die Stelle am Halse, wo man einen Menschen sm sichersten und schnellsten durch einen Druck erwürgen kann, so genau gekannt hätte, die That so ausgeführt haben würde, wenn übrigens nicht dazu eine ruhigere Gemüthsverfassung gehört, als worin er sich wohl befand. „Wollte man annehmcn, sagt Herr „v. Walther S. 285 , das ursprünglich weiter oben (in „den obern Seitengegenden des Halses) ergossene Blut „habe sich in der Folge vermöge seiner Schwere herab- „gesenkt, so mußte bei dieser Annahme eine aufgerichlete „Stellung deS Körpers, oder wenigstens des Halses „vorausgesetzt werden, welche Stellung Cönens Leiche 22Z „zuverlässig, weder wahrend ihres Aufenthaltes in dem „Brauntweinfaffe, noch in dem Wasser des Rheins inne „hatte." Die Blutergießung war da am stärksten, wohin der Druck am stärksten eingewirkt hat. Wenn Hr. v. Walther sagte: „so müßte man eine aufrechte Stellung des Körpers rc." so kommt er in direkten Widerspruch mit sich selbst; denn S. 277 Nro. 2 erklärte er die Ueber- süllung der mittler» Hirnhaurarterien, so wie der Blutgefäße auf der Schädelgrundflache: „durch Senkung des „Bluts aus den obern Gefäßen in die untern nach dem „Tode bei einer gewissen Lage der Leiche," welche also nothwendig die aufrechte Stellung des Körpers seyn mußte, welche Stellung aber, wie Hr. v. Walther S. 20z behauptet: „Cöuens Leiche zuverlässig weder wah- „rend ihres Aufenthaltes in dem Fasse, noch in dem „Wasser des Rheins inne hatte." Auf die S. 285 und 286 aufgeworfene Frage: „wa- „ren nun aber diese mit Blut unterlaufenen Stellen wirklich die Folge» einer an diesem (ungewöhnlichen) Thcile , des Halses angebrachten Gewaltthatigkeit; oder waren „es nur die sogenannten Todtenflecken, die man nach „mehreren Todesarten an diesen und andern Theilen des „menschlichen Körpers so gewöhnlich bemerkt." — werde ich mich nicht weiter cinlassen. Hr. v. Walther muß doch wohl miss a daß Todtenflecken nur durch Senkung des Bluis in die Hautgcfäße nach dem Gesetze der Schwere entstehen; daß das Blut aber nie aus denselben austritt, und Blurergießungen bewirkt. Die an Cönens Halse gefundene nach Umfang und Stärke ausserordentlich große Blutergießung konnte aber nur durch 224 eine in großem Umfange auf den Hals einwirkcude, äußerst heftige Gewalt verursacht werden. Auffallend ist cs, sagt Hr. v. Walther S. 286: „daß „in dem über die äussere Besichtigung der Leiche aufge- „nommenen Protokolle vom 2l. Dezember von einer Anschwellung und dunkeln Farbe der untern Gegend des „Halses nichts vorkommt, dieser Auschwellung und Mißfarbigkeit der untern Gegend des Halses aber bei der „am 24. Dezember vorgenommeuen Untersuchung bemerkt „wurde." Wir Lbdnzenten haben bei der am 21. Dezembr. stattgefundenen Besichtigung der Leiche die in Rede stehende Anschwellung und dunkele Farbe wohl gesehen, eS konnte aber davon nichts im Protokoll bemerkt werden , weil nach ermittelter Identität, auf den Antrag des Hrn. Pvlizciraths Guisez, und nachdem wir auf Befragen des Hrn. Instruktions-Richters erklärt harten : daß die Leiche noch einige Tage ohne Nachthcil aufbcwahrt werde» könne: — die fernere Untersuchung der Leiche bis zum 24. Dezemb. ausgesetzt und der Besichtigungs- Akt geschloffen wurde. — Hr. v. Walther hatte sich leicht auS der bei Thiriart in Köln gedruckten Hama- chcr'schen Prozedur überzeugen können, daß diese Blutergießung nicht vom 21. zum 24. Dezemb. entstehen können; denn in derselben befindet sich S. 5 und 4z die Aussage des Hrn. l)r. Berly», nach welcher derselbe vor dem Affisenhofe erklärt hat, daß er bei Besichtigung der Leiche am Rhein, am 20. Dczcmb. diese Biurergießung damals schon gesehen, und daraus auf Erwürgung geschloffen habe. — Hr. v. Walther wundert sich, daß also die Obduzenten keine Tvdcnflecken an dem Leichnam wahrgenvmmeu hätten. 225 Mine Herren Geschwornen ! Ich versichere auf meine,» geleisteten Eid, daß Eönens Leiche mit der allergrößten Genauigkeit ist untersucht worden, und daß an derselben keine Todtenflecken vorgefunden sind; wären übrigens dergleichen wahrgenommen worden, so würden sie gewiß im Obduktions-Protokoll bemerkt worden seyn. Ich bitte den Hrn. Präsidenten, meine Herren College» über die Richtigkeit dieser Thatsachen befragen zn wollen, (Die vom Präsidenten befragten Sachverständigen, Schneider, Riedel und Lerour bestätigen die Tharsache.) Or-. Servacs: Hr. v. Walther bemerkt S. 287: „das ObdukcionS-Protokoll sagt nichts davon, daß man „an den sugillirten Stellen an Cönens Halse auch „Eindrücke bemerkt habe." Es sind keine dergleichen gefunden worden, und hat also auch von den Obduzenten nichts darüber in dem Obduktions-Protokolls referier werden können. „Henke stellt (sagt Hr. v. Walther) „sie neben Sugillationen als nothwendige Bedingung „der ärztlichen Anerkennung einer gewaltsamen Erstickunz (Erwürgung) auf." — Diese Behauptungist unrichtig, denn Henke sagt in seinem vortrefflichen Handbuche, §. 429. S. 248, der von Hrn. von Walther angeführten ersten Ausgabe: „Die mit den Händen bewirkte Erwürgung, oder die „durch einen Strang vollzogene Erdrosselung, verräth sich „durch die äussern sugillirten Spuren an den Stellen, „wo die Gewalt während des Lebens wirkte. Diese „nebst den übrigen allgemeinen Zeichen der Erstickunz „setzen die Todesart ausser Zweifel." Ferner sagt derselbe §. 4Z2, S. 249 : „Wo solche 55 226 „mit Blut unterlaufenen Flecken und Eindrücke aber , fehlen, kann der gerichtliche Arzt keine gewaltsame „Erstickung anerkennen." Henke redet hier also nur von der Erstickung im Allgemeinen, nicht von der Erwürgung im Besonder», wie in dem vorhergehende» H. UcbrigenS konnten auch an Cönens Halse keine Eindrücke entstehen, da die erwürgende Kraft durch das dicke Halstuch auf den Hals desselben eingewirkt hat. Wenn Kölpin kn einem Falle von Erwürgung den Ringknorpel theils eingedrückt, theils eingcbrochen fand, und Hr. v. Walrher eine ähnliche Beobachtung gemacht hat, so stehen diese beiden Falle doch nur isvlirt da, und bei so unendlich vielen Untersuchungen über Erhcnk- te, Erwürgte u. s. w. ist von andern noch nichts Aehn- liches gefunden worden. An Cönens Leiche konnte aber so etwas unmöglich Vorkommen und wahrgenommen werden, da die erwürgende Gewalt vorzüglich auf den untern Theil der Lunge eingewirkt hat. Don Hrn. v. Walther wird unserer Annahme der möglichen Emsteh- ung der Blutergießung in die Brusthöhlen, eine Deutung gegeben, die wir niemals ausgesprochen haben, wir haben dieselbe blos für eine wahrscheinliche Folge der Erstickung erklärt; nirgends aber, wie Hr. von Walther S. 288 behauptet, sie als Beweis der Erwürgung angeführt. — Hr. v. Walther hat in seinem mündlichen Vortrag die Bemerkung gemacht, daß wir bei der Zergliederung des Halses, zugleich die Brustfellsäcke könnten geöffnet, und das Blut aus den zerschnittenen Gefäßen des Halses sich bei der Obduktion in die Brusthöhle» ergossen haben. — Wir wollen cs Ihrem Unheil, meine Herren Geschwonien, überlasse», 22 / ob Sie uns einer solchen Ungeschicklichkeit fähig halten? Hr. von Walther stellt auch die Behauptung aus, daß Bluter- gießungen in die Brusthöhlen bei Erwürgten nicht statt fänden. Wenn aber nach Reimarus und Remer, die vom Blitz Gelobteren, an Erschütterung oder Erstickung sterben, und wenn noch Klose (System der gerichtlichen Physik S. 420) bei den vom Blitz Getödleten, flüssiges Blut in die Brusthöhlen ergossen gefunden wird, warum sollten denn solche Blutergießungen nicht auch bei Erstickung durch Erwürgung bewirkt, gefunden werden können? Uebrigens nehmen wir auch gerne unsere im Gutachten gemachte Erklärung über die mögliche Entstehung dieser Blritergießung zurück, und erklären diese nun jetzt und viel ungezwungener aus der bei dem Hinstürzrn EönenS auf den Hiurerkopf erfolgten und auf die Lungen fortgesetzten Erschütterung. Mit dieser Erklärung stimmt auch die gefundene Verminderung des Volumens der Lunge» oder das Eingesunkeiiseyn derselben, welches Herr v. Walther nach Beobachtung mehrerer französische» Wundärzte, vom Gehirn forderte, auf das vollkommenste überein. Endlich sagt Hr. v. Walther, § 2yv und29l, so wie in den mündlichen Erläuterungen seines Gutachtens : „Eönen ist daher, selbst nach der Meinung jener Herren, nicht durch den Schlag auf den Kopf, sondern „erst durch die „Erdrosselung" getödtet worden; sein „Tod war somit ein gewaltsamer Erstickungstod, und eS „mußten sich folglich auch alle gewöhnliche und bestimmte „Merkmale des Erstickungstodes in seiner Leiche finden, „was aber, wie gezeigt worden, der Aall durchaus nicht „war." 228 Dieses haben wir nirgends ausgesprochen. Uebrigens wiederhole ich es nochmals, „Ebnen starb an der, theils „durch den Schlag auf die Stirne, theils durch das „Hinstürzen auf den Hinterkopf, verursachten Hirner- „schültcrnng," und die Erwürgung begann erst an dem bereits sterbenden, vielleicht dem Tode schon sehr nahen Ebnen; und somit konnte die Erwürgung auch nur dessen Tod beschleunigen, schneller und plötzlicher herbeiführen. Aber auch den Unverletzten würde die Erwürgung durch Erstickung getbdtet habe», wenn sie bei dem jungen, kräftigen, von Lebensfülle strotzenden Manne, so hatte bewirkt werden können. In diesem Falle würden aber auch in dessen Leiche alle Zeichen des Erstickungstodes vollkommen entwickelt, sich gezeigt haben. Zur sechsten Frage: S. 292. „Kam Ebnen lebendig oder tob» ins Wasser?" Dafür, daß Ebnen nicht lebend inS Wasser kam, spricht der Obduktionsbefund zur Genüge; auch fehlten in der Leiche alle Zeichen des Todes durch Ertrinken, der Tod im Wasser möge nun durch Schlag- oder Stickfluß erfolgt ftt/a, wie Hr. v. Walther selbst bei der vorigen Frage bewiesen hat; der Medizinal-Rath Klein in Stutt- gard sagt in seinen vortrefflichen Bemerkungen in Hufelands und Harleß Journal der praktischen Heilkunde. 1816. ii St. S. 28: „Bei keinem Ertrunkenen fand ich bis jetzt die Lungen „zusammengefallen, bei allen waren sie von Luft so ausgedehnt, daß sie beide Brusthöhlen ganz ausfüll- „ten." Und S. 29 sagt derselbe: „Jedesmal fand ich etwas, oft sehr viel Wasser in dein Magen." Wir haben kein Wasser in Cönens Magen gefunden, denn der trenige röthliche Speisedrei in demselben war „ichr wässerig. — Mann kann unmöglich die Flüssigkeit des in die Brusthöhlen ergossenen Blutes als Beweis des TodeS im Wasser anführen, denn man findet sie auch bei vom Blitze Getvdteten, Erdrosselten, oder mir narkotischen Substanzen Vergifteten. Klein a. a. O. S. Zi hat das Blut noch flüssiger bei denen gefunden, die sich erschossen, von einer Höhe hcrabgestürzt waren, und bei solchen, denen das Genick gebrochen war. — Ob wir übrigens km Stande sind, flüssiges Blut von ergossener Lymphe, welche mit etwas Blut vermischt war, unterscheiden zu können, das muß ich, meine Herren Geschwornen, Ihrer Beurlheilung anheimstellen. — Hiernach werden die von Hr». v. Walther gegen unser Gutachten aufgeregten Zweifel und gemachten Entwürfe als völlig grundlos sich darstellen Bei der siebenten Frage: „Würde Ebnen nach erhaltenem so heftigen Schlage auf den Kopf noch einen Au- „genblick haben aufrecht stehen können? mußte er nicht „sogleich zusammenstürzen? Wenn er fiel, mußte er vorwärts oder rückwärts fallen? Wenn er rückwänZ zu „fallen im Begriff war, welche Richtung mußt« dann „der Stoß bewirken, den der neben ihm stehende Hr. Fonk „ihm sogleich auf die Brust gegeben haben soll? Würde „ein solcher Stoß, nach den Regeln der entgegengesetzten Veweguugskrafte, nicht veranlaßt haben, daß der „Geschlagene in der Diagonal-Linie seitwärts gefeilten wäre?" will ich nur bemerken, daß Ebnen nach erhaltenem Schlage höchst wahrscheinlich umgefallen ftyn würde, wenn er nicht durch den aus die Brust erhaltenen Stoß sogleich wäre »mgcsiüizr worden. Uebrigens 2Z-> ist es ganz gleichgültig, nach welcher Richtung Conen hätte Umfallen sollen, da die in der Leiche Vorgefundenen Thatsachen es ausser allem Zweifel setzen, daß er rückwärts auf den Hinterkopf gefallen ist. Ueber die „Schlußbemcrkungen" des Hrn. v. Walther werde ich Ihnen, meine Herren Gefchworneu, nur noch einige Worte zu sagen haben, da Sie durch meine Darstellung in den Stand gesetzt seyn werden, Ihre Ueber- zeugung über den an Cöiien verübten Mord nach Gründen auszusprcchen. In der zweiten Schlußbemerkung hat Hr. v. Walther gesagt: „Es ist wahrscheinlich, daß diese Wunden „dem noch lebenden Conen beigebracht wurde»; aber dieß „ist dennoch aus der Aktenlage nicht als ganz vollkom- „men erwiesen anzusehen. Und im Gutachten sagt er: „Die sugillirte Bejchaffenheit dreier Kopfwunden, die sich „an Cdncns Leiche fanden, ist allerdings ein Grund, um „mit einem hohen Grade von Wahrscheinlichkeit zu ver- „muthen, daß diese wahrend des Lebens entstanden „sind." Es wird also vom Hrn. von Walther zugegeben, daß Conen im Leben am Kopse verletzt wurde, auch ist Conen todt. Ist nun Cöne», nach der Behauptung des Herrn von Walther, an den ^Kopfverletzungen nicht gestorben, „wovon ist cr denn gestorben?" Herr v. Walther hätte nicht dabei stehen bleiben solle» , seine Zweifel gegen den Tod Cvnens an den Kopfverletzungen zu auffern, sondern auch eine andere positive Todesursache ausser de» an Cvnens Leiche g fun- denen Verletzungen Nachweisen sollen. Dieß ist von »hm nicht geschehen, weil es wohl unmöglich war. - Hr. v. Walther halte wissen müssen, was der berühmte Kriminalist v. Feuerbach in seinem Lehrbuche des peinliche» Rechts H. 210 sagt: „Zum Beweise der Nicht- tödtlichkeit einer Verletzung muß die positive Ursache des Todes, ausser ihr, im Körper nachgewiesen werden." Hr. v. Walther hätte wissen müssen, was das Strafgesetzbuch für das Königreich Baiern, in welchem er so viele Jahre gelebt und gelehrt hat, im Art. 145 bestimmt ; nämlich: „daß bloße Murhmaßungen über die mögliche Nichttödtlichkeit einer Verletzung dem Verbrecher nicht zu statten kommen soll; sondern, daß diese als die wirkliche Ursache des Todes betrachtet werden soll, wenn der Arzt keine bestimmten Thatsachen für das Gegentheil ausmittclt." — Hr. v. Walther hatte endlich auch wissen müssen, daß das allgemeine Preuß. Landrecht, Th. 2. Tit. 20. H. 8z6, eine Wunde für die Ursache des Todes erklärt, sobald es nur wahrscheinlich ist, daß der Tod die Folge der Thal gewesen sey. Hr. v. Walther sagt in der neunten Schlußbemerkung : „Cöncns Todesursache ist daher bei der gegenwärtigen „Actcnlage noch nicht mit Zuverlässigkeit ausgcmitielt; „die vorhandenen Gründe der Wahrscheinlichkeit zur An- ,,nähme der einen Todesursache vorzugsweise vor an- „deru, sind keincSwegcS so überwiegend, daß darauf ein „richterliches Erkcnntniß mit Zuverlässigkeit gegründet „werden könnte." Hier überschreitet Hr. v. Walther die Grenzen des gerichtsärztlichen Wnkungs - und Be- suguißkrcises, welche er kennen, und bei Erstattung seines Gutachtens sich in denselben halten mußte. Der gerichtsärztliche Wirkungskreis beschränkt sich, nach den Gesetzen und der Natur der Sache, auf die „Ausmittclung des ThatbesiandcS in der Leiche," und auf das, was daraus hiiisichls deS aus die gefundene Verletzung erfolgten Todes, 2Z2 nach medizinisch-forensischen Grundsätzen gefolgert werde» kann. Dem Richter steht es allein zn, über die „Strafwürdigkeit," so wie den Grad der „Strafbarkeit der Handlung" zu urtheilen, und zn entscheiden. Meine HH. Gcschwornen! Ich glaube, daß meine Beleuchtung^ des Gutachtens des Hrn. v. Walther, und de» von ihm gegebenen mündlichen Erläuterungen, eine noch weitere Erörterung nicht nöthig machen wird, ich weiß derselben auch nichts mehr hinzuzusctzen. Nur das versichereich hiermit feierlich: daß ich nur mit strenger Gewissenhaftigkeit und reiner Wahrheitsliebe meine Ue- berzeugung ausgesprochen habe, und schließe mit einer kurzen Wiederholung der Beantwortung der von dem Hrn. Präsidenten dieses hohen Assisenhofes vorgclegten vier Fragen, nämlich: ,,Conen wurde im Leben verletzt und kam todt ins Wasser; die, erwiesen im Leben, ihm zugefügten Verletzungen am Kopfe und im Halse waren, Lurch ihre Folgen, unbedingt letztlich; und die an Cv- nens Leiche gefundenen Verletzungen, stimmen mir dem Geständnisse Hamachers, mir Ausnahme der Scheiiel- wunde Nro. 7, und den Wunden Nro. 9 und io, ln allen Punkten genau überein." Die Sitzung wird auf den folgenden Morgen, 18. Mai, vertagt. 2 ZZ 5 - Antwort des Herrn Prof, von Walther. der Herr Prof, von Walther sich zu Anfang der Sitzung noch nicht eingefunden hatte, so las der Herr Präsident dem Krei'S-Physikus Hrn. Servaes seine Notizen vor, um sich von der Richtigkeit derselben zu vergewissern, und mit Bestimmtheit im Rcsumö sich äus- sern zu können. Di Servaes: Ich bitte, bemerken zu wollen, daß die Blutaustretung am Hinterkopfe, und die Blut-Unterlaufung von der linken bis in die rechte Augenhöhle sichere Kennzeichen sind, daß die Verletzungen im Leben beigebracht worden. Hr. Dr. v. Walther tritt ein. Pr. Es ist nichts Wesentliches während Ihrer Abwesenheit vorgegangen, ich habe nur meine Notizen dem Hrs. Kreis-Physikus Servaes vorgelesen. (Es wird protokollirt: Hr. Dr. Servaes, welcher, so wie die übrigen Herren Obduzenten, das Obduktions- Protokoll vom 2l. Dezember und den Obduktions-Bericht vom 24. Dezember 1816 wiederholt, als wahr in allen seinen Theilen , dann auch die in dem Gutachten vom 21. Januar 1817 ausgestellten Resultate durchaus bekräftigte, erklärte noch zusätzlich' daß der im Weingeist auf- bewahrtr Kopf des Wilh. Ebnen durch die Lauge der 2Z4 Zeit bedeutende Veränderungen erlitten habe, und ganz vorzüglich die unter Mo. 8 im Lbdukrivnsbericht angeführte Wunde, wie sie in diesem Berichte bezeichnet worden, berücksichtigt werden müsse. Dann erklärt Herr Kr.-Ph. Servaes ferner, daß die in dem Obduktivnsberichte unter Nro. 25 bemerkte Blutergießung nicht sowohl als Beweis einer stattgehabten Erwürgung, sondern als Folge der durch das angebliche Hinstürzen Cbnens zur Erde bewirkten Erschütterung betrachtet werden müsse.) Dr. v. Walther: Meine Herren! Hr. Do. Servaes har gestern in einem 5 ständigen Vortrage mein Gutachten und die einzelne» Punkte desselben einer sehr ausführlichen Kritik unterworfen. Ich werde die Geduld des hohen Gerichtshofes nicht in gleichem Grade ermüden. Auch gestatten meine Berufsarbeiten, die mich mir zu dringend und gebietend nach Hause rufen, eS nicht, die Diskussion hier auf eine so weitläufige und ermüdende Weise fortzusetzen. Hr. ServaeS har die Authorität von Schriftstellern, die ich bestritten, darzuthuen gesucht. Heber die Autoritär dieser Schriftsteller, — darüber, ob Metzgers Lehrbuch der gerichtlichen Medizin in einzelnen oder selbst in vielen Punkten veraltet sey oder nicht, ob man die wahre Belehrung über Kopfwunden aus den Schriften von Pott, Ledra», Hill, Default, aus den lVIsuroiios clo Holloiirie nozutlö cle olrifurgie clu I'arüs und andere, als aus den Quellen, oder ob man sie aus Richters Lehrbuch, welches in keinem Fall eine Quelle, sondern nur eine gute Zusammenstellung des zu seiner Zeit vorhanden gewesenen ist, — schöpfen solle, darüber kann der hohe Gerichtshof nicht entscheiden. Eben -35 so wem'g kann derselbe darüber entscheiden, von welchen Gesetzen der Blutumlauf abhängig sey, was das Wesen der Hirnerschütterung ausmache, ob auch andere Organe, z. B. die Lungen für dieselben empfänglich seyen, ob eö einen doppelten oder nur einen einfachen Kreislauf in den Lungen gebe, ob der Affekr des Schreckens dieStirn- haur glatte oder runzle, ob Lebrun, indem er bei dem Schrecken die Stirnhaut gerunzelt darstellt, den einfachen oder den mit andern Affekten gemischten Schrecken gemeint und wirklich dargestellt habe, ob gelähmte, geschwächte oder unterbrochene Hirnthätigkeit bas Athem- Holungs-Bedürfniß vermehre oder vermindere, ob die Art der Blntvertheilung in den Gefäßen der Hirnhäute nach den gewöhnlichen Todesarteu hinreichend, und in welchem Grade sie bekannt seyen; — und über so vieles andere, waö hier zur Sprache gekommen und erörtert worden ist. Es ist wahr, ich habe es selbst durch mein Gutachten veranlaßt, daß diese Gegenstände hier zur Sprache gekommen sind, aber nicht in der Absicht, um sie zur wirklichen ausführlichen Discussivn zu bringen, sondern nur um zu zeige», daß der Gegenstand dieser Eriminal-Untersuchung mit vielen zum Theil noch unentschiedenen physiologischen und andern wissenschaftlichen Fragen im Zusammenhang stehe. Ich werde über alle diese rein wissenschaftliche Fragen kein Wort mehr sprechen, sondern nur dasjenige erörtern, was genau und unmittelbar zur Sache gehört. Ucber die Kopfwunden hat Hr. Servaes nichts Neues gesagt. Doch hat er seine frühere Behauptung, die Wunde Nro. 8 sey mit dem Bandmesser, und zwar mit dem Bandmesser des Angeklagten beigebracht worden, dahin modificirt: sie sey durch ein Bandmeffer oder ein 2Z6 " ganz ähnliches Instrument entstände». Nun endlich hat er einmal die Kante der Rückseite, welche eingewirkt haben soll, namhaft gemacht, und zwar als solche die rechtseitige Kante bezeichnet. Diese späte Erklärung ist sehr unglücklich gewählt. In dieser Anlegung paßt die Wundsorm durchaus nicht zu der Gestalt des Bandmes- sers; sie bilden in derselben zwei ineinander mit ihrer Converität zugekehrte Bogen, die sich natürlich nur in einem Punkte berühren können. Der Hr- Kreisphysikus Servaes hat sich des Ausdrucks bedient: „die Wunde „Nro. 8 sey sogar in der Stirnmuskel eingedrungen." Früher sollte ja dieselbe bis auf die Beinhaut eingedruu- gen seyn. Den Mangel an Knochenverletzung erklärte derselbe daraus, daß die Wunde nicht bis auf die Knochen selbst eindringe. Wie oft aber sehen wir die bedeu- tendstenKnochcnverletzungen bei ganz oberflächlichen Wunden, ja sogar ohne alle Trennung deS Zusammenhangs in dem Gewebe der Haut. Auch drang ja am untern Winkel die Wunde wirklich bis auf den Knochen, wenigstens bis zur Beinhaut ein: warum war nun an dieser Stelle der Knochen nicht verletzt? Die von mir behauptete Unrichtigkeit der Beschreibung der Wunde Nro. 8 gesteht er zu, er hat sie wenigstens nicht widersprochen. Auch scheint er selbst anzunehmcn, daß die Bildung des innern Wundrandes auf ein anderes Instrument als jene des äußern Mundraubes hindeute: — was doch wohl nicht anders zu deuten ist, als wenn man annimmc, die Wunde habe nach ihrer ersten Entstehung bedeutende Veränderung erlitten, und sie befinde sich nicht mehr in ihrem ursprünglichen Zustande. Er gesteht , die Entstehung der übrigen Wunden nicht erklären zu kenne»: wie soll man hiebei die apodiktische Gewiß- 237 heil begreifen, mit welcher er von derEntstehungsursache der Wunde Nro. 8 spricht. Nro. y nnd io erklärt er für unbedeutende Wnnden. In forensischer Beziehung ist eine einmal vorhandene Wunde nie unbedeutend. Um die Blutergießung i'u der Augenbraune und Augenhöhle der Wunde Nro. 8 zu vindiziren, und ihrer Ableitung von der Stichwunde Nro. io zu entgegnen, behauptet er, nur enge Stichwunden seyen mit Blutergießung verbunden. Aber man findet diese auch in dem bedeutendsten Grade bei Stichwunden, >die, ohne sehr eng zu scyn, senkrecht oder i» einer sehr schiefen Richtung abwärts dringe». In einem mir bekannten Falle erfolgte bei einer gar nicht engen Stichwunde der Unterschlüsselbeinschlagader eine in der kürzesten Zeit tödtlich gewordene Blutergießung in die Brusthöhle. Ueber die Hirnerschütteruug, von welcher er so weitläufig gehandelt hat, werde ich kein Wort mehr verlieren, um so mehr als Hr. Servaes sogar noch glaubt, daß die Hiru- erschütterung, als solche, Zufälle der Reitzung hervorbrin- gen könne. Auffallend ist seine und der Herren Doktoren Schneider uud Riedel jetzt erst nachgetragene Beobachtung, daß das Hirn bei der Sektion eingefallen gewesen sey. Wie kann es zugleich eingefallen, und von der Fäulniß aufgelöst, ausgedehnt gewesen scyn? Cr bemerkt: es sey nicht gewiß und ausgcmiktelt, daß Ebnen nach dem erhaltenen Schlage auf den Kopf, stehen blieb und nicht umfiel. Ist es nicht wahr, daß er stehen blieb, so ist auch das Hamachersche Eeständniß wenigstens in diesem Theile unwahr. Denn wenn er ni' t mehr aufrecht stand, so konnte ihm der Angeklagte auch keinen Stoß mehr auf die Brust geben und ihn durch diesen »i'ederstnrzen machen. Auffallend ist der ,'m Ob- 2Z8 duktionsprotokoll beschriebene und neuerdings zur Sprache gebrachte hohe Grad von Fäulniß des Gehirns bei vollkommen unverwestem Zustande aller andern inner« Organe. Ich habe bei einer gerichtlichen Untersuchung an Leichen, die 7 Jahre alt waren, das Gehirn noch un- vcrwest angetroffen, bei vollkommener faulichter Zerstörung der Lungen, des Darmkanals rc.: — ohne übrigens auS der Beobachtung dieses einzelnen Falles ein allgemeines Resultat herleiren zu wollen. Der Hr. Kreisphysikus 1),-. Servaes gab an, das Blut in den Sugillationcn bei Conen sey geronnen gewesen. Dies bestätigten die Herren Schneider und Riedel, ersterer mit dem Zusatze: das Blut sey auch in sammtli'chen Adern desselben geronnen gewesen. Herr Servaes selbst versicherte uns, alles Blnt in Conen, mit Ausnahme des wenigen flüssigen Blutes, welches die Stichwunde Nr. io gab, und des gleichfalls flüssigen Blutes in der Brusthöhle, sey geronnen gewesen. Diese verschiedenen Aeussernngen nöthigten mich zu einer genauern Erörterung. Diese Aeussernngen wurden veranlaßt durch meinen gestern ausgestellten Grundsatz, daß für wahre im Leben entstandene Sngillationen nur solche mit Zuverlässigkeit erklärt werden können, welche eine große Quantität und zwar geronnenen-, koagulirten Blutes enthielten, und dabei eine genaue bestimmte begrenzte Gestalt haben, welche gewöhnlich der Abdruck des verletzende» Körpers ist. Nicht alle auch wahre und große Suggillationen sind Wirkung äusserer Gewaltthätigkeit. Früher war niemals von einem solchen geronnenen Zustande des Blutes in den Sugillationen (Blutunterlaufungen) die Rede gewesen. Im Obduktions-Protokoll, im Obduk- 2Z9 tions-Bericht, und dem darauf gegründeten ärztlichen Gutachten, in den Vorträgen der Herren Hofrath Sei- bold, l)r. Burkard, Kreischirurgus Süß geschieht ihrer durchaus keine Erwähnung und doch ist gerade der geronnene oder nicht geronnene Zustand des VluteS in den Suggillarionen ein wichtiger und entscheidender Punkt, um die Frage zu beantworten: ob Eöncns Körper-Verletzung während des Lebens oder nach dem Tode entstanden seyen. Denn da sie auf jeden Fall entweder kurz vor dem Tode oder nach demselben entstanden sind, so fehlen nothwendig alle sonst gewöhnlichen Merkmale, aus welchen man Wunden, die wahrend des Lebens und noch längere Zeit vor dem Tode entstanden, von jenen die nach dem Tode sich gebildet haben, unterscheiden kann. In solchen Fällen ist diese Unterscheidung leicht: das Klaffen der Wundspalte, Entzündung, Eiterung, anfangende Narbenbildnng sind weit größere und sichere Zeichen. Aber Wunden, die kurz vor dem Tobe zufällig entstanden sind, oder diesen selbst als ihre Folge »ach sich gezogen haben, sind schon von jenen, die nach dem Tode entstanden, zu unterscheiden. Denn hier bleiben nur die Suggillarionen übrig, und diese sind sehr zweideutige Merkmale, welche nur bei einer genauer» Unterscheidung aller richtiger» Momente ein bestimmtes Merkmal ihrer Beurlheilung abgcben. Hr. Servaes erklärte uns gestern selbst, daß Wunden, die unmittelbar nach dem Tode entstanden sind, mit den im Leben entstandenen die größte Aehnlichkeir haben. Cr setzt bald darauf hinzu, von allen Gerichtsarzten werden Sugillacionen als ein sicheres Criterium der im Leben entstandenen Wunden angenommen. Wie sehr müßte ich, wenn sich das so verhielte, die Gerichts- 240 ärzte, nicht der hiesigen Provinzen, sondern nur kn dem engen Umkreise, in welchem Hr. Servaes dies von sei- ,wn College» doch allein wissen kann, bedauern. Wie sehr müßte ich die Angeschuldigten unv am allermeisten die Herren Geschwornen bedauern, welche nach solchen unwissenschaftlichen, willkührlichen, oberflächlichen Angaben ein Gewissens-Urtheil über Leben und Tod abgeben sollen. Also wo Blurergießungen sind, da ist die Verletzung im Leben entstanden? und doch giebk Hr. Servaes jetzt zu, daß die Stichwunde Nr. 10 bei Ebnen nach dem Tode entstanden ftyn könne, obgleich sie Blut ergoß, und obgleich sie mit der Blutergicßung in der linken Augenhöhle höchst wahrscheinlich in Verbindung steht. Wo ist hier eine Consequenz? Ist dies nicht ein Widerspruch der gröbste» Art? So wie eS überhaupt mein nicht geringes Verdienst ist, in dieser forensischen Sache viele und gerade die wichtigsten und entscheidenden Punkte der medizinisch- forensischen Untersuchung zuerst zur Sprache gebracht zu haben, indem sie vorher gar nicht berücksichtiget wurden, — zuerst aus der Verwickelung der forensischen Akten mühsam und durch große Ausirengung die Fragen herausgezogen zu haben, auf deren Lösung es hier ankömmt; so gebührt mir auch das Verdienst der Hervorziehung des geronnenen Zustandes des Blutes als in dieser Beziehung entscheidenden Momentes. Denn, wie gesagt, früher war gar nicht davon die Rede gewesen. Im Obduktions-Protokoll, Bericht und den darauf gegründeten ärztlichen Gutachten habe ich viele wesentliche Mangelgerügt. Aber keiner ist so wichtig als die Unterlassung diesir Angabe. Wenn es Nullitäten in medizinisch - fvren- 24l sischer Beziehung gäbe, ,> müßte diese Unterlassung nothw.ubig eine Rullirät jenes ganzen gerichtlichen Aktes nach sich ziehen. Ich weiß nicht, in wiefern die jetzige mündliche Dcposition des Hrn. Cervaes, und der Herren Doktoren Schneider und Riedel, dieser Herren , die jetzt nicht mehr Obduzenten sind, welche diesen Charakter langst abgelegt haben, einen solche» Mangel im Obduktions-Protokoll noch zu ersetzen vermag. Solches zu bestimmen, muß ich einzig der Weisheit deS hohen Gerichtshofes und dem Gewissen der Herren Ee- schwornen überlassen. Ich meines Th.ils muß darüber folgende Bemerkungen machen. 1) Auf keinen Fall kann diese spätere mündliche Depositen dasjenige entscheidende Gewicht haben, welches sie nothwendig hätte, wenn sie im Obduktions-Protokoll stünde, dessen Aufnahme eine Amtshandlung ist. 2) Die Herren Acrzte Servacs, Schneider und Riedel konnten bei der Obduktion schwer den wirklich geronnenen Zustand des Blutes erkennen, da die Leiche mehreremale gefroren, und wieder augcthauet war; Blut gefriert auch. Wie sieht das Eis von geronnenem Blut aus? Wie sieht dasselbe nach seiner Wie- deraufchauung aus? Ich weiß es nicht. In keinem Lehrbuch der gerichtlichen Medizin ist hievon die Rede. Wiff.u es die Herren Aerzce ServaeS, Schneider und Riedel? Z) Die Beifügung: das Blut scy auch in sammt- licheu Blutgefäßen (bei Ebnen) geronnen gewesen, erregt meine allerhöchste Verwunderung. Wie, das Blut in sämmtlichcn Gefäßen war geronnen? Kein Tropfen flüssiges Blut in den Adern hatte Ebnen? Welche 2^2 wunderbare Phänomene habe» sich an dieser Leiche gezeigt ! dies ist ein Beispiel ohne Beispiel. Nun wird erst seine Todesarc ganz räthselhast. 'Nur etwas weniges flüssiges Blut iu der Stichwunde Nr. io, und 7 Unzen flüssiges Blut in der Brusthöhle, und alles übrige geronnen? Ich habe fast nie von solcher allgemeinen Blutgerinnung in allen Gefäßen des Körpers gehört, gelesen, sie nie gesehen, und muß ganz darüber schweigen. Das wunderbarste dabei ist, daß die Höhlen des Herzens ganz blutleer waren, kein Blutgerinnsel enthielten, wo man doch »ach den meisten Tvdesarren Blut- koagnlation antrifft; und eine so ausserordentliche Erscheinung haben die Herren Doktoren Servaes, Schneider und Riedel nicht im Obduktions-Protokoll ausgezeichnet? nachdem sie schon an Cönens Haupt den Blut- unterlauf der Knochen, und die Knochenentzundung entdeckt hatten, so wurde diese Entdeckung noch alles übrige übertroffen haben. Aber zugegeben (ich weiß nicht, soll ich sagen: ich gebe cs zu oder nicht), die Sugillan'onen bei Ebnen enthielten geronnenes Blut, so fehlt noch bei mehreren das 2te Merkmal, die große Quantität des ergossenen Bluts, und bei allen die genau bestimmte abgegranzte Gestalt, entsprechend der Form des verletzenden Werkzeuges: denn auch diese ist erforderlich, wenn mit Gewißheit über die Natur einer Körperverletzung, ob sie nämlich im Leben oder nach dem Tode entstanden sey, geurtheilt werden soll. Betrachten wir nun nach diesen Voransschickungen Eönens Körperverletzungen. Die Kopfwunde Nr. 8. Von dieser ist im Obduktions-Protokoll und Bericht keine sugillirte Beschaffenheit -43 bemerkt. Nur die Blulcrgießung in der Augenhöhle müßte darauf bezogen werden, allein diese leitete man, wie es scheint, früher, und ich leite sie noch immer von der Stichwunde Nr. io; mit mir die Marburger medizinische Fakultät, welche sagc: es sey möglich , daß sie von der Wunde Nr. 8 herrühre, allein wahrscheinlich, daß sie von der näherliegenden Stichwunde Nr. io enstanden sey. Diese Sugillation selbst aber gab doch bei der Untersuchung mit der Sonde, und zwar durch die Stichwunde, flüssiges Blut. Zwar nur etwas, wie im Obduktions-Bericht steht. Allein wenn ein Theil des Blutes flüssig war, warum war der andere geronnen ? Aus gleichen Ursachen sollte doch unter gleichen Bedingungen gleiche Wirkung entstehen. Allein was im Obduktions-Protokoll, im Obduktions- Bericht, und in dem daraus gegründeten ärztlichen Gutachten bisher immer für wirkliche Blutung angegeben wurde, soll nun auf einmal blos die Ergießung einer blutigen Flüssigkeit gewesen seyn, so habe ich es gestern mit Erstaunen gehört. Wenn die Herren Obduzenten selbst jeden Augenblick eine bestimmte Angabe des Obduktions-Protokolls und Berichtes, und ihres Gutachtens , für unstatthaft erklären, gegen eine andere vertauschen, was soll am Ende von diesem übrig bleiben, und welches Vertrauen zu ihren altern und neuern Angaben können sie erwecken und fordern ? Diese Angabe hat schon früher eine wesentliche Abänderung erlitten. Im Obduktions-Protokoll steht: bei dem Druck nach oben ergoß sich flüssiges Blut; im Obduktions-Bericht: bei dem Druck ergoß sich etwas flüssiges Blut. Es ist nicht wahrscheinlich, daß dies ein Schreibfehler sey; nach oben und noch etwas werden bei dem-Dikriren nicht 244 leicht verwechselt. Heute erleidet sie nun die 2te noch weit wichtigere Abänderung: es ist kein Blut mehr, sondern eine blutige Flüssigkeit. Sehen nun die Herren Obduzenten selbst, wie schwer cS ist, wahre Sugilla- tionen von falschen, die nur eine blutige Flüssigkeit, aufgelöstes, durch die anfangcnde Fäuluiß zersetztes, rarefazirtes Blut enthielten, zu unterscheiden? Sie gestehen ja selbst indirekt ein, in diesen Jrrthum verfallen zu seyn: da sie früher für wahres Blut erklärten, was sie jetzt lediglich für eine blutige, blutähnliche Flüssigkeit erklären , somit eine falsche Sugillatiou mit einer wahren verwechselten. Am allermerkwürdigstcn ist aber, was Herr Doktor Riedel über diesen Gegenstand gestern nach Herren Scrvacs und Schneider sagte. Seine Aussage über diese Thalsache schien mit jener seiner beiden Präopinaule» gleichlautend zu seyn, und sic wurde auch wohl für gleichlautend angesehen. Allein sie ist von dieser sehr verschieden. Nach Herrn Riedel war es nicht mehr eine blutige Flüssigkeit, welche diese Sugillation ergoß, sondern, man höre und staune! geronnenes Wut in warmem Wasser aufgelößt. Nur Schade, daß sich geronnenes Blut in warmem Wasser nicht auflößt, obgleich allerdings der Färbestoff des Blutes, welcher sich bei der Gerinnung mit dem Faserstoffe zur Bildung des Blutkuchens vereint harte, durch warmes Wasser von diesem abgespült werden kann. Ich hatte gestern meine Verwunderung darüber geaus- ftrt, daß diejenige Wunde, bei welcher im legalen Inspektions-Protokoll vom 24. Dezcmb. diese Blutergieß- ung angegeben wird, nicht im legalen Inspektions- Protokoll vom 2itcn bemerkt ist. Zu meinem Erstaunen haben wir im Dortrage des Herrn Servaeö gehört, 24 > die Bemerkung dieser Wunde sey ans dem Protokoll vom 2i. in jenes vom 24. herübergetragen worden. Ist denn ein solches Verfahren erlaubt? nnd können nach diesem zngestandenen Vorgänge jene beiden Aktenstücke noch vollen Glauben haben? Diese Blutergießnng ist aber, vorausgesetzt, daß sie geronnenes Blut enthielt, nicht als eine solche, welche eine sehr große Quantität Blutes enthielt, und genau begränzt der Form des verletzenden Instrumentes entsprach , im Obduktions-Protokoll beschrieben. Sie war difus, ausgebreirct und von irregulärer Gestalt. Sol, che blutgeschwülstige Auftreibungen findet man häufig an Leichen, die längere Zeit im Wasser lagen, besonders wenn sic gefroren waren. AuS dein angeführten Grunde ist von der Wunde Nr. 8 noch immer zweifelhaft, ob sie während des Lebens entstanden. Dagegen vermehrt sich die Wahrscheinlichkeit, daß die Stichwunde Nr. io wahrend des Lebens entstanden sey. Die Blutoustrelung am Hinterkopf bis zum Halse und Nacken herab, ist im Obduktions-Protokoll und Bericht, weder als eine solche, die viel geronnenes Blut enthielt, noch die genau begränzt war, und der Form eines verletzenden Werkzeuges entsprach, beschrieben. Da bei ihrer Beschicibung auch die Röthung des Hin- terhauptbcines verkömmt, so bin ich wohl aller fernen: Erklärung über sie überhoben. Uebrigens walken über die Entstehung dieser Bluter- gicßnng die verschiedensten Meinungen ob. Bald soll sie vom Fall auf das Hinterhappt als Folge des Hin- stürzens Cönens, bald von der Hirnerschürterung, bald von dem Gegenschlag, welcher mit der Entstehung der 246 Wunde Nr. 8 verbunden war, hergelciltt werden. Somit würde auch bei der Annahme, sie sey im Leben entstanden', der Thütbcstand noch nicht genau hcrgestellt seyn. Die Blutergießungen am Halse sind, wie ich gestern gezeigt habe, im Obduktions-Protokoll mangelhaft und unrichtig beschrieben. Es ist keine bestimmte Begrenzung, k.ine Ucbercmstimmuiig ihrer Gestalt mit Meedes verletzenden Werkzeuges, kein Abdruck desselben, es sind keine Eindrücke nachgewiescn. Ob sie geronnenes Blut enthielten, könnte man bezweifeln: denn die HH. Obduzenten haben mehrcremale erklärt, was nicht im Obduktions-Protokoll stehe, sey nicht vorhanden gewesen: alle Theile, von welchen sie nichts abweichendes vom Normalzustände angemerkt haben, hätten sich in diesem befunden. Nun steht aber vom geronnenen Zustande beö Blutes nichts im Obduktions-Protokoll, und dieser ist nicht der Normal-Zustand des Bluts. Also war auch das Blut nicht geronnen gewesen. Da dieses aber nun behauptet wird, so muß ich, jedoch nur in der Voraussetzung, daß diese nachträgliche Deposition eine unumstößliche Gewißheit habe, diese Verletzung als wahrscheinlich während des Lebens entstanden, an- sehen. Nach sorgfältiger Abwägung aller bisher betrachteten Gründe muß ich nun in dieser Beziehung wieder zu meiner ersten Erklärung in meinem Gutachten zurückkehren. Es ist wahrscheinlich aber nicht erwiesen, baß Cönens Körperverletzungen im Leben entstanden seyen. Bei dieser Erklärung setze ich jedoch voraus, daß der geronnene Zustand des Blutes in den Sugillationen als vollkommen erwiesen angenommen werde, und daß 247 seine Bewußtkraft nicht durch die sonderbare 1,'üizligefügte Behauptung der allgemeinen Blutgerinnung in allen Gefäßen des Körpers entkräftet werde, welche jeden pathologischen Anatomen wenigstens in Erstaunen versetzen wird. In seinen Schlußbemerkungen, oder vielmehr in seinen Bemerkungen über meine Schlnßbemerkungen fordert Hr. Servaes mich auf, ich solle die Todesursache von Ebnen angeben. Er bezieht sich auf das Baierische Gesetzbuch über die Eriminal-Prozedur und auf das Preufi. Landrecht. Beide schreiben nämlich dem Gerichtsarzie vor, die Todesursache, bei jedem Verstorbenen im Falle des Verdachtes einer gewaltsamen Tödtung aufznsncheu. Ein anderes aber ist Suchen und Finden. Ich habe nach Eönens Todesursache geforscht, sie aber nicht gesunden ; und an der Unmöglichkeit, sie genügend anfzu- finden, trägt Hr. De. Servaes selbst einen Theil der Schuld. Halte er für ein vollständiges und genaues Besichtigungsprotokoll gesorgt, enthielt das Lbduklionspro- tokoll und der Obduktions-Bericht nicht so viele Unbestimmtheiten und Unrichtigkeiten, so wäre es vielleicht möglich, mit einem höher,, Grade von Zuverlässigkeit Eönens Todesursache anzngeben. Allein, meine Herren Geschworncn ! ein großer Theil der Schuld liegt i» den Umständen: 1) CöuenS Kopf ist jetzt viele Jahre alt, er ist während so langer Zeit in Weingeist, der mit Arfcniksäure versetzt ist, aufbewahrt worden. Warum hat man nebst dem Kopfe nicht auch den beschädigten Hals aufbewahrt. 2 ) Eönens Leiche war schon zur Zeit ihrer Auffindung nicht mehr frisch, sie befand sich in einem nicht geringen, sondern schon etwas weit fortgeschrittenen 248 Grad der Fäulnis. Die Wunden hatten durch mancherlei äussere Einflüsse wesentliche Veränderungen erlitten: ihr damaliger Zustand war nicht mehr der ursprüngliche. Z) Die Leiche war bei ihrer Auffindung gefroren, und wurde aufgethaut. Die Sektion wurde in einem sehr heissen Zimmer vorgenommen. 4) Sie geschah nicht sogleich am 21. Dezbr., sonder» sie wurde auf hoher» Befehl noch drei Tage verschoben. Wahrend dieser Zeit aber machte die Fäulniß noch weitere und beträchtliche Fortschritte. 5) Es fehlt ein genauer und vollständiger Schau- lbericht, oder vielmehr statt Eines solchen sind deren drei vorhanden, wovon aber jeder unvollständig, auch der erste von keinem Gerichts-Arzte unterschrieben ist. Ileber die Angabe der Herren Obduzenten, die wir gestern gehört haben: sie hätten die Beschreibung einer Wunde aus dem Protokoll vom 21. in jenes vom 24. herübergenommen, enthalte ich mich jeder Aenffcrung. 6) Eine Menge falscher Ansichten sind dadurch veranlaßt worden, daß die HH. Trierer Aerzte bei der Hamacherschen Assisi Cönens Kopf nicht einmal aus dein Glase und aus dem Weingeist Herausnahmen, und die Wunden nicht genauer untersuchten, wovon ich die Bestätigung und die Entschuldigung mit gleich großem Erstaunen ohnlängst angehvrt habe. Diese falschen Ansichten sind aber jetzt mir der Prozedur selbst so sehr verwebt, daß sie schwer wieder rein auszuschciden sind. 7) Alle bisher zu Rath gezogene forensische Aerzte haben ihre Angaben des Thatsachlichcn und ihre Meinung über die Art der Verletzungen rc. häufig abgcän- dert. Sie sind unter sich in ihren Ansichten größten- 249 theils in dem, was die genauere wissenschaftliche Erörterung der Gegenstände betrifft, eben so verschieden und abweichend, als sie es von mir sind. In allen Vordersätzen sind sie verschieden. Nur in dem letzten Resultate: daß Ebnen erschlagen und erdrosselt worden sey, stimmen sie überein. 8) Endlich fordert man häufig von dem gerichtlichen Arzte zu viel. Er soll mehr ausmirteln und erklären, als die enge gesteckten Grenzen seiner Wissenschaft erlauben. Dadurch werden nun häufig Gerichtsärzte verleitet, §uch mehr zu erklären, als sie wirklich zu erklären vermögen. Ohnehin gewöhnt sich der gerichtliche Arzt, der meistens zugleich praktischer Arzt ist, durch die Indringlichkeit der Kranken, welche von jeder Krankheits-Erscheinung und von der Wirkungsart jedes Arzneimittels eine Erklärung verlangen, nur zu leicht an eine große Art von geschwätziger Popularität, wobei er höchst oberflächlich die unbestimmtesten und schwankendsten Erklärungen als positive und zuverlässige aussprechen lernt. Ich beziehe mich hier nochmals ans dasjenige, was ich schon in meinem Gutachten über den, leider noch immer so unvollkommenen Justand der gerichtlichen Medizin gesagt habe, und waS wohl die größte Beherzigung nicht nur vor diesem hohen Gerichtshof, sondern auch an andern Orten verdient. Nur der ganz neue, erst jetzt zur Keuntniß deS hohen Gerichtshofes gebrachte, durch mich zuerst ausgeregte Punkt der Blutgerinnung in den Sugillationen, hat mich bestimmt, dem Hrn. Servaes hcure nochmals mit einiger Ausführlichkeit zu antworten, denn allerdings erforderte dieser Punkt eine neue Erörterung. Ich hätte ihn mit Stillschweigen übergehen können: wahrschciu- 2Z0 (ich wäre er dann gar nicht zur Sprache gekommen, und dies wäre für die Erhärtung meiner Meinung günstiger gewesen. Allein ich habe geschworen, nicht nur die Wahrheit, sonder» die ganze Wahrheit sagen zu wollen, und Ich durfte daher nichts zur Ausmittelung des Thatbe- standes irgend gehöriges, wovon ich Kenntniß hatte, mit Stillschweigen übergehen. Aber nun sind alle diese Momente erschöpft. Ich habe die Akten genau stndirt, und ich bin dessen gewiß, daß kein Punkt mehr zur Sprache kommen kann, über welchen ich nicht meine Meinung schon ausgesprochen hätte. Ich begebe mich daher des mir zusiehcnden Rechtes, den übrigen Herren Sachverständigen, wenn sie gegen meine Vortkäge noch Einwendungen machen wollen, zu antworten, und ich bitte den hohen Gerichtshof mich zu entlassen. (Herr v. Walther entfernt sich.) Angekl. DaS Gutachten von Marburg — Pr. Nichts von diesem Marburger Gutachten. Di-, Servaes: Meine HH. Geschworne» ! La Herr v. Walther sich entfernt hat, so will ich seine heutigen Bemerkungen nicht weiter beantworte», ich darf indessen einig? Data nicht unberührt lassen. — Herr l)r. von Walther hat den geronnenen Zustand des Bluts in den Blutaustrernngen zu bezweifeln gesucht, weil das Blut, welches sich in die Brusthöhlen ergossen, flüssig gewesen, und die Stichwunde in der Augenbranne etwas blutige Flüssigkeit ergossen habe. Deshalb har er auch gestern die Entstehung der Wunden Eönens Nro° 8, y und zo im Leben für „unwahrscheinlich" erklärt, welche er in seinem Emachten als „sehr wahrscheinlich" angenommen hatte. Heute hat nun Hr. v, Walther auf meine und meiner HH. College,, Erklärung vom gestrigen Nachmittag, daß nämlich das Blut i» den Blutaustretun- gen sowohl, als in den von uns durchschnittenen Gefäßen geronnen, und allein das in die Brusthöhlen ergossene Blut flüssig war, zugegeben, daß dem Verstorbenen Conen, die mit Blutaustretung verbundenen Verletzungen am Kopfe und Halse nicht „wahrscheinlich," sondern „gewiß" im Leben beigebracht worden seyen. — ES ist ferner von Herrn von Walther heute behauptet worden, daß das Gehirn spater, als andere Eingeweide in Fäulniß übergehe, und er hat zum Beweise einen Fall angeführt, in welchem das Gehirn, nach sieben Jahren noch, von Fäulniß frei gefunden scy, ohne jedoch die Bedingungen anzugeben, unter welchen dieses statt gefunden. Cr hat hieraus einen Widerspruch im Lbduktionsprotokoll Nachweisen wollen, da nach diesem das Gehirn Cvncns durch die Fäulniß dergestalt verändert gewesen wäre, bas wir solches einer ferneren Untersuchung nicht fähig gel alten hätten; dagegen wären die Eingeweide der Brust und Bauchhöhle von Fäulniß frci- gefunden worden. Hr. v. Walther hätte sich aus des berühmten Sömmerings Hirn- und Ncrvenlchre belehren können, daß das Gehirn, ausser dem Dickdarme, am allerersten von der Fäulniß zerstört wird. ür. Riedel: Ich bemerke, daß ich hinsichtlich der Stichwunde nicht erklärt habe, daß sie geblutet; sonder» daß die blutige Flüssigkeit, welche sich beim Druck aus derselben ergoß, von dem färbenden Pigment des geronnenen Blutes, das durch das Aufthauen der Leiche in warmem Wasser gelöset worden, sehr wahrscheinlich entstanden wäre. Hofr. Seibold: Ich habe den HH. Eeschwornen nur 2.zr noch drei Bemerkungen hinsichts der Herren Obduzenten, des Hrn. v< Walther, und hinsichls meiner vorzulrazen. Wenn die HH. -Obduzenten Schneider, Riedel und Lemur gestern noch einen Zusatz zu ihrem Obduktions-Bericht gemacht haben, in dem sie bestätigten, daß ihnen dae- Gehirn gleichsam eingefallen geschienen habe, weil er, wieder in den Schädel gebracht werden konnte, und nur diesen ausfüllte, so könnte man ihnen zum großen Vergehen anrechnen, solches nicht sogleich zu Protokoll gegeben zu haben. — Meine HH. Geschwvrnen! die Ge- hirnmaffe, weil sie weicher war, so daß sie kein Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung mehr seyn konnte, kann doch nur vergleichend mit dem Schädel beurtheilc werden. Diese heurige Dcposition konnte also auch nur das Resultat der spekulativen Vernunft seyn, aber nicht der ausser» Wahrnehmung; als solche war sie nicht materiell, gehörte also auch nicht zu dem Thatbesiand. Aber eben dadurch beweisen auch die HH. Obduzenten, daß sie mit aller Umsicht handelten, und das Resultat einer Jdeen-Affociation nicht als wahr in ihren Obduktionsbericht ausgenommen haben, das so entscheidend für dir Hirnerschütterung spräche. Hinsichts meiner habe ich zu bemerken, daß, wenn ich in meiner jetzigen Deposition von der früher», in der Hamachcrschen Prozedur abgegebenen Meinung abgewichen seyn sollte, ich auch gar kein Bedenken getragen haben würde, ganz davon abzugehen, wenn ich mich, bei der nähern und genauem Untersuchung dcS KopfeS ausser dem Glase (was damals nicht geschehen konnte, weshalb wir uns, der optischen Vergrößerung wegen, nur an das Obduklions- Protekoll halt.» müßten) cnd'rs überzeugt hätte.--Wie gerne ich mich belehren lasse, davon habe ich, noch 2ZZ nicht voi langem, dein hohen Assisenhoft Beweise gegeben. — H, Hinsicht des Hrn. v. Walther bemerke ich, daß sich derselbe als einen der treuen Anhänger deS Griechischen Philosophen Pyrrhon bewiesen hat, die Alles betrachteten, Alles untersuchten, aus Allem folgerte» , Alles bestritten, und an Allem zweifelten; die Ihne» glauben machen mochten, Sie scyen nicht da, wenn Sie sich gleich mit den Händen fühlen können; glücklich der, welcher im Skepü'cismus seine Beruhigung sinket! Aber, meine HH. Geschworncn, wenn in der ganzen Natur keine mmhcmatische Gewißheit ist, so ist sie es am wenigsten in der Medizin. (Sie hören, m. Herren, ich spreche auch nicht pro stoino,) weil die Medizin vorzüglich auf Erfahrung beruht. — Indessen hat man ans dieser Eorollarien gebildet, welche bei uns die Stelle der Gesetze so lange vertreten, dis sie wieder abgeschafft und durch bessere ersetzt werden. — Das höchst erreichbare, das höchst wahrscheinliche, oder das, was der Wahrheit am nächsten steht, muß ich sonach für das Wahre halten; und nach dieser Ueberzeugung habe ich mich ausgesprochen. — Ich war freilich auch nicht zugegen , als Cönen den Schlag mit dem Vandmeffer bekommen haben soll; ich habe es nicht gesehen, aber alle die Zeichen, Erscheinungen und Folgen, einzeln und im Zusammenhänge betrachtet, geben mir den Grad der Wahrscheinlichkeit, dem keine Unwahrscheinlichkeit entgegensteht . daß ich mich, ruhig mit der Hand auf meinem Herzen, darnach aussprach. — Noch einen Punkt: Hr. v. Walther eignet sich dreimal wiederholt das Verdienst zu, die Geronnenheit des Bluts, als Hauptcrite- rinm zur Sprache gebracht zu haben. Diese pelitio prirmipö will ich ihm sehr gerne einräumen; weil der 254 geronnene Zustand des Bluts in den Hautgefäßen eines tobten Körpers, scy er eines Menschen oder Thiers, der Normalzustand ist, darum mußten wir doch dieses, als angenommen, voraussctzen. — Dieses wissen Sie auch alle, meine Herren, aus Ihrer Haushaltung; das ist also nichts Neues; darum überging ich es, mit so vielem Andern, aus der nämlichen Ursache. — Nur noch ein Wörtchen über das czuicl pro c;»o, was Herr von Walrher uns vorwirft, als Gewohnheit aus der Kran- ken-Praris in die gerichtliche Medizin überzutragen. — Meine HH. Geschwornen! höchst unverzeihlich wäre es schon, einem Kranken ein ^niel pro czno geben zu wollen, und noch unverzeihlicher, ein solches vor den Gerichtshof zu bringen. — Wenn ich wohl einem unheilbaren Kranken Trost statt Arzneien gebe; wenn ich einem furchtsamen Kranken gegen meine Ueberzcugung sage, er leide an Lebcrvcrsivpfung, statt an Leberverhär- tung, so kann dies doch gewiß keinem Vorwürfe unterworfen werden; wenn ich aber starr Heilmittel Gift verschriebe, oder mich hier gegen meine Uebcrzeugung aus- sprache, so wäre dieS ein nicht zu verzeihendes Benehmen, so wie der Vorwurf unverzeihlich ist. Nun aber kein Wort mehr über Hrn. v. Walthers Aeusserungen, weil er nicht mehr anwesend ist; nur werden Sie sich selbst erinnern, daß er heute und so eben nachgegeben hat: a) die Sugillatioucn könnten als solche und nicht als T o d tenfl e ck e n anzusehen seyn; 2) die besprochenen Verletzungen könnten im Leben geschehen seyn; g) daß er jedoch die Todesursache nicht habe auffin- den können. 255 Lin Rath: Herr v- Walther hat de» Vorwurf gemacht , daß nicht der Kopf mit dem Halse hieher gebracht sey. Di. Servaes : Gewöhnlich wird nicht einmal das Lor- PU8 dolilNi ausbewahrt, und wenn jenes hätte geschehen sollen, so hatte derselbe Ebnen inISpiriruö gesetzt werden müssen. Ein Rath: Wie so? Pr. Ich glaube, ganz hatte er aufbewahrt werden müssen, denn auch an den Kniecn war er verletzt. Ein Rath: Den ganzen Körper glaube ich denn doch nicht. Pr. Die HH. Obduzenten brauchten nicht einmal den Kopf zu bewahre»; sobald sie ihre» Bericht abgestattet, nehmen wir diesen als wahr an, Ein Rath: Ich glaubte dies bemerken zu müssen, wekk Hr. v. Walther es zur Sprache gebracht hat. 1). Tr ist nicht selten, daß Leute durch falche Aussagen iu Verwirrung gebracht werde«, und in der Verwirrung an das Bekennen-Auch war .dieses noch bei der Kölntr Douanenfamilie '«schrhm/, rwtkMMi,: Zuden«: Familie des Mordes beschuldigte, und die als falsche Zeugen hingerichtet wurden. ,4. Die Aussagen Hamachers find keine Kerker,Nothlüge, sondern ein wohlerfundenes Tefängnißgeschichtchen, wel, ches besonders an dem Umstande mit der Brieftasche kenntlich ist, — von der der beschränkte Kiefermeifter fich ringeredet, daß fie wichtige Papiere enthalten, r;. Zusammenstellung her Gründe, die rS sehr unwahr» scheinlich mache«, daß Cönen ermordet worden, i. Die große Unbedeutenheit der Wunden. ». In der ganze» Prezedur hat sich keine Person ge«, funken, die vernünftigerweise ein Interesse hätte haben kinneu, ihn aus dem Wege r« räumen. , Wenn Eine» in Köln erschlagen wäre, so würde bas Herausschaffe» der Leiche aus einer Stadt, die Mauern und Thvre Hai, große Schwierigkeiten gehabt, und wahrscheinlich auf eine Spur des Mordes geführt' haben. 4. Dis große Zahl der Selbstmörder an Fabrikorten. Dann die zurückgegangenen Dermögensumstände von Cönen.— Endlich noch mehrere Nebenumstände, die es wahrscheinlich machen, daß er des Abends von dem Altenmarkte nach dem Rheine gegangen, »«. Die Geschwornen halten sich gewöhnlich bei der Feststellung des Lhatbestandes an einzelne Umstände, da He nicht vermögen, das Ganze zu umfassen, noch als Layen alle einzelne Punkte de« Obduktionsberichte-. in beurtheilen. ? GS ist daher wüuscheuswerth, daß sowohl einzelne Zergliederer, als auch ganz« Fakultäten, ihre Meinung! über die Fragen abgeben: - ^ i. Ob Cönen Selbstmörder ist? a. Oder ob er von andern erschlagen worden? Oder ob fich au- dem Leichenbefund weder das Line noch da» Andere ermitteln läßt? , Damit fie dieses können, find alle Aktenstücke »ufam» Men gedruckt worden. »7. Dieser Prozeß muß durch die Stärke der öffentlich«» Meinung gewonnen werde«. Die öffentliche Meinung wird aber zuletzt immer von denen bestimmt, welch« erst die Sache studiren und dann ihr Unheil mir völliger KeNntaiß derselben abgeben. — Merkwürdige Uebereinstimmung des Unheils der RechtSgelehr» rrn, welche de» Prozeß studirt habe». Feuerbach, Kachariä, Bischof, Smnmn, Paulus n. s. «v. —. Sb« so merkwürdige Uebereinstimmung des Urtheils derer die den Prozeß Nicht studirt haben, iz. Unterschied »wischen den Rvidamerikanischen Schwur, gerichten und den Bvrrapart^schen. iy. AuStUg aus einem Briefe des Herrn Etaatsrathes vvnk Feuerbach. i «o.-Be spiel, wie im Jahr 18,7 von einem Schwurgerichte; - in Frankreich drei wegen eines Mordes vcrurtheiltk wurden, der gar nicht begangen worden. — Diese wur<> den durch die Meinung des Volks verurtheilt, welche k auf die Meinung der Gefchworuen cingewirkr. — Der; Justiz-Minister De Serre». — Der Prozeß wird durch« eine neue Untersuchung des ThatbestandeS von zweien > Pariser Aerzten wieder hergestellt. — Das Geschwor.k nengericht in Montbrison, spricht dieDerurtheilten frei,; irachdem sie vier Jahre in Ketten gewesen. In halt d er Ak t enstück e. Ist Ebnen wirklich ermordet worden? Sine Frage an Zergliederer. E r st e A b 1 h e i l u n S. / Aktenstücke. . !,trs Aktenstück. Besichtigung«, und Odbuktivn-pro, I tvkoll vom ÄreiSphysikus Servaes...........-Seite lat«« Aktenstück. Gutachten der Trierer Sachvrrstü«, I digen < .... — ar. I;teS: Aktenstück. Gutachten des Prof. v. Walther.. — -ü. »4tes Aktenstück. Gutachten der Marburger medizinischen Fakultät72 I w e i t e A bthe i l u n g. Ist Ebnen wirk!ich ermordet worden? iVerhaiidlmigen über, diese Frage vor de« hohen Assisenhvfe - - in Trier. > l. Eröffnung der Verhandlungen vor dem Asstftn- hoft. Der Lreisphysikus EervUrs verrhridigt seine Meinung.^..... ^........... .-Seite 107. I a. Nachdem der Kreisphystkus Servaes gesprochen, so beginnt Hofrath Seybold. seinen Vortrag . . — 119 j;. Vortrag de« Herrn Medizinalrath« und Profeffor von Äö alt her.............. rsg« ^4. Antwort des Herrn KreiSphysikuS vr. Servaes.» -- 207. r» Antwort des Herrn Professor von Walther. Schluß der ' Verhandlungen.