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eine in großem Umfange auf den Hals einwirkcude,äußerst heftige Gewalt verursacht werden.
Auffallend ist cs, sagt Hr. v. Walther S. 286: „daß„in dem über die äussere Besichtigung der Leiche aufge-„nommenen Protokolle vom 2l. Dezember von einer An-schwellung und dunkeln Farbe der untern Gegend des„Halses nichts vorkommt, dieser Auschwellung und Miß-farbigkeit der untern Gegend des Halses aber bei der„am 24. Dezember vorgenommeuen Untersuchung bemerkt„wurde."
Wir Lbdnzenten haben bei der am 21. Dezembr. statt-gefundenen Besichtigung der Leiche die in Rede stehen-de Anschwellung und dunkele Farbe wohl gesehen, eSkonnte aber davon nichts im Protokoll bemerkt werden ,weil nach ermittelter Identität, auf den Antrag desHrn. Pvlizciraths Guisez, und nachdem wir auf Be-fragen des Hrn. Instruktions-Richters erklärt harten : daßdie Leiche noch einige Tage ohne Nachthcil aufbcwahrtwerde» könne: — die fernere Untersuchung der Leichebis zum 24. Dezemb. ausgesetzt und der Besichtigungs-Akt geschloffen wurde. — Hr. v. Walther hatte sichleicht auS der bei Thiriart in Köln gedruckten Hama-chcr'schen Prozedur überzeugen können, daß diese Blut-ergießung nicht vom 21. zum 24. Dezemb. entstehenkönnen; denn in derselben befindet sich S. 5 und 4zdie Aussage des Hrn. l)r. Berly», nach welcher der-selbe vor dem Affisenhofe erklärt hat, daß er bei Besich-tigung der Leiche am Rhein, am 20. Dczcmb. dieseBiurergießung damals schon gesehen, und daraus aufErwürgung geschloffen habe. — Hr. v. Walther wun-dert sich, daß also die Obduzenten keine Tvdcnfleckenan dem Leichnam wahrgenvmmeu hätten.