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„Zeigt sich gerade in dem ärztlichen Gutachten der HH.„Obduzenten, welche zur Begründung ihrer Schlnßfolgcn„sich auf die Autorität von Richter und Metzger stütze».„Es ist unnolhig zu bemerken, daß das letztere System„der gerichtlichen Medizin bereits in vielen Punkten ob-„svlet, und daß dasselbe durch seitdem erschienene bessere„Lehr- und Handbücher ersetzt worden ist: wie wenig„aber Richter (in den Anfangsgründen der Arzncikunde„2ter Band) bei seinen sonst ungemein großen, und„über mein Lob erhabenen Verdiensten um die deutsche„Chirurgie, eine gültige Autorität gerade in der Lehre„von den Kopfwunden sey, darüber will ich nicht selbst„urtheilen, sondern nur das Unheil eines neuern sehr„geschätzten und berühmten Schriftstellers, nämlich des„Professors Zang anführcn. rc. rc."
Es ist irrig, daß Mctzger's System in vielen Punktenobsolet sey; dies geht schon daraus hervor, daß diesesvortreffliche Handbuch lange bei allen Gen'chtsarzten alsCanon galt; daß davon beim Lebe» des großen Metz-ger drei Auflagen erschiene»; nach seinem Tode derGeh. Hofrath Grüner in Jena eine vierte, und der durchseine gerichtsarztlichen Abhandlungen berühmte ProfessorReiner in Breslau im Jahr 1820 eine fünfte Auflagebesorgte.
(Es werden mehrere Stellen der von Professor Rcmcrdem Handbuche vorangeschickten Zueignung an de»Minister und der Vorrede verlesen.)
Hr. v. Walther har dem berühmten Richter den Prof.Zang in Wien entgegengestellt, welcher letztere in seinerDarstellung blutiger heilknnstlerischer Opcrauonen (2. Th.S. iZ in der Note) sagt:
„So sehr ich die großen Verdienste eines Richter zu