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Wunde Nr. io bei der ersten von uns vorgenommenenBesichtigung noch etwas flüssiges Blut beim Drucke er-gossen hätte. Diesen Ausdruck erkannten wir selbstals nicht richtig an, und haben denselben in unscrmGutachten durch „blutige Flüssigkeit" berichtigt. MeineHerren College» werden dies bestätigen! (die HerrenSchneider und Riedel erklären sich eben dahin.)
Di-. ServaeS: Hr. von Walther sagt in seinemGutachten (Kampf für Recht und Wahrheit rc. rc. 2tesHeft Seite 26z) „die Annahme, daß die große Vluc-„austretung, welche von der linken Augenbraune in der„Augenhöhle sich erstreckte rc. rc. nicht von dieser Stichwun-„de hcrrühre, sondern etwa eine Folge der Su'riiwunde Nr.„8 scy, erscheint als gänzlich ungegründet, wenn man„erwägt:"
1) „daß diese Blutergießung zunächst bei jener Stich-„wunde (nämlich bei der in der linken Augenbrau-,,ne) ihren Sitz harre;"
2) „daß die Hohle, in welcher sich das ergossene Blut„befand, mit dem Wund-Canal jener Stichwunde„unmittelbar kommunizirte, indem sich aus ihr,„bei dem aufwärts gerichteten Drucke noch flüssiges„Blut ergoß
z) „daß die Wunde Nr. 8 von derselben beträchtlich„weit entfernt war;"
4) „daß Stichwunden gewöhnlich mit Blutergießun-,.gen in ihrem Hintergründe verbunden sind. Sollte„die Blutcrgießung in der linken Angenbraune und„Augenhöhle nicht einmal von dieserStichwundc hergc-„leitet werden , so könnte man wohl eher, als ihre ver-anlassende Ursache die ihr naher gelegene Wunde