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Ist Cönen wirklich ermordet worden? : Eine Frage an Zergliederer ; Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken
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den nicht immer bei Ertrunkenen Wasser in denLungen.

Der Mangel an verschlucktem Wasser kn dem Magenist ein Zeichen, auf welches in der gerichtlichen Medizinbei Ertrunkenen wenig Gewicht zu legen ist. Meckelsagt: in der Regel sey die Anfüllung des Magens mitverschlucktem Wasser bei Ertrunkenen unbeträchtlich.-nens Magen enthielt dünnen Speisedrei. War dieservielleicht mit etwas Wasser gemischt?

Die Eindrücke, welche sich an Eönens Leiche ober denKnieen von einem dort angelegten Stricke oder Riemengefunden haben sollen, glaube ich in medizinisch-foren-sicher Hinsicht nicht in Betrachtung ziehen zu dürfen.Für den Untersuchungsrichter mögen sie wichtige Indi-zien abgeben. Auf dem Standpunkte des gerichtlichenArztes können sie zur Ausmittelung der Todesursachenicht in Erwägung gezogen werden. Es wundert mich,daß Hr. Hofrath Scibold auf sie Rücksicht genommenhat, da er doch sonst zwischen medizinisch-forensischenund rein-juristischen Fragen so genau unterschieden wissenwill.

Nach diesen vorausgcschickten Erörterungen beant-worte ich nunmit durchgängiger Beziehung aufdieselben" die vier von dem Hrn. Präsidenten an dieKunstverständigen gestellten Fragen wie folgt:

1) Cs ist kaum wahrscheinlich, vielmehr unwahr-scheinlich, daß Eönens Wunden im Leben entstandensind.

2) Diese Wunden waren nicht tödkll'ch: durch sichselbst auf keinen Fall; die mit ihnen verbundene absoluttödkliche Hirnerschütterung ist nicht erwiesen. Nicht jedeHirnerschütterulig zieht den Tod nach sich: was auch