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Hirnerschütterung die tödtli'che Wrkung der drosselndenGewalt erleichtert, befördert und beschleunigt haben soll.Aus den neuern physiologischen Versuchen, welche Le-gallois, Mazendie und Mayer a» lebenden Thieren an-gesiellt haben, geht hervor, daß das Respirations-Be-dürfniß um so geringer ist, je mehr die Hirnthätigkcitdarniederliegt. Eine vorausgegangene Hirnerschntterungkann daher die iddlliche Wirkung einer drosselnden Ge-walt, nicht nur nicht beschleuniget,, sondern sie muß sieverzögern; und es müssen daher in diesem Falle alleMerkmale suffocatorischcr Todesartcn, die bei dem lang-samem Absierben deutlicher hervortreten, sich im höherenGrade entwickelt haben. Die entgegengesetzten, von mei-nen verehrten Herren Praopinantcn aufgestellten Mei-nungen sind rein hypothetisch, auf keinen präcedentcnFall, und auf keinen Lehrsatz eines bekannten Schrift-stellers über die gerichtliche Medizin begründet. Fallevon gleichzeitiger Tödtung durch Hirnerschütterung undErdrosselung kommen überhaupt in der gerichtlichen Me-dizin in nicht großer Anzahl vor: und wer von mei-nen Herren Präopinanten hat sich die Mühe gegeben,diese Falle zu vergleichen, und aus dieser Vergleichungein bestimmtes Resultat herzuleiten?
Die sechste Frage ist diese:
„Kam Ebnen lebendig oder schon todt in das Was-„ser?"
In meinem Gutachten habe ich erklärt: es sey beider vorhandenen Aktenlage nicht möglich, zu entscheiden,ob Ebne» im Rhein ertrunken sey oder nicht. Der Ab-gang aller Merkmale der suffocatorischen TodeSarten,und die bei der Leichenobduktion begangenen Fehler undUnterlassungen sind es, welche die entscheidende Beant-