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Ist Cönen wirklich ermordet worden? : Eine Frage an Zergliederer ; Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken
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wir auch aus ihrer Abwcsenheir nicht geradezu auf dasGegentheil schließen. Sie sind daher überhaupt unsiche-re, und in Hinsicht der aus ihrer Gegenwart oder Ab-wesenheit herzuleitenden Folgerungen schwierige Zeichen.Diese Grundsätze haben Ludwig, Meckel und Ploucqmrausgestellt und verthcidigt. Der letzte fügt sogar hinzu:daß selbst nicht alle große und ansgebreitete Sugillatio-nen , die wirklich geronnenes Blut enthalten, auf zuge-fügte äussere Gewalrthätigkeit zu schließen berechtigen.Er führt das Beispiel eines Schlagflüssigen an, beiwelchem eine große, so beschaffene Blutgeschwulst inder Schläfengegend spontan, d. h. ohne alle erlitteneäussere Gewaltthätigkcit entstanden war.

Nach diesen Grundsätzen müssen nun die an CönensLeiche Vorgefundenen Blutanslretungen untersucht undnäher gewärtig« werden. Nirgendwo ist im Obduk-tions-Protokoll angegeben, daß das ausgetretene Blucgeronnen war. Das Blut in der Stichwunde Nro. iowar flüssig. Im Obduktions-Protokoll heißt es:siehabe bei dem Drucke nach oben flüssiges Blut ergossen."Im Obduktions-Bericht, welcher mit dem Obduktions-Protokoll gleichlautend scyn sollte, und von diesem inkeinem wesentlichen Punkte abweichcn darf, ist zu lesen:bei dem Drucke noch etwas flüssiges Blut." Eommu-m'cirte nun die Stichwunde in ihrem Hintergründe mitderjenigen Höhle, in welcher das in der Augenbrauneund in der Augengrube ausgetretene Blut enthalten war,so muß, wenn man von dem Theil auf das Ganzeschließen darf, auch dies ansgetretene Blut flüssig ge-wesen seyn. Die Herren Obduzenten versichern nicht dasGegeniheil. Sie schweigen auch von dem flüssigen oder