i86
Uebrigens ist diese ungewöhnliche Dicke der Schädel-knochen im Obduktionsprotokoll nicht bemeckt.
vr. Servacs (unterbrechend) : Herr Präsident! ichbitte nachzusehen: sie ist allerdings darin bemerkt.
llr. v. Walther: Wenn dies der Fall ist, so nehmeich das zuletzt Gesagte zurück.
Ich komme nun zur Beantwortung der drittenFrage:
„Waren Cönens Kopfwunden nothwendig mit einer„sehr heftigen und absolut tödtlichen Hirnerschntte-„rung verbunden?"
Cönens Kopfwunden sind, wenn man die Wunde Nr.7, die nach dem Tode entstanden seyn soll, ausnimmr,höchst unbeträchtlich. An ihnen ist er bestimmt nicht gestor-ben, und sein plötzlicher Tod konnte durch sic in keinemFalle verursacht werden. Man har aber die behaupteteabsolute Lethalität dieser Kopfwunde von der mit ihnennothwendig verbundenen äußerst heftigen Hirnerschütte-rung hergeleitet.
Wie übertrieben die Behauptungen und Annahmen derHerren Obduzenten, in Betreff der Hirnerschütternngseyen, habe ich in meinem Gutachten auf eine unwider-legliche Weise dargethan. Ganz unstatthaft sind dieBehauptungen:
1) daß beinahe jede Erschütterung des Gehirns demLeben gefährlich werde;
2) daß die schnelle, plötzliche Tödtlichkeit der Hirner-fchüttcrung jede Möglichkeit der Lebensrettung ans-schließe. —
Gegen Behauptungen dieser Art werde ich keine Gründemehr anfnhren.
Bei Conen zeigten sich nach erlittenem Schlage auf