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Bandmessers kann eine Hiebwunde, der Rücken unddie Fläche kann eine Quetschung, eine Kante des Rück-ens kann eine gequetschte Wunde, dieses Instrumentkann bei keiner Art seines Gebrauches eine gerissene Wuu-de oder eine Stichwunde verursachen. Mit einem Schla-ge des Bandmessers können daher unmöglich alle, oderauch nur die meisten, selbst nicht mehrere der vorhan-denen Kopfwunden entstanden seyn. Man hat sichzwar bemüht, darzurhun, daß bei der Mordscene demCöncn mehrere Schläge mit dem Bandmesser beigebrachtworden seyen.- Im Hamachcr'schcn Gestandniß ist aberdas Gegenthcil enthalten. Nichts in der Aktcnlage be-rechtigt zu einer solchen Annahme: der forensische Arztsoll sich strenge an diese halten, nichts hinzu dichtenoder posiuliren, nicht nach Einfallen und Möglichkeiten,sondern lediglich nach den gerichtlich ausgemittelten That-sacheu urtheilen.
Man hat nun aber angenommen, daß nur einige,oder selbst nur Eine von Eönens Kopfwunden durch de»Schlag mit dem Bandmesser entstanden sey. Die Ent-stehung der übrigen Kopfwunden wird ans zufälligenUmständen und Nebenverletzungcn hcrgeleitet, welche indem Momente der Ermordung, bald nachher oder auchspater an der Leiche Statt finden konnten. Ausser deinnun, daß in den Akten von solchen Nebenverletzungendurchaus nichts vorkommt, bemerke ich, wie sehr un-wahrscheinlich diese Annahme dadurch wird, daß sämmt-liche Wunden einander so nahe liegen. Sie befindensich insgcsammt an der linken Sekte des Kopfes: keinean dessen rechlseiliger Hälfte. Warum sollten nun ge-rade alle Ncbenverletzungen sich auf jene Seite desKopfes beschränkt haben? Weißt nicht vielmehr die