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den, die nur irgend möglich sind, gebissene Wundenund Schußwunden allein ausgenommen. Hr. Do Ser-vaeS tadelk mich, daß ich die Wunde Nro. 8 eine Hieb-wunde nenne. Allein er selbst sagt im Obduktions-Be-richt: „der innere glatte Rand dieser Wunde scheine wiedurch einen Hieb verursacht worden zu seyn." Zuersthat Hr. Hofrach Seibold in der öffentlichen Audienz beider Hamacherschen Prozedur diese Wunde eine Hiebwun-de genannt. Es wird daher auch mir erlaubt seyn, sieeinstweilen noch beziehungsweise so zu nennen; um somehr, als ich über ihre Entstehung keine bestimmte Mei-nung, z. B. daß sie durch einen Säbelhieb oder ander-weitig entstanden sey, ausspreche. Hiebwunden sind nunin manchen Fällen auch gequetschte: doch giebt es Hieb-wunden, die mit einem sehr geringen Grade der Quet-schung verbunden sind, bei welchen dieser, so zu sagen,null ist, und die sich daher mehr den reinen Schnitt-wunden nähern. Man hat daher in der Chirurgie mitRecht die Hiebwunden als eine besondere Klasse vonWunden, gleichsam als eine Zwischen-Klaffe zwischen denreinen Schnittwunden und den gequetschten Wunden auf-gestellt. Quetschung,-und gequetschte Wunde wird vonden Herren Obduzenten als Synonym gebraucht, dasich doch zwischen beiden ein großer Unterschied findet,indem bei einer bloßen Quetschung die allgemeine Bc-decknngshaut unverletzt, bei der gequetschten Wunde aberin ihrem Zusammenhänge getrennt ist.
Einmal haben die Herren Obduzenten auch eine Wun-de eine gequetschte oder gerissene genannt. Eineso große Unbestimmtheit der Erklärung in einer medizi-nisch-forensischen Untersuchung ist sehr auffallend. Dennes giebt nicht leicht einen größer» Unterschied als denjr-