Druckschrift 
Ist Cönen wirklich ermordet worden? : Eine Frage an Zergliederer ; Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken
Entstehung
Seite
171
Einzelbild herunterladen
 

r?l

der an Eönens Leiche gefundenen und ln, Obduk-duklions-Prorokoll beschriebenen Wunden überein?"

hat Herr Hofrath Seibold für eine rein juristische, kei-neswegs medizinisch-forensische Frage erklärt. Daß diessich anders verhalte, geht schon daraus hervor, weilauch der Herr Präsident dieselbe Frage an die Erpcrtengestellt har. Allerdings ist diese Frage den Gegnernmeiner Meinung unbequem: allein sie ist wirklich medi-zinisch-forensisch ; denn der Gerichtsarzt ist verpflichtet,die Uebercinstimmung oder Nichtübereinstimmung der Formder Wunde mit der Gestalt des präsumtiven verletzendenWerkzeuges zu erforschen, den Leichenbefund mit denübrigen bekannten Umstanden des Thatbestandes (inso-fern ihm die Aktenlage nicht geheim gehalten wird, wasbei einer öffentlichen Prozedur nicht starr findet) zu ver-gleichen u. s. f. Ucbn'gens ist diese Frage wirklich, wieich gesagt habe, eine fortlaufende , durch die ganze Un-tersuchung des Thatbestandes sich hindurchziehende; unddaher kann sich ihre Beantwortung auch nur am Endeder ganzen Untersuchung, sie wird sich aber hiernothwendig, und gleichsam von selbst ergeben. Ichgehe daher, wie ich auch in meinem Gutachten gcthanhabe, sogleich zur Beantwortung der 2te» Frage über.

Sind Eönens Kopfwunden, alle, einige oder Einemittelst eines Schlages mit dem Bandmcffer cnt-, standen?"

Eönens Kopfwunden sind q. oder z, nebst einer Vlut-ergießung in der Augenbranne und Augenhöhle. Sie sindtheils Hiebwunden, theils gequetschte Wunden, Quet-schungen, gerissene Wunden, Stichwunden. Es findensich dem gemäß an Eönens Kopf alle Arten von Wun-