170
Zweifel ziehe. Aber ihre Glaubwürdigkeit, als forensi-sche Acrzre betrachtet, ist eine b e d in gt e, keineswegsabsolute: — sie ist durch die erweisbare Nichtigkeit oderUnrichtigkeit der beobachteten, erhobenen Thatsachen,und der auö diesen gezogenen Schlußfolgerungen bedingt.Irren ist menschlich: — wir alle können irren, HerrDr. Scrvaes und ich. Es ist mir aber unmöglich, mei-ne Ansichten auszusprechen, ohne die seinigen so sehrabweichenden zu berühren und zu widerlegen.
Ich habe in meinem Gutachten hauptsächlich sechsFragcpunkte ausgestellt: und ich glaubte, in diesen allejene Momente der gegenwärtigen Criminal-Prozedur er-hoben und zusammcngefaßc zu haben, welche sich z»Gegenstände» einer medicinisch-forensischen Bcnrthcilungeignen. Ich habe mich hierin nicht geirrt. Denn diesel-ben Fragepunkre, nur mehr zusammengezogen und ineiner andern Ordnung der Aufeinanderfolge, hat auchder Herr Präsident den Experten zur Beantwortung vor-gelcgt. Eben so hat der Herr Hosiath Seibold in sei-nem gestern gehaltenen Vortrage, freilich in der Absichtzu widerlegen, sich an die Ordnung meines Gutachtensgehalten. Es wird daher auch mir erlaubt styn, heuledem systematischen Jdeengange dieses Gutachtens zu fol-gen , denselben vor dieser hohen Versammlung in einigenTheilcn noch etwas näher zu entwickeln; in andernaber, wo die Sache ohnehin für sich klar und entschie-den ist , nur kurz darauf hinzu weisen.
Die erste Frage:
„Stimmt das von Christian Hamacher abgelegte Ge-„ständniß in seinen Angaben der nähern Umstände„des Mordes mit der Anzahl und Beschaffenheit