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Erschütterung des Gehirns wurde in dem vorliegendenFall durch die Stirnwunde unter Nro. 8, und jene un-ter Nro. 14 erzeugt. Letztere äufferte sich sogar durchihre Röthung am Hiuterschädcl selbst; aus dieser läßtsich also auch auf die Gewalt schließen, welche auf dieharte Hirnhaut einwirkte. Die Suggillation am Hinter-haupte im Zusammenhänge mit jener unter Nro. 8 und2Z laßt vermuthen, daß sie im Leben beigebracht ist.Die Suggillation am Halse war noch das einzige sichereMerkmal der Erstickung. Man kann dagegen einwen-den : Es seyen bei der Suggillation am Halse keine Eindrückegewesen; allein bei diesem kräftigen jungen Mannekann, nach der Erwürgung, immer noch ein Funke desLebens vorhanden gewesen siyn, welcher die Eindrückesofort durch die Elasticirät der Haut vernichten konnte.Die allgemeinen Zeichen der Erstickung fehlen zwar, wirfinden aber diesen Fall sehr häufig. — Ich bi» übrigens derMeinung, daß die Verletzung Nr. 8, sowohl mit einemLandmesser, als ,'m Leben beigebrachr sey; ebenso glaubeich, daß die unter Nr. 14 und 2Z des Obduktionsberichtsangeführte Vlutanstretung im Leben geschehen sep, unddaß diese Verletzungen in Verbindung miteinander dieabsolute Tödlichkeit herbeigeführt haben.
KreiS-Chir. Süß: Ich stimme überhaupt der Meinungder H. H. Obduzenten und Sachverständigen bei; nurglaube ich, daß Hirncrschütterungen bei schneller ange-messener Hülfe (jedoch ohne hinzugetretene Erwürgung)zuweilen noch geheilt »erden können.
Pr. (zu Süß.) Mußten aber nicht die Wunden, sowie sie an Cönens Kopf vorhanden, mit den Blutaus-lretlingen am Hinlerkopfe und Vorderhalse, in ihrerVereinigung mit der Hirnerschütterung und Erdrosselung