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vorgeht, daß Conen tobt ins Wasser gekommen ist. Soweit wäre also das Hamachersche Geständniß mit denVerletzungen in allen seinen Punkten überein-stimmend. Dies ist meine wohlüberlegte und gewissen-hafte Meinung. —
Do. Burkard: Bei Wunden, welch« im Leben gesche-hen , stehen beide Wui^dlefzen voneinander. Wunden imTode verursacht, könne» zwar noch bluten, wenn siewährend des Eintritts des Todes, oder gleich nachherangebracht werden. — Die Leiche Cbnens wurde vorder Obduktion in warmes und kaltes Wasser gelegt; dieFäulniß muß damals noch nicht so stark gewesen scyn,weil, nach dem Aeugniß der Herren Obduzenten, dieObduktion noch einige Tage aufgeschoben werden konnte.Wir können daher schließen, daß die Wunden Nro. 8 n.io im Leben angebracht worden, weil diese Stellen mitBlut unterlaufen gefunden sind. Die SchädelwundeNro- 7 hat in ihrem Umkreise kein ergossenes Blut, unddie Herren Obduzenten hatten Recht, darüber hinweg-zugehen ; denn diese Wunde konnte so gut im Leben wieim Tode beigebracht seyn. Es fand sich eine Sugilla-lion am Hinterhaupts und eine am Halse; die Sugilla-tion am Halse ist nicht durch Unvorsichtigkeit der HerrenObduzenten entstanden, denn der Herr Do. Berlyn hatdiese, beim Auskleiden der Leiche, gleich bemerkt. Essteht daher fest, daß die Suggillation im Leben beigebrachtist. — Die Wunden Nro. y und io ( von der WundeNro. 7 spreche ich nicht) sind an und für sich nichttödrlich; die unter Nro. 8 beschriebene Wunde indessen,mit der Suggillation am Hinterhaupte, müßte tödrlichwerden, weil die heftigsten Erschütterungen gewöhnlich,bei Verletzungen am Hinterhaupte, statt haben. Die