'57
die Verrichtungen des Gehirns aufhebt, und den Tedeinführt, folgen sehen. Die Erfahrungs-Theorie hatdie Hirnerschütterung im Allgemeinen für tödtlich dar-gcstellt, und die gerichtliche Medizin hat sie so mitRecht angenommen.
Nichts liegt im gegenwärtigen Falle vor, was sie be-streiken könnte; selbst Hr. von Walther verneint sie nicht, son-dern nennt sie ur zweifelhaft; darum stimme ich der Mei-nung der Herren Obduzenten auch in diesem Punkte bei.
-r-I 4. „Diese bloß ausserlichen Kopfwunden, abge-sehen von der zweifelhaften Hirnerschütterung, enthalten„keine zureichende Ursache des Todes."
Diese Kopfwunden, als Wunden betrachtet, und jedefür sich einzeln genommen, wären, wenn man sie miteinem Bistouri ganz langsam und künstlich cingeschnittenhätte, an und für sich gewiß nicht tödtlich gewesen;allein, weil ihre Form, besonders jene unter No. 8,ei» stumpfes Instrument bezeichnet, wodurch die Kraftdes Schlages gefolgert werden muß, die mit der Formund Schwere des Instruments verglichen, das Resul-tat: „Hirnerschnlterung" giebt; und wenn man diese imZusammenhänge mit jenen an Cönens Leiche gefunde-nen Abnormitäten vergleicht, so muß man, wenn mannach der aus seiner Kunst erlangten Kennlniß und Er-fahrung sprechen soll, dieSchlußfvlge: „Tödtl,'chkeit"ziehen.
sä 5. Diese Kopfwunden zusammengenommen, kön-nen dem Conen unmöglich durch einen Schlag mit derRückseite, oder auch mit der Schneide eines Bandmeffersbeigebracht worden seyn.
Dieses, so viel wie mir bewußt, hat auch noch nie-mand behauptet; daß es aber mehrere seyn konnten»giebt Herr von Walther selbst zu, und ich habe