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„dem stehe in vielen Puiikten iin Widerspruch." Ob-schon die Vergleichung deS Hamachcrschen Geständnis-ses mit der Zahl und Beschaffenheit der Wunden nichtSache des Gerichtsarztes ist, so mußce ich mich dochdarauf einlassen, weil Hr. v. Walther darauf Bezuggenommen hat. Meine Herren Geschwornen! — ichhabe mich im Conrerre hinreichend über diesen Punkterklärt. Nach meiner Ansicht ist auch nicht die unbe-deutendste Verletzung, welche nicht mit dem Geständnisse Ha-machers, und zwar nach ihrer Beschaffenheit übereinsiimme.
sei 2 . Es ist wahrscheinlich, „daß diese Wunden dem„noch lebenden Ebnen angebracht wurden: dies ist aber„dennoch aus der Aktenlage nicht als ganz vollkommen„erwiesen anzusehen." Hierin bi» ich mit Herrn vonWalther einverstanden; von allen Verletzungen ist esnicht erwiesen; jedoch von der Wunde Nro. 8, von derBlutaustretung im Zellengewebe des Hiulerkopfes Nr.und von derErgießung im Zellengewcbe der Hals- und Brusr-Muskeln ist es mir überzeugend erwiesen ; von andern Wun-den ist es zweifelhaft; von den Eindrüeken unter beiden KuieenuiiterNr.Zo aber ist es erwiesen,daß sie imTodegeschehcn sind.
sä z. „Es ist durchaus nicht erwiesen, daß diese„Wunden mit einer sehr heftigen und absolut tödtlichcn„Hi'rnerschüttcrung verbunden waren oder »olhwcndig„verbunden seyn mußte."
Ich gestehe es gern, es ist nicht erwiesen, und kannnicht erwiesen werden ; denn die Natur ist bei dem Bauedes Gehirns auf so feinen und geheimen Wegen gegan-gen, daß nie ein menschliches Auge sie erreichen wird;aber wir müssen so postuliren, wäl wir auf einen sol-chen Schlag, ans einen Fall oder Sturz die Ch»ipiv»ieder Hirnerschütterung, oder desjenigen Wesens, welches