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tmrch verschlucktes Wasser nachgewi'escn werden konnte.Ein merkwürdiger Fall, an dem die aufgessellten Criteriendes Wsssertodes scheitern. Bostock, Priestley, Brandes,Thenard, Berzelius, Fourcroy, Vauqueli», Well u. a.m. haben so viele Versuche mit dem Blute in seinenverschiedenen Verhältnissen seiner Gerinnbarkeit, und sei-nen Elementen angestellt; aber noch sind wir dadurchnicht viel weiter gekommen. Eben deswegen kann auchselbst die flüssige Beschaffenheit des Blutes, welcheWalter cls mordi« perilonoi »:t appopiowiw, H. z6 u.Z7, als ein sicheres Kennzeichen des Todes im Wasser,so wie dessen geronnenen Zustand als ein Merkmal desschon vorher erlittenen Todes angibt, noch nicht allge-mein dafür angenommen werden, hier aber um so we-niger, weil das Blut in seinen Gefäßen in diesem Zu-stande von den H. H. Obduzenten nicht gefunden wurde.Hr. v. Walther selbst steht von dieser Behauptung ab,indem er am Schluffe dieses §. erklärt, daß es unmög-lich sey, darzuthun, ob Conen im Wasser gestorben odertobt in dasselbe gekommen sey. Meine Herren Ge-schwornen, man muß also annchmen, daß der Körper,unter Wasser, in dem Zustande so lange verbleibt, inwelchem er hineingekommen ist, bis die Faulniß ihnhebt und fortschwemmt, auf welchem Wege vorbeiströ-mende harte Körper ihn mechanisch verletzen können.Wenn nun das ausgetretene Blut in den Brusthöhlenund in der linken Augcnbraunen-Wunde noch flüssigwar, so ist dies so geblieben; oder es ist von der Fäul-uiß schon aufgelöst gewesen, entweder, ehe der Körpernoch ins Wasser kam (2 Tage), oder bei der allgemeineingetretenen Faulniß der flüssigen Theile im Körper,wodurch derselbe gehoben und schwimmbar wird. Daß