erfolgten Tod auch nur einigermaßen sicher schließen.— Da uun Lebende im Wasser entweder durch Erstickungoder durch Schlagfluß, oder durch beides zugleich ihrenTod zu finden pflegen, so läßt die einfache schon, nochmehr die doppelte Todesart bei der Sektion immer nurstrotzende Blntauhaufnngen in der rechten Hcrzhälfte,den Lungen, in der Pfortader, den großen venösen Ge-fäßen am Halse, und in der Kopfhöhle wahrnehmen. —Die Hrn. Obduzenten und Trierschen Hrn. Aerzte sindnun zwar der Meinung: daß Cönen nicht lebend ins
Wasser gekommen sey, sie schienen dies aber blos ausdem im Magen, der Lunge und Luftröhre nicht Vorge-fundenen Wasser, den weniger ausgemacht bestimmtenZeichen, zu schließen, welche Merkmale noch um so un-wichtiger werden, je älter die Leiche ist.
Die Beantwortung der sechs Fragen sey denn vonuns hiermit, so viel in unfern Kräften stand, geschehen,wovon das Resultat, nochmal kurz bemerkt, folgendes ist :
1) Nur in der Entstehung der Verletzung an CdnensHiuterhaupte läßt sich einigermaßen eine Uebereinstim-niung mit dem Hamacherschen Geständnis; finden, aberkeineswegs mit der Entstehung der übrigen Kopfwunden.
2 ) Aus der Beantwortung der zweiten Frage gehthervor, daß allenfalls wohl die Wunde Nro. 8 habemit einem Bandmcsscr gemacht seyn können, nur wegender mangelnden genauen Uebereinstimmung irgend einerSeite eines Bandmeffers mit dieser Wunde ist kein be-stimmter Ausspruch hierüber zu thun möglich.
Z) Daß Ebnen, nach Vorgefundenen Wunde» zu schlie-ßen , wenn, was nicht bestimmt zu erweisen ist, er sieim Leben bekommen haben sollte, auch eine ziemlich starkeHirnerschütterung erlitten haben müsse, ist wahrschein-