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Ist Cönen wirklich ermordet worden? : Eine Frage an Zergliederer ; Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken
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li'ch. ober doch durch nichts erwiesen, daß er an einerHirnerschüttcrung vom höchsten Grade sei» Lebe« eiiige-büßt habe.

4) Ob die Wunden im Leben oder im Tode ange-bracht worden, dafür sind weder für die eine, noch dieandere Annahme bestimmte Beweise vorhanden.

5) Für die Erdrosselung spricht nur ein höchst täu-schendes ungewisses Merkmal.

6) Cönens Leiche liefert eben so wenig Beweise fürden erlittenen Tod im Wasser als bestimmte Merk-male, welche auf eine andere Tvdesart mit Gewißheitschließen lassen.

Schließend bemerke» wir nur noch, daß wegen derlangen Zeit, welche zwischen dem Tode Eöuens und derObduktion des Leichnams verstrich, und der wahrenddieser Zeit auf den Leichnam einwirkenden zahlreichen zu-fälligen Einflüsse, die nothwendig denselben mannigfaltigverändern , und noch mehr verletzen mußten ; so wie auchwegen Mangel an Nachrichten und Spuren von dem imZeitpunkt der Verletzung und des Todes statt gefunde-nen Gemüths- und Sinnenznsiande des Unglücklichen(viel. Hcnkc'S Lehrbuch der gerichtlichen lVleciic:,'». Berlin,812. S. Zyz), ob z. B. derselbe berauscht gewesen,wofür vielleicht der frische Zustand und der eigene Ge-ruch von den Eontentis des Magens sprechen möchte,und wegen unterlassener Untersuchung der bcsondern Be-schaffenheit deS BlutS und vorzüglich des Rückenmarks,und seiner Umgebung (vergl. Henke a. a. O. §. 55 u.-;6. Fielitz Archiv der gerichrl. Arzncik. I. 1. Metzgers-System der gerichtl. Arzncik. i8oz. §. 25) durchausnicht mit auch nur einiger Zuverlässigkeit nach ärztlichemErmessen bestimmt werden kann: