müsse», wovon aber nichts erwähnt ist, und hatte über-haupt »ach vorausgegangenen Umstanden der Art, »acherfolgtem Tode eine so gänzlich blutleere Beschaffenheitder Lunge, und des Herzens sich zeigen - können? Wirglauben nicht, daß auch die stärkste, so schnell als mög-lich rödtende Hirnerschülterung könne eine gänzlich blut-leere Beschaffenheit der Brustei'ngeweide, wie die desGehirns, anders zeigen, als wenn etwa ein Riß einesgroßen Blutgefäßes in der Unterleibshöhle damit ver-bunden angecroffen würde; sonst denken wir uns denTod dadurch nicht gleich so vollkommen, daß nicht nochst) viel Thätigkeil in den kleine» Gefäßen so lange nochfortbeste!',en könne, um die Blurmasse mehr in die wei-tern venösen Gefäße und Behälter überznführen. —Woraus nun aber eigentlich auf einen Erstickungstoddurch eine erdrosselnde Gewalt geschlossen werden soll,um etwa durch eine Verbindung damit die an CönensKörper sonst wahrgenommenen sichtbaren und unsicht-baren Verletzungen für ganz unbedingt tödtlich erklärenzu können, das leuchtet uns aus dem Obduktivnsproto-koll nicht hervor.
Sechste Frage. An Cönens Leiche sind laut demLbdnklivnsprotokoll fast keine von den Merkmalen,welche auf den Erstickungstod entweder durch Erwürgung,Erdrosselung, oder durchs Wasser bewirkt, hindcutenkönnen, wahrgenommen worden. — Nur das in derBrusthöhle Vorgefundene Blut (dessen Beschaffenheit wei-ter nicht angeführt ist) wird zum Ersatz für alle sonstigeMerkmale als hinreichend angegeben, was uns aberwegen mangelnder Uebereinstimmung, die der Beschaffen-heit der Lunge zu der Blutergießung, nicht recht ein-leuchten will. — Nichts läßt also ans einen im Wasser