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Mutung für leicht möglich denkt, so kann doch nichtgut eine weite Verbreitung des Bluts in das Zellgewebestatt finden. Nur aber eingetretene schon ziemlicheFäulniß, welche an verletzten Hautstellen, auch wenndiese nach dem Tode gemacht sind, hervorstechend sichzu zeigen pflegt, kann an einer etwas blucreicheuStelle durch Auflösung des Bluts und der feinstenGefastwunde leicht rin« Täuschung verursacht werden,da eine hier wirklich im Zellgewebe befindliche blutigeFeuchtigkeit mit einer im Leben entstandenen wirklichenBlutunterlaufung viel Aehnlichkeit haben kann; haupt-sächlich dann aber, wenn auf einen Tod zu schließen ist,wobei das Blut sich nicht im geronnene» Zustande zuzeigen pflegt und braucht. — Daß die unter Nr. iolbeschriebene sogenannte Stichwunde bei der Obduktionnoch blutete, giebt keinen sichern Beweist der im Lebengeschehenen Verwundung ab, da bei der nur einiger-maßen angefangencn Faulnist eines Leichnams (die dochhier nach dem langen Liegen ,'m Wasser angenommenwerden muß, und sich auch durch das Abgehcn derHaare auf dem Kopfe und der Epidermis aus der Brustdeutlich zeigte) in den kleinen Gefasten sehr oft nochganz flüssiges Blut angetroffen wird. — Schwer undwohl unmöglich ist eS in einem Falle, wie vorliegender,wo wegen der sparen Auffindung und schon Vorgefun-denen ziemlich faulen Beschaffenheit der Leiche, wodie entweder ganz am Ende des Lebens, oder früheroder spater im Tode angebrachten Wunden durch soleicht denkbare sehr verschiedene Einwirkungen sich injeder Hinsicht so verändern konnten, einen entscheidendenAusspruch darüber zu thun, als seyen sie bestimmtentweder im Leben oder im Tode angebracht.