Wunde Nro. 8 überhaupt keine so eingewirkte Gewalt,«IS bei dem Vorsatze, und der Ausführung, Jemandeneinen tödtlichen Schlag mit einem so zum Tödten vor-züglich geeigneten Bandmeffer beizubringen, sich hattezeige» müssen. Auf die Form der Wunde in den weichenBedeckungen des Kopfes allein, —ob diese irgend einerSeite des Bandmessers genau entspricht oder nicht, kan»hier deshalb wohl so viel nicht ankommen, well dieWunde bis zu ihrer Wahrnehmung so mancherlei Ein-flüssen auSgesetzt gewesen; daher auch unmöglich vonihr auf etwas anderes geschlossen werden kann. Aberbei der Vemntthung eines angebrachten Schlages, derdie Herbeiführung des Todes bezweckte, und zwar durchein Instrument, wie das angeführte, laßt sich nur,wenn die Wunde durch ihre Folgen für absolut tödtlicherklärt werde» soll, wichtigere Verletzung mehr in derTiefe erwarten, auch wohl jederzeit finden. — Das we-nigste, was also an der Wunde, wenn man sie sichwegen ihrer Form durch eine schiefe Einwirkung deSBandmefferrückenS gemacht denkt, sich hätte zeigen müs-sen , wäre ein länglicher Eindruck am Knochen, der aberbei eingewirkler Schneide schon bedeutender gewesen seynmüßte. Bei der Kraft aber, wie man sie sich unter sobewandten Umständen angewendet denkt, hätte nicht bloseine Z Linien im Durchmesser betragende, etwas dunklergefärbte, in der Mitte mit einem weißen Sternchen ver-sehene Knochensielle, allein den ganzen sichtbaren Ein-druck des Instruments verrathen dürfen, sondern gewißwürden mehr oder weniger ausgebreitete Fissuren imKnochen nebst Ertravasat unter dem Schädel die sicht-baren Folgen gewesen seyn. — Ein mit dem Bau des
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