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es bei einem Versuche dazu auch so ziemlich möglichschien, so fand sie es der Wichtigkeit der Sache denncchfür angemessener, wo nicht grade das Original, docheine (Lopie als Abguß oder Zeichnung von dem angeb-lichen Mord-Instrumente sowohl, als etwas Aehnlichesvon den dadurch verursacht seyn sollenden Wunden sichanszubitten, um so gewissenhaft als möglich, zu Werkezn gehen. — Der Herr Vertheidigerentsprach auch dieserAufforderung, indem er die verlangten Copien, welcheauch seiner Aeusserung zufolge nach dem bei den Criminal-Akten in Trier liegenden Fonk'schen Bandmesser, und einernach Original-Zeichnung von den an Cdnens Kopse ge-fundenen Wunden gemacht seyn sollen, der Fakultät mitdem Bemerken zustellte, daß er glaube, dieselbe werdees mit ihm wohl angemessen finden, daß diese Zeichnungendem Gutachten angehängr würden. Besser wäre es nunwohl gewesen, wenn die Abbildung der Wunden zugleichmit Nummern bezeichnet eingeschickt wäre, statt daßdies erst von Seiten der Fakultät hat durch Vergleich-ung mit der Bezeichnung der Wunden in dem Obduktions-Protokoll geschehe» müssen. Eine Verwechselung scheintjedoch nicht gut möglich, und falls sie statt fände,leicht aufgedcckt werden zu können.
Ein hier angehefteres Blatt enthält unter Fig. i dieAbbildung des Fonk'schen Landmessers, die Fläche zei-gend, und unter Fig. 2 besonders noch die Form, Langeund Breite des Vandmeffer-Rückens dargestellt, wo-durch man die Ueberzcugung bekommen, daß eS ei»Bandmeffer von gewöhnlicher Art, nur, wie es scheint,mit einem hölzernen Griff versehen ist, statt, daß mausie meistens mir einem messingenen Griff findet. — Einzweites hier angehefteres Blatt stellt unter Fig. 1 eine