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(Erwürgung) uns, (A. a. ,O. paq. 249.) Da an CönenSLeiche, gemäß dem Obduktionsprotokolle, der von deman die Km'ee gelegten Strick oder Riemen herrüh-rende Eindrnck zur Zeit der gerichtlichen Obduktion- noch deutlich bemerkbar war; so kann man um
so weniger annehmcn, daß eine solche, früher am Halsevorhanden gewesene Impression durch die Elasticirar derHaut und der unter ihr liegenden Theile, ohne zurück-gebliebene kenntliche Spur wieder in die Hohe gehobenund ausgeglichen worden scyn sollte.
Bei einer erwürgten Person hat nicht nur AleranderKölpiu (man sehe Pyl's gerichtliche Beobachtungen,Band III. 14. Fallt den Ringknorpel thcils eingedrückttheils zerbrochen gefunden, sondern auch mir selbst istein Fall bekannt, wo bei einer mit den Händen erwürg-ten alten Fra» die Knorpel des LuftröhrenkopfS, einge-drückt und eingcbrochen, angctroffen wurden. Auch vonsolchen Eindrücken oder Einbiegungen der Knorpel desLuftrvhrcukopfes und der Luftröhre wurde an EöneusLeiche gemäß dcni OddukuonSprotokolle nichts bemerkt,und wie die Lebensthätigkeir des Gehirns (nach der An-nahme der Obduzenten) ohne sichtbare, und sichtbar nach-zuwcisende Verletzung scinerOrganisativn und jener seinerHaute durch bloße Erschütterung plötzlich aufgehobenwurde, und Blurcrgießuugcu (jedoch nicht in der Schä-delhöhlc) hiervon die einzige in die Sinne fallende Wir-kung war: so ist Ebnen wohl auch durch eine alleinigeErschütterung der Luftröhre, ohne mechanische Verletzungihrer Gebilde, erwürgt worden, und wieder war Blnt-ergießung in der Umgebung der Luftröhre und sogar anihrer inner» Oberfläche die einzige hiervon zurückgeblie-bene sichtbare Spur!