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Ist Cönen wirklich ermordet worden? : Eine Frage an Zergliederer ; Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken
Entstehung
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Lebens, oder nach dem bereits eingctretencn Tode er-klärt. Ob die Wunde Nro. y, von welcher angegebenwird,sie sey ungleich viereckig" (daö heißt wohl, dieGestalt eines ungleichseitigen Vierecks darstellend, oderwas heißt es sonst?)sieben Linien im Durchmesserhaltend und gequetscht gewesen," wahrend des Lebensoder nach dem Tode entstanden sey, darüber erklären sichdie Obduzenten zwar nicht ausdrücklich, allein sie schei-nen das erste anzunehmen, da sie dieselbe in dem ausdas Obduktions-Protokoll gegründeten ärztlichen Gutach-ten (pag- V) unter dein Namen einer Quetschung (nach-dem sie doch früher als eine gequetschte Wunde, siebenLinien im Durchmesser haltend, beschrieben wurde) son-derbarer Weise gleichsam als einen Anhang oder eineZugabe zu der Stirnwunde Nro. 8 anführcn und gel-lend machen wollen, obgleich sic gemäß dem Obduktions-Protokolle von dieser Wunde ^ Zoll Pariser Maßes ent-fernt war, und somit auzuneyinen ist, daß in dem Um-fange dieses k Zolls zwischen beiden Wunden alle orga-nischen Gebilde vollkommen unverletzt waren. Ueber dieseWunde Nro. y hat das Kvuigl. Prcuß. Untersuchungs-Gericht in Trier am 21. Jauner 1818 den Hin. Hof-rath Seibold u. s. w. nicht vernommen, eben so wurdedieselbe bei seiner Vernehmung vor dem Geschwornen-Gerichte daselbst mit Stillschweigen übergangen. In Rück-sicht der Wunde Nro. 7 und jener Nro. 8 stimmt HerrHosrath Seibold mit dem Ansspruche der Obduzentenüberein. In Beziehung auf die Wunde Nro. 10 aberist derselbe abweichender Meinung; indem er dafür hält,daß sie auch wohl erst nach dem Tode cm standen scynkönne.

Woher kommt nun aber die auffallende Uedergehung