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Ist Cönen wirklich ermordet worden? : Eine Frage an Zergliederer ; Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken
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de»» daß Wunden, welche tvdten Measchen oder Thie-ren beigebrachl werden, gar nicht, und unter keinen Be-dingungen bluten kennen, laßt sich nicht behaupten. Siekönnen allerdings bluten:

1) so lange das Blut flüssig ist;

2) oder wenn das Blut angefangen hat, sich zu zer-setzen , dadurch rarefacirt zu werden, und freilich ineinem aufgelösten Zustande durch die Wundvffnun-gen der Gefäße hervorzudringen;

z) so lange die organische unmerkliche Contractilktätin den Theilen des Körpers fortdaucrt, welche beidein Tode nicht alsvgleich erlischt;

4) bei Verletzung sehr großer Gefäße, oder auch sehrgefäßreicher Theile. Jeder Arzt weiß, daß aus zer-schnittenen großen Vcnenstänimcn an Leichen dasBlut in bedeutender Menge ausfließl; wenn abervon der andern Seite der Bulbus der Hirnröhreangeschnitten wird, blutet diese Wunde auch an derLeiche. Daß Wunden an Leichnamen noch blute»können, bestätigt auf eine merkwürdige Weise gera-de der vorliegende Fall gemäß dem Obduktions-Protokolle, da an Cönens sechs Wochen alter Leichedie Stichwunde in der Augenbraune, Nro. io, beider Untersuchung noch blutete, (flüssiges Blut er-goß)-

Von den an Cönens Leiche bemerkten Kopfwunde»werden von den Obduzenten zwei (nämlich Nro. 8 undio) als während deö Lebens entstanden angenommen,und zwar aus keinem andern Grunde, als weil sich inihrer Nähe und Umgebung ein Ertravasat befand. DieWunde Nro. 7 wird wegen des Mangels eines solchen,für zweifelhaft in Hinsicht ihrer Enistchung wahrend des